Bernd Neumann (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Bernd Neumann
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Pädagoge, Parlamentarischer Staatssekretär a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Bremen I
Ergebnis
28,1%
Landeslistenplatz
1, Bremen
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Frage zum Thema Steuern
18.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

ich bin Besitzer eines 18 Jahre alten Fahrzeugs (Geländewagen) mit nur 86 PS und einem langlebigen Dieselmotor, der **keinen** Feinstaub produziert (technisch bedingt durch die ´alte´ Bauweise).

Die SPD und Grünen haben nun per 01.05.2005 den Art. 23 Abs. 6 a der StVZO gestrichen, so dass ich jetzt statt 179 Euro in Zukunft bis zum 10-fachen des Betrages für die KFZ-Steuer bezahlen muss.

Der Artikel wurde gestrichen, weil die Regierung die Käufer von grossen & PS-starken SUV-Fahrzeugen wie Porsche Cayenne, Mercedes M-Klasse, BMW X-Klasse etc. stärker zu Kasse bitten wollte.

Nur: würde das Gesetz derart geändert werden, dass beispielsweise nur die Fahrzeuge ab Zulassungsdatum 2001 oder mit mehr als 100 PS unter diese neue Regelung fallen, würde das Sinn machen und die Zustimmung vieler Besitzer ´alter´ Geländewagen (allein bei www.buschtaxi.org sind über 3.000 Mitglieder registriert, die ein Fahrzeug dieses Typs fahren!)

In dem jetzigen Zustand bedeutet die neue Regelung eine Wertevernichtung. Verkaufen kann ich das von mir mit viel Arbeit und Geld gepflegte Fahrzeug nicht mehr - wer will noch ein Fahrzeug haben, das immens hoch besteuert wird?

Da ich mir kaum die hohe Steuer erlauben kann, bliebe eigentlich nur noch die Verschrottung eines Fahrzeugs, das immerhin noch einen Wert hat und problemlos die Aufgabe erfüllt, mich und andere täglich von A nach B zu bringen, und das bei einem Verbrauch, der weit unter dem liegt, den Neufahrzeuge heute haben.

Laut Aussage des TÜV Nord würde das Fahrzeug konstruktionsbedingt noch weitere 20 Jahre halten - die bisherige Pflege und Wartung vorausgesetzt.

Wären Sie bereit, diese Gesetzesänderung zumindest teilweise wieder rückgängig zu machen, oder zumindest derart zu ergänzen, dass die ´alten´ Fahrzeuge weiterhin nach Gewicht und nicht nach den PKW-Vorschriften besteuert werden?

Über eine Antwort würde ich mich freuen, denn für mich ist es wichtig zu wissen, welche Partei die Bürger sinnvoll und masshaltig besteuert oder sie einfach nur abzockt.

Gegebenenfalls würde ich mein Fahrzeug in Spanien anmelden, denn dort - in der EU! - bezahle ich für das Fahrzeug nur zwischen Euro 50 und 120 pro Jahr, abhängig von der Gemeinde, in der ich es anmelde.

Sie haben sich für ein grosses Europa stark gemacht, nun bitte ich Sie, den Worten auch Taten folgen zu lassen und nicht nur eine Vereinheitlichung der Fahrzeugklassifizierungen zuzulassen, sondern auch eine Vereinheitlichung der Steuern, wobei es angemessen wäre, sich auch mal an den niedrigeren Tarifen der umliegenden Staaten zu orientieren, statt immer nur Vorreiter in Spitzensteuersätzen zu sein.

Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Antwort von Bernd Neumann
1Empfehlung
30.08.2005
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr Benthien,

für Ihre Email vom 18.08.2005 danke ich Ihnen. Sie zeigen in Ihrem Schreiben auf, was Gesetzesvorlagen die am "grünen Tisch" erarbeite wurden, dann - nach Verabschiedung - im Alltag für Unzufriedenheit und Ungerechtigkeit führen.

