Bernd Neumann (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Bernd Neumann
© CDU Landesverband Bremen
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Pädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin und Beauftragter für Kultur und Medien
Wahlkreis
Bremen I
Landeslistenplatz
1, Bremen
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(...) Denn gerade in der jungen Generation ist das Interesse, sich an der politischen Gestaltung zu beteiligen, leider sehr gering. Hier setzt das Projekt Jugend im Parlament an. Es soll eine Brücke von der Politik zu den jungen Menschen in unserem Land schlagen, um Interesse zu wecken und die Motivation zur Selbstbeteiligung zu fördern. Was die Resolutionen angeht, können sie sicher sein, dass sie von der CDU – sowohl als Partei als auch von der Bürgerschaftsfraktion - wahrgenommen und in Diskussionen einbezogen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

Sie haben eine recht kurze, aber präzise, Antwort gegeben zu der Frage warum die Großekoalition gegen Spiele wie Paintball & Co. vorgehen wollte. Allerdings befürchte ich das hier entscheidende Punkte außer acht gelassen werden.

Meinen sie nicht das es sinnvoller wäre dagegen vorzugehen das Schulen als offizielle Schießstände für Schützenvereine genutzt werden?

Schließlich wird hier ja die Hemmschwelle zur Nutzung von Schusswaffen an Schulen nicht nur herabgesetzt, sondern es wird sogar ausdrücklich gefördert!

So wurde gerade in Olching (Landkreis Fürstenfeldbruck), mit Stimmen ihrer Schwesterpartei, ( www.augsburger-allgemeine.de ) beschlossen die Turnhalle einer Hauptschule umzugestalten. Und auch in NRW gibt es 122 Schulen deren Turnhallen als Schießstände gelten ( www.derwesten.de ). Ich Zweifel zwar das es so etwas in Bremen gibt, allerdings würde ich es momentan auch nicht verneinen wollen.

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

Bei der heutigen Abstimmung zum "Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" haben sie an der Abstimmung nicht teilgenommen bzw Ihre Stimme nicht abgegeben. Positiv muß ich festhalten das Sie auch nicht dafür gestimmt haben.

Mich würden Ihre Beweggründe Interessieren, schließlich wird dieses Gesetz ja auch die Grundlagen ebnen ein "Gesetzes zur Bekämpfung von Copyrightverstößen in Kommunikationsnetzen" zu verabschieden oder eine entsprechende Änderung von vorhandenen Gesetzen zu erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Bernd Neumann
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07.07.2009
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

an der Abstimmung zum Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" am 18. Juni konnte ich leider wegen eines zwingenden auswärtigen Termins nicht teilnehmen. Ich halte es aber für unverzichtbar, dass der Schutz der Würde eines Kindes online genauso konsequent stattfindet, wie im realen Leben. Diesem Anliegen wird das Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" meines Erachtens gerecht. Dieses Gesetz hat die Bekämpfung von Kinderpornographie zum Ziel. Die Grundlage für andere Bereiche zu legen war nicht die Intention des Gesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann MdB
Staatsminister für Kultur und Medien
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann (MdB),

ich bedanke mich zunächst für Ihre Bereitschaft sich hier bei abgeordnetenwatch.de der Meinung Ihrer Wähler und auch Nicht-Wähler zu stellen.
Meine Frage bezieht sich auf die Abstimmung vom 18. Juni zum Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen".
Wie Sie während der vorausgehenden Diskussionen sicher gehört haben ist dieses Gesetz erheblich umstritten und wird von zahlreichen Gruppierungen abgelehnt. Unter zahlreichen anderen Gründen auch deshalb weil es in vielen Teilen offen den Vorgaben unseres Grundgesetzes (Artikel 10GG z.B.) und der Gewaltenteilung widerspricht.
Wie kommt es dass Sie sich bei der Abstimmung enthalten haben anstatt eindeutig dagegen zu stimmen und im weiteren Verlauf für ein wirksameres und rechtsstaatliches Vorgehen gegen Kinderpornografie zu kämpfen?
Antwort von Bernd Neumann
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07.07.2009
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

an der Abstimmung zum Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" am 18. Juni konnte ich leider wegen eines zwingenden auswärtigen Termins nicht teilnehmen. Ich halte es aber für unverzichtbar, dass der Schutz der Würde eines Kindes online genauso konsequent stattfindet, wie im realen Leben. Diesem Anliegen wird das Gesetz zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" meines Erachtens gerecht, ohne das Grundgesetz zu verletzen.

Mit dem Gesetz werden der Zugang, die Verbreitung und die Besitzverschaffung von kinderpornographischen Inhalten erschwert. Wer im Internet kinderpornographische Seiten aufruft, bekommt künftig ein Stopp-Schild zu sehen. Die Daten von Besuchern der mit einem Stopp-Schild gekennzeichneten Webseiten werden nicht gespeichert, niemand kommt unter Generalverdacht. Die kinderpornographischen Angebote werden durch das Bundeskriminalamt auf einer Sperrliste erfasst, die ein unabhängiges Gremium prüft. Anhand dieser Listen blockieren die Provider den Zugang zu den entsprechenden Internetauftritten. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Evaluierung erfolgen.

Erfahrungen in zahlreichen europäischen Ländern wie Norwegen, Italien und Großbritannien zeigen, dass solche Sperrungen durchaus eine Wirkung erzielen. Auch in Ländern wie Neuseeland und Kanada werden solche Webseiten gesperrt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann MdB
Staatsminister für Kultur und Medien
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Frage zum Thema Kultur
20.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

Sie haben anlässlich der Buchtage Berlin 2009 vor Fachpublikum eine Rede gehalten, welche auf www.bundesregierung.de veröffentlicht wurde. Darin treffen Sie folgende Aussage:

"Um kleinere Verlage und auch Buchhandlungen zu schützen, halte ich es zum Beispiel für unerlässlich, dass auch E-Book-Dateien dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegen. Wenn ein elektronisches, digitales Buch so teuer wie ein gedrucktes, "analoges" Buch ist, dann wird sich der Käufer genau überlegen, zu welchem Produkt er greift. Buchpreisbindung erhält die Vielfalt."

Sie haben ganz offensichtlich ein falsches Verständnis der Buchpreisbindung, welche nicht wie von Ihnen dargestellt pro Buchtitel, sondern für eine Ausgabe (bspw. pro Format, grundlegend gesehen pro ISBN) angewendet wird. Ein und dasselbe Buch hat somit einen gebundenen Preis pro Ausgabe/Format für alle Buchhändler. Ein Werk als Taschenbuch, Festeinband, eBook in Format A, eBook in Format B hat somit jeweils einen unterschiedlich gebundenen Preis. Das ist geltende Buchpreisbindung.
Wie werden Sie zukünftig sicherstellen in Ihrem Amt als Kulturstaatsminister keine derartig unrichtigen Aussagen in öffentlichen Reden zu treffen?

Darüber hinaus ist ihre Aussage nicht mit der Besteuerung von eBooks mit 19% MwSt. anstelle von 7% wie bei normalen Büchern vereinbar. Wenn eBooks also in der Preisbindung wie normale Bücher behandelt werden sollen, warum werden sie dann nicht gleich besteuert? Liegt hier nicht eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Endkunden vor.

Erfüllt ihre von mir zitierte Aussage nicht die Definition von "Propaganda", in diesem Fall gegen eBooks? Denn genauso kommt ihre Aussage bei mir zumindest an.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bernd Neumann
1Empfehlung
23.07.2009
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte mich für Ihre Frage bedanken. Ihr Einwand bezüglich der Buchpreisbindung bei E-Books ist berechtigt und richtig. Natürlich müssen E-Book und gedrucktes Buch nicht den gleichen Preis haben, ebenso wie es Preisunterschiede zwischen verschiedenen Druckausgaben geben kann.

Die Einordnung von E-Books als preisgebundene Substitute von Büchern erlaubt jedoch keinen zwingenden Rückschluss auf die Umsatz steuerrechtliche Bewertung. Dem ermäßigten Umsatz-Steuersatz in Höhe von 7 Prozent unterliegen nach deutschem Umsatz-Steuerrecht derzeit Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes. E-Books sind davon bisher nicht erfasst. Beide Aspekte unterliegen unterschiedlichen Regelwerken und haben unterschiedliche Zielrichtungen.

Der Rat für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union hat eine Ausdehnung des ermäßigten Mehrwert-Steuersatzes von "Büchern auf jeglichen physischen Trägern" ermöglicht. Dieser Beschluss stellt aber lediglich eine Umsetzungsoption für das nationale Recht dar. Aus kulturpolitischer Sicht wäre eine Ausweitung des ermäßigten Mehrwert-Steuersatzes auch auf E-Books durchaus zu befürworten. Allerdings hat das Finanzministerium erklärt, von der Möglichkeit der Steuerermäßigung aufgrund der angespannten Haushaltslage vorerst keinen Gebrauch machen zu wollen. Das Thema bleibt aber für mich auf der Agenda.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann
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Frage zum Thema Internetsperren
23.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

wie ich grade in einem Artikel lass, setzten Sie sich für das Sperren des Internet-Zugangs bei UrhG-Verletzungen ein.
www.heise.de

Wie ist dieses mit dem Grundprinzipien eines Rechtsstaates unter einem Hut zu bringen, dass ohne Verurteilung und Schuldspruch dem Beschuldigten ggf. ohne jede Grundlage Sanktionen drohen, die allein durch die Musik-, Film-, oder Pornoindustrie veranlasst werden können? Grade Letztgenannten ging in der Vergangenheit am schärfsten gegen UrhG-Verletzungen an ihren Werken vor, siehe
www.lawblog.de
Sollte jemand UrhG-Verletzungen im Netz begehen, bestehen für den Rechteinhaber genügend formaljuristische Mittel, um dieses zu belangen, bzw zu unterbinden.

Verstehe ich Sie also richtig, dass nichtverurteilte Personen, bei denen i.d.R. private "Schnüfflerfirmen" angebliche UrhG-Verstösse feststellten, die Leitung gesperrt werden könnte?

Ausserdem stellt sich mir die Frage, nach der Unschuldsvermtung.
Solange jemand nur beschuldigt wird, heisst es nicht, dass er schuldig ist, würde in diesem Fall aber dafür massiv bestraft.

Darf ich sie dazu dadran erinnern, dass in der Vergangenheit häufig Fehler auftraten, wenn es dadrum ging, IP-Adressen bzgl. angeblicher UrhG-Verletzungen zu ermitteln:
www.heise.de

Wie soll, ihrer Ansicht nach, ein durchschnittlicher Bürger seinen normalen Aktivitäten und Pflichten nachkommen, wenn er weder sein Tefefon, welches in vielen Fällen über die Inet-Verbindung läuft, nutzen, noch seine Rechnungen bezahlen kann, da sein Giro-Konto bei einer sog. Onlinebank ist?

Viele Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichem Gruss
J.
Antwort von Bernd Neumann
bisher keineEmpfehlungen
13.07.2009
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen sehr gern antworte und Ihnen mitteilen möchte, dass sie eine Meldung zitierten, welche auf einer nicht verabschiedeten Fassung des Wahlprogramms der CDU/CSU beruhte. Daher möchte ich mich zunächst erst einmal auf das verabschiedete Regierungsprogramm von CDU/CSU beziehen, woraus hervor geht, wofür wir uns einsetzen:

/"Dem zunehmenden Wert des geistigen Eigentums für die Kreativen muss durch die Sicherung der Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter durch das Urheberrecht Rechnung getragen werden. CDU und CSU setzen sich für einen fairen Ausgleich der Interessen von Künstlern, der Kultur- und Kreativwirtschaft, dem Verbraucher- und Datenschutz sowie der Technologieanbieter ein." (CDU/CSU 2009: Wir haben die Kraft - Gemeinsam für unser Land. Regierungsprogramm 2009 - 2013, S. 36)

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen. Wir wollen Rechtsverletzungen effektiv unterbinden." (ebd. S. 55)/

Unabhängig vom Regierungsprogramm der CDU/CSU möchte ich an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, dass mir die Belange der Kreativen sehr wichtig sind und werbe daher um Verständnis. Allzu oft gerät das Urheberrecht, welches in Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet wird, aus dem Blickfeld der Betrachtung, wenn es um das Recht der informationellen Selbstbestimmung geht. Diese verfassungsrechtlichen Grundsätze gelten auch im digitalen Umfeld. Hier stehen einerseits die Rechte der Nutzer im Mittelpunkt, andererseits aber auch die der Kreativen, denen die wirtschaftliche Existenzgrundlage vielfach vorenthalten wird. Betroffen ist demnach nämlich nicht nur die "Industrie".

Natürlich muss die jeweilige Gesetzeslage auf Anpassungen an technologische Entwicklungen überprüft werden. Hierzu ist für die Durchsetzung der Rechte vor allem aber auch der Einsatz der richtigen Instrumentarien zu prüfen. Die in dieser Hinsicht angestellten Überlegungen in Frankreich werden mitunter - bewusst oder unbewusst - nicht zutreffend dargestellt. Mitnichten ist es so, dass jemand geradezu "versehentlich" eine Urheberrechtsverletzung im Internet begeht und diese Tatsache eine Unterbrechung des Internet-Zugangs zur Folge hätte. Vorgesehen ist dann zunächst ein Warnhinweis per Mail. Kommt es dann zu einem weiteren Verstoß, folgt ein Hinweis per Einschreiben. Erst beim dritten Verstoß ist eine Unterbrechung des Internet-Zugangs vorgesehen. Diese Internet-Sperrung kann aber durch die jüngste Entscheidung des französischen Verfassungsrats nur durch einen richterlichen Beschluss ergehen. Die französische Regierung kündigte bereits an, hier nachzubessern.

Für weiterführende Diskussionen in Deutschland - auf der Suche nach ausgewogenen Lösungen für das Problem des illegalen Verhaltens im Internet - halte ich es für richtig, auf den Erfahrungen anderer Länder aufzubauen. Daher werden wir den Umgang mit Rechtsverletzungen und einhergehende Erfahrungen auf diesem Gebiet in anderen Ländern aufmerksam beobachten und auswerten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann
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