Beate Müller-Gemmeke (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
07.10.1960
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Pliezhausen
Wahlkreis
Reutlingen
Ergebnis
14,0%
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
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(...) Unsere Forderung als grüne Bundestagsfraktion ist eindeutig: Wir wollen kein ,,Zwei-Klassen-Internet", das Daten bevorzugt – weder die von eigenen Kunden noch von Kunden, die mehr bezahlen können. Wir haben die Bundesregierung in dieser Woche noch einmal mit Nachdruck dazu aufgefordert, die aktuellen Entwicklungen ernst zu nehmen und unsere Vorschläge einer gesetzlichen Sicherung aufzugreifen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bankenhilfe für Spanien (EFSF)
06.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,

nach Ihrem Abstimmverhalten zu urteilen, ist es Ihnen egal, ob Deutschland für spanische Banken haftet oder nicht.
Sollten Sie nicht die Meinung Ihrer Wähler im Parlament vertreten oder ist es den Bürgern in Ihrem Wahlkreis auch egal (das würde micht schon sehr wundern)?


Was mich allerdings noch mehr Interessiert ist folgendes:

  • Haben Sie für die Abstimmung Ihren Urlaub unterbrochen?

  • Haben Sie sich für die Teilnahme an der Abstimmung Ihre Unkosten erstatten lassen?

  • Falls Sie sich die Unkosten erstatten lassen haben, frage ich Sie, ob Sie kein schlechtes Gewissen haben, Steuergelder so zu verschwenden?
Denn wer sich die Unkosten für die Sondersitzung erstatten lässt und sich dann der Stimme enthält, hätte nicht extra kommen müssen.

Mit freundlichen Gruß
R.
Antwort von Beate Müller-Gemmeke
bisher keineEmpfehlungen
06.08.2012
Beate Müller-Gemmeke
Sehr geehrter Herr ,

gerne beantworte ich Ihre Frage zum meinem Abstimmungsverhalten zur Spanienhilfe.

Zuerst einmal : Nein, ich habe meinen Urlaub nicht unterbrochen, da ich in der sitzungsfreien Zeit noch immer im Wahlkreis unterwegs bin und Termine absolviere. Für die Sondersitzung musste ich lediglich vereinbarte Termine absagen.

In einem Punkt muss ich Ihnen widersprechen: Eine Enthaltung bedeutet nicht, dass einem die Abstimmung oder das Thema "egal" ist. Im Gegenteil! Eine Enthaltung ist durchaus eine differenzierte Entscheidung. In diesem Falle drückt die Enthaltung aus: "Ja", ich bin dafür, dass Spanien Hilfe erhält; aber "nein", nicht in dieser Form. Damit bleibt mir keine andere Möglichkeit, als mich zu enthalten. Weder ein "ja" noch ein "nein" hätte meine Haltung zu dieser Abstimmung ausdrücken können. Wäre mir die Abstimmung egal gewesen, dann hätte ich mich doch der Mehrheitsmeinung meiner Fraktion anschließen können. Das habe ich aber nicht getan! Damit ist auch Ihre Frage bezüglich der Verschwendung von Steuergeldern erledigt.

Im Übrigen lade ich Sie herzlich dazu ein, sich auf meiner Homepage umzuschauen. Dort werden Sie sehen, dass ich es mir insbesondere bezüglich der Europa-Entscheidungen nicht leicht gemacht habe. Ich habe mich in jede Abstimmung intensiv eingearbeitet und eine eigene Meinung entwickelt. Dies können Sie in meinen Persönlichen Erklärungen nachlesen.