Ich habe Ihr Schreiben mit Interesse gelesen, und kann mich der von Ihnen vorgeschlagenen Nachbesserung nur Anschließen. Zur Sachlage:

Bislang konnten Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden. Rechtsgrundlage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - § 23 Abs. 6a StVZO - in Verbindung mit den Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Gem. § 23 Abs. 6a StVZO gilt bis zum 1. Mai 2005: "Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben". Hierauf bezog sich auch die Rechtsprechung des BFH, wenn Kriterien für eine Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw gesucht waren.

Aufgrund dieser Vorschrift und ihrer Auslegung konnte für schwere Geländewagen mit einem Gewicht von über 2,8 t die erheblich günstigere Besteuerung nach Gewicht in Anspruch genommen werden. Die Regierungskoalition beantragte daraufhin am 30.6.2004 die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO, damit schwere Geländewagen nur noch als Pkw zugelassen und besteuert werden können. Hiergegen hatte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewendet, weil es sich um ein "Hauruckverfahren" handele, die zuständigen Ausschüsse nicht befasst würden und im Detail noch erheblicher Klärungsbedarf bestünde.

Ihr Anliegen ist genau eines dieser Detailfragen, die bisher noch nicht geklärt worden sind. Meine zuständigen Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind hier also schon sensibilisiert. Ich habe mir erlaubt, Ihre Mail auch an die zuständige Arbeitsgruppe unserer Fraktion weiter zu geben.


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann
(WK 054)
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Frage zum Thema Sicherheit
22.08.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

meine Frage zielt eher indirekt auf das Thema Sicherheit, je nachdem, ob man die Rechtssicherheit in unserem Land als zu diesem Komplex zugehörig betrachtet.

Wie stehen Sie zur Verfolgung von Verstössen gegen das Parteiengesetz, insbesondere im Hinblick auf die schwarzen Kassen in Ihrer eigenen Partei und die bisher eher lasche Verfolgung der Verantwortlichen durch die Justiz?
Antwort von Bernd Neumann
2Empfehlungen
30.08.2005
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Email vom 23. August 2005, in der Sie mich zu meiner Position hinsichtlich Verstöße gegen das Parteiengesetz befragten, danke ich Ihnen.

Leider hat es diese Verstöße in allen Parteien gegeben, auch in unserer. Diese Verstöße wurden geahndet, und die Konsequenzen haben für die Betroffenen unangenehme Folgen gehabt. Oftmals war dieses auch gleichbedeutend mit dem Ende der jeweiligen Karriere.

Die Politik hat auf diese Verstöße reagiert, die entsprechenden Gesetze wurden verschärft.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann
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Frage zum Thema Steuern
01.09.2005
Von:

Kirchhofs Steuerreform ist in aller Munde. Steuerreformen werden seit langer Zeit als das Allheilmittel betrachtet, obwohl sie nie einen Aufschwung gebracht haben und auch theoretisch nicht so einfach funktionieren können, wie Herr Flassbeck zeigt:
www.fr-aktuell.de

Warum soll diese Steuerreform mehr Erfolg haben als ihre Vorgänger?
Antwort von Bernd Neumann
1Empfehlung
05.09.2005
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Email vom 01.09.2005 danke ich Ihnen. Die Vision eines Steuermodells von Prof. Kirchoff ist in den letzten Tagen oft Thema in der politischen Auseinandersetzung. Lassen Sie mich noch einmal festhalten, daß es sich bei dem Steuermodell von Herrn Kirchhoff um eine Vision handelt. Diese Vision bedarf eines längeren Prozesses, den wir mit unserem Regierungsprogramm 2005 - 2009 einleiten wollen.

Wie ist die Situation? Das deutsche Steuerrecht steht wie nirgendwo sonst auf der Welt für Komplexität, Unübersichtlichkeit, überhöhte Steuersätze und verfestigte Besitzstände. Es wirkt leistungshemmend und lenkt die wirtschaftliche Leistungskraft der Menschen fehl. Für in- und ausländische Investoren stellt es ein gravierendes Investitionshindernis dar. Seine Unübersichtlichkeit führt zu Ungerechtigkeit und Staatsverdrossenheit bei Bürgern und Betrieben, Arbeitnehmern und Unternehmern. Aus unserer Sicht ist das deutsche Steuerrecht ist nicht mehr reformierbar. Wir brauchen einen steuerpolitischen Neuanfang - einfach und gerecht.

