Axel Schäfer (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Axel Schäfer
© spdfraktion.de
Geburtstag
03.08.1952
Berufliche Qualifikation
Studieninstitut für kommunale Verwaltung (Fachhochschule)
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bochum
Wahlkreis
Bochum I
Ergebnis
43,3%
Landeslistenplatz
52, Nordrhein-Westfalen
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(...) Für diesen Fall hat der Gesetzgeber jedoch vorgesehen, dass private Krankenkassen (PKV) die von dieser Regel Betroffenen nicht ablehnen dürfen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
26.08.2011
Von:
Ehm

Sehr geehrter Herr Schäfer,

wie stehen Sie zu Euro-Bonds?

Mein Bedenken dabei ist, das die Schuldenmacher dadurch ermuntert werden auch weiterhin über ihre Verhältnisse zu leben. Auf der anderen Seite habe ich auch Angst vor einer Staatspleite von Ländern wie Italien. Was sollte man Ihrer Ansicht nach tun, um dies abzuwenden?

Mit freundlichen Grüßen
Ehm
Antwort von Axel Schäfer
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15.09.2011
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr Ehm,



vielen Dank für Ihre Frage. Gerne lege ich Ihnen meine Position zur Einführung von Euro-Bonds dar.


Lassen Sie mich es ganz direkt sagen: Ja, ich befürworte gemeinsame Staatsanleihen unter strengen Konditionen als eine Maßnahme der Krisenbekämpfung.

Ein zentraler Grund für die akuten Probleme von Staaten wie Griechenland, Portugal oder Irland, ihre Haushalte zu finanzieren, liegt in den immens hohen Zinsen, die diese Länder an den Finanzmärkten für Kredite zahlen müssen. Dahinter steckt vor allem die Befürchtung, dass das Geld eines Tages nicht zurückgezahlt werden kann. Diese Angst wäre im Fall von Euro-Bonds, die von allen Euro-Staaten gemeinsam ausgegeben werden, abwegig, was zu deutlich niedrigeren Zinsen führen würde.

Es wäre also ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Rettung der sich aktuell in Schwierigkeiten befindlichen Staaten getan. Dies darf jedoch keine Einladung zum Schuldenmachen bedeuten. Ich kann Ihre Sorgen hier also durchaus verstehen! Deshalb dürfen Euro-Bonds nur unter strikten Bedingungen eingeführt werden. So müssen Länder, die die Hilfe ihrer Euro-Partner in Anspruch nehmen, punktuelle Einschränkungen ihrer Souveränität hinnehmen, damit die jeweiligen Staats-Budgets effektiv kontrolliert werden können. Auch darf die jeweilige Neuverschuldung nicht komplett mittels Euro-Bonds erfolgen, um den bestehenden Reformdruck in den Ländern aufrecht zu erhalten.

Dass daraus vermutlich Kosten für den deutschen Haushalt entstehen, will ich nicht leugnen. Ein stichhaltiges Argument gegen Euro-Bonds ist dies jedoch nicht: Die Alternative wäre schließlich, weiterhin von Rettungspaket zu Rettungspaket zu handeln und den global agierenden Spekulanten so eine große, im Endeffekt sehr viel teurere Angriffsfläche zu bieten. Das kurzsichtige Krisenmanagement der konservativen Staats- und Regierungschefs, allen voran Kanzlerin Merkel, hat den deutschen Steuerzahler bereits zu viel gekostet. Im Vergleich dazu sind die moderaten Mehrausgaben durch Euro-Bonds gut investiert. Im Endeffekt sind sie günstiger als immer wiederkehrende Hilfspakete für einzelne Mitglieder der Euro-Zone.



Mit freundlichen Grüßen


Axel Schäfer
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Frage zum Thema Finanzen
15.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer,

im Zusammenhang mit den EU-Problemstaaten weisen Sie darauf hin, dass ein Teil des Problems die Spekulationen durch die Finanzmärkte und die hohen Zinsen der kreditgebenden Banken sind.

Meine Fragen:

1) Warum werden diese "Risikozuschläge/Zinskosten" nicht einfach dadurch eingespart, dass die EZB den jeweiligen Staaten die notwendigen Gelder - gegen entsprechende Sicherheiten - direkt zur Verfügung stellt?