Auch bei der Abstimmung zur Spanienhilfe habe ich zusammen mit anderen KollegInnen eine Persönliche Erklärung verfasst und dem Deutschen Bundestag zu Protokoll gegeben – das Dokument ist damit auch online zu finden. Damit Sie keine Mühe haben, meine Haltung nachzulesen, hänge ich Ihnen hier den Inhalt dieser Persönlichen Erklärung an. Sie können also meine differenzierte Haltung nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Müller-Gemmeke


Persönliche Erklärung
gemäß § 31 GO-BT zur Abstimmung im Deutschen Bundestag über Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i.V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 1 und 4 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) für Notmaßnahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität zugunsten Spaniens
von Beate Müller-Gemmeke

Spanien hatte am Ausgangspunkt der Krise 2007 eine überaus geringe Staatsverschuldung von 42% des BIP. Erst aufgrund der notwendig gewordenen Rettungsaktionen für den spanischen Finanzsektor stieg die offizielle Staatsschuldenquote auf über 80% an, liegt damit aber immer noch unter der deutschen Schuldenquote. Trotzdem hat Spanien ein akutes Refinanzierungsproblem und muss vor weiteren Zinssteigerungen geschützt werden. Das zeigt, dass die von den Regierungsparteien geprägte Interpretation dieser Krise als reine Staatsschuldenkrise sachlich falsch ist. Entsprechend ist auch die Politik, die daraus folgte und einseitig die staatliche Ausgabenpolitik zu korrigieren versuchte, kein geeigneter Ansatz zur Lösung dieser Krise. Im Gegenteil: Der spanische Staat wird so derzeit von Finanzmärkten und europäischer Politik zu einer mittel- und langfristig schädlichen Kürzungspolitik gezwungen. Deswegen halten wir generell eine Unterstützung Spaniens auch für wichtig. Denn jeder Schuldner kann, wenn die Zinsen hoch genug steigen, in die Insolvenz gedrückt werden.
Gleichzeitig besteht der Ansteckungseffekt fort, der von Griechenland über Irland und Portugal nun auch Spanien und Zypern erfasst. Denn wieder einmal beschränkt sich das von den europäischen Staats- und Regierungschefs vereinbarte auf das kurzfristig Notwendige, erreicht aber nicht das mittelfristig Erforderliche. Denn der Zinsdruck auf Spanien wird nur insofern gemindert, als für das derzeit für die Bankenrettung für nötig erachtete Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro zinsgünstig über die EFSF refinanziert werden kann. Angesichts eines spanischen Refinanzierungsbedarfs von 152 Milliarden Euro allein im Jahr 2013 wird allerdings unmittelbar deutlich, dass das nicht genügen kann, um auch nur zwei Jahre Stabilität zu sichern.
Der eigentliche Grund für die dramatische Lage in Spanien ist die hohe Verschuldung von Privathaushalten, Unternehmen und Banken, die im Zusammenhang mit der Immobilienblase entstand. Sie wird erst jetzt nach und nach in ihrer vollen Höhe transparent, da die spanischen Aufsichtsbehörden – auch politisch motiviert – versagt haben, das Problem frühzeitig anzugehen. Seit Monaten nun verschleppt die spanische Regierung die Sanierung des maroden Bankensektors. Das wird dazu genutzt, Verbindlichkeiten der Institute dahingehend umzuschichten, dass eine Gläubigerbeteiligung immer schwieriger wird. Derzeit bieten spanische Banken ihren Nachrangkapitalgebern den Umtausch ihres Kapitals in