Das Ergebnis von 7 Jahren Rot-Grün ist:

Durch handwerkliche Fehler der Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer so genannten Steuerreform sind im Jahr 2001 einerseits die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer um 24 Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2000 eingebrochen. Unter dem Strich bekamen die Unternehmen in 2001 damit 0,5 Mrd. Euro Körperschaftsteuer erstattet. Andererseits ist die volkswirtschaftliche Steuerquote trotz der von der Bundesregierung propagierten "größten Steuerreform und -entlastung in der Geschichte der Bundesrepublik" lediglich von 23 Prozent auf 22 Prozent gesunken.

Das Steuersystem ist komplizierter denn je. Die tatsächliche Steuerlast ergibt sich immer weniger aus der finanziellen Leistungsfähigkeit von Bürgern und Unternehmen als vielmehr aus der Fähigkeit, Steuergestaltungsmöglichkeiten geschickt einzusetzen.

Deshalb lauten unsere Ziele: Wir werden den Umbau des Steuersystems in mehreren Schritten erreichen. Wir werden die Ausnahmen weitestgehend beseitigen und im Gegenzug die Grundfreibeträge erhöhen und die Steuersätze absenken. Für eine Netto-Entlastung besteht angesichts der Krise der öffentlichen Haushalte vorerst kein

Spielraum. Es gilt: Vereinfachung vor Entlastung.

Zum 1. 1. 2006 greifen erste steuerpolitische Maßnahmen, um schnell Arbeit und Beschäftigung zu fördern. Wir werden Steuerschlupflöcher schließen und Steuersparmodelle abbauen. Wir erhöhen die Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen von Kapitalgesellschaften. Um den Generationenwechsel im Mittelstand zu erleichtern, wird die Erbschaftsteuer gestundet bzw. bei Unternehmensfortführung für mindestens 10 Jahre ganz gestrichen. Wir erhöhen die Ist-Besteuerungsgrenze im Umsatzsteuerrecht auf jährlich 1 Mio. Euro.

Zum 1. 1. 2007 tritt die Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Kraft. Bei der Lohn- und Einkommensteuer senken wir den Eingangssteuersatz auf 12 Prozent und den Spitzensteuersatz auf 39 Prozent. Im Gegenzug werden u. a. die Pendlerpauschale auf eine Höhe von 25 Cent bis max. 50 Entfernungskilometer gesenkt und der gleichmäßige Abbau der Steuerfreiheit von Sonn- Feiertags- und Nachtzuschlägen innerhalb von sechs Jahren realisiert. Die degressiven Abschreibungen werden durch lineare Abschreibungen ersetzt. _Wir werden einen einheitlichen Grundfreibetrag für jede Person von 8.000 Euro einführen. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten. Wir werden eine Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte einführen. Wir senken die Körperschaftsteuer auf 22 Prozent. Es bleibt zunächst bei der Gewerbesteuer, bis wir im Einvernehmen mit den Kommunen und der Wirtschaft eine sinnvolle Alternative entwickelt haben.

Noch in dieser Legislaturperiode schaffen wir ein neues Steuergesetzbuch für Einkommensteuer und Unternehmensteuer. Ziel ist vor allem Vereinfachung, Transparenz und Gerechtigkeit.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Punkten Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann
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Frage zum Thema Gesundheit
09.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

In einer modernen Dienstleistungsgesellschaft wie Deutschland spielt die Fähigkeit zur Kommunikation eine zentrale Rolle. Sie ist eine entscheidende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, für beruflichen Erfolg und für die persönliche Entwicklungsfähigkeit. Menschen, deren Kommunikationsfähigkeit durch Störungen der Sprache oder des Sprechens eingeschränkt ist, haben deshalb ein Recht auf fachlich hochwertige therapeutische Hilfe. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung kommt darüber hinaus der Therapie von Schluckstörungen immer größere Bedeutung zu. Aus diesen Gründen ist es unabdingbar, dass logopädische Leistungen fester Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Stimmen Sie mit dieser Position überein?


Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.
Beisitz Freiberufler

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