Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Juli 2011, in der Sie sich insbesondere vor dem Hintergrund der "Panorama"-Sendung vom 7. Juli 2011 mit der Glaubwürdigkeit medialer Angebote befassen.
Die Medien erfüllen in der Gesellschaft besondere Funktionen und Aufgaben. Sie dienen der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und prägen Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen. Vor allem die elektronischen Medien - Rundfunk, Filme, Online-Dienste - besitzen eine besondere Breitenwirkung und Suggestivkraft, mit denen sie auf Zuschauer und Nutzer wirken.
Sogenannte Scripted-Reality-Formate geben sich zwar den Anschein einer Dokumentation oder Reportage, sind jedoch regelrecht inszeniert und bilden daher nicht die Realität ab. Die Anzahl dieser Formate hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese Entwicklung betrachte ich mit Sorge, denn das Fernsehen verspielt seine Glaubwürdigkeit, wenn die Zuschauer nicht mehr zwischen Realität und Inszenierung unterscheiden können. Genau diese Unterscheidung ist aber häufig nicht ohne Weiteres möglich, jedenfalls dann nicht, wenn die Sendung nicht entsprechend gekennzeichnet ist.
Indem die Medien einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsbildung leisten, beeinflussen sie Meinungen zwangsläufig in der oben dargestellten Weise. Entscheidend ist, dass dies nicht in manipulativer Absicht erfolgt. Daher sind Transparenz und beispielsweise Objektivität bei der Berichterstattung elementar wichtig.
Regelungen und Maßnahmen auf dem Gebiet des inländischen Rundfunks (Hörfunk und Fernsehen) fallen nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in die Verantwortung der Bundesländer. Diese sind darüber hinaus für Regelungen über die Inhalte von Telemedien (vor allem Online-Angebote) zuständig. Anforderungen an Rundfunkprogramme und Telemedieninhalte sowie die Verfahren der jeweiligen Aufsicht haben die Länder gesetzlich im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) geregelt.
Der Medienkonsum im digitalen Zeitalter stellt jedoch über rechtliche Vorgaben hinausgehende Anforderungen, die den Bereich der Medienkompetenz betreffen. Maßnahmen zur Vermittlung und Stärkung von Medienkompetenz müssen intensiviert werden. Diese Maßnahmen richten sich vor allem auch an Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, junge Menschen zu befähigen, eigenverantwortlich mit den Medien umzugehen und zu fragwürdigen Inhalten kritische Distanz zu wahren. Denn nicht zuletzt entscheiden die Nutzer selbst über das Medienangebot - indem sie es entweder nutzen oder aber, wenn z.B. eine Fernsehsendung ihren Bedürfnissen und ihrem Anspruch nicht gerecht wird, diese nicht einschalten.
Wegen der Auskunft über Petitionen, die die Thematik der Meinungsbeeinflussung zum Gegenstand haben, darf ich Sie an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verweisen, den Sie wie folgt erreichen:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 35257
Fax: 030 227 36053
E-Mail:
post.pet@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Neumann, MdB