Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie mehrere interessante Fragen aufgeworfen haben, die man meiner Meinung nach allerdings getrennt voneinander diskutieren sollte.
Gegen das Vorgehen von Google, welches auch im Heidelberger Appell kritisiert wurde, habe ich mich unter anderem an den Europäischen Kultur- und Medienministerrat gewandt. Ich halte es aus mehreren grundsätzlichen Aspekten für fragwürdig, dass Google im Rahmen des Bibliotheks-Programms von "Google-Books" Millionen von Werke eingescannt hat, ohne die Rechteinhaber um die - soweit die Werke noch geschützt sind - erforderliche Zustimmung zu bitten. Dieses Vorgehen ist mit dem europäischen Konzept des Urheberrechts nicht vereinbar, welches die Grundregel aufstellt: "Erst fragen, dann nutzen". Ich halte es für sehr wichtig, dass dieser Grundsatz weiterhin gilt, damit nicht die Marktmacht von einzelnen großen Unternehmen die Interessen einzelner, vielleicht weniger durchsetzungsfähiger Kreativer "überrollt".
Kulturelle Inhalte sollten auf ansprechende Weise möglichst vielen Menschen zugänglich gemacht werden, doch muss dies im Rahmen geltenden (Urheber-)Rechts geschehen. Auch sollten wir hier etwaige Monopolisierungs-Tendenzen durchaus kritisch im Auge behalten. Es darf nicht vergessen werden, dass eine große Zahl von europäischen Autoren betroffen ist, auch wenn Google sich auf eine Ausnahmeregelung des US-amerikanischen Urheberrechts beruft und sich die im Raum stehende Vergleichs-Regelung nach US-amerikanischem Recht richtet. Denn hinzu kommt, dass Google sich durch die beabsichtigte Vergleichs-Regelung einen riesigen Vorsprung hinsichtlich so genannter "verwaister Werke" verschafft, deren Rechteinhaber nicht auffindbar sind. Diesbezüglich geraten solche Mitbewerber ins Hintertreffen, die sich von Anfang an auf rechtskonforme Weise um die Rechteinhaber bemühen. Dies gilt beispielsweise auch für die Projekte der Europäischen Digitalen Bibiliothek sowie auf nationaler Ebene für die Deutsche Digitale Bibliothek, welche wir noch entschiedener voranbringen müssen.
Zur Frage, ob das Vorgehen im Rahmen des Bibliotheks-Programms von Google wirklich fairer ist, sollte man sich auch vor Augen halten, dass Google in den USA verklagt worden ist und dies letztlich nur eine Folge der Vergleichs-Regelung darstellt. Somit liegen die in Aussicht gestellten Zahlungsangebote nicht etwa freiwillig auf dem Tisch.
Unabhängig davon weisen Sie auf ein Problem hin, welches offenbar für viele Kreative trotz der entsprechenden Novelle aus dem Jahr 2002 noch nicht befriedigend gelöst ist, nämlich die Regelung der vertraglichen Beziehung zwischen Urheber und Verwerter, diesbezüglich zwischen Autor und Verlag. Ich gehe davon aus, dass uns dieses Thema und die von Ihnen erwähnten "Knebelverträge" auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen werden. Die von Ihnen dargestellte Regelung für Fotografen und Autoren ist völlig unbefriedigend und bedarf selbstverständlich einer besseren Lösung. Dabei bin ich mir sehr wohl bewusst, dass die Kreativen am Anfang der Wertschöpfungskette stehen, ohne die jegliche Verwertung und Vermarktung unmöglich wäre. Dementsprechend werde ich mich auch für die Kreativen einsetzen.
In der Debatte über Urheberrechtsverletzungen habe ich mich deutlich dafür ausgesprochen, effektive Instrumentarien zu finden, um sowohl für Verwerter als auch Urheber entsprechende Vergütungsformen zu finden. Wenn wir hier nicht verstärkt an einer zukunftsfähigen Lösung arbeiten, kann für einen großen Bereich der Kultur im digitalen Umfeld bestenfalls nur theoretisch über die Ausgestaltung der Beziehungen von Urhebern und Verwertern diskutiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann