Bernd Neumann (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Bernd Neumann
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
06.01.1942
Berufliche Qualifikation
Pädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Staatsminister für Kultur und Medien
Wohnort
Bremen
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven
Ergebnis
25,8%
Landeslistenplatz
1, Bremen
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(...) Zu rasch fließen negative Erfahrungen aus der Zeit nach der Wiedervereinigung und noch bestehende gegenseitige Vorurteile hier zu Lasten einer sachlichen Bewertung des "Systems DDR" mit ein. Es sollte aber - 20 Jahre nach der Wiedervereinigung - möglich sein, eine objektive Bewertung zuzulassen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
28.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,
Im Interview mit dem Magazin "promedia" ( www.bundesregierung.de ) stellen sie die Behauptung auf, es gäbe "kein Recht auf eine Privatkopie". Wie kommen sie zu dieser Auffassung?
Antwort von Bernd Neumann
bisher keineEmpfehlungen
11.12.2009
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Privatkopie", die ich hiermit gerne beantworte. Ihre Frage bezieht sich auf meine Äußerungen in einem promedia - Interview, das im Internet teilweise gekürzt wiedergegeben worden ist.

Meine Formulierung "es gibt kein Recht auf Privatkopie" ist juristisch korrekt, denn die Praxis der "Privatkopie" wird gesetzlich "nur" gebilligt und fußt im juristischen Sinne nicht auf einem "(Grund-)Recht auf Privatkopie". Das Urheberrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Privatkopien, also eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum privaten Gebrauch. Ich habe nicht in Frage gestellt, dass es zu privaten Zwecken erlaubt ist, ein urheberrechtliches Werk zu kopieren. Natürlich darf jeder zum privaten Gebrauch z. B. einen Artikel aus einem Buch kopieren oder auch eine Kopie zum privaten Gebrauch von einer CD machen, die er gerade gekauft hat, sofern hierzu kein Kopierschutz umgangen werden muss. Dieser Grundsatz ist explizit in § 53 Urheberrechtsgesetz geregelt und soll auch nicht abgeschafft werden.

Meine Aussagen zielten nicht darauf ab, die bisherige Praxis der zulässigen Privatkopie zu ändern, sondern darauf, das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht unbeschränkt kopiert werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann, MdB
Staatsminister für Kultur u. Medien
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

zur Zeit werden Sie in der Presse mit der Aussage zitiert, es gebe kein Recht auf eine Privatkopie.
Wie verstehen Sie § 53 UrhG?

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Mit frdl. Grüßen,
Antwort von Bernd Neumann
bisher keineEmpfehlungen
11.12.2009
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Privatkopie", die ich hiermit gerne beantworte. Ihre Frage bezieht sich auf meine Äußerungen in einem promedia - Interview, das im Internet teilweise gekürzt wiedergegeben worden ist.

Meine Formulierung "es gibt kein Recht auf Privatkopie" ist juristisch korrekt, denn die Praxis der "Privatkopie" wird gesetzlich "nur" gebilligt und fußt im juristischen Sinne nicht auf einem "(Grund-)Recht auf Privatkopie". Das Urheberrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Privatkopien, also eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes zum privaten Gebrauch. Ich habe nicht in Frage gestellt, dass es zu privaten Zwecken erlaubt ist, ein urheberrechtliches Werk zu kopieren. Natürlich darf jeder zum privaten Gebrauch zum Beispiel einen Artikel aus einem Buch kopieren oder auch eine Kopie zum privaten Gebrauch von einer CD machen, die er gerade gekauft hat, sofern hierzu kein Kopierschutz umgangen werden muss. Dieser Grundsatz ist explizit in § 53 Urheberrechtsgesetz geregelt und soll auch nicht abgeschafft werden.

