Bartholomäus Kalb (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Bartholomäus Kalb
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
13.08.1949
Berufliche Qualifikation
Industriekaufmann, Landwirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Künzing
Wahlkreis
Deggendorf
Ergebnis
52,9%
Landeslistenplatz
48, Bayern
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
01.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Kalb

Warum werden in Afghanistan zum Schutz der dort eingesetzen Kräfte nicht schwerer Waffen eingesetzt?

Warum weigert mann sich die Panzerhaubitze 2000 dort einzusetzen die in der Lage ist innerhalb von kürzester Zeit Stellungen unter Feuer zu nehmen von denen eine Rakete abgefeuert wurde?

Wie stehen Sie dazu einen Einsatz des Leopard II A6 Panzers zuszustimmen damit endlich auch auf weitere Distanzen eine grosse Feuerkraft vor Ort ist?

Warum gibt es Leasingverträge mit der kanadischen Armee über die Verwendung von Leopard II A6, und warum muss die Bundeswehr darauf verzichten?

Warum verzögert sich die Indienststellnung des Kampfhubschraubers Tiger?

Sie als MdB, der dem Einsatz in Afghanistan zugestimmt hatte, hat auch die Verpflichtung alles erdenkliche zu tun, damit der größt mögliche Schutz der Soldaten gewährleistet wird.

Ich bitte Sie um keine Standartanwort. Ich bitte Sie hier öffentlich Stellung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Osterfest.

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Kalb,

Sie wurden uns von der Fraktion der CSU als der für das Wohnungseigentumsgesetz zuständige Politiker genannt.
Wir leben seit 25 Jahren in einer damals durch die Stadt erzwungenen ungeteilten Zweiergemeinschaft mit faktischer Realteilung. Das Doppelhaus wäre zwischenzeitlich real teilbar, aber unser Nachbar möchte unter gar keinen Umständen eine Realteilung. Die Gemeinschaft ist seit mehr als 20 Jahren unheilbar zerstritten. Eine vernünftige Verwaltung (Verkehrssicherungspflicht, Laubkehren und Schneeräumen) ist nicht möglich, da die Parteien nicht miteinander sprechen und sich nicht einmal hinsichtlich der Bepflanzung einer kleinen Gemeinschafts-Eingangsfläche im Vorgarten einigen können. Einen Verwalter für eine so kleine Einheit konnten wir bisher auch nicht finden.
Unser Fachanwalt für WEG-Recht hat uns zu verstehen gegeben, dass ein juristisch durchsetzbarer Anspruch aufgrund des WEGs nicht besteht, da dies in der Teilungserklärung nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Wir bitten Sie nun um eine Anfrage durch die Fraktion der CSU an die Bundesregierung, ob Sie Daten über die Anzahl der Rechtsstreite hat, die Zweier-Gemeinschaften betreffen und ob die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode in diesem Bereich tätig werden wird.
Plant die CSU den Betroffenen durch eine Gesetzesinitiative zu helfen? Das WEG war von Anfang an für Zweiergemeinschaften nicht geeignet (immerwährende Pattsituation). In Österreich gibt es aus diesem Grund, um die Eigentümerpartner nicht ad infinitum oder zumindest auf sehr lange Zeit aneinander zu ketten, die Möglichkeit der Auflösung der Eigentümerpartnerschaft, wenn eine der Parteien, dies bei Gericht beantragt.
Weshalb ist dies in Deutschland nicht möglich und was gedenkt die CSU zur Beendigung dieses untragbaren Zustandes zu tun?
Den gleichen Brief werden wir auch an die Abgeordneten anderer Parteien versenden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Bartholomäus Kalb
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28.09.2010
Bartholomäus Kalb
Sehr geehrter Herr ,

da ich weder Mitglied im Rechtsausschuss noch im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bin, muss hier also ein Irrtum vorgelegen haben. Die aufgeworfenen Fragen haben mit meiner Ausschusstätigkeit nichts zu tun.
Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Abgeordneten, die Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages ( www.bundestag.de ) finden können.

Mit freundlichen Grüßen

Bartholomäus Kalb, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
11.08.2011
Von:

Sehr Geehrter Herr Kalb,

meine Frage betrifft Ihre Haltung zum Europäischen Stabilitäts-Mechanismus.

Der Vertrag sieht vor, dass der Europäische Stabilitäts-Mechanismus (ESM) die Zahlungsfähigkeit jedes Mitgliedstaates im EURO-Währungsverbund garantiert. Dazu muss jederzeit ausreichend Geld im ESM vorhanden sein. Wann, wie viel aufgestockt wird, entscheidet eine neue EU-Behörde, der sog. "Gouverneursrat”. Faktisch bedeutet dies, dass dieser Gouverneursrat unbeschränkt über den deutschen Staatshaushalt verfügen kann. Das deutsche Parlament hat dazu nichts mehr zu sagen.
Das Parlament oder wir, die Bürger können die Gouverneure weder wählen, noch abwählen, nicht verklagen, nicht kontrollieren - gar nichts. Und wenn der Gouverneursrat beschließt, dass wir zahlen müssen, dann müssen wir das und zwar innerhalb von 7 Tagen(!), "bedingungslos und unwiderruflich”(!).
Das ist das Ende des Haushaltsrechts des Parlaments und das Ende der Demokratie, wie wir sie kannten. Das darf nicht sein! Das gilt es zu verhindern.

Meine Frage ist: Befürworten Sie den Vertrag in dieser Form oder stimmen Sie dagegen?

mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Finanzen
08.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Kalb.

Durch die unsägliche "Eurorettung", die lediglich ein Ausplündern des Deutschen Volks durch nicht sparbereite Südländer ist, bin ich und viele andere Deutsche Bürger auf das tiefste besorgt. Daher ein paar Fragen an Sie:
Wie werden Sie am 29.9. im Bundestag entscheiden? Stimmen Sie gegen die Erhöhung des Rettungsschirms ESFS, so dass ich Sie wieder wählen kann? Oder haben Sie keine eigene Meinung, dulden weiterhin das Verschenken deutscher Steuergelder an die PIIGS und sind nur ein Abnicker? In diesem Fall kann ich Sie leider nie wieder wählen – und meine Familie auch nicht. Ich werde mir auf Abgeordnetenwatch.de Ihr Abstimmungsverhalten anschauen.

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