Arnold Vaatz (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Arnold Vaatz
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Diplom Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dresden II - Meißen I
Landeslistenplatz
1, Sachsen
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(...) Die Höhe der Altersentschädigung beträgt derzeit für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag drei Prozent der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz der Altersversorgung wird nach 23 jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.12.2006
Von:

Im Rahmen der "Killerspiel"-Debatte wird von Bayern und einigen anderen Ländern ein Gesetzesentwurf unterstützt, der Verbreitung und Nutzung sogenannter gewaltverherrlichender Spiele unter Strafe stellen soll. Der Zusammenhang zwischen der Nutzung eines solchen Spiels und den Amokläufen an Schulen steht aber auf sehr wackeligen Beinen und kommt nicht über die ´gefühlte Empirie´ älterer Herren hinaus. Zumindest das Gegenargument, daß sich ein direkter Zusammenhang zwischen dem Spielen eines Egoshooters und einem Amoklauf allein schon deswegen nicht herstellen läßt, weil dann ja alle Egoshooter-Spieler faktisch auch (potentielle) Amokläufer seien, sollte nicht ganz außer Acht gelassen werden bei der Ursachenforschung.
Wie stehen Sie zum Gesetzesentwurf Bayerns und der Haltung von Günter Beckstein? Wie werden Sie sich bei einer Abstimmmung im BTag zu diesem Gesetzesentwurf positionieren? Welchen Bedeutung messen Sie der individuellen Verantwortung bei, die man nur dann wahrnehmen kann, wenn man auch über entsprechende Freiheitsgrade verfügt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Arnold Vaatz
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04.01.2007
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

m.E. brauchen wir konkrete Vorschläge, wie der Konsum von gewaltverherrlichenden Computer- und Videospielen wirkungsvoll eingedämmt werden kann. Der Staat sollte ein klares Zeichen setzen, dass Spiele, in denen auf eine realitätsnahe und häufig brutale Art und Weise das massenhafte Töten von Menschen simuliert wird, mit unserer Werteordnung nicht vereinbar sind.

Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Notwendigkeit der Abstimmung von Bund und Ländern im Hinblick auf ein Verbot von sog. Killerspielen vereinbart. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich gegenwärtig dafür ein, die Grundlagen des Jugendmedienschutzes in Bezug auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen. Andere Vorschläge, z.B. aus Bayern, zielen speziell auf die Präzisierung des Strafrechtstatbestands der Gewaltverherrlichung im Hinblick auf sog. Killerspiele.

Unabhängig von der Überlegung, welche Wege am sichersten die Verbreitung solcher Computerspiele verhindern können, lassen sich die Forderungen der CDU/CSU-Fraktion folgendermaßen zusammenfassen: Wir treten für ein generelles Verbot von Vermietung und Verleih schwer jugendgefährdender Videofilme sowie Video- und Computerspiele ein, da die meisten der indizierten Videofilme, die in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen, aus Vermietvorgängen, insbesondere durch volljährige Freunde, stammen. Wir setzen uns für ein generelles Verbot des Vertriebs von Bildträgern mittels Verleihautomaten ein.* *Wir wollen eine verbindliche Alterskennzeichnung von Video- und Computerspielen analog der Regelung bei Filmen und Videofilmen. Wir werden ein Verbot sog. Killerspiele, bei denen in menschenverachtender Weise Tötungen oder Verletzungen von Mitspielern realitätsnah simuliert werden, festschreiben. Unser Ziel ist die umfassende Stärkung und Unterstützung der Freiwilligen Selbstkontrolle beim Jugendmedienschutz. Wir fordern eine Verbesserung der Ausstattung der Ermittlungsbehörden für den Anlass unabhängige Recherche jugendgefährdenden Materials im Internet und eine Intensivierung der Anstrengungen zur Verbesserung der Filtersoftware für die gesicherte Nutzung des Internets durch Kinder und Jugendliche. Wir fordern europäische und international gültige Schutzstandards im Jugendmedienschutz.

Diese Forderungen können jedoch nicht die Kontrolle der Eltern und Erziehungsberechtigten ersetzen, die den Medienkonsum ihrer Kinder im Blick haben sollten. Die von der CDU/CSU geforderten Verschärfungen können die gewissenhafte Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung nur flankieren.

