Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. März 2012 bezüglich der Problematik um die niederländische Grenzüberwachung durch das Kamerasystem "@migo-boras" und Ihre damit verbundenen Bedenken bezüglich der Reisefreiheit und des Datenschutzes in der Europäischen Union.
In Ihrer Anfrage äußern Sie mehrere Bedenken. Zum einen, dass die erhobenen Daten für einen gewissen Zeitraum gespeichert werden und der Bürger sowohl durch die Überwachung, als auch durch die Speicherung der Daten in einem zu hohen Ausmaß kontrolliert wird. Zum anderen, dass die niederländische Regierung nur mangelhaft und zögerlich über die neue Form der digitalen Überwachung informiert.
Grundsätzlich sind an sämtlichen Grenzübergängen der Staaten, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, keine permanenten Grenzkontrollen vorgesehen. Dieses Abkommen ist ein Meilenstein in der Verwirklichung des europäischen Projektes. Damit geht die Personenverkehrsfreiheit für europäische Bürger einher
Fakt ist, dass das Kamerasystem am 01. Januar 2012 starten sollte. Die Niederlande wollten an 15 hoch frequentierten Grenzübergängen, davon zehn an der deutsch-niederländischen Grenze, solche Kamerakontrollen durchführen. Mittlerweile wurde bekannt, dass eine bereits seit längerer Zeit laufende Testphase vorerst bis Sommer 2012 verlängert wurde. Nach Informationen der niederländischen Regierung soll das System zur nachhaltigen Verhinderung von Schwerkriminalität, insbesondere Menschenhandel und organisierter Kriminalität, dienen. Die niederländische Regierung bekräftigt, dass eine Überprüfung nur stichprobenartig verläuft und daher mit den geltenden Regelungen zu Schengen im Einklang steht. Daten würden zu statistischen Zwecken gespeichert und gäben keine Rückschlüsse auf konkrete Personen.
Die Europäische Kommission nahm sich der Thematik Ende 2011 an, da die Kamerakontrollen zu Bedenken bezüglich einer Vereinbarkeit mit europäischem Rechtsverständnis geführt haben. EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, sieht insbesondere die Regelungen zu Schengen und europäische Freiheitsgrundsätze tangiert. Die Vereinbarkeit des Systems mit den Schengen-Regeln hängt indes von der konkreten praktischen Umsetzung ab. Aus diesem Grund forderte die Europäische Kommission die Niederlande auf, weitere Informationen hierzu, insbesondere der konkreten Umsetzung, zur Verfügung zu stellen.
Im weiteren Verlauf überprüft die Europäische Kommission die Schritte der Niederlande im Bezug auf eine gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit und wertet die dazu vorliegenden Informationen aus. Sollte sich in diesem Zusammenhang herausstellen, dass die Vorgehensweise der Niederlande nicht mit europäischem Vertragsrecht in Einklang steht, könnte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Persönlich halte ich das Vorgehen der Niederlande für falsch und nicht vereinbar mit den Schengen Regelungen. Möglicherweise handelt es sich um eine Grauzone. Deshalb wird der Vorgang derzeit rechtlich geprüft und wir werden zunächst mal das Ergebnis abwarten. Ich teile Ihre Sorge um den Umgang mit den durch Schengen garantierten Freiheiten. Die zeitweise systematisch eingeführten Kontrollen in Dänemark sind hierbei im gleichen Maße zu erwähnen, wie die jüngst angeordneten Maßnahmen der Niederlande. Dies entspricht nicht einem gemeinsamen, europäischen Gedanken, der auf gegenseitigem Vertrauen aufbauend Freiheiten für alle Europäer gewährleisten soll. Aus den genannten Gründen begrüße ich den Schritt der Europäischen Kommission und warte gespannt auf deren Ergebnis.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Haltung entsprechend darlegen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Voss