Verbindlichkeiten niedrigerer Haftungsränge an, um diese Investoren vor etwaigen Beteiligungen zu schützen. Wie schädlich diese Entwicklung ist, zeigt sich daran, dass Ende 2009 noch über 100 Mrd. Euro an Nachrangkapital zur Verfügung standen, die Verluste im Bankensektor hätten absorbieren können. Doch im April 2012 waren es nach Analystenschätzungen nur noch rund 57 Mrd. Euro. Jetzt werden signifikante Teile des verbleibenden Nachrangkapitals von Kleinanlegern gehalten, die aufgrund von Falschberatung und Rückerstattungsansprüchen möglicherweise nicht so leicht herangezogen werden können. Das heißt: Wären diese Investoren frühzeitig beteiligt worden, wäre ein europäisches Hilfspaket wahrscheinlich gar nicht nötig gewesen! Heute jedoch ist Spanien auf die Unterstützung der anderen europäischen Staaten angewiesen.
Dass die Hilfe zweckgebunden ausschließlich für den Bankensektor gewährt wird, hat vor dem Hintergrund der spanischen Situation zwar eine inhaltlich Plausibilität. Letztlich ist es jedoch der Versuch zu vermeiden, dass Spanien zum Programmland wird und damit als Garantiegeber für den EFSF ausscheidet, sowie der Regierung eines großen EU-Mitgliedslands die Schmach einer allgemeinen Hilfsaktion und damit eines weitgehenden Verzichts auf wirtschaftspolitisch Souveränität zu ersparen. Problematisch ist allerdings weniger dies, sondern die Tatsache, dass damit kaschiert wird, dass sich Spanien de facto doch zu weitgehenden Austeritätsmaßnahmen verpflichten musste. So übernimmt der Deutsche Bundestag eben nicht nur die Verantwortung für die Freigabe der Mittel aus dem Bundeshaushalt, sondern auch für die damit verbundenen Konditionen, die Spanien weiter in die Rezession treiben, die Arbeitslosigkeit erhöhen und die sozialen Kosten der Krise steigern werden. Dem können wir nicht zustimmen.
In dem von Eurogruppe und Spanien ausgehandelten Memorandum of Understanding (MoU) wird die generelle Absicht geäußert, die Stabilisierung des spanischen Finanzsystems möglichst schonend für den Steuerzahler zu gestalten. Das ist zwar zu begrüßen, allerdings sind die genauen Konditionen der Bankenrestrukturierung und -abwicklung bei der heutigen Bewilligung der 100 Mrd. € Hilfsgelder noch nicht spezifiziert. Denn erst nach dem angekündigten Stresstests wird Klarheit darüber herrschen, wie viel zusätzliches Kapital die Banken benötigen und welchen Anteil davon vom spanischen Staat (über die Finanzierung der EFSF) getragen werden müssen und wie genau Gläubiger beteiligt werden. Dabei ist wichtig zu bemerken, dass die Ausgestaltung des Stresstests ein Politikum und keine reine technische Übung von Experten ist. Denn je nach zugrunde gelegtem Szenario wird eine Bank als überlebensfähig oder systemrelevant gelten und dementsprechend staatliche Kapitalspritzen erhalten oder nicht. Wir halten es vor diesem Hintergrund für richtig, als Notmaßnahme der EFSF zugunsten Spaniens zur möglicherweise kurzfristig notwendigen Rekapitalisierung von Finanzinstitutionen Mittel bis zu einer Gesamthöhe von 30 Mrd. € zuzustimmen, die bis Ende Juli 2012 bereitgestellt und von der EFSF in Reserve gehalten wird. Für die weiteren 70 Milliarden Euro wäre es hingegen richtig, dass der Bundestag abstimmt, wenn das Restrukturierungsgesetz in Spanien verabschiedet, nach die Ergebnisse des Stresstests vorgelegt und die Pläne für die Restrukturierung und Abwicklung von Banken im Herbst diesen Jahres über die tatsächlich benötigten Mittel bekannt sind. Jetzt muss der Bundestag eine Generalvollmacht ausstellen, die wir nicht für vertretbar halten. Im Herbst könnte er hingegen im Lichte der genannten Schritte eine realistische Einschätzung über die Lasten und die geplanten Maßnahmen vornehmen. Der dadurch entstehende Anreiz für spanische Behörden und Troika, die Bankenrettung tatsächlich im Sinne des Steuerzahlers zu gestalten, wäre – gerade auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen bei der Bankenrettung in Deutschland und Irland – wichtig gewesen.
Weiterhin ist besonders problematisch, dass es sogenannte "Gruppe 3"-Banken geben soll, die bis Juni 2013 Zeit bekommen, sich über den Markt zu rekapitalisieren. Angesichts der spanischen Marktsituation ist das nur die Fortführung der Insolvenzverschleppung. Dies wird neben monatelanger Unsicherheit auch dazu führen, dass diese Banken ihre Verbindlichkeiten weiter Richtung minder haftendem Kapital umbauen werden. Um diesen Prozess nicht fortzuführen, hätten wir eine simultane Sofortkapitalisierung bei systemrelevanten Banken befürwortet – und nicht einen stufenweisen Ansatz wie im MoU vorgeschlagen. Bei allen anderen Instituten, die sich nicht über den Markt rekapitalisieren können, bedürfte es einer geordnete Insolvenz.
Unklar bleiben auch die finanziellen Rahmenbedingungen bei der Übertragung von notleidenden Aktiva auf die Vermögensverwaltungsgesellschaft Asset Management Company (AMC), die zu einem nicht näher definierten "tatsächlichen (langfristigen) wirtschaftlichen Wert (real economic value, REV)" übernommen werden sollen.
Hinzukommt die geringe Möglichkeit zur öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle der vorgenommenen Maßnahmen. Dem spanischen Parlament wurden Memorandum of Understanding und andere Unterlagen gar nicht vorgelegt, eine effektive Kontrolle der Maßnahmen zur Bankenstabilisierung ist so nicht möglich. Wir halten eine Überprüfung durch den Europäischen Rechungshof und das Europäische Parlament für erforderlich. Die Überprüfung durch drei Institutionen, die jeweils keiner effektiven parlamentarischen Kontrolle unterliegen – nämlich EZB, EU-Kommission und IWF – kann das Fehlen einer parlamentarischen Kontrolle nicht wettmachen.
Unsere Perspektive ist eine andere:
  • Mit einem Schuldentilgungsfonds kann nicht nur Spanien, sondern auch anderen Ländern die notwendige Stabilität gebracht werden, während zu stellende Sicherheiten den deutschen Steuerzahler vor Überforderung schützen.
  • Mit einem europäischen Ansatz wird der europäische Bankensektor gleichzeitig stabilisiert. Ein zügig vereinbarter EU-Restrukturierungsrahmen stellt sicher, dass dafür vor allem die Kapitalgeber der Banken und nicht die Steuerzahler herangezogen werden. Wo trotzdem staatliche Rekapitalisierung erforderlich werden sollte, übernimmt ein europäischer Restrukutierungsfonds die Eigentums- und Kontrollrechte.
  • Mit europäisch koordinierten Vermögensabgaben wird dafür gesorgt, dass die Lasten dieser Krise fair verteilt werden und die soziale Schere nicht weiter zunimmt.
Dafür braucht es endlich einen Kurswechsel in Europa. Vor diesem Hintergrund enthalten wir uns bei dieser Abstimmung.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,

