Bernhard Schulte-Drüggelte (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Bernhard Schulte-Drüggelte
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.02.1951
Berufliche Qualifikation
Diplomagraringenieur, Selbstständiger Land- und Forstwirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Möhnesee
Wahlkreis
Soest
Ergebnis
45,8%
Landeslistenplatz
17, Nordrhein-Westfalen
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(...) Deutschland hat im Frühsommer dieses Jahres die Entscheidung getroffen, schrittweise bis 2022 aus der Kernenergie vollständig auszusteigen und seine Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen zu decken. Der schnellere Ausstieg aus der Kernenergie erfordert, dass wir den mit dem Energiekonzept vom Herbst 2010 bereits angelegten Umbau unserer Energieversorgung für eine sichere, umweltschonende und wettbewerbsfähige Energieversorgung deutlich beschleunigen. Dazu müssen wir die Stromerzeugung in Deutschland neu ausrichten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
18.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schulte Drüggelte,

können Sie mir bitte mitteilen, zu welchem Prozentsatz die Goldreserven der Bundesrepublik auf eigenem Territorien verwahrt werden, wo sich der Rest befindet(land genügt) und wie die Aufbewahrungsregeln sind: Ort, Vergütung, Überprüfung durch staatliche Stellen der Bundesrepublik. Im Übrigen ist es interessant zu erfahren, wann die letzte Überprüfung stattgefunden hat und wann die Bestände in die Bundesrepublik zurückgeholt werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr J.
Antwort von Bernhard Schulte-Drüggelte
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26.08.2011
Bernhard Schulte-Drüggelte
Sehr geehrter Herr Dr. ,

nach Artikel 127 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) obliegt die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Deutsche Bundesbank von Weisungen der Bundesregierung unabhängig (Artikel 130 AEUV, § 12 Satz 1 BBankG). Dementsprechend trifft die Deutsche Bundesbank Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven, wie z. B. den Lagerort der Goldreserven, autonom.

Die Deutsche Bundesbank verfügt nach eigenen Angaben über Goldreserven von rd. 3401,8 Tonnen. Einen Teil der Goldbestände hält die Deutsche Bundesbank danach in eigenen Tresoren im Inland. Weitere Bestände werden an wichtigen Goldhandelsplätzen bei den dort ansässigen Zentralbanken verwahrt (London: Bank of England, New York: Federal Reserve Bank). Daneben wird ein kleiner Teil der Goldreserven bei der Banque de France in Paris gehalten. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht aus Sicherheitsaspekten in ihrem Geschäftsbericht bewusst keine nach Lagerstätten aufgeschlüsselten Bestandsausweise. Über die bei den ausländischen Notenbanken verwahrten Goldbestände kann von der Deutschen Bundesbank zu jeder Zeit verfügt werden.

Bei der Verwaltung der Währungsreserven im Allgemeinen, wie auch der Goldbestände im Besonderen (und hier insbesondere der Lagerortfrage), lässt sich die Deutsche Bundesbank von den Grundsätzen der Sicherheit, Kosteneffizienz und Liquidität leiten. Die Lagerung im Ausland ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, solange sie kostengünstiger ist als der Transport nach Deutschland und der Bau zusätzlicher Tresoranlagen. Zu weiteren grundsätzlichen Erwägungen bei der Lagerung von Gold gehört die Diversifizierung der Lagerstellen. Zur Durchführung von Goldaktivitäten (wie z. B. der Goldleihe) ist es zudem erforderlich, an den Handelsplätzen Goldbestände vorzuhalten.

Die Goldbestände der Bundesbank (einschließlich der Bestände bei der Federal Reserve Bank in den USA) werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung dokumentiert, erfasst, ausgewiesen und bewertet. Dazu ist die jährliche Bestandsbestätigung der jeweiligen Lagerstelle (z. B. FED N. Y.) ausreichend gehalten. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank haben am 11. Juni 2007 Bundesbankmitarbeiter in Begleitung von zwei für die Schlüsselführung verantwortlichen Mitarbeitern der Federal Reserve Bank New York, sowie dem Vertreter des Leiters der Internen Revision und der für die Prüfung von Goldbeständen verantwortlichen Mitarbeiterin der Revision die Tresoranlagen betreten und besichtigt.

Der Bundesrechnungshof hat vor kurzem ein Prüfverfahren zu den deutschen Goldbeständen eingeleitet. Derzeit ist noch offen, wie viel Zeit das Verfahren in Anspruch nehmen wird.

Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne auch direkt an mich wenden: bernhard.schulte-drueggelte@bundestag.de


Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Schulte-Drüggelte, MdB
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Frage zum Thema Internationales
29.08.2011
Von:
Dr.

Abgabe von Hoheitsrechten im Rahmen der "Euro-Rettung" an eine europäische Institution.

