Bernd Neumann (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Bernd Neumann
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Pädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin und Beauftragter für Kultur und Medien
Wahlkreis
Bremen I
Landeslistenplatz
1, Bremen
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(...) Ich halte die Einigung, die die Koalitionspartner SPD und CDU in Bremerhaven getroffen haben, für überaus sinnvoll. Die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Bereich der Cherbourger Straße ist sowohl den Anwohnern als auch gewerblichen und privaten Nutzern des direkten und angrenzenden Verkehrsbereichs nicht länger zuzumuten, eine bauliche Veränderung ist daher dringend notwendig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Bernd Neumann
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Frage zum Thema Kultur
27.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,
laut einem Artikel im Börsenblatt www.boersenblatt.net unterstützen Sie den Heidelberger Appell, der sich angeblich für den Schutz der Urheberrechte im Internet stark macht.
Nun gibt es immer mehr den Fall, daß die Verleger den eigentlichen Urhebern mit Knebelverträgen alle Rechte streitig machen wollen.

Einige Beispiele:
Auf www.freelens.com wird berichtet, wie der "Jahreszeiten-Verlag" versucht, die Fotografen zu zwingen, gegen eine Einmalzahlung auf alle zukünftigen Verwertungen ihrer Fotos zu verzichten.
Interessant ist, daß der Verantwortliche für diese Knebelverträge auch den Heidelberger Appell unterschrieben hat, wo es so heißt: www.textkritik.de
"Es muß auch künftig der Entscheidung von Schriftstellern, Künstlern, Wissenschaftlern, kurz: allen Kreativen freigestellt bleiben, ob und wo ihre Werke veröffentlicht werden sollen."

Ein weiteres Beispiel www.heise.de
Dort ist der FAZ-Standardvertrag für freie Autoren beschrieben, wo ebenso festgelegt wird, daß der Autor einmal bezahlt wird, und dann der Verlag unbegrenzt den Text beliebig lange und in beliebiger Form weiter verwerten kann.

Da erscheint mir Google-Books gegenüber den Autoren aber fairer, weil die Autoren dort an den laufenden Werbeeinnahmen beteiligt werden und nicht einmalig alle Rechte abtreten müssen.

Ich bin sehr an einer Äußerung von Ihnen zu diesem Thema interessiert, denn im zur Zeit wirken Sie auf mich eher wie jemand, der alleine die Interessen der Rechteverwerter und nicht der Urheber vertritt, aber ich möchte Ihnen nicht unrecht tun und bin deswegen sehr an einer Antwort von Ihnen zu diesen Fällen interessiert.

Weiterhin ist es interessant für mich, was Sie in Zukunft zu tun gedenken, um die Urheber vor solchen Knebelverträgen zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Bernd Neumann
1Empfehlung
20.07.2009
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie mehrere interessante Fragen aufgeworfen haben, die man meiner Meinung nach allerdings getrennt voneinander diskutieren sollte.

Gegen das Vorgehen von Google, welches auch im Heidelberger Appell kritisiert wurde, habe ich mich unter anderem an den Europäischen Kultur- und Medienministerrat gewandt. Ich halte es aus mehreren grundsätzlichen Aspekten für fragwürdig, dass Google im Rahmen des Bibliotheks-Programms von "Google-Books" Millionen von Werke eingescannt hat, ohne die Rechteinhaber um die - soweit die Werke noch geschützt sind - erforderliche Zustimmung zu bitten. Dieses Vorgehen ist mit dem europäischen Konzept des Urheberrechts nicht vereinbar, welches die Grundregel aufstellt: "Erst fragen, dann nutzen". Ich halte es für sehr wichtig, dass dieser Grundsatz weiterhin gilt, damit nicht die Marktmacht von einzelnen großen Unternehmen die Interessen einzelner, vielleicht weniger durchsetzungsfähiger Kreativer "überrollt".

Kulturelle Inhalte sollten auf ansprechende Weise möglichst vielen Menschen zugänglich gemacht werden, doch muss dies im Rahmen geltenden (Urheber-)Rechts geschehen. Auch sollten wir hier etwaige Monopolisierungs-Tendenzen durchaus kritisch im Auge behalten. Es darf nicht vergessen werden, dass eine große Zahl von europäischen Autoren betroffen ist, auch wenn Google sich auf eine Ausnahmeregelung des US-amerikanischen Urheberrechts beruft und sich die im Raum stehende Vergleichs-Regelung nach US-amerikanischem Recht richtet. Denn hinzu kommt, dass Google sich durch die beabsichtigte Vergleichs-Regelung einen riesigen Vorsprung hinsichtlich so genannter "verwaister Werke" verschafft, deren Rechteinhaber nicht auffindbar sind. Diesbezüglich geraten solche Mitbewerber ins Hintertreffen, die sich von Anfang an auf rechtskonforme Weise um die Rechteinhaber bemühen. Dies gilt beispielsweise auch für die Projekte der Europäischen Digitalen Bibiliothek sowie auf nationaler Ebene für die Deutsche Digitale Bibliothek, welche wir noch entschiedener voranbringen müssen.