zu:

mediathek.daserste.de

Ein Pfarrer entließ eine Kindergartenleiterin wegen ihrer Trennung von ihrem Ehemann.
Seine Begründung (wörtlich!): "Schädliches Ärgernis”.

Trifft es zu, dass Kindergärten auch dann überwiegend mit staatlichen Mitteln finanziert werden, wenn es ähnliche Vorfälle dieser Art gibt?
Falls ja: Gibt es deshalb eine Mitschuld der Parteien? Was muss nach Ihrer Meinung geschehen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Beate Müller-Gemmeke
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10.12.2012
Beate Müller-Gemmeke
Sehr geehrte Frau ,

ich kann Ihre Empörung sehr gut nachvollziehen. Auch ich kritisiere solche Entlassungen. Wenn die private Lebensführung im verkündigungsfernen Bereich der Kirchen – also in sozialen Einrichtungen - zu Kündigungen führt, dann ist das heute nicht mehr zeitgemäß. Ob sich jemand scheiden lässt, wieder heiratet oder aus der Kirche austritt, das ist Privatsache.

Die so genannten kirchlichen Loyalitätspflichten sind ein Problem und hier braucht es meiner Meinung nach ein Umdenken. Damit muss sich insbesondere die katholische Kirche auseinandersetzen. Leider hat hier die Politik nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Kirchen, denn sie haben ein verfassungsrechtlich garantiertes kirchliches Selbstbestimmungsrecht. Von daher kann man auch nicht von einer Mitschuld der Parteien sprechen.

Aber dennoch dürfen die Parteien nicht tatenlos zuschauen. Wir sind gerade wegen dieses Themas mit der katholischen Kirche im Gespräch und haben als grüne Bundestagsfraktion auch schon Fachgespräche dazu durchgeführt. Und wir führen diese Debatte in der Partei und haben dort auch einen eindeutigen Parteitagsbeschluss, der besagt, dass die Loyalitätspflichten außerhalb der verfassten Kirche nicht gelten sollen. Dennoch ist dieses Problem politisch nicht einfach zu lösen – zumal erst vor kurzem das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil zum Streikrecht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bestätigt hat. Ich bleibe aber an diesem Thema dran und suche Wege, die derzeitige Praxis zu verändern.

Mit freundlichen Grüßen,
Beate Müller-Gemmeke
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Frage zum Thema Patriot-Einsatz in der Türkei
14.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,
warum haben gerade Sie, die Sie sonst in Kriegsfragen so zurückhaltende, teilweise sogar pazifistische Positionen einnahmen, für die Entsendung von deutschem Kriegsgerät und deutschen jungen Männern und Frauen an die Peripherie des Syrienkriegs gestimmt?

Mit "Nie wieder Krieg" waren die Grünen angetreten, mit "Nie wieder Auschwitz" logen sie uns in den ersten illegalen Angriffskrieg (bei dem sich im Nachhinein nicht einmal die "humanitäre Situation" als berechtigtes Argument herausgestellt hat) seit Ende des zweiten Weltkriegs.

Nun haben wir folgende Situation:
In Afghanistan opfern die Söhne und Töchter deutsche Mütter ihr Leben zur Bekämpfung derjenigen, die der Westen dort einst etabliert hat. In Mali soll deutsches Blut vergossen werden um die Waffen wieder einzusammeln, die man zur "Befreiung" von Libyen geliefert hat.
Diejenigen die wir in Afghanistan bekämpfen, bewaffnet der Westen (zusammen mit den schrecklichsten Regimes unserer Erde, den Golfmonarchien) in Syrien. Wir unterstützen sie, um den letzten säkularen Staat der Region in einen islamischen Staat zu verwandeln. Assad ist ein Tyrann und Folterer, aber mit ihm gibt es Toleranz und Schutz der Minderheiten. Nach ihm werden islamische Tyrannen und Folterer regieren. Hier werden Minderheiten nicht mehr geschützt sein, sondern abgeschlachtet werden (wie man in Irak und Libyen beobachten kann).

Zur Türkei: Sie kennen die türkischen Wünsche in der Region. Es geht um Macht, Pipelines und osmanische Nostalgie. Sie wissen, dass die Türkei längst Kriegspartei in Syrien ist.
Sie wissen, dass Erdogan sich in der Vergangenheit wiederholt bemüht hat, einen Bündnisfall gegen Syrien vom Zaun zu brechen (Flugzeig-Fall). Sie wissen, dass die NATO damals ihre militärischen Pläne für Syrien noch nicht fertiggestellt hatte. Heute sind diese Pläne fertig, wie Sie wissen.

Verschließen Sie die Augen vor Geostrategie oder wünschen Sie sich einen weiteren Krieg?
Warum haben Sie zugestimmt?
Antwort von Beate Müller-Gemmeke
bisher keineEmpfehlungen
17.12.2012
Beate Müller-Gemmeke
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie selber schreiben, stehe ich militärischen Einsätzen prinzipiell sehr kritisch gegenüber und setze vielmehr auf zivile Konfliktbearbeitung. In diesem Sinne kritisiere ich auch den deutschen Einsatz in Afghanistan. Im Falle der Stationierung der Patriots aber habe ich mich nach gründlicher Abwägung für eine Zustimmung entschieden.

Seit Beginn der Protestbewegungen gegen das Regime von Bashar al-Assad in Syrien hat sich aus einer Bewegung für Freiheit und Selbstbestimmung ein blutiger Bürgerkrieg entwickelt. Der Konflikt ist unübersichtlich geworden und der Zustand in Syrien kann nur als fragil bezeichnet werden. So wurden wir in den letzten Tagen Zeugen bedenklicher Entwicklungen in Syrien. In den Zerfallsprozessen des syrischen Regimes schwinden die klaren Kommandostrukturen der Armee. Es ist nun denkbar, dass einzelne Kräfte die – im Sinne des Regimes eigentlich irrationale – Entscheidung treffen könnten, die Türkei mit ballistischen Raketen zu beschießen. Unabhängig davon, wie realistisch solche Szenarien sind, kann ich die Verunsicherung und die Ängste der Menschen in der Türkei nachvollziehen und damit auch die Anfrage der Türkei zur Stationierung deutscher Raketenabwehrsysteme vom Typ Patriot. Denn sie können zur Abwehr dieser Bedrohung dienen und ggf. das Eskalationspotenzial eines solchen Angriffs mindern. Wichtig bei meiner Entscheidung war mir, dass die letzten Äußerungen der russischen Regierung darauf hindeuten, dass auch Moskau sich der Dynamik dieses Zerfallsprozesses und seiner Gefahren zunehmend bewusst ist. Die russische Regierung scheint die Stationierung der Patriot-Systeme nicht mehr als provokative Geste zu verstehen, die einer friedlichen, multilateralen Lösungsperspektive für den syrischen Konflikt entgegensteht.

Neben der Tatsache, dass die Patriots ausschließlich defensiv eingesetzt werden können, war für meine Zustimmung entscheidend, dass wir Grünen die Anfrage der Türkei zur Stationierung der Patriot-Raketenabwehrsysteme von Anfang an sehr kritisch begleitet haben und die Bundesregierung alle unsere Bedenken schlussendlich ausgeräumt hat. Die deutschen Patriot-Systeme werden nun rund 100 km entfernt von der Grenze in einem Ballungszentrum mit etwa 500.000 Einwohnern aufgestellt, wo sie zur Gefahrenabwehr für die türkische Bevölkerung Sinn machen. Die Patriots der Bundeswehr haben eine so genannte "Bekämpfungsreichweite" von ca. 68 Kilometern und können von diesem Standort Syrien nicht erreichen. Die Stationierung der Raketenabwehrsysteme in unmittelbarer Nähe zur Grenze hätte sie zu einem Instrument gemacht, mit dem eine völkerrechtswidrige Flugverbotszone erzwungen werden könnte. Denn neben Lenkflugkörpern können Patriots auch Hubschrauber und tief fliegende Flugzeuge abfangen. Eine Flugverbotszone auf syrischem Gebiet hatte die türkische Regierungsvertreter in den Tagen vor der Voranfrage öffentlich ins Gespräch gebracht. Allerdings schließt das Bundestagsmandat das Heranziehen der Systeme zur Einrichtung einer Flugverbotszone definitiv aus. Die Patriots stehen darüber hinaus unter dem Kommando der NATO und unterliegen nicht direktem Zugriff durch das türkische Militär. Und damit ist dies auch eine Antwort auf eventuelle Ziele von Erdogan. Zudem hat die Bundesregierung auf eine Stationierung der Patriots in den zurzeit angespannten kurdischen Gebieten der Türkei verzichtet. Vor diesem Hintergrund ist gewährleistet, dass die Patriots nicht in den syrischen Bürgerkrieg verwickelt werden können.