Meine Aussagen zielten nicht darauf ab, die bisherige Praxis der zulässigen Privatkopie zu ändern, sondern darauf, das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht unbeschränkt kopiert werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann, MdB
Staatsminister für Kultur u. Medien
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Frage zum Thema Kultur
02.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

wie beurteilen Sie als Staatsminister für Medien das Verhalten des Verwaltungsrates anläßlich der Abwahl des ZDF-Chefredakteurs Brender? Sehen Sie in einer weiteren Berlusconisierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks eine erstrebenswerte Zukunftsstrategie?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Bernd Neumann
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04.01.2010
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates, die ich hiermit gerne beantworte.

Nach dem ZDF-Staatsvertrag bedarf die Vertragsverlängerung des Chefredakteurs einer 3/5-Mehrheit des Verwaltungsrates. Die Verwaltungsräte sind in ihrem Abstimmungsverhalten frei, es sind keine präjudizierenden Kriterien festgelegt. Nach 10 Jahren Amtszeit gab es für eine Vertragsverlängerung des Chefredakteurs keine Mehrheit. Wenn es Vorbehalte bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates gibt, dann haben die Länderparlamente und Landesregierungen die Möglichkeit Änderungen am Staatsvertrag vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann, MdB
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Frage zum Thema Kultur
12.12.2009
Von:

Sehr geehrte Damen und herren,

vom Landtag Mecklenburg weis ich das für Prora kein Antrag auf Aufnahme ins UNESCO Welterbe des KDF Bades erfolgt.
Wie stehen Sie dazu >?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Bernd Neumann
bisher keineEmpfehlungen
13.01.2010
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr ,

die Benennung von Kandidaten zur Neuaufnahme in die UNESCO-Welterbeliste fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Neben der (kultur-)historischen Bedeutung der in Frage kommenden Denkmäler wird dabei in der zuständigen Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz auch das Kriterium einer gewissen regionalen Ausgewogenheit mit berücksichtigt. Der Bund ist am Auswahlprozess im engeren Sinn nur konsultativ beteiligt, die offizielle Anmeldung von Bewerbungen gegenüber der UNESCO erfolgt jedoch durch das Auswärtige Amt.

Sofern eine Aufnahme des Prora-Komplexes in die Welterbeliste angestrebt sein sollte, wäre eine entsprechende Initiative Mecklenburg-Vorpommerns im Länderkreis erforderlich. Sollte dort Konsens herrschen, könnte der Antrag auf dem üblichen diplomatischen Wege dem UNESCO-Welterbekomitee unterbreitet werden. Allerdings ist zu bedenken, dass die Aussichten auf eine Aufnahme weiterer deutscher (und europäischer) Denkmäler in die Welterbeliste derzeit weniger günstig stehen. Die UNESCO ist ausdrücklich bemüht, das bestehende - von zahlreichen Mitgliedsstaaten bemängelte - regionale Ungleichgewicht zu Gunsten einzelner europäischer Staaten mittelfristig durch eine prioritäre Aufnahme nichteuropäischer Stätten zu kompensieren. An neue deutsche Nominierungsvorschläge dürfte deshalb seitens des Welterbekomitees ein besonders strenger Maßstab angelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann, MdB
Staatsminister
für Kultur u. Medien
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
25.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

In den Medien habe ich gelesen, dass Sie die Pläne einer ARD iPhone Anwendung als Gefährung von Geschäftsmodellen von kommerziellen Anbietern sehen. Dazu hätte ich zwei Fragen:

1) Alle ÖR Inhalte sind via RSS/Web bereits auf jedem internetfähigen Gerät "empfangbar". Eine iPhone-Anwendung der ARD wäre nur eine Möglichkeit einfacher auf die Inhalte zu zu greifen. Inwiefern soll dadurch eine Wettbewerbsverzerrung entstehen?

2) Die leidige Diskussion der ÖR-Medien im Internet liesse sich leicht durch Zugangssperren (z.B. mit GEZ-Nummer + Passwort) lösen. Auch Smartcards für den Empfang (wie z.B. in Österreich praktiziert) könnten das Problem der Schwarzseher lösen. Könnte man dies nicht auf politischer Ebene forcieren?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,


Freib. Softwareentwickler

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