2) Wenn alle Staaten des Euroraumes für die Kredite haften sollen, können wir auf die Zwischenschaltung der Banken und auf die Euro-Bonds doch auch verzichten, oder .... ?

3) Warum sollen die Bürger auch noch für die zusätzlichen Risiko-/Zinsmargen der Banken und für die Spekulationsgewinne der internationalen Kapitalhäuser/-anleger zahlen/haften?

4) Sofern die Zwischenschaltung der Geschäftsbanken aus systembedingten Gründen unbedingt gewollt oder für die "buchhalterische" organisatorische Abwicklung notwendig sein sollte, könnte man diesen Banken ja eine feste einmalige Aufwandspauschale zahlen, zum Beispiel in Höhe von 0,25% Punkte.

Die ersparten Gelder könnten die EU-Staaten dann für den Schuldenabbau oder zu Gunsten der Bevölkerung ausgeben, zum Beispiel für die Unterstützung junger, kinderreicher Familien, die Erforschung alternativer Energien, für Bildungsmaßnahmen, Sicherung der Renten-/Sozialsysteme, Kindergärten usw. usw. verwenden.

Was halten Sie von dieser Idee?

Vielleicht sollten wir zu diesem Thema eine Volksabstimmung vornehmen?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Axel Schäfer
bisher keineEmpfehlungen
21.10.2011
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Ihre Anregung, die Staatsfinanzierung einzelner Länder vom regulären Finanzmarkt temporär abzukoppeln, wird zumindest in Grundzügen bereits umgesetzt. Die European Financial Stability Facility (EFSF) ist in der Lage Anleihen auszugeben, deren Wert von allen Mitgliedern der Euro-Zone garantiert wird. Dieses - aufgrund des äußerst geringen Risikos eines Ausfalls vergleichsweise günstige - Geld kann die EFSF dazu einsetzen Staaten zu stützen, die auf dem freien Markt nicht mehr tragbare Zinssätze zu zahlen hätten.

Dies entspricht natürlich nur sehr vage dem, was Sie vorgeschlagen haben. Sie sehen jedoch, dass das Problem der enormen Refinanzierungskosten für die betroffenen Staaten durchaus Beachtung findet. Ihre Idee, Staatshaushalte grundsätzlich unmittelbar durch Zahlungen der Europäischen Zentralbank zu finanzieren, halte ich so nicht für durchführbar. Auch wenn der Vorschlag auf den ersten Blick einleuchtend wirkt, offenbart der zweite Blick doch erhebliche Probleme.

Wie Sie vielleicht wissen, ist die EZB aufgrund der Zögerlichkeit der Staats- und Regierungschefs, endlich tragfähige Gesamtlösungen zu entwickeln, in den vergangenen Monaten bereits am Anleihenmarkt aktiv geworden, um die Refinanzierungskosten einzelner Staaten erträglich und angemessen zu halten. Sie hat auf diesem Weg bereits über 140 Milliarden Euro ausgegeben, für die alle Mitglieder der EZB - also auch Deutschland - haften. Das Problem dabei: Die EZB kann diese enormen Summen nicht mit Bedingungen verknüpfen. Es ist nicht ihre Aufgabe und sie besitzt auch nicht das Mandat, dauerhaft als Kreditgeber aufzutreten, Auflagen auszuhandeln oder gar mit Sanktionen zu drohen (die von Ihnen angesprochenen Sicherheiten werden die Staaten übrigens in der Regel kaum nachweisen können, denn dann könnten sie sich ja auch auf regulärem Weg finanzieren). Kurzum: Wir müssen dafür sorgen, dass überzogene Refinanzierungskosten einzelne Staaten nicht in den Ruin treiben, wir müssen den Finanzmarkt regulieren, aber wir sollten dabei nicht europäische Institutionen mit Aufgaben belasten, für die sie nicht geschaffen sind.

Die von Ihnen angesprochenen Eurobonds, also konditionierte Gemeinschaftsanleihen, sind sicher kein Allheilmittel, aber Teil einer umfassenden Lösung der Krise. Denn die bisherigen Maßnahmen haben bis dato kaum positive Wirkung gezeigt. Das liegt auch daran, dass die Bundesregierung fast alle Vorschläge lange abgewehrt hat, diese schlussendlich aber dann doch auf den Weg gebracht wurden. Das Zögern und Zaudern von Bundeskanzlerin Merkel hat zu weiterer Verunsicherung an den Märkten geführt. Eurobonds könnten deshalb wirkungsvoll sein, weil sie konditioniert wären und so Anreize zu einer soliden Haushaltsführung gäben.

