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Sehr geehrte Frau Wiesmann,
im Rahmen der für anstehenden Ratifizierung bezüglich des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages interessiert mich Ihre Position zu §8 des Vertrages.
Dieser besagt, dass zu Abmeldung eines Gerätes - zum Beispiel im Zuge eines Umzuges - die Lebenssachverhälte durch den Beitragsszahler dargelegt werden müssen.
Ich denke man muss hier nicht tief in die Materie Datenschutz und Bürgerrechte eindringen, um zu merken, dass diese Angaben die intimsten Belange der Bürger beeinträchtigen. Gerade, wenn man sich vor Augen führt, dass mit der Änderung des Staatsvertrages alle Haushalte betroffen sind, sprich jeder Umzug bei der GEZ begründet werden muss stellt sich mir die Frage, wie das mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren ist.
Mindesten genauso kritisch sehe ich übrigens die Verpflichtung der Vermieter im Falle einer Nichtauskunft der Beitragszahler ebendiese Angaben zu machen. Das setzt die Vermieter im Zweifel in die Pflicht, ihren Mietern hinterherzuspionieren, was auf keiner mir bekannten rechtlichen Grundlage basiert. Hiermit werden zusätzlich noch die Vermieter kriminalisiert - egal wie sich sich entscheiden. Wenn sie den Vertrag ignorieren können sie dafür belangt werden, wenn die ihren ehemaligen Mietern hinterherspionieren machen sie sich auch strafbar.
Ich würde Sie bitten mir Ihre Position hierzu darzulegen und mein Anliegen in Ihre Fraktion zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