Sollen die Patriots von dem jetzigen Standort weg bewegt werden, wird nach der Zusicherung der Bundesregierung der Bundestag damit befasst. In der Folge ist die Zustimmung verbunden mit einer hohen Wachsamkeit über den genauen Einsatz der Systeme. Unsere Fraktion wird die Bundesregierung drängen, ihren Informationspflichten genauestens nachzukommen. Für den Fall, dass die Patriots so weit in Richtung Syrien verlegt werden sollen, dass sie Ziele auf syrischem Gebiet erreichen könnten, kann ich heute schon versichern, dass ich solch einem neuen Mandat nicht zustimmen werde.
Die Zustimmung ist darüber hinaus mit der dringenden Aufforderung an die Bundesregierung verbunden, sich auch und vor allem auf ziviler Ebene mit der gewaltfreien syrischen Opposition und den Nachbarstaaten, die hunderttausende Flüchtlinge aufgenommen haben, solidarisch zu zeigen. Das bisherige Handeln der Bundesregierung hier ist beschämend. Das liefert einerseits denjenigen Kräften in der Türkei Vorschub, die die Partnerschaft ihres Landes in der NATO und den Annäherungsprozess an die EU kritisieren und beschädigt andererseits massiv die Glaubwürdigkeit Deutschlands als Partner der syrischen Zivilgesellschaft beim Aufbau einer neuen, demokratischen Staatsordnung nach dem Ende des bewaffneten Konflikts. Deshalb fordern wir Grünen, dass die Bundesregierung ihre Flüchtlingspolitik grundlegend ändert.

Meine Beweggründe für eine Zustimmung liegen also darin, dass es sich bei der Stationierung der Patriots um ein rein defensives Mandat handelt und ich dies mit der Hoffnung verbinde, dass eine Eskalation – auch von türkischer Seite – verhindert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Müller-Gemmeke
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Müller-Gemmeke,

mit großer Sorge verfolge ich wie viele andere Bürger die kürzlich bekannt gewordenen Pläne der Deutschen Telekom. Dabei ist die sogenannte "Drossel" noch das kleinere Problem. Hier plädiere ich dringend dafür, dass der Verbraucherschutz dafür sorgen sollte, dass sich solche Angebote nicht mehr als "Flatrate" bezeichnen dürfen.

Der eigentliche Grund, weswegen ich mich an Sie wende und weswegen ich auch die Kategorie "Demokratie und Bürgerrechte" gewählt habe, sind die Telekom-Pläne, eigene und die Inhalte von Kooperationspartnern in ihren Leitungsnetzen von der Drossel auszuschließen. Das bedeutet: Inhalte eigener angeschlossener Unternehmen und Inhalte von Kooperationspartnern werden bevorzugt.

Das ist ein klarer und krasser Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. Nun ist "Netzneutralität" leider ein sperriger Begriff. Doch es ist politisch dringend notwendig, ihn in seiner ganzen Tragweite zu verstehen. Das Internet existiert überhaupt nur in der Form, wie wir es kennen, weil die Betreiber der Einzelnetze, aus denen es letztlich besteht, sich dem Prinzip unterwerfen, unbesehen die Daten anderer Einzelnetze ins eigene Netz zu lassen und wenn nötig weiterzuleiten. Wichtig ist dabei das Wort "unbesehen". Netzneutralität bedeutet, alle Internet-Datenpakete innerhalb eines Internet-Betreibernetzes unabhängig von deren Ursprung und Ziel gleich zu behandeln.

Warum das so wichtig ist? Weil nur durch eine garantierte Netzneutralität kleine und mittelständische Unternehmen im Internet auf Augenhöhe mit Großunternehmen konkurrieren können. Weil es ohne Netzneutralität weder Google gäbe, noch Facebook, noch Wikipedia, noch Ebay, und schon gar keine Blogs und kleine Shops. Ohne Netzneutralität gabe es nur BtX mit 16 Millionen Farben.