Sehr geehrter Herr Schulte - Drüggelte,

in den letzten Tagen wurde in den Medien vermehrt über eine neues Rettungspaket für den Euro berichtet, unter anderm auch, daß der Bundestag über die zu treffenden maßnahmen abstimmen werde. Hierbei gehe es insbesondere um die Einrichtung eine sog. "Wirtschaftsregierung". Wie stehen Sie als gewählter Abgeordneter des deutschen Volkes zu der Absicht Teile der Ihnen vom Wähler verliehenen Autorität ohne Befragung des höchsten Souveräns (des Volkes) an eine nicht vom Volk (dem deutschen, dem europäischen.....) legitimierte Institution abzugeben? Wie wollen Sie verhindern, daß durch eine solche Maßnahme die auch im letzten diesbezgl Verfassungsgericht gesetzten Rahmenbedingungen gebrochen werden, die gerade in Haushaltsfragen eine ausreichende Beteiligung des deutschen Parlamentes für unabdingbar festgestellt hat?


Mit freundlichen Grüßen

Dr. J.
Antwort von Bernhard Schulte-Drüggelte
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09.09.2011
Bernhard Schulte-Drüggelte
Sehr geehrter Herr Dr. ,

in den letzten Monaten haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion aufrechtzuerhalten. Eine gemeinsame, aufeinander abgestimmte Haushalts-, Wirtschafts- und Finanzpolitik ist dabei von entscheidender Bedeutung, um Wirtschaftswachstum und Wettbewerb in den Ländern der Eurozone zu stärken und die Einhaltung des Stabilitätspakts zu gewährleisten. Die staatliche Haushaltssouveränität darf im Zuge der geplanten Maßnahmen jedoch keinesfalls angetastet werden. Insbesondere mit der Ausweitung der Befugnisse der EFSF muss eine Verstärkung der parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte einhergehen. Eine umfassende Beteiligung des Deutschen Bundestags bei allen wesentlichen, insbesondere haushaltsrelevanten Fragen muss sichergestellt sein. Ich begrüße daher das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, durch welches die Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Bundestags gestärkt werden. Im Antrag der Koalitionsfraktionen vom 07.09.2011 ist ein abgestuftes Verfahren vorgesehen, bei dem der Bundestag allen grundsätzlichen Entscheidungen zustimmen muss. In operativen Fragen ist der Haushaltsausschuss zuständig. Den Antrag füge ich zu Ihrer Information bei.


Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Schulte-Drüggelte, MdB
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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
23.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schulte-Drüggelte,

die abzuschaltenden Atomkraftwerke werden eine Lücke in der Energieversorgung hinterlassen. Wie soll diese Lücke bis 2022 geschlossen werden, und wenn ja wieviel wird das kosten. Welche Kosten werden über Preiserhöhungen an die Verbraucher weitergegeben? Ist sichergestellt, daß 2022 tatsächlich ein Ausstieg erfolgen kann, und wenn ja, wie soll das geleistet werden. Wo kann man Zahlenmaterial zu diesem Themenkomplex einsehen? Gibt es ein Energiekonzept aus welches meine Fragen hinreichend beantworten kann, oder gibt es nur das große Schlagwort vom Ausstieg?
Antwort von Bernhard Schulte-Drüggelte
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02.12.2011
Bernhard Schulte-Drüggelte
Sehr geehrter Herr ,

Deutschland hat im Frühsommer dieses Jahres die Entscheidung getroffen, schrittweise bis 2022 aus der Kernenergie vollständig auszusteigen und seine Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen zu decken. Der schnellere Ausstieg aus der Kernenergie erfordert, dass wir den mit dem Energiekonzept vom Herbst 2010 bereits angelegten Umbau unserer Energieversorgung für eine sichere, umweltschonende und wettbewerbsfähige Energieversorgung deutlich beschleunigen. Dazu müssen wir die Stromerzeugung in Deutschland neu ausrichten. Dies kann nur mit zusätzlichen Stromnetzen, mit Investitionen in hochmoderne Kohle- und Gaskraftwerke, mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, mit mehr Energieeffizienz und neuen Energietechnologien gelingen. Investitionen in fossile Kraftwerke sind dabei essentiell für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, denn sie werden einen Teil der wegfallenden Kapazitäten aus Kernkraftwerken ersetzen und die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgleichen müssen. Unsere oberste Prioriät ist die dauerhafte Sicherstellung einer zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung in Deutschland. Um bezahlbare Strompreise zu gewährleisten, muss der Ausbau kosteneffizient erfolgen und bestehende Kostensenkungspotentiale ausgeschöpft werden. Eines ist jedoch klar – der Strompreis wird mit dem Verzicht auf Kernenergie steigen. In welchem Ausmaß ist nicht sicher vorherzusehen. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes kann es zu Strompreissteigerungen von 0,6 bis 0,8 Cent pro Kilowattstunde kommen.

Wir stehen erst am Anfang eines Umbaus unserer Energieversorgung. Dies eröffnet technologische und ökonomische Chancen, um Deutschland zu einer der fortschrittlichsten und energieeffizientesten Volkswirtschaften der Welt zu machen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende und im Energiekonzept vom September 2010:

www.bmu.de

www.bmwi.de

Mit freundlichen Grüßen

Schulte-Drüggelte
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Frage zum Thema Finanzen
20.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schulte-Drüggelte,

dem Kölner Stadtanzeiger vom 22.2.2012 konnte ich unter der Schlagzeile "CDU rettet Alice Schwarzer" entnehmen, dass die Bundesfamilienministerin ein privates Projekt der Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer, nämlich das Archiv im sogenannten Frauen-Media-Turm in Köln, mit 600.000 EUR verteilt auf vier Jahre subventionieren wird. Der Bayenturm in Köln ist zugleich Sitz von Verlag und Redaktion.

Dem Artikel konnte auch entnommen werden, dass

1. zuvor die Landesregierung NRW eine weitere Förderung aus Gründen des Sparzwanges ablehnte (siehe auch ZEIT vom 16.2.2012, darin die zitierte Aussage der NRW-Frauenministerin:"Es gehört nicht zum Fördertatbestand des Frauenministeriums, Archive zu fördern.")
2. zuvor die Stadt Köln ebenso eine Unterstützung aus denselben Gründen verweigerte
3. nach Aussage des Ministeriums dieses Geld innerhalb weniger Tage und ohne Antrag zugesagt wurde
4. nach Aussage der Archivbetreiber pro Jahr lediglich etwa 250 (!) Personen das Archiv in Anspruch nahmen, ein bundesweites, öffentliches Interesse also auszuschließen ist
5. das Archiv nur begrenzt öffentlich zugänglich ist (laut ZEIT vom 16.2.2012 nur nach telefonischer Voranmeldung und gegen eine Gebühr von 5 EUR)

Da jeder weiß, dass man staatliche Unterstützung für private Projekte nur bei einem signifikanten öffentlichen Interesse und ganz sicher nicht innerhalb weniger Wochen und schon garnicht ohne nachvollziehbaren und begründeten Antrag erhält, möchte ich von Ihnen als Mitglied des Haushaltsausschusses wissen, ob Ihnen dieser Vorgang bekannt ist und wie Sie ihn vor dem Hintergrund der allenthalben beklagten, öffentlichen Finanzprobleme bewerten.

Mit freundlichem Gruß

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.03.2012
Von:

Guten Tag Herr Schulte-Drüggelte

Ich schreibe sie an weil ich heute durch Zufall über einen Tagesordnungspunkt der morgigen Bundestagssitzung (30.3.2012) gestolpert bin.
Es geht um den Tagesordnungspunkt 33 b
Dort steht wörtlich auf der Seite des Bundestag:

"Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 93)
> Drucksache 17/… <" Zitat Ende

Ich habe versucht über den Bundestagsdienst DIP etwas über diesen Gesetzentwurf heraus zu bekommen (Immerhin hat der Gesetzentwurf eine Drucksachennummer die aber im Terminplan nicht genannt wird), aber ich finde nichts aktuelles aus der 17. Wahlperiode das sich mit dem Artikle 93 des Grundgesetz befasst.

Artikel 93 des Grundgesetz umfasst die Rechtsgebiete und die zugelassenen Kläger für die das Bundesverfassungsgericht zuständig ist und Recht sprechen kann.
dejure.org

Meine Frage an sie deshalb.
Womit befasst sich der Gesetzentwurf?
Ungewöhnlich ist auch das 4 der 5 im Bundestag vertretenen Fraktionen den Gesetzentwurf eingebracht haben.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bernhard Schulte-Drüggelte
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25.04.2012
Bernhard Schulte-Drüggelte
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen angesprochene Tagesordnungspunkt 33b der Tagesordnung vom 30. März 2012 ist abgesetzt worden, da sich kurzfristig noch Beratungsbedarf ergab. Der Gesetzentwurf hat daher noch keine Drucksachennummer. Er wird jedoch zeitnah wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Falls Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich gerne direkt an mich wenden unter folgender E-mail-Adresse:

bernhard.schulte-drueggelte@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Schulte-Drüggelte, MdB
Ergänzung vom 25.04.2012
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen angesprochene Tagesordnungspunkt 33b der Tagesordnung vom 30. März 2012 ist abgesetzt worden, da sich kurzfristig noch Beratungsbedarf ergab. Der Gesetzentwurf wird nun am 26. April im Plenum beraten (Tagesordnungspunkt 26b). Er hat die Drucksachennummer 17/9392.

Sie können den Gesetzentwurf unter folgendem Link abrufen:

dip21.bundestag.de

Falls Sie weitere Informationen wünschen, können Sie sich gerne direkt an mich wenden unter folgender E-mail-Adresse:

bernhard.schulte-drueggelte@bundestag.de


Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Schulte-Drüggelte, MdB
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