Bitte lassen Sie mich noch folgendes anmerken. Natürlich wird nicht jeder, der derartige Spiele konsumiert, zum Amokläufer. Seit längerem weisen Forschungsberichte aber darauf hin, dass mediale Gewalt auch geeignet ist, langfristige Effekte auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu bewirken, die zu einem Anwachsen der Akzeptanz von Gewalt führen. So war es bei den Amokläufen der letzten Jahre häufig so, dass die Täter in großem Ausmaß brutale Computerspiele konsumierten. Wenn noch bestimmte Faktoren, wie z.B. eine labile psychische Verfassung oder beträchtlich angestaute Wut hinzukommen, können solche gewaltverherrlichende Computerspiele als verhängnisvolle Initialzünder wirken.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2006
Von:

Was werden Sie tun, um ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen schnellstens umzusetzen? Wie beeinflussen Sie vor dem Hintergrund der Zuständigkeit der Länder diese Initiative? Warum hinkt unser Land in dieser wichtigen Frage anderen Staaten hinterher?
Antwort von Arnold Vaatz
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12.12.2006
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-mail vom 08.12.2006, in der Sie mich zu einem stärkeren Nichtraucherschutz per Gesetz auffordern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und dem damit verbundenen Schutz vor dem Passivrauchen bewusst. Die in der Sommerpause geführte Debatte um einen Gruppenantrag zum Thema Nichtraucherschutz war nicht durch unterschiedliche Zielvorstellungen verursacht, sondern durch unterschiedliche Einschätzung bezüglich der Regelungskompetenzen. Die Antragsteller des Gruppenantrags sahen in ihrem Antrag eine generelle Bundeszuständigkeit für eine gesetzliche Regelung für den Nichtraucherschutz vor. Ein effektiver Antrag muss nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht sein. Deswegen weist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion insbesondere auch vor dem Hintergrund der Föderalismusreform auf die Zuständigkeiten sowohl des Bundes als auch der Länder hin. Dabei liegen aus unserer Sicht die Regelungskompetenzen für öffentliche Gebäude der Länder, zu denen insbesondere auch Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen gehören, im Bereich der Bundesländer.

Im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) haben die Gesundheitsminister der Länder einstimmig beschlossen, mit weit reichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland weiter zu verbessern. In acht Bundesländern gibt es ein Rauchverbot an Schulen, in zwei weiteren ist es in Vorbereitung. Zudem wurde sich dafür ausgesprochen, dem Nichtraucherschutz in Gaststätten eine besondere Bedeutung zuzumessen. Aus diesem Grund sollen dort zumindest grundsätzlich verpflichtend für Raucher sowie für Nichtraucher wirksam getrennte Bereiche eingerichtet werden.

Inzwischen haben sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zum Thema Nichtraucherschutz verständigt. Gemeinsames Ziel ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Zudem soll das Abgabealter für Tabakprodukte vom 16. auf das 18. Lebensjahr angehoben werden. Die Notwendigkeit einer EC- bzw. Kreditkarte bei Zigarettenautomaten ist dabei nur ein erster Schritt. Zur Regelung in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat den Auftrag, Gesetzesformulierungen auch für diesen Bereich vorzulegen. Eine Einigung innerhalb der Koalitionsfraktionen wurde in diesem Bereich Ende November 2006 erzielt. Wir sind auf einem guten Weg und gehen davon aus, sehr bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen zu können.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.12.2006
Von:

Hallo Herr Vaatz,

wir befinden uns in einer Zeit geprägt von einer allgemeinen Politikverdrossenheit und -unzufriedenheit, Menschen beschränken sich auf das Schimpfen über "die" - die Politiker, seien es Stadträte, Landtags- oder Bundestagsabgeordnete, schenken radikalen Stimmen ihr Gehör, sehnen sich nach einer starken Hand.

Dabei leben wir in einer Demokratie, und diese wiederum lebt von Mitbestimmung und Mitgestaltung. Was, denken Sie, kann und muss, insbesondere auf kommunaler Ebene, getan werden, um vor allem junge Menschen wieder für Politik zu interessieren, ja vielleicht sogar zu begeistern?

MfG,
T.
Antwort von Arnold Vaatz
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09.08.2007
Arnold Vaatz
Sehr geehrte Frau ,

Politikverdrossenheit und nachlassendes Interesse an ehrenamtlicher Politik sind nicht neu. Oft ist die Forderung zu hören, die Kommunalpolitik bürgernäher zu gestalten. Ich empfinde jedoch die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte als ausreichend. Sie werden leider von den jungen Menschen nicht ausreichend genutzt.

Die allgemeine Aussage, dass sich Menschen, insbesondere junge Menschen, nicht mehr für Politik interessieren, ist aber auch nicht richtig. Das ein vehementes Interesse an Politik vorhanden ist, zeigen politische Aktionen, Projekte und Initiativen, an denen sich überwiegend junge Menschen beteiligen. Leider verstehen sich diese mitunter als reine Protestveranstaltungen ohne den Anspruch einer Lösungsfindung zu haben.

Jugendliche erleben Politik oftmals als etwas Fernes, das mit ihrem Alltag nicht viel zu tun hat. Zu vermitteln, dass dem nicht so ist und Politik auch ihren Alltag betrifft, sollte das Ziel sein. Junge Menschen kann man für Politik begeistern, indem man in ihrem direkten Umfeld etwas unmittelbar bewirkt oder verändert. Dabei ist die Kommunalpolitik gerade der Bereich, der die jungen Menschen am ehesten, am unmittelbