Axel Schäfer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Axel Schäfer
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Generalsekretär
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Bochum I
Landeslistenplatz
50, Nordrhein-Westfalen
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(...) Reale Spiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen in gewaltverherrlichender Weise praktiziert werden, sind mit der Wertordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. Wir haben die Befürchtung, dass jedenfalls bestimmte Formen von Laserdrome- oder Paintball- / Gotcha-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.04.2007
Von:

Guten Tag,

warum haben die Abgeordneten der SPD nach der letzten Bundestgswahl ihre Wähler betrogen und Frau Merkel zur Kanzlerin gewählt?
Geschah dies aus reiner Selbstsucht, um an der Macht zu beiben?

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Axel Schäfer
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10.04.2007
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Auf Ihre Frage möchte ich Folgendes antworten:

1. Es gab leider keine parlamentarische Mehrheit für die Fortsetzung der rot-grünen Koalition.
2. Die FDP hat sich geweigert, überhaupt Gespräche zur Regierungsbildung mit der SPD zu führen.
3. PDS/WASG haben erklärt, in der Opposition bleiben zu wollen.

Nach langwierigen Verhandlungen hat ein SPD-Bundesparteitag der Koalitionsvereinbarung mit der CDU/CSU zugestimmt.

Aufgrund dieses Votums hat die SPD-Bundestagsfraktion Frau Merkel zur Kanzlerin gewählt, wobei das Ergebnis deutlich macht, dass in geheimer Wahl auch SPD-Abgeordnete mit nein gestimmt haben. Von einem "Betrug" kann also keine Rede sein.

Im Übrigen gab und gibt es keine andere parlamentarische Mehrheit als die der großen Koalition.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.04.2007
Von:

Lieber Axel, wie ist deine Meinung zum Bestreben der Landesregierung NRW, das Mandat der Oberbürgermeister / Innen zu verlängern ? Herzliche Grüße, .
Antwort von Axel Schäfer
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11.04.2007
Axel Schäfer
Lieber ,

diese Bestrebungen der Landesregierung aus CDU und FDP lehne ich strikt ab.

Begründung:

1. Die Entkoppelung der Wahl von Stadtspitze einerseits und Rat andererseits führt zu einer Entfremdung zwischen beiden Organen und birgt die Gefahr, dass wir "selbstherrliche Kurfürsten" als Oberbürgermeister bekommen.

2. Die Entkoppelung führt - das zeigen die Erfahrungen in anderen Bundesländern - zu einem Rückgang in der Beteiligung bei gleichzeitigem Anstieg der Kosten für die Organisation der Wahl.

Mit besten Grüßen

Axel Schäfer
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Frage zum Thema Wirtschaft
16.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer,

es hat mich wirklich beeindruckt, wie ausführlich und überaus sachlich Sie in diesem Internet-Portal auf Bürgerfragen eingehen. Ich bin daher an ihrer ganz persönlichen Meinung zum Thema Freiwirtschaft interessiert, das zwar immer mehr in intellektuellen Kreisen diskutiert, aber selbst in politischen Diskussionen, die sich nicht im "Tagesgeschäft" erschöpfen, nach wie vor ausgeklammert wird.

Ist das einfach nur die Angst vor Veränderung? Langfristig läßt sich ohnehin nicht darüber schweigen, zumindest scheint es keine wirklich fundierte Alternative zur Überwindung der gegenwärtigen kapitalismusbedingten Arbeitslosigkeit zu geben.
Antwort von Axel Schäfer
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25.05.2007
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Freiwirtschaft.

Diese zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Silvio Gesell entwickelte Theorie bezieht sich insbesondere auf die zinsfreie Verleihung von Grund und Boden. Lediglich die darauf erwirtschafteten Produkte dürfen entlohnt und verkauft werden.

Ein freiwirtschaftlich organisiertes Wirtschaftssystem hat sich nicht durchsetzen können, da unsere moderne Dienstleistungsgesellschaft eine Vielzahl von Leistungen vorhält, die auf dem Prinzip von Miete und Leasing beruhen. Gerade im Bereich des Mietwohnungsbaus wäre heute keine reine Kostenmiete durchsetzbar, da dann der Anreiz für Sanierung und Modernisierung, insbesondere auch im Hinblick auf die Energieeffizienz, fehlen würde.

Darüber hinaus würde solch ein System nur in einem geschlossenen Wirtschaftsraum funktionieren können. Dies ist jedoch bei den aktuellen weltwirtschaftlichen Verflechtungen, die wir auch mit dem Schlagwort "Globalisierung" kennzeichnen, nicht zu realisieren. Spätestens seit der Gründung der europäischen Wirtschaftgemeinschaft vor 50 Jahren, dem Zusammenschluss europäischer Staaten zur Förderung der gemeinsamen Wirtschaftspolitik im Rahmen der europäischen Integration, ist das Konzept der Freiwirtschaft keine denkbare Option mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.04.2007
Von:

Sehr geehrter Hr. ,

ich würde Sie gerne nach Ihrer Meinung zu den jüngsten Äusserungen Ihres Kollegen Hr. Schäuble befragen, da ich inzwischen tief besorgt bin.

Ich empfinde diese ungeheuerlich. Bereits zweimal äusserte er sich dahingehend, dass die Unschuldsvermutung nur noch in ausgewählten, nicht mehr in allen Fällen gelten soll. Auch wenn es einen Unterschied zwischen Strafverfahrensrecht und Polizeirecht zwecks Prävention gibt, gehört die Unschuldsvermutung doch zum Verhältnismäßigkeitsprinzip, welches ebenso in der Gefahrenabwehr gilt. Ein Versuch, eines von beiden oder beide Auszuhebeln, stellt einen eklatanten Angriff gegen unsere Verfassung dar. Diese ist kein lästiges Hindernis, wie von Hr. Schäuble offenbar so empfunden, sondern sind der Kern unseres Staates.

Hr. Schäuble steuert darauf hin, willkürlich Bürger zu Feinden zu erklären, die weniger Rechte haben als andere Verdächtige.

In diesem Zusammenhang sehe ich auch einige weitere geplante Maßnahmen (Vorratsdatenspeicherung, Speicherung von Passfotos und evtl. Fingerabdrücken, Auswertung der Mautdaten etc.), die alle Bürger unter einen Generalverdacht stellen. Niemand wird einen Staat achten, der seine Bürger wahllos wie potentielle Straftäter behandelt.

Ebenso bestürzt mich die offene Aussage Schäubles, durch Folter erlangte Informationen verwerten zu wollen. Dadurch schafft er einen Markt für solche Informationen und fördet die Anwendung von Folter (wird diese dann von anderen Staaten fuer uns erledigt?).

Wie ist Ihr Standpunkt zu diesem Thema?
Falls Sie meinen Standpunkt teilen, möchte Sie bitten, sich diesen und ähnlichen Angriffen auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung jetzt und in Zukunft im Kreis ihrer Fraktionskollegen und im Bundestag vehement entgegenzustellen, damit das Leben hier auch in einige Jahren noch lebenswert ist wir unsere Grundrechte nicht für ein falsches Gefühl von Sicherheit opfern.

Vielen Dank,
Antwort von Axel Schäfer
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27.04.2007
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Innere Sicherheit". Ich kann Ihre Bedenken durchaus verstehen und lehne einen präventiven Sicherheitsstaat ebenso wie Sie ab.

Bei der Debatte um die Verschärfung der Sicherheitsgesetze geht es im Grunde genommen immer wieder um die Frage, wie sehr die Rechte aller Bürger eingeschränkt werden dürfen, um die Gefahr von Terroranschlägen abwehren zu können. Die von Ihnen angesprochenen Ideen und Vorschläge von Innenminister Schäuble lehnt die SPD-Bundestagsfraktion jedoch vehement ab. Auch im Strafrecht muss die Unschuldsvermutung uneingeschränkt auch für Terrorverdächtige gelten. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich auch strikt gegen die von Bundesinnenminister Schäuble geforderte digitalisierte Speicherung der Fingerabdrücke auf den Personalausweisen aus. Gemeinsam mit meinen sozialdemokratischen Kollegen im Deutschen Bundestag sehe ich im Bereich der Inneren Sicherheit keinen Nachholbedarf. Otto Schily hat als sozialdemokratischer Innenminister sieben Jahre lang gute Arbeit geleistet und gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass man in Deutschland, insbesondere nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, weiter sicher leben kann und dabei gleichzeitig die Bürgerrechte gewahrt bleiben.

Für uns ist in der Diskussion um die innere Sicherheit ausschlaggebend, dass bürgerliche Freiheiten nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wenn der Bundesinnenminister seine Vorschläge in schriftlicher Form vorlegt, werden die Fachexperten der SPD-Bundestagsfraktion mit einer klaren Position in die Gespräche mit der CDU/CSU gehen. Voraussetzung muss jedoch sein, dass diese Diskussion nicht über die Medien, sondern unter den Fachpolitikern stattfindet.

Zum Thema Vorratsdatenspeicherung darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und ihre Verpflichtung für Bürgerrechte ernst. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in Brüssel ihre Vorbehalte gegen die EU-Regelung zur "Vorratsdatenspeicherung" deutlich gemacht. Mittlerweile konnten wir einen zufrieden stellenden Kompromiss erzielen, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte.

