Bernd Neumann (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Bernd Neumann
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
06.01.1942
Berufliche Qualifikation
Pädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Staatsminister für Kultur und Medien
Wohnort
Bremen
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven
Ergebnis
25,8%
Landeslistenplatz
1, Bremen
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(...) Die Länder haben daher das Recht, Stätten für die UNESCO-Welterbeliste zu nominieren und sind zugleich vorrangig zuständig für die Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste ergeben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
03.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,


ich habe neulich gelesen, dass ein Bundestagsabgeordneter 7.668 Euro brutto im Monat verdient. Dazu kommen Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale und diverse Nebeneinkünfte.


Ziemlich viel Geld, wie ich finde, obwohl man immer wieder liest, dass es nur ein Bruchteil von dem ist, was Sie in der freien Wirtschaft verdienen könnten.


Um mir ein besseres Bild darüber zu machen, ob Ihr Verdienst auch gerechtfertigt ist, möchte ich einmal freundlich nachfragen, was Sie dafür tun. Vielleicht ganz anschaulich indem Sie mir sagen, wie hoch Ihr Stundenlohn in etwa ist.


Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Bernd Neumann
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11.07.2011
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen dank für ihre Email zum Thema Abgeordnetendiät. Um die Höhe des Verdienstes eventuell besser einordnen zu können, sollte man die Arbeitsstunden und das Einkommen in Beziehung setzten. Bei im Schnitt 80 Stunden Wochenarbeitszeit kommt man auf einen Bruttostundenlohn von ca. 25 Euro. Hinzu kommt nur die steuerfreie Kostenpauschale, die für mandatsbedingte Kosten auch im Wahlkreis oder die zusätzlich angemietete Wohnung in Berlin vorgesehen ist.
Zu meiner Arbeit im Wahlkreis ist noch anzufügen, dass ich als einziger CDU-Bundestagsabgeordneter aus dem Land Bremen damit automatisch die beiden Bremer Wahlkreise betreue.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann, MdB
Staatsminister
für Kultur und Medien
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Frage zum Thema Integration
16.02.2011
Von:

Guten Tag Herr Neumann,

mich interessiert Ihre Haltung zur Aufnahme der in Italien ankommenden, tunesischen Wirtschaftsflüchtlinge.
Insbesondere interesiert mich auch, was Sie tun/sagen werden, falls die EU Deutschland mit "moralischem" Druck zwingt, Tunesier aufzunehmen und in der Folge dann zu alimentieren.
Antwort von Bernd Neumann
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11.07.2011
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage zu den Flüchtlingen aus Tunesien, welche ihr Land aus gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen verlassen, danke ich Ihnen.

Wir alle beobachten den Wandel in der nordafrikanischen Region mit Sorge, aber auch mit der Hoffnung auf einen demokratischen Wandel. Die Menschen dieser arabischen Länder haben ihr Schicksal selbst in die Hand genommen. Sie wollen dieselben Rechte, Freiheiten und Möglichkeiten erlangen, die für uns bereits selbstverständlich sind. Diesen Prozess unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit den europäischen Partnern.

Ein Problem sind die fast 20.000 Flüchtlinge die nach Italien und Malta geflohen sind. In dieser Frage unterstütze ich nachdrücklich den Weg der Bundesregierung. Bei einer solchen außergewöhnlichen Belastung ist die Unterstützung für EU-Mittelmeeranrainer, besonders Italiens, eine Frage gesamteuropäischer Solidarität auf Basis von Freiwilligkeit. Neben der medizinischen Versorgung ist das oberste Ziel die Rückführung der Flüchtlinge in ihr Heimatland.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann, MdB
Staatsminister
für Kultur und Medien
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Frage zum Thema Arbeit
29.04.2011
Von:

