Bernhard Schemmer (CDU)
Abgeordneter Nordrhein-Westfalen 2010-2012
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Grunddaten
Bernhard Schemmer
© Landtag NRW
Geburtstag
23.10.1950
Berufliche Qualifikation
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Coesfeld I - Borken III , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
53,9%
Landeslistenplatz
-
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(...) Ich bedanke mich für Ihre wichtige Frage. Die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel muss Vorrang vor der Energieerzeugung über Rapsöl oder Biogas haben. Die Biogasproduktion sollte vermehrt auf landwirtschaftliche Reststoffe und weniger auf Mais aufgebaut sein. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
22.05.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schemmer,

Laut zahlreichen Tierschutz-/Tierrechtsorganisationen gibt es in Deutschland und auch in NRW zahlreiche Probleme im Tierschutz, da dieser trotz "Tierschutzgesetz" in der Massentierhaltung nicht ausgeführt wird. Was unternehmen Sie und Ihre Partei gegen Gesetzesbrüche in der Massentierhaltung?
Antwort von Bernhard Schemmer
bisher keineEmpfehlungen
07.06.2011
Bernhard Schemmer
Sehr geehrte Frau Haas,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage über das Portal www.abgeordneten-watch.de und Ihr Interesse an der Politik. Der CDU sind die viel diskutierten Problemfelder im Bereich des Tierschutzes, gerade auch über die Vertreter aus dem ländlichen Raum, gut bekannt.

Vor diesem Hintergrund befindet sich die CDU-Landtagsfraktion gerade in einem Prozess der Meinungsbildung und Diskussion. Mir ist bei aller Diskussion wichtig, dass unterschieden wird zwischen den gewerblichen Betrieben zur Tierhaltung bzw. Tierzucht und den privilegierten landwirtschaftlichen Betrieben - also den Betrieben, die einen beachtlichen Teil des benötigten Futters für ihre Tiere selbst produzieren. Für beide Haltungsformen ist gleichermaßen festzustellen, dass es größere als auch kleinere Betriebe gibt.

Sie haben bei Ihrer Frage sicherlich die Bilder aus dem Fernsehen über besonders schlechte Beispiele der Tierhaltung im Kopf. Demgegenüber möchte ich zu bedenken geben, dass moderne und größere Stallbauten auf Grund der gerade in Deutschland besonders strikt vorgegebenen Standards sowie der strengen Kontrollen für die Tiere in der Regel mehr Komfort bieten. Die traditionelle Tierhaltung mit kleineren Beständen erfolgt oftmals unter wesentlich schlechteren Bedingungen für die Tiere, wenn man z.B. an die Anbindehaltung für Kühe denkt.

Gleichwohl ist es der CDU bewusst, dass in der Vorstellung der Verbraucher viele moderne Haltungsformen abschreckend wirken. Dies liegt jedoch vor allem darin begründet, dass der unmittelbare Bezug zur Landwirtschaft für eine Mehrheit der Verbraucher verloren gegangen ist und damit die Kenntnisse über die rasanten Entwicklungen in diesem Bereich nicht bekannt sind. Leider gibt es, wie überall im Leben auch im Bereich der Tierhaltung "schwarze Schafe". Es gibt aber auch Standards, wie z.B. ein ausreichendes Platzangebot pro Tier im Stall, die strikt eingehalten werden müssen. Hierauf legt die CDU-Landtagsfraktion allergrößten Wert.

Fest steht: Tierschutzverfehlungen werden von den Behörden konsequent verfolgt und geahndet. Leider sind dabei in den letzten Jahren oft kleinere Betriebe negativ aufgefallen. Dabei spielen sicherlich auch die Kosten für die einzuhaltenden Standards durch den Betrieb eine entscheidende Rolle. Fazit: Es besteht Verbesserungsbedarf; wie bereits zu anfangs erwähnt, befinden wir uns in der CDU-Landtagsfraktion dazu gerade in der Diskussion.

Ich bedanke mich für Ihr Interesse und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Schemmer MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.12.2011
Von:

Bebauungsplan BGR 41 der Gemeinde Reken

In Ihrer Eigenschaft als Ratsmitglied habe ich folgende Fragen an Sie:

1.) Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass nach eigenen Aussagen den Mitgliedern des Bauausschusses vor Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans am 17.10.2011 in keiner Weise zur Kenntnis gebracht wurde, dass ein Investor exakt den gleichen Bauplan als Bauvoranfrage beim Bauamt des Kreises Borken eingereicht hatte und das Bauamt diesen Bauplan u.a. wegen eklatanter Verstöße gegen das Rücksichtnahmegebot gem. § 15 BauNVO
abgelehnt hat ?

2.) Wie stehen Sie zu der Tatsache, der der Bürgermeister der Gemeinde Reken schon im Vorfeld dieses Bebauungsplans im Auftrag und im Namen des Investors versucht hat, der Grundstücksnachbarin eine Zustimmung zu diesem Bauplan abzutrotzen und nach seinem Misserfolg die Aussage tätigt: "Dann müssen wir eben einen Bebauungsplan aufstellen"

3.) Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass sich die Gemeinde in Ihrer Begründung über die eindeutige und durch konkret definierte Urteile der laufenden Rechtsprechung begründete Ablehnung der Bauaufsichtsbehörde hinwegsetzt und nun diese Hinweise lediglich zur Kenntnis nimmt und damit geltendes Recht missachtet?

4.) Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass die Gemeinde in Ihrer Begründung keine Verstöße gegen das Rücksichtnahmegebot sieht, obwohl eine rechtlich autorisierte Behörde genau diese in dem Plan festgestellt hat.

5.) Wie stehen Sie zu der Begründung der Gemeinde Reken, durch den Bebauungsplan eine "Übergangsbebauung" vom Schulkomplex zur kleinteiligen Bebauung herzustellen, wenn doch gleichzeitig eines der beiden geplanten Gebäude in Größe und Höhe das große Schulgebäude noch übertrifft und damit fast doppelt so hoch wie das Nachbargebäude ist?

6.) Halten Sie Ihre Aussage in der Sitzung des Bauausschusses vom 06.12.2011 aufrecht, dass es sich in diesem konkreten Umfeld bei dem Bau des 8 Familienhauses lediglich um ein ganz normales 2-geschossiges Gebäude handelt?

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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
17.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schemmer,

wie sehen sie die hohe Dichte von Biogasanlagen in NRW und hier besonders im Kreis Borken.
Die hieraus resultierende Verknappung der Ackerflächen führt zu stark angestiegenen Pachtpreisen auch für die konventionelle Landwirtschaft?

Über eine Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

B.
Antwort von Bernhard Schemmer
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30.04.2012
Bernhard Schemmer
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre wichtige Frage. Die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel muss Vorrang vor der Energieerzeugung über Rapsöl oder Biogas haben. Die Biogasproduktion sollte vermehrt auf landwirtschaftliche Reststoffe und weniger auf Mais aufgebaut sein. Deshalb is die Begrenzung des Maisanteils bei der Biogasproduktion weiter zu entwickeln. Desweiteren ist der Stromeinspeisepreis künftig so zu gestalten, dass Wettbewerbsnachteile bei der herkömmlichen Landwirtschaft nicht entstehen. Neben den Biogasanlagen verknappen insb. die überzogenen Ökoausgleichsansprüche (z.B. 120 Hektar bei der B67) die landwirtschaftliche Nutzfläche.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schemmer
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