Axel Schäfer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Axel Schäfer
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Generalsekretär
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bochum I
Landeslistenplatz
50, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Es ist äußerst bedauerlich, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die dringend notwendige gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr unnötigerweise mit der Online-Durchsuchung verknüpft. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer,

wie bewerten Sie das Veto des Bundespräsidenten zum Verbraucherinformationsgesetz?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Axel Schäfer
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30.03.2007
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend das Verbraucherinformationsgesetz.

Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass die Erstellung des ersten eigenständigen Verbraucherinformationsgesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist und den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Gewicht verleiht.

Die Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion konnten in den Verhandlungen zum Verbraucherinformationsgesetz im letzten Jahr sehr gute Ergebnisse erreichen. Bundestag und Bundesrat hatten diesem Kompromiss auch bereits zugestimmt.

Nach bisheriger Rechtslage konnten bei Verstößen gegen das Lebens- und Futtermittelrecht die betroffenen Produkte nur dann genannt werden, wenn sie sich noch auf dem Markt befanden. Jetzt sollten die Behörden verpflichtet werden, die Öffentlichkeit bei Verstößen gegen das geltende Lebensmittelrecht grundsätzlich zu informieren. Das wurde auf Druck der SPD mit einer Verschärfung der ursprünglich im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehenen "Kann-Regelung" in eine "Soll-Regelung" erreicht.

So war vorgesehen, dass die Behörden die Öffentlichkeit informieren beispielsweise bei Verdacht auf Gefahr für die menschliche Gesundheit, über Täuschungen, über ekelerregende Lebensmittel wie zum Beispiel Gammelfleisch etc.

Neu wäre unter anderem gewesen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich künftig auch selbst an die Behörden wenden könnten, um Informationen zu bekommen, etwa über die Beschaffenheit beziehungsweise die Behandlung von Verpackungen. Bei Rechtsverstößen hätte die Auskunft nicht unter Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verweigert werden können und wäre kostenfrei gewesen.

Der Geltungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes umfasst nicht nur Lebens- und Futtermittel sondern auch Kosmetika und Bedarfsgegenstände. Dazu gehört alles was mit Lebensmitteln oder kosmetischen Mitteln in Berührung kommt (Verpackungen, Behältnisse und ähnliches) und alles, was dazu bestimmt ist, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen (zum Beispiel Körperpflege, Kleidung, Bettwäsche).

Das Verbraucherinformationsgesetz wäre ein wichtiger, erster Schritt auf dem Weg zum transparenten Markt gewesen. Weitere Schritte müssten meiner Ansicht nach jedoch folgen, denn neben Lebensmittelkontrollen und Sanktionen bei Verstößen ist die Transparenz das wichtigste Instrument im Kampf gegen Lebensmittelskandale.

Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens haben Experten und die Fachpolitiker das Verbraucherinformationsgesetz kontinuierlich auf seine Rechtsverträglichkeit geprüft. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz dennoch aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet.

Das Verbraucherinformationsgesetz wird aus diesem Grund im Laufe der 16. Wahlperiode erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Die Passagen, die nach dem Dafürhalten von Bundespräsident Horst Köhler die föderalen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland verletzen und die Länderinteressen missachten, werden deshalb im neuen Gesetzentwurf ausgespart und die Bedenken des Bundespräsidenten dahingehend berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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Frage zum Thema Arbeit
28.01.2007
Von:

Lieber Axel,
wie ist deine Meinung zum Weiterbestand des Bergbaues im Ruhrgebiet?

Herzliche Grüße,
Antwort von Axel Schäfer
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20.03.2007
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr , lieber ,

vielen Dank für Deine Anfrage, in der Du mich um eine Stellungnahme zum Weiterbestand des Bergbaus im Ruhrgebiet bittest.

Wie auch meine nordrhein-westfälischen Kollegen in der SPD spreche ich mich für einen weiterhin dauerhaften Sockelbergbau aus. Den Börsengang der RAG halte ich für eine gute Sache. Ich finde, Börsengang und Sockelbergbau schließen sich gegenseitig nicht aus. Eine Zerschlagung der RAG muss verhindert werden. Deswegen setze ich mich für die Lösung ein, den Börsengang der RAG von einer Stiftung begleiten zu lassen. Im Zuge dessen darf es jedoch bei den Arbeitnehmern des Steinkohlenbergbaus der RAG AG nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Der Prozess der Anpassung und Strukturumwandlung in den Bergbauregionen muss auf jeden Fall sozialverträglich ausgestaltet werden.

Während der komplizierten Verhandlungen über eine Vereinbarung hinsichtlich der Fortführung des Bergbaus konnte die SPD ihre wesentlichen Inhalte durchsetzen und ihre Kernziele und die der Bergbau-Beschäftigten erreichen. Mit ihren Forderungen nach einem sehr frühzeitigen Auslaufen des deutschen Steinkohlebergbaus konnte sich die CDU/CSU nicht durchsetzen. Die kürzlich getroffene kohlepolitische Vereinbarung zwischen dem Bund sowie Nordrhein-Westfalen (NRW) und dem Saarland stellt deswegen einen wichtigen Durchbruch dar. Ein berechenbarer Strukturwandel in den Bergbauregionen kann nun stattfinden. Es war bereits lange überfällig, den Betroffenen in dieser Sache Klarheit zu verschaffen und eine belastbare Zukunftsperspektive bis ins Jahr 2018 zu geben.

Die Vereinbarung sieht zwar ein Auslaufen des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus im Jahr 2018 vor, diese Regelung wird jedoch im Jahr 2012 unter den dann aktuellen energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten noch einmal überprüft und möglicherweise revidiert. Das Modell macht zusätzlich den Weg frei für den Börsengang der RAG AG, die damit die Möglichkeit bekommt, sich als ein erfolgreiches deutsches Unternehmen zu positionieren. Dies ist ebenso ein positives Signal für die strukturschwachen Bergbauregionen NRWs, denen somit rund 100.000 Arbeitsplätze erhalten bleiben und deren heimische Wertschöpfung signifikant gesteigert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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Frage zum Thema Soziales
06.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer,
haben Sie je vom "Bedingungslosen Grundeinkommen" gehört ?
Wenn ja: Was ist Ihre Meinung dazu?
Wenn nein: Gedenken nSie sich zu informieren?
Mit freundlichem Gruß

Antwort von Axel Schäfer
1Empfehlung
21.03.2007
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mich um eine Stellungnahme zum bedingungslosen Grundeinkommen bitten.

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein momentan diskutiertes sozialwirtschaftliches Modell, in dessen Rahmen jeder Bürger, unabhängig von Einkommen, Alter und Arbeitsfeld, einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle durch den Staat getragene Grundsicherung haben soll. Angeregt wird von den Unterstützern der Einführung eines BGE, dies über eine Neuordnung des Steuersystems und den Abbau von Bürokratie in der Sozialverwaltung zu finanzieren, da viele bisherige Sozialleistungen durch das BGE ersetzt werden sollen.

Das BGE soll demnach ein steuerfinanziertes Basiseinkommen für alle sein, in einer Höhe, die soziale Teilhabe sichert und zudem ohne sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung von Einkommen und Vermögen bzw. ohne Arbeitszwang oder Tätigkeitsverpflichtung gewährleistet wird. Der Empfänger solle jedoch so viel hinzuverdienen können, wie er/sie für erstrebenswert hält und auf dem Markt im individuellen Fall ausgehandelt werden kann. Je nach Modell wird von den Unterstützern des BGE eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes bzw. des ALG II bis zu 1.500 € vorgeschlagen. Das BGE unterschiede sich somit von einer Grundsicherung, die nur dann gezahlt wird, wenn kein anderweitiges ausreichendes Einkommen vorhanden ist und die mit einer Bedürftigkeitsprüfung und in der Regel mit einer Arbeitsverpflichtung bzw. einem Nachweis der Arbeitsbereitschaft verbunden ist.

Alle Bürgergeld-Vorschläge leiden jedoch meiner Ansicht nach darunter, dass sie einseitig auf die Transferseite schauen, und Aktivierung und persönliche Hilfen (wie das beispielsweise im SGB II der Fall ist) aus dem Blick verlieren. Diese beiden Bereiche gehören jedoch zusammen, d.h. es darf meiner Auffassung nach keine Trennung von Fördern und Fordern geben. Wir brauchen stattdessen einen zupackenden und aktivierenden Sozialstaat, der nicht nur den materiellen, sondern auch den sozialen und kulturellen Aspekt im Auge hat. Der SPD-Parteivorsitzende Kurt Beck hat Recht, wenn er mehr Vorsorge fordert. Unsere Gesellschaft fährt besser mit mehr Vorsorge statt ständiger Nachsorge. Das kommt letztlich für alle teurer.

Ein vollkommen bedingungsloses Bürgergeld steht meines Erachtens nach überhaupt nicht zur Debatte, denn in einem solchen Fall müsste man auch einem Milliardär Transfers zahlen – und dies kann niemand ernsthaft vorschlagen.

Hinzu kommt, dass derjenige, der sämtliche Transfers wie Sozialhilfe, ALG II, Wohngeld und BAföG zusammenlegt, nicht mehr gezielt auf die individuellen Bedarfssituationen eingehen kann. Kein Finanzamt wird wissen, wie es einem Arbeitsuchenden aus seiner Situation helfen kann. Der Vorschlag, alle sozialpolitischen Transfers zu einer einzigen Leistung zu integrieren, hätte zwangsläufig eine Mammutverwaltung zur Folge. Ich möchte auch daran erinnern, dass CDU/CSU und FDP es unter der Regierung Kohl noch nicht einmal geschafft haben, Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammenzulegen.

Ich finde, wir haben bereits einen guten und praktikablen Weg beschritten, denn mit dem SGB II haben wir schon eine Art Bürgergeld. Im Zuge dessen haben wir den Unterhaltsrückgriff weitgehend abgeschafft und mit dem Wohngeld die Kosten der Unterkunft integriert.

Ich bin der Meinung, dass keines der bisher vorgetragenen Konzepte zum bedingungslosen Grundeinkommen eine sinnvolle Alternative zu unseren bisher geschaffenen Lösungen zur Grundsicherung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland darstellt. Sollten die Vorschläge an Substanz gewinnen und eine realistische Umsetzung in Aussicht stellen, werde ich mich gerne an einer derartigen Diskussion beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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Frage zum Thema Internationales
12.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer,

nachdem Deutschland oft im Visier von Brüssel wegen Nichteinhaltung von Vorschriften ist,
würde mich folgendes interessieren:

1.Wie oft sind Italien, Frankfreich, Spanien, Griechenland und Deutschland wegen Verstöße gegen Vorschriften mit Verfahren überzogen worden und wieviel Strafen mußten die
einzelnen Länder zahlen?

2. Lt. Medien verstößt Ungarn laufend gegen die Defizitregel. Ist hier ein Verfahren zu erwarten bzw. welche Ausnahmebegründung gibt es hier?

Vielen Dank
Antwort von Axel Schäfer
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28.03.2007
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Einhaltung der Regelungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch die EU-Mitgliedsstaaten.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist eine Vereinbarung, die im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion für einen stabilen Euro sorgen soll, indem vor allem die Neuverschuldung der Mitgliedstaaten begrenzt wird. Im Maastricht-Vertrag von 1992 einigten sich die EG-Mitgliedstaaten auf so genannte Konvergenzkriterien, die Staaten erfüllen müssen, die der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion beitreten und den Euro einführen wollen. Dieser Stabilitäts- und Wachstumspakt fordert von den Euroländern in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt, damit in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten Spielraum besteht, durch eine Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren. Die Neuverschuldung darf demnach maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Ziel des Paktes ist die Förderung von Stabilität und Wachstum im Euroraum. Das Regelwerk soll dabei insbesondere verhindern, dass durch ein übermäßiges Verschuldungsverhalten der Euroländer die Inflation steigt und Unsicherheit entsteht.

Die Europäische Kommission ist beauftragt, die Durchführung des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu überwachen. Um eine Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik zu ermöglichen, erstellen die Mitgliedstaaten des Eurogebiets Stabilitätsprogramme, in denen die - jährlich aktualisierten - mittelfristigen Ziele für die öffentlichen Haushalte festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten außerhalb des Eurogebiets erstellen so genannte "Konvergenzprogramme". Diese dienen als age für die multilaterale Überwachung durch den Rat der Europäischen Union.

Die Kommission unterzieht die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme jährlich einer Bewertung. Der Rat gibt auf Empfehlung der Kommission und nach Konsultation des Rates Wirtschaft und Finanzen eine Stellungnahme zu den Programmen ab und kann dem betreffenden Mitgliedstaat empfehlen, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Kommt der Mitgliedstaat diesen nicht nach und steigt sein Defizit auf über 3 % des BIP, so wird das sog. Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Art. 104 EG-Vertrag) eingeleitet.

Im ersten Schritt müssen die betroffenen Länder einen Plan vorlegen, wie sie das Defizit zu verringern gedenken. Halten sie diesen Plan nicht ein, können folgende Sanktionen verhängt werden:

• Es können Geldstrafen von 0,2 bis zu 0,5 Prozent des BIP des betroffenen Landes verhängt werden. (0,2 Prozent Sockelbetrag und bis zu 0,3 Prozent je nach Schwere des Vergehens zusätzlich.)
• Der EU-Ministerrat kann von Haushaltssündern verlangen, dass sie eine unverzinsliche Einlage in "angemessener Höhe" in Brüssel hinterlegen, bis das übermäßige Defizit korrigiert ist.
• Ein Staat kann aufgefordert werden, vor der Ausgabe von Schuldverschreibungen und sonstiger Wertpapiere zusätzliche Angaben zu veröffentlichen.
• Die Europäische Investitionsbank kann aufgefordert werden, ihre Darlehenspolitik gegenüber einem Land zu überprüfen.

Ausnahmen sieht der Stabilitätspakt nur vor, wenn ein außergewöhnliches Ereignis auftritt (z. B. eine Naturkatastrophe) oder sich das betroffene Land in einer schweren Wirtschaftskrise befindet. Die Entscheidung zu einer Sanktion muss letztlich vom Ministerrat mit 2/3-Mehrheit gebilligt werden, wobei das betroffene Land kein Stimmrecht hat.

Sowohl Frankreich, Spanien und Italien, wie auch Griechenland und Deutschland haben bereits einmal oder mehrere Male die Defizitgrenze überschritten und wurden im Zuge dessen in unterschiedlichen Verschärfungsstufen verwarnt. Kein Staat wurde jedoch bisher mit einer Geldstrafe sanktioniert.

Auch Ungarn wies im Jahr 2003 ein Defizit von über 3 % des BIP auf. Der Rat empfahl daraufhin den ungarischen Behörden, das Defizit des Landes bis zum Jahr 2008 durch mittelfristige Maßnahmen unter die Defizitmarke von 3 % des BIP zu bringen. Da Ungarn jedoch kein Mitglied der Währungsunion ist, kann das Haushaltsdefizit nur angemahnt werden. Es können aufgrund dessen auch keine Sanktionen angewandt werden. So lange die Haushaltslage in Ungarn jedoch prekär ist, wird das Land dem Euro nicht beitreten können.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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Frage zum Thema Tourismus
21.03.2007
Von:

Lieber Axel, wir sind Kulturhauptstadt 2010, in welcher Form kannst du uns aus Berlin unterstützen, ideell und finanziell ?

Herzliche Grüße aus dem Ruhrgebiet, .
Antwort von Axel Schäfer
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05.04.2007
Axel Schäfer
Lieber ,

vielen Dank für Deine Mail zu meinem möglichen Beitrag zur Kulturhauptstadt 2010.

Selbstverständlich bringe ich mich als direkt gewählter Abgeordneter von Bochum mit meiner Arbeit und mit meinem Engagement ein.

Mit Bochums Kulturdezernent Hans-Georg Küppers hatte ich bereits im Rahmen meiner Funktion als Vorsitzender der Europa-Union Bochum ein ausführliches Gespräch zu Ideen für dieses Projekt. In der diesjährigen europäischen Kulturhauptstadt werde ich mich über die dortigen Aktivitäten und Erfahrungen informieren, um daraus auch für Bochum praktischen Nutzen zu ziehen.

Bochum und das Ruhrgebiet als Kulturhauptstadt Europas: bei uns wird Europa gelebt und Europa lebt im Herzen Nordrhein-Westfalens. Als europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion bin ich stolz, dass wir in unserer Region vorleben, dass Europa ganz nah ist, räumlich und menschlich: Schmelztiegel, wir im Revier.

Bochum erhält den "Platz des europäischen Versprechens": hier wird für jeden sichtbar, dass wir Europa wollen, das ist unser Geschenk an Europa. Dieses Leitprojekt werde ich natürlich mittragen. Bis zur konkreteren Ausgestaltung dauert es noch ein wenig.

Mit Steven Sloane als künstlerischem Direktor des Themenbereiches "Erleben – Stadt der Künste" ist Bochum gut aufgestellt, auch wird die Stadt kulturelle Projekte finanziell fördern.

Die neue Spielstätte der Bochumer Symphoniker soll pünktlich bis 2010 fertig werden. Auch das steht im Kontext zur Kulturhauptstadt.

Die Organisation und Finanzierung der Kulturhauptstadt liegt in den Händen der Ruhr 2010 GmbH, die extra dafür gegründet worden ist. Träger der GmbH sind der Regionalverband Ruhr (der Zusammenschluss der 53 Städte und Kommunen des Ruhrgebiets), die Stadt Essen, das Land Nordrhein-Westfalen und der Initiativkreis Ruhrgebiet (als Repräsentant wichtiger Unternehmen der Region).

Ich freue mich schon jetzt auf viele gute und kreative Ideen, die unsere Stadt und Region weiter zur europäischen Heimat werden lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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