Die mitunter kursierenden Berechnungen der Kosten einer Einführung von Eurobonds von bis zu 47 Milliarden sind außerhalb der Realität, denn sie berücksichtigen nicht, dass ein solcher europäischer Markt der zweitgrößte Markt für Staatsanleihen neben dem Dollar wäre. Das würde die Zinsen drücken. Auch die Erfahrungen der Ausgabe von Anleihen aus dem vorläufigen Rettungsschirm (EFSF) sprechen gegen derart massive Kostensteigerungen. Mit Zinsen von nur 2,5 % lagen diese Anleihen nur geringfügig über dem deutschen Zinsniveau von zur Zeit 2,3 % für zehnjährige Staatsanleihen. Selbst bei einem Aufschlag von 1 % liegen damit die Kosten weit geringer als von den Gegnern von Eurobonds berechnet.

Die Forderung, auch auf gesamtstaatlicher Ebene durch Volksabstimmungen mehr Demokratie zu wagen, unterstütze ich seit langem. Dazu bedarf es allerdings einer Änderung des Grundgesetzes, die von CDU/CSU und FDP mehrheitlich nicht gewollt wird.

Sie sehen also: Ich teile Ihr Ziel, durch Spekulationen überhitzte Refinanzierungskosten nicht zum unüberwindbaren Hindernis für die Gesundung in Probleme geratener Staaten werden zu lassen. Auch die striktere Regulierung der Finanzmärkte und eine Begrenzung der Macht der Banken ist unser gemeinsames Interesse. Darüber hinaus glaube ich, mit meinen Vorschlägen einen gangbaren Weg für die Lösung der angesprochenen Probleme aufgezeigt zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
04.01.2012
Von:

Was,sie haben keine berufliche Qualifikation?
Die Zeile im Abgeordnetenwatch ist leer.Ist Politiker kein ordentlicher Beruf?Oder brauchrt man dazu keine Qualifikation?
Den Eindruck hat man manchmal bei der derzeitigen Debatte, oder Hetze gegen unliebsame nicht politisch gleich denkende Personen.
Ich sage Ihnen ehrlich, manchmal möchte ich kotzen-und zwar so richtig!
Dr.med.
Antwort von Axel Schäfer
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20.01.2012
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr Dr. ,

zu Ihrer Frage teile ich Ihnen mit: Erlernter Beruf: Kommunalbeamter. Qualifikation / Abschluss: Studieninstitut für kommunale Verwaltung (Fachhochschule).

Alle weiteren Details zu meiner Person und meinem Werdegang - incl. der Offenlegung meiner Einkünfte - finden Sie auf meiner Homepage ( www.axelschaefermdb.de ). Ich hoffe, dass diese Information auch zu Ihrem Wohlbefinden beiträgt - "und zwar so richtig".

Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer

Anmerkung der Redaktion:
Wir haben die berufliche Qualifikation dank der Angabe von Herrn Schäfer nun ergänzt.

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Frage zum Thema Gesundheit
10.01.2012
Von:
A.

Sehr geehrter Herr Schäfer,

seit einiger Zeit besteht eine ´Krankenversicherungspflicht´.

Leider haben Sie und Ihre Kollegen dabei übersehen(?), daß Menschen über 55 Jahre in unserem Lande nicht nur benachteiligt, sondern sogar diskriminiert werden.

Selbst wenn man in HartzIV fällt, ist keine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet, den Menschen über 55 zu versichern.

Der Basisbetrag der privaten KVen übersteigt den der gesetzlichen um das Doppelte, was kein Jobcenter bezahlen kann, bzw. bereit ist zu zahlen.

Und nun?
- Versichert ohne zu bezahlen geht nicht.
- Bezahlbar versichert geht auch nicht.

Wer immer diese Verordnung beschlossen hat, hätte auch das bedenken müssen.

Wissen Sie eine Lösung?

Auf Ihre Antwort freue ich mich.