Die Initiatoren der "Vorratsdatenspeicherung" auf EU-Ebene hatten mit den anfänglichen Entwürfen weitergehendes vorgesehen: So sollte die Mindestspeicherfrist zwölf Monate betragen. Durch lange und intensive Verhandlung ist erreicht worden, dass es jetzt nur noch sechs Monate sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Unternehmen, die die relevanten Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen müssen als bisher. Ursprünglich sollten auch sog. "erfolglose Anrufversuche" gespeichert werden. Damit konnten wir nicht einverstanden sein, denn die Speicherung dieser Daten wäre für die Telekommunikationsunternehmen sehr teuer geworden. Zudem gibt es keinen Bedarf für die Speicherung einer solchen Flut von Daten. Auch dieses Thema ist vom Tisch: "erfolglose Anrufversuche" müssen grundsätzlich nicht gespeichert werden. Ebenfalls sollten Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen gespeichert werden. Der Vorschlag wurde gekippt und somit verhindert, dass durch das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.

Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden, werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden.

Der deutschen Regierung ist es auf europäischer Ebene gelungen, die "Vorratsdatenspeicherung" auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Grundsätzlich ist die bis Herbst 2007 umzusetzende Richtlinie von der EU vorgegeben und die Mitgliedstaaten sind zur Einführung von Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten verpflichtet. Dies soll lediglich zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung erfolgen. Vorgegeben sind eine Mindestspeicherungsdauer von sechs und eine Höchstspeicherungsdauer von 24 Monaten. Mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung von 6 Monaten liegt Deutschland damit am unteren Rand der Vorgabe aus der Europäischen Union.

Schon heute können Kommunikationsunternehmen Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken bis zu drei Monate speichern. Künftig sollen diese Verbindungsdaten von Telefon und Email sechs Monate gespeichert werden. Es werden in keinem Fall Inhalte der Gespräche bzw. Schreiben gespeichert. Die Verbindungsdaten werden unzugänglich auf einer Festplatte des Kommunikationsunternehmens bzw. des Internet-Providers gespeichert. Sie dürfen lediglich bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und bei begründetem Verdacht auf terroristische Pläne angesehen und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Dies kann auch nur durch einen richterlichen Beschluss angefordert werden. Die Polizei kann auf die Daten nicht eigenmächtig zugreifen. Über die endgültige Ausgestaltung der künftigen gesetzlichen Regelung wird zurzeit beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Axel
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Frage zum Thema Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
26.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer,

wir sind eine private Arbeitsvermittlung mit 3 Büros (Siegburg-Köln-Bochum) und 3 Angestellten. Unsere Geschäftsgrundlage ist ausschließlich der Vermittlungsgutschein, der ja bekanntermaßen ende 2007 ausläuft.

Können Sie uns sagen, wann eine Entscheidung über den Vermittlungsgutschein fallen soll?

Dies soll ja im Rahmen der Entscheidung über die arbeitsmarktpolitischen Instrumente geschehen, allerdings ist uns da kein Termin bekannt. Können Sie mir einen nennen?

Wie stehen die Chancen, das der Vermittlungsgutschein verlängert wird oder sogar ein fester, unbefristeter Bestandteil der arbeitsmarktpolitischen Instrumente?

Bei Rückfragen stehe ich oder mein Geschäftspartner Oliver Eschbach Ihnen gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Eschbach

Siegburger Arbeitsvermittlung
Büro Köln: 0 221 / 6 11 0 388
oe@siegburger-arbeitsvermittlung.de
fb@siegburger-arbeitsvermittlung.de
Antwort von Axel Schäfer
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09.05.2007
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr ,
sehr geehrter Herr Eschbach,

vielen Dank für Ihre Mail und für die Frage nach der Zukunft des Vermittlungsgutscheines.

Wie Sie wissen, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion im vergangenen Jahr sehr für die Verlängerung des Vermittlungsgutscheines eingesetzt. Die Ergebnisse der Evaluation sind insgesamt positiv. Für den Vermittlungsgutschein kommt die Evaluation zu dem Fazit, dass eine positive Wirkung des Gutscheins auf die Eingliederung in Erwerbstätigkeit feststellbar ist. Insbesondere für marktnahe Bewerber scheint das Instrument zu greifen.

Die Bundesregierung plant in diesem Jahr auf der Basis der Evaluation eine Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente insgesamt. Dabei soll es darum gehen, die Instrumente nach den Kriterien der Effizienz, der Zielgenauigkeit und Transparenz neu zu sortieren. Im Bereich des Vermittlungsgutscheins geht es u.a. auch um die Frage, wie man dieses Instrument in ein Gesamtkonzept der Beauftragung Dritter einbindet.

Die Gespräche hierzu sind noch in einer frühen Phase. Deshalb bitte ich noch um Geduld. Uns ist bewusst, dass Sie wegen des Auslaufens des Instrumentes zum Ende des Jahres gern frühzeitig Planungssicherheit hätten. Deshalb werden wir alles daran setzen, damit rechtzeitig ein verlässliches Signal über die Zukunft des Vermittlungsgutscheines gesendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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