Werden Sie sich für den Erhalt der Arbeitsplätze beim Wasser u. Schifffahrtsamt Bremen einsetzen?
Antwort von Bernd Neumann
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19.05.2011
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr Thamm,

gerne gebe ich Ihnen Informationen zum Stand der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 16.01.2011 ein Konzept zur Modernisierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgelegt. Kernelement dieses Konzeptes ist die Neustrukturierung des Netzes der Bundeswasserstraßen, nach der sich zukünftig auch die Aufgabenerledigung der WSV bei Ausbau, Betrieb und Unterhaltung richten wird. Aufgrund der begrenzten Ressourcenausstattung der WSV ist die beabsichtigte Konzentration der zukünftigen Aufgabenerledigung unausweichlich. Das Konzept beschreibt zunächst abstrakt - getrennt für den Binnen- und Küstenbereich - die Kriterien, nach denen einzelne Wasserstraßen den jeweiligen Kategorien der neuen Netzstruktur zugeordnet werden. Ich darf Ihnen versichern, dass das BMVBS die oben genannte Wasserstraßenzuordnung sehr sorgfältig, auch unter Berücksichtigung der regionalen Interessen und Funktionen festlegen wird. Im Mai wird das BMVBS dazu dem Haushaltsausschuss einen weiteren Bericht vorlegen.

Dieser Bericht beinhaltet ein Konzept, das dem Erhalt der WSV als kompetente Fachverwaltung für das System Schiff/Wasserstraßen trotz knapper Ressourcen und dem Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt dient.

Die neue Personal- und Aufbaustruktur der WSV spiegelt die Netzstruktur wider. Der Personalanteil der WSV an Wasserstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung wird also zukünftig höher sein als an Wasserstraßen mit geringer oder gar fehlender Verkehrsbedeutung. Der bereits jetzt schon hohe Vergabeanteil wird an Wasserstraßen mit geringer oder gar fehlender Verkehrsbedeutung erhöht; eine "Privatisierung" der WSV war und ist nicht vorgesehen.

Zwar wird es unbestritten hierdurch zu einer Reduzierung der Dienststellen und Außenbereiche in der WSV kommen, die Umsetzung erfolgt jedoch selbstverständlich unter Beteiligung aller Interessenvertretungen nach sozial-verträglichen Gesichtspunkten. Betriebsbedingte Entlassungen sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus generiert das Konzept keinen zusätzlichen, über die für alle Bundesbehörden geltenden Personaleinsparauflagen hinausgehenden Personal-abbau in der WSV.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann MdB

Staatsminister für Kultur und Medien
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Frage zum Thema Kultur
15.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

dem Deutschen Rundfunkarchiv droht die Schließung, wie der FAZ vom 7.6.2011, S. 33 zu entnehmen war. Ihre Meinung als Kultur- und Medienbeauftragter der Bundesregierung zu diesen Plänen der ARD würde mich sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

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Frage zum Thema Bildung und Forschung
18.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

am 7.7.20011 lief in Panorama eine Reportage "Das Lügenfernsehen". In dem Beitrag geht es um den Wahrheitsgehalt von Fernsehen und ob erkennbar ist, was "Scripted Reality" ist. Man hört von der Aufgabe der Landesmedienanstalten, welche die Sender kontrollieren und deren Informationsinhalt bewerten. Man bekommt auch zu hören, dass die Privatsender ihrer Aufgabe in einer Demokratie nicht gerecht werden und dass die Politik damit unzufrieden ist. In der Sendung wird der Eindruck vermittelt, dass diese Probleme bislang nicht bekannt waren. Die Sendung endet mit einem Versprechen von Wolfgang Börnsen, den Ministerpräsidenten zu schreiben und strengere Bestimmungen für Privatsender anzumahnen. Ein paar Tage später sendet das Nachtmagazin der ARD einen Beitrag zur "Gegenöffentlichkeit im Netz", in dem man einen Medienwissenschaftler seine Bedenken zum Internet vortragen lässt. In Bayern und in Dresden gibt es Versuche, mit einem Medienführerschein den "richtigen" Umgang mit Medien zu schulen.