Mit freundlichem Gruß

A.
Antwort von Axel Schäfer
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10.02.2012
Axel Schäfer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich Ihnen gerne antworte. Ihre Aussage über eine eingeschränkte Krankenversicherungspflicht bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für SGB II Leistungsberechtigte lässt sich nicht verallgemeinern. Sie trifft lediglich insofern auf den Personenkreis der über 55-jährigen Privatversicherten zu, als dass diese von keiner GKV mehr übernommen werden müssen.
Für diesen Fall hat der Gesetzgeber jedoch vorgesehen, dass private Krankenkassen (PKV) die von dieser Regel Betroffenen nicht ablehnen dürfen. Es stimmt, dass die Beiträge für die PKV im Durchschnitt auch im Basistarif beträchtlich höher sind, als die durchschnittlichen Beiträge der GKV.
Das Bundessozialgericht hat deswegen am 18. Januar 2011 entschieden, dass privat krankenversicherte Bezieher von ALG II und Sozialgeld Anspruch auf Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge im notwendigen Umfang haben. Bis dato wurde vom Grundsicherungsträger nur ein Zuschuss in der Höhe des Beitragssatzes von ALG II-Beziehern zur GKV gezahlt. Dies hatte zur Folge, dass erhebliche Beitragslücken entstanden und sich bei Betroffenen beträchtliche Zahlungsrückstände ergaben. Da die Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht rückwirkend auf die Finanzierung der Altschulden angewendet werden kann, laufen Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem PKV-Verband darüber, wie mit den Rückständen umgegangen werden soll. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schäfer,

in einem Artikel des Spiegel.online lese ich heute, dass CDU, FDP und(!) die SPD die Geschäftsordnung des Bundestages dahingehend ändern wollen, das Rederecht der Parlamentarier einzuschränken. Dies ist offensichtlich eine Reaktion darauf, dass Bundestagspräsident Lammert zwei Abweichlern aus CDU und FDP bei der Abstimmung zum Euro-Rettungschirm Redezeit eingeräumt hat, um ihre Positionen darzulegen.

Nach § 38 GG sind "die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (...) nur ihrem Gewissen unterworfen." Diejenigen Mundtot zu machen, die anderer Meinung sind als Partei- und Fraktionsspitze, finde ich unerhört. Die Geschäftsordnung des Bundestages scheinbar nach belieben zu ändern, wirft überdies ein ziemlich trauriges Licht auf die Politik (mal wieder). Hat man etwa Angst vor den eigenen Leuten? Und warum beteiligt sich die SPD daran? Otto Wels hat, wenn auch unter anderen Umständen, einmal gesagt: "Kritik ist heilsam und notwendig."

Ich finde es erschreckend, auf dem nun eingeschlagenen Wege, parteiinternen Kritikern das Wort verbieten zu wollen. Eine Demokratie lebt doch von der Diskussion, gerade auch in so wichtigen Fragen wie dem Euro-Rettungsschirm. Ich kann nur hoffen, dass CDU und SPD zur Besinnung kommen und diese Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages ganz schnell vergessen ist. Anderenfalls drücke ich Herrn Gauweiler und allen Abgeordneten, die ihn dabei unterstützen, für den Gang nach Karlsruhe ganz fest die Daumen. Würde auch Sie diesen Weg gehen?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Axel Schäfer
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16.04.2012
Axel Schäfer
Sehr geehrter Herr ,

weder die Partei noch die Fraktionsspitze der SPD will jemanden mundtot machen, der bei uns anderer Meinung ist. Abgeordnete, die eine Minderheitsposition vertreten, können das selbstverständlich tun.

Die jetzt zur Diskussion stehende Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist in keinem Gremium der SPD bisher diskutiert worden. Sie wird in der vorliegenden Form auch nicht verabschiedet. Dies hat der 1. Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann heute nochmals betont.

Ich hatte am Wochenende gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärt, dass die SPD alles tun werde, um mit sämtlichen Fraktionen im Parlament zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen - zum einen, weil ich das von der Sache her für geboten halte, zum anderen, weil ich nicht möchte, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag sagt, was er tun und lassen darf: das müssen wir als Abgeordnete schon alleine können.

Im Übrigen hat Otto Wels, der Partei- und Fraktionsvorsitzende der SPD, im Jahre 1933 natürlich Recht: Kritik ist heilsam und notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer
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