Der Aufgabenbereich des Ausschusses für „Bundes- und Europaangelegenheiten“ sowie regionale Beziehungen umfasst insbesondere alle grundsätzlichen Themen und Fragestellungen der Europäischen Union, z.B. Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen, Erweiterung und Finanzierung der EU, Daseinsvorsorge, grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit etc.