Bernd Neumann (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Bernd Neumann
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
06.01.1942
Berufliche Qualifikation
Pädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Staatsminister für Kultur und Medien
Wohnort
Bremen
Wahlkreis
Bremen II - Bremerhaven
Ergebnis
25,8%
Landeslistenplatz
1, Bremen
weitere Profile
(...) Ich bin fest davon überzeugt, dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen, der auch angemessene Entwicklungsmöglichkeiten in der digitalen Welt hat. Wie ich bei der Eröffnung des Medienkongresses der Internationalen Funkausstellung in Berlin betont habe, dürfen diese Entwicklungsmöglichkeiten aber nicht zu Lasten eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Medien gehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
10.05.2012
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
nicht beteiligt
29.03.2012
Abbau der kalten Progression
JA
29.03.2012
Kürzungen der Solarförderungen
JA
29.03.2012
Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
NEIN
27.02.2012
Zweites Rettungspaket für Griechenland
JA
26.01.2012
Verlängerung Afghanistan Einsatz (ISAF)
JA
01.12.2011
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
nicht beteiligt
01.12.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen Piraterie (Atalanta)
JA
26.10.2011
Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
JA
29.09.2011
Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
JA
29.09.2011
Reform des Bundestagswahlrechts
nicht beteiligt
29.09.2011
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Südsudan (UNMISS)
nicht beteiligt
08.07.2011
Deutsche Beteiligung an UN-Aufbaumission in Südsudan
JA
08.07.2011
Keine Panzer an Saudi-Arabien verkaufen
NEIN
08.07.2011
Verlängerung des Darfur-Einsatzes
JA
07.07.2011
Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge
nicht beteiligt
07.07.2011
Eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik
JA
07.07.2011
Unterirdische Speicherung von CO2
nicht beteiligt
30.06.2011
Atomausstieg bis 2022
JA
09.06.2011
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNIFIL)
JA
09.06.2011
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
26.05.2011
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
JA
25.03.2011
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
17.03.2011
Sofortige Abschaltung von Alt-AKW
NEIN
17.03.2011
Unverzügliche Abschaltung aller deutschen AKW
NEIN
17.03.2011
Vorübergehende Aussetzung von AKW-Laufzeiten (Moratorium)
JA
28.01.2011
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
nicht beteiligt
03.12.2010
Anpassung und Veränderung von Hartz IV
nicht beteiligt
03.12.2010
Vorläufiger Bau- und Vergabestopp bei Stuttgart 21
nicht beteiligt
02.12.2010
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
JA
02.12.2010
Verlängerung Bosnien-Einsatz (ALTHEA)
JA
02.12.2010
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes im Mittelmeer (OAE)
JA
26.11.2010
Haushalt 2011
JA
12.11.2010
Einführung bundesweiter Volksentscheide
NEIN
12.11.2010
Gesundheitsreform
JA
11.11.2010
Neuordnung am Arzneimittelmarkt
JA
28.10.2010
Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus AKW-Laufzeitverlängerung
JA
28.10.2010
Brennelementesteuer
JA
28.10.2010
Sparpaket (Haushaltsbegleitgesetz)
JA
28.10.2010
Verlängerung von AKW-Laufzeiten
JA
18.06.2010
Reduzierung der Wehrpflicht
nicht beteiligt
17.06.2010
Bundeswehr ohne Wehrpflicht
nicht beteiligt
17.06.2010
Reform der Jobcenter
JA
17.06.2010
Verlängerung des Darfur-Einsatzes (UNAMID)
nicht beteiligt
17.06.2010
Verlängerung des Libanon-Einsatzes (UNFIL)
nicht beteiligt
17.06.2010
Verlängerung des Sudan-Einsatzes (UNMIS)
nicht beteiligt
10.06.2010
Austritt aus der Kernfusion (ITER)
NEIN
10.06.2010
Verlängerung Kosovo-Einsatz (KFOR)
JA
21.05.2010
Euro-Rettungsschirm
JA
07.05.2010
Notkredit für Griechenland
JA
06.05.2010
Mindestsicherung statt Hartz IV
nicht beteiligt
06.05.2010
Schnellere Absenkung der Einspeisevergütung im EEG
JA
22.04.2010
Beibehaltung der Steuerfreiheit bei Feiertags- und Nachtarbeit
NEIN
25.03.2010
Abschaffung der reduzierten Mehrwertsteuer für Hotels
NEIN
19.03.2010
Bundeshaushalt 2010
nicht beteiligt
26.02.2010
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
18.12.2009
Bundeswehreinsatz in Bosnien Herzegowina
nicht beteiligt
18.12.2009
Kampf gegen Piraten (ATALANTA)
nicht beteiligt
04.12.2009
Verzicht auf Mehrwertsteuersenkung für das Hotelgewerbe
NEIN
04.12.2009
Wachstumsbeschleunigungsgesetz
JA
03.12.2009
Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
JA
03.12.2009
Verlängerung des Anti-Terror-Kampfes (OEF)
JA
03.12.2009
Verlängerung Libanon-Einsatz (UNFIL)
JA
Fragen an Bernd Neumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.09.2011
Von:
Uhl

Sehr geehrter Herr Neumann,

Meiner Wahrnehmung nach ist das Angebot unabhängige Nachrichten mobil zu erhalten ein erster Lichtblick für den Gegenwert der GEZ.

Eine Reduzierung des neu geschaffenen Angebots fördert nur die Faulheit einer ganzen Branche die es nicht verstanden hat in den neuen Medien wegen überzogenen Preisen und schlechtem Angebot Fuß zu fassen.

Ich frage mich wie Sie zu der Meinung gelangt sind das die online Angebote und die Smartphone Apps der ARD und ZDF einer Überprüfung bedürfen ohne das sich mir der Gedanke kommt eine Branche über die demokratische Idee der unabhängigen Medien zu stellen.

Somit stehen auch für die Überprüfung der unabhängigen Medien um eine generelle Reduktion der Berichterstattungen zu erreichen ?
Antwort von Bernd Neumann
bisher keineEmpfehlungen
26.09.2011
Bernd Neumann
Sehr geehrter Herr Uhl,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. September 2011, in der Sie sich zu den Onlineangeboten und Smartphone-Applikationen von ARD und ZDF äußern. Hinsichtlich der Überprüfung dieser Angebote befürchten Sie einen Eingriff in die Medienfreiheit zu Gunsten privater Medienanbieter und gleichzeitig zu Lasten der Berichterstattung durch unabhängige Medien. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen Stellung.

Freie und unabhängige Medien sind Wesensmerkmal einer Demokratie. Nur die Existenz freier Medien verleiht dem Grundrecht in Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Substanz. Dementsprechend geht es bei der Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Onlineangebote und "Apps" keineswegs um eine (staatliche) Kontrolle mit dem Ziel, die Berichterstattung durch unabhängige Medien zu beschränken. Hintergrund ist vielmehr folgender:
Aufgrund verschiedener Beschwerden privater Anbieter u.a. zu den Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland hat die EU-Kommission ab 2002 deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht geprüft. Kernpunkt der Kritik war, dass die Online-Aktivitäten eine wettbewerbsverzerrende Wirkung hätten, da mit Gebührengeldern eine Konkurrenz zu privaten Angeboten geschaffen werde und es keine Begrenzung der Aktivitäten im Internet gebe. Den Abschluss des Prüfverfahrens in 2007 knüpfte die EU-Kommission an detaillierte Auflagen. Dieser sogenannte Beihilfekompromiss zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland sah u.a. vor, dass der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet gesetzlich präzisiert und ein Testverfahren für neue und wesentlich veränderte Onlineangebote eingeführt wird.
Mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist, haben die für den inländischen Rundfunk zuständigen Bundesländer den Beihilfekompromiss in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen sehen u.a. ein dreistufiges Testverfahren für die Onlineangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio vor, mit dem untersucht werden soll, ob die Angebote dem gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entsprechen. Im Rahmen dieses sogenannten Drei-Stufen-Tests ermitteln die pluralistisch zusammengesetzten Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten, inwieweit das jeweilige Telemedienangebot (damit sind vor allem Onlineangebote gemeint) den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzieller Aufwand für das Angebot erforderlich ist. Die Wirkungen dieser Regelung werden von den Ländern aufmerksam beobachtet und bewertet.