In diesem Zusammenhang habe ich vier Fragen an die Abgeordneten:

1. Halten Sie die Erzeugung eines falschen Bildes in der Öffentlichkeit mit Absicht bzw. Vorsatz für möglich und sehen Sie Handlungsbedarf für zusätzliche, regulierende Rahmenbedingungen.

2. Ist Ihnen bekannt, dass in den öffentlichen Medien, bei den vorhandenen Kommentarfunktionen, kritische Beiträge ( Hartz IV, Kriegseinsätze......) durch den Betreiber "moderiert" werden und dadurch ein falsches Bild entsteht?

3. Glauben Sie, dass Sie zur Beurteilung dieses Problems genügend Informationen erhalten?
Ich bitte darum, diese Frage konkret zu beantworten, ein einfaches ja oder nein reicht !

4. Haben Sie von Petitionen Kenntnis, die eine Beeinflussung der öffentlichen Meinung zum Inhalt haben?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Bernd Neumann
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23.08.2011
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18. Juli 2011, in der Sie sich insbesondere vor dem Hintergrund der "Panorama"-Sendung vom 7. Juli 2011 mit der Glaubwürdigkeit medialer Angebote befassen.

Die Medien erfüllen in der Gesellschaft besondere Funktionen und Aufgaben. Sie dienen der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und prägen Einstellungen und Verhaltensweisen der Menschen. Vor allem die elektronischen Medien - Rundfunk, Filme, Online-Dienste - besitzen eine besondere Breitenwirkung und Suggestivkraft, mit denen sie auf Zuschauer und Nutzer wirken.

Sogenannte Scripted-Reality-Formate geben sich zwar den Anschein einer Dokumentation oder Reportage, sind jedoch regelrecht inszeniert und bilden daher nicht die Realität ab. Die Anzahl dieser Formate hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Diese Entwicklung betrachte ich mit Sorge, denn das Fernsehen verspielt seine Glaubwürdigkeit, wenn die Zuschauer nicht mehr zwischen Realität und Inszenierung unterscheiden können. Genau diese Unterscheidung ist aber häufig nicht ohne Weiteres möglich, jedenfalls dann nicht, wenn die Sendung nicht entsprechend gekennzeichnet ist.

Indem die Medien einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsbildung leisten, beeinflussen sie Meinungen zwangsläufig in der oben dargestellten Weise. Entscheidend ist, dass dies nicht in manipulativer Absicht erfolgt. Daher sind Transparenz und beispielsweise Objektivität bei der Berichterstattung elementar wichtig.

Regelungen und Maßnahmen auf dem Gebiet des inländischen Rundfunks (Hörfunk und Fernsehen) fallen nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes in die Verantwortung der Bundesländer. Diese sind darüber hinaus für Regelungen über die Inhalte von Telemedien (vor allem Online-Angebote) zuständig. Anforderungen an Rundfunkprogramme und Telemedieninhalte sowie die Verfahren der jeweiligen Aufsicht haben die Länder gesetzlich im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) geregelt.

Der Medienkonsum im digitalen Zeitalter stellt jedoch über rechtliche Vorgaben hinausgehende Anforderungen, die den Bereich der Medienkompetenz betreffen. Maßnahmen zur Vermittlung und Stärkung von Medienkompetenz müssen intensiviert werden. Diese Maßnahmen richten sich vor allem auch an Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, junge Menschen zu befähigen, eigenverantwortlich mit den Medien umzugehen und zu fragwürdigen Inhalten kritische Distanz zu wahren. Denn nicht zuletzt entscheiden die Nutzer selbst über das Medienangebot - indem sie es entweder nutzen oder aber, wenn z.B. eine Fernsehsendung ihren Bedürfnissen und ihrem Anspruch nicht gerecht wird, diese nicht einschalten.

Wegen der Auskunft über Petitionen, die die Thematik der Meinungsbeeinflussung zum Gegenstand haben, darf ich Sie an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verweisen, den Sie wie folgt erreichen:

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 227 35257
Fax: 030 227 36053
E-Mail: post.pet@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen


Bernd Neumann, MdB
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