Was gedenken Sie und Ihre Partei angesichts dieser massiven Bedrohung des wichtigsten Mediums des 21. Jahrhunderts zu unternehmen?

Viele Grüße,
Antwort von Beate Müller-Gemmeke
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21.05.2013
Beate Müller-Gemmeke
Sehr geehrter Herr ,

es freut mich aus dem Wahlkreis zu hören und herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu diesem wichtigen Thema. Wir Grünen teilen Ihre Bedenken voll und ganz.
Wir fordern seit langem, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. Schwarz-Gelb darf nicht länger zusehen, wie eines der grundlegendsten Prinzipien eines freien Netzes zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und auch der Wirtschaft ausgehöhlt wird. Die jetzige Entwicklung hat sich lange abgezeichnet. In diesem so elementaren Bereich ist es mit den seit Jahren von der schwarz-gelben Merkel-Koalition vor sich hergetragenen Selbstverpflichtungen eben nicht getan.
Eine Zwangsdrosselung ist eine künstliche Verknappung des Internets. Die Bevorzugung von eigenen Diensten wie "T-Entertain" ist ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller im Netz transportierten Daten. Damit wird ein "Zwei-Klassen-Internet" eingeführt, in dem die Daten derjenigen bevorzugt werden, die mehr bezahlen können. Das Prinzip der Netzneutralität und die gleichberechtigte Übertragung von Daten waren Garant der bisherigen, demokratischen Entwicklung des Internets und sind auch elementar für dessen Zukunft. Die Frage, wie man die Netzneutralität sichert, ist eine der Schlüsselfragen der digitalen Gesellschaftspolitik. Das haben CDU/CSU und FDP bis heute nicht erkannt.
Die geplante Drosselung ist auch ein verheerendes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland und ebenso für den weiteren Netzausbau durch die Telekom, deren Haupteigner der Bund ist. Neue Angebote, die auf schnelles Internet angewiesen sind, werden im Keim erstickt. Wenn der Bedarf an Datenvolumen künstlich gedrosselt wird, sinkt außerdem auch der Druck, ein leistungsfähiges Netz auszubauen.
In dieser Legislatur haben wir Grüne die Bundesregierung mit mehreren parlamentarischen Initiativen aufgefordert, das Prinzip der Netzneutralität endlich gesetzlich zu sichern. Bereits vor über zwei Jahren haben wir mit dem Antrag "Gegen das Zwei-Klassen-Internet – Netzneutralität in Europa dauerhaft gewährleisten" für eine europaweite Lösung plädiert und die Bundesregierung aufgefordert, endlich tätig zu werden. Trotz vollmundiger Versprechungen ist seitdem nichts geschehen. Unsere Warnungen hat die schwarz-gelbe Koalition stets ignoriert. Ausgerechnet diejenigen, die jahrelang ganz vorne im Bremserhäuschen saßen, wie Bundeswirtschaftsminister Rösler und Kulturstaatsminister Neumann, versuchen heute ihr Scheitern durch das Verfassen öffentlicher Briefe und anderer Beschwichtigungen zu kaschieren.
Unsere Forderung als grüne Bundestagsfraktion ist eindeutig: Wir wollen kein ,,Zwei-Klassen-Internet", das Daten bevorzugt – weder die von eigenen Kunden noch von Kunden, die mehr bezahlen können. Wir haben die Bundesregierung in dieser Woche noch einmal mit Nachdruck dazu aufgefordert, die aktuellen Entwicklungen ernst zu nehmen und unsere Vorschläge einer gesetzlichen Sicherung aufzugreifen. Das "Netz", wie wir es heute kennen, muss erhalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen nach Zwiefalten

Beate Müller-Gemmeke
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