Ich bin fest davon überzeugt, dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen, der auch angemessene Entwicklungsmöglichkeiten in der digitalen Welt hat. Wie ich bei der Eröffnung des Medienkongresses der Internationalen Funkausstellung in Berlin betont habe, dürfen diese Entwicklungsmöglichkeiten aber nicht zu Lasten eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Medien gehen. Private Medienanbieter wie Verlage brauchen Spielraum für publizistisch und wirtschaftlich erfolgreiche Marktentwicklungen. Haben sie diesen Spielraum nicht, wird das gedeihliche Nebeneinander von privaten und öffentlich-rechtlichen Medienangeboten für die Zukunft in Frage gestellt. Auch die privaten Medien erfüllen in unserer Gesellschaft eine wesentliche demokratische Funktion und genießen den Schutz von Art. 5 des Grundgesetzes. Dies sollten die öffentlich-rechtlichen Sender bei der Gestaltung ihrer Angebote im Internet angemessen berücksichtigen, was eine kritische Überprüfung der Bereitstellung von Smartphone-Applikationen einschließt. Meines Erachtens sollten solche "Apps" nur für Angebote zur Verfügung gestellt werden, die sich im Kern des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bewegen.
Zu diesem Kern gehören selbstverständlich die von Ihnen erwähnten Nachrichtenangebote. Die Länder haben im Rundfunkstaatsvertrag jedoch festgelegt, dass im Internet "nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht zulässig sind. Diese Regelung soll verhindern, dass Geschäftsmodelle privater Medienanbieter durch eine "gebührenfinanzierte Presse" unnötig gefährdet werden. Im Fall der "Tagesschau-App", gegen die acht Zeitungsverlage geklagt haben, wird nun gerichtlich geklärt werden müssen, ob die ARD mit diesem Angebot die staatsvertraglichen Vorgaben einhält.

Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen meine Auffassung zu dieser Thematik nachvollziehbar darlegen und Ihre Befürchtungen hinsichtlich einer - verfassungsrechtlich unzulässigen - Beschränkung öffentlich-rechtlicher Medienangebote zerstreuen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Neumann, MdB
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Frage zum Thema Kultur
12.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,

heute beschloss COREPER die Verlängerung der Schutzfristen für Leistungsschutzrechte an Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre.

Entgegen einstimmiger Expertenmeinung wurde einseitig zugunsten der Verwerter entschieden.

Im Dezember 2006 gibt die britische Regierung eine Studie in Auftrag, das »Gowers Review on Intellectual Property«. Das Gowers Review spricht sich nicht nur deutlich gegen nachträgliche Schutzfristverlängerungen von leistungsrechtlichen Schutzfristen aus, sondern bezeichnet die bisherigen Fristen als bereits zu lang.
www.official-documents.gov.uk

Auch die Universität Cambridge kommt im "CIPIL Report" zum gleichen Ergebnis.
www.cipil.law.cam.ac.uk

Ein von der EU-Kommission 2006 in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass alle bisherigen Erkenntnisse gegen die Sinnhaftigkeit einer Verlängerung sprechen.
ec.europa.eu

Das Max-Planck-Institut bekräftig 2008 die vorangegangenen Einschätzungen im Auftrag des Bundesjustizministeriums.
www.ip.mpg.de

Es existiert kein einziges wissenschaftliches Gutachten, welches für eine Verlängerung eintritt. Und doch wurden die Leistungsschutzrechte heute um 20 Jahre verlängert. Die Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen. Warum?

Mit freundlichen Grüssen


P.S. Eine Gegenüberstellung der wirtschaftlichen Forderungen der Musikindustrie und eine detaillierte Entkräftung der Argumente finden Sie übrigens hier:
irights.info

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Frage zum Thema Wirtschaft
08.11.2011
Von:

In den letzten Monaten ist das Zinsniveau massiv abgesunken. Gleichzeitig kommt es zu Unsicherheiten zwischen den Großbanken, die zu einer geringeren Ausleihe untereinander führen. Dies versuchen insbesondere staatliche gestütze Institutionen wie die Commerzbank oder auch die ING DIBa durch Anlageprodukte deutlich über Marktzins auszugleichen. Für die Kunde stellt dies dank des Versprechens von Frau Merkel, dass kein Sparer Ausfälle zu befürchten hat, kein Risiko dar. Leidtragende sind aber in diesem Fall die Sparkassen und Volksbanken, die marktgerecht und ohne staatliche Unterstützung auskommen müssen. Gerade diese Institutionen haben in der Zeit der letzten Kreditklemme die Wirtschaft am Leben erhalten.
Wäre es nicht sinnvoll, dem nicht marktgerechte Verhalten der genannten Commerzbank und der ING DiBa Einhalt zu gebieten und nicht weiter auf mögliche spätere Kosten des Steuerzahlers künstlich Institute am Leben zu erhalten?

Herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Neumann,
ist diese Aussage von Ihnen korrekt, die wie folgt in der "Berliner Woche" stand: " Es macht mich immer noch wütend, wenn Menschen das System der DDR verherrlichen" ?

Was ist bei Ihnen "das System DDR"?
Ich bin in dem Staat groß geworden, habe das Land noch vor dem Mauerfall inoffiziell verlassen und bin vor 10 Jahren wieder nach Berlin (Ost) zurückgekehrt.
Warum? -
Vielleicht gibt Ihnen folgender Artikel Aufschluss:
www.bild.de

Vieles, was es im System DDR bereits gab, wird heute von der BRD mühselig neu geschaffen und als eigene "Erfindung" propagiert: Ganztagsschulen, kostenlose Kindergärten, Schule, medizinische Betreuung, Polikliniken, einheitliches Bildungssytem - vernünftiger Umgang mit Recycling - das hatte das "System DDR" alles schon :-)

Vielleicht könnten Sie künftig etwas feinfühliger sein.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bernd Neumann
bisher keineEmpfehlungen
14.02.2012
Bernd Neumann
Sehr geehrte Frau ,

für Ihr Schreiben als Reaktion auf meine Aussage "Es macht mich immer noch wütend, wenn Menschen das System DDR verherrlichen" danke ich Ihnen. Gern möchte ich Ihnen hierauf antworten.

Mir ist es wichtig zu betonen, dass ich mit meiner klaren Aussage zur Einordnung der DDR als "System" und Unrechtsstaat nicht die (Lebens-)Leistung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger in der DDR kritisieren oder gar abwerten möchte. Natürlich wurde auch in der DDR - teilweise unter schwersten Bedingungen - Beachtliches geleistet und ebenso selbstverständlich ist es, dass auch in der DDR glückliche Momente erlebbar waren. Nicht zuletzt war es die Leistung der Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR, die durch die gewaltlose Revolution 1989 die glückliche Wiedervereinigung beider Deutschland überhaupt erst möglich gemacht hat.

Genauso ist es auch selbstverständlich, dass es in der DDR gesellschaftliche Errungenschaften gab, die sicherlich für sich alleine genommen positiv waren. Mir geht es aber darum, dass trotz der individuellen, auch in Teilen positiven Erfahrungen des einzelnen Bürgers nicht die DDR als Ganzes aus den Augen verloren wird. Mit meiner Aussage zum "System DDR" wende ich mich gegen die Verklärung eines Staates, der es sich zum System gemacht hat, Grund- und Menschenrechte systematisch zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger zu verletzten und zu missachten. Es gab weder echte Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit, noch Reise- oder Wahlfreiheit. Es gab keine wirkliche Gewaltenteilung, keine politisch unabhängigen Gerichte und keine demokratisch legitimierte Regierung. Dies alles war systemimmanenter Bestandteil der DDR und dies darf nicht vergessen oder beschönigt werden.

Die Unterscheidung dieser beiden Ebenen - die persönliche und die staatliche - ist meines Erachtens für die weitere Debatte, aber auch für das gegenseitige Verständnis von Ost- und Westdeutschen fundamental. Zu rasch fließen negative Erfahrungen aus der Zeit nach der Wiedervereinigung und noch bestehende gegenseitige Vorurteile hier zu Lasten einer sachlichen Bewertung des "Systems DDR" mit ein. Es sollte aber - 20 Jahre nach der Wiedervereinigung - möglich sein, eine objektive Bewertung zuzulassen.


Mit freundlichen Grüßen


Bernd Neumann, MdB
Staatsminister
für Kultur u. Medien
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