Zur Frage, ob das Vorgehen im Rahmen des Bibliotheks-Programms von Google wirklich fairer ist, sollte man sich auch vor Augen halten, dass Google in den USA verklagt worden ist und dies letztlich nur eine Folge der Vergleichs-Regelung darstellt. Somit liegen die in Aussicht gestellten Zahlungsangebote nicht etwa freiwillig auf dem Tisch.

Unabhängig davon weisen Sie auf ein Problem hin, welches offenbar für viele Kreative trotz der entsprechenden Novelle aus dem Jahr 2002 noch nicht befriedigend gelöst ist, nämlich die Regelung der vertraglichen Beziehung zwischen Urheber und Verwerter, diesbezüglich zwischen Autor und Verlag. Ich gehe davon aus, dass uns dieses Thema und die von Ihnen erwähnten "Knebelverträge" auch in der nächsten Legislaturperiode beschäftigen werden. Die von Ihnen dargestellte Regelung für Fotografen und Autoren ist völlig unbefriedigend und bedarf selbstverständlich einer besseren Lösung. Dabei bin ich mir sehr wohl bewusst, dass die Kreativen am Anfang der Wertschöpfungskette stehen, ohne die jegliche Verwertung und Vermarktung unmöglich wäre. Dementsprechend werde ich mich auch für die Kreativen einsetzen.

In der Debatte über Urheberrechtsverletzungen habe ich mich deutlich dafür ausgesprochen, effektive Instrumentarien zu finden, um sowohl für Verwerter als auch Urheber entsprechende Vergütungsformen zu finden. Wenn wir hier nicht verstärkt an einer zukunftsfähigen Lösung arbeiten, kann für einen großen Bereich der Kultur im digitalen Umfeld bestenfalls nur theoretisch über die Ausgestaltung der Beziehungen von Urhebern und Verwertern diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann
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Frage zum Thema Kultur
06.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,
unterstützen Sie die Aufnahme der Region Oberweser einschliesslich Schaumburgs zum UNESCO WELTERBE ?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Bernd Neumann
2Empfehlungen
28.07.2009
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie nach meiner Meinung zur Aufnahme der Region Oberweser einschließlich Schaumburgs ins Verzeichnis der UNESCO-Welterbestätten fragen.

Welterbestätten stehen beispielhaft für herausragende Kulturleistungen, sie definieren Orte und geben wichtige Impulse für die jeweilige regionale und städtische Entwicklung, daher freue ich mich grundsätzlich über jede weitere Eintragung einer deutschen Kulturstätte und -region als UNESCO Welterbe. Als Kulturstaatsminister bin ich jedoch zur Neutralität verpflichtet und kann nicht öffentlich für einen möglichen Titelanwärter eintreten, da dies nicht fair gegenüber den anderen deutschen Bewerbern für einen Welterbetitel wäre.

In Deutschland sind Schutz und Pflege von Denkmälern und Kulturregionen Angelegenheit der Länder. Diese haben daher das Nominierungsrecht und sind zugleich zuständig für die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme von Stätten in die Liste ergeben. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden Anträge zunächst von der sich bewerbenden Kulturstätte in Zusammenarbeit mit dem für Denkmal-Angelegenheiten zuständigen Ressort des jeweiligen Bundeslandes bearbeitet. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) zusammen. Diese Liste dient nach Verabschiedung durch die KMK als Grundlage für künftige Anmeldungen. Nur für auf der offiziellen Tentativliste eingetragene Stätten können dann in einem weiteren Schritt Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste über das Auswärtige Amt bei der UNESCO eingereicht werden. Bislang steht die Region Oberweser nicht auf dieser Liste. Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren sowie zur Tentativliste finden Sie auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission e. V. ( www.unesco.de ).

Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann
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Frage zum Thema Tourismus
11.07.2009
Von:

Sehr geehrter Minister ,
wie Ist Ihre Meinung zum UNESCO Welterbe Lüneburger Heide ?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Bernd Neumann
1Empfehlung
27.07.2009
Bernd Neumann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie nach meiner Meinung zur Lüneburger Heide als einer möglichen UNESCO Welterbestätte fragen.

Welterbestätten stehen beispielhaft für herausragende Kulturleistungen, sie definieren Orte und geben wichtige Impulse für die jeweilige regionale und städtische Entwicklung, daher freue ich mich grundsätzlich über jede weitere Eintragung einer deutschen Kulturstätte und -region als UNESCO Welterbe. Als Kulturstaatsminister bin ich jedoch zur Neutralität verpflichtet und kann nicht öffentlich für einen möglichen Titelanwärter eintreten, da dies nicht fair gegenüber den anderen deutschen Bewerbern für einen Welterbetitel wäre.

In Deutschland sind Schutz und Pflege von Denkmälern und Kulturregionen Angelegenheit der Länder. Diese haben daher das Nominierungsrecht und sind zugleich zuständig für die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme von Stätten in die Liste ergeben. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden Anträge zunächst von der sich bewerbenden Kulturstätte in Zusammenarbeit mit dem für Denkmal-Angelegenheiten zuständigen Ressort des jeweiligen Bundeslandes bearbeitet. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) führt die aus den Ländern kommenden Vorschläge zu einer einheitlichen deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) zusammen. Diese Liste dient nach Verabschiedung durch die KMK als Grundlage für künftige Anmeldungen.

Nur für auf der offiziellen Tentativliste eingetragene Stätten können dann in einem weiteren Schritt Anträge zur Aufnahme in die Welterbeliste über das Auswärtige Amt bei der UNESCO eingereicht werden. Bislang steht die Lüneburger Heide nicht auf dieser Liste. Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren sowie zur Tentativliste finden Sie auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission e. V. (www.unesco.de).

Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
17.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bernd Neumann,
das UWG schränkt Unternehmen in ihrer Produktinformationsfreiheit gegenüber B2B - Kunden ein. Ich möchte, daß Sie sich dafür einsetzen diese insofern zu lockern als daß §7 II 3 sinngemäß in

bei öfter als einmal übermittelter Werbung unter Verwendung elektronischer Post, ohne daß ein Interesse des Adressaten schriftlich oder mündlich bekundet wurde

geändert wird.

Grüße aus Köln

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Frage zum Thema Verbraucherschutz
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,
in letzter Zeit wurde in den Medien häufiger über Lebensmittel berichtet, die von der Industrie durch Ersatzstoffe und /oder Aromen ersetzt werden. So z. B. Kunstschinken, Kunstkäse, Kunstsalamie, Erdbeergeschmack und anderes mehr.
Im Mittelalter wurde derjenige mit der Todesstrafe bedroht, der Lebensmittel verfälschte.
Meine Frage:
Warum werden nicht Lebensmittelgesetze gemacht, die es dem Verbraucher ermöglichen klar und deutlich zu erkennen woraus die Lebensmittel hergestellt wurden und welche Inhaltsstoffe sich noch in der Verpackung befinden, ohne vorher ein Chemiestudium absolviert zu haben.
Auch verklausulierte Angaben sollten verboten werden.
Die Lebenmittelindustrie muss wieder dahin gebracht werden, dass ehrliche Angaben gemacht werden, selbst wenn diese Lebensmittel dann etwas teurer sind.
Kunstprodukte, die nur vorgeben Lebensmittel zu sein, können ja meinetwegen auch auf dem Markt sein. Wer sich die dann für geringeres Geld gönnen möchte, kann es dann ja auch bewußt machen. Aber es muss eindeutig erkennbar sein, um was es sich handelt!!

Mit freundlichem Gruß


Antwort von Bernd Neumann
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2009
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Lebensmittelkennzeichnung.

Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass es dem Verbraucher möglich sein muss, klar und deutlich zu erkennen, woraus sich Lebensmittel zusammensetzen. Da Lebensstil und entsprechendes Ernährungsverhalten des Einzelnen variieren, benötigt jeder Verbraucher klar verständliche Informationen sowohl über Inhaltsstoffe als auch über Nährwertangaben auf jeder Verpackung.

Beispielsweise hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entschieden gegen eine Nährwertkennzeichnung auf Basis eines einfachen Farbpunktesystems wie der Ampelkennzeichnung ausgesprochen, weil eine Kennzeichnung per Farbpunkt schlichtweg irreführende und unzureichende Informationen vermittelt.

Andererseits darf eine umfassende Verbraucherpolitik nicht dazu führen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verschlechtert werden. Dazu beobachten wir natürlich weiterhin die Beratungen auf Brüsseler Ebene, denn nationale Alleingänge müssen vermieden werden. Dies belegen die vom Europäischen Informationszentrum für Lebensmittel (Eufic) im Oktober 2008 veröffentlichten Erkenntnisse einer pan-europäischen Umfrage zur Lebensmittelkennzeichnung (bezogen auf Großbritannien, Schweden, Polen, Deutschland und Ungarn). Demnach haben die Konsumenten ein gutes Wissen über die erprobten Nährwertkennzeichnungsmodelle. Grundsätzlich ist aber ein besseres Ernährungswissen notwendig.

In den Familien muss Ernährung wieder in den Mittelpunkt rücken. Gleichzeitig sollte der informierte, eigenverantwortlich handelnde Verbraucher und Konsument im Vordergrund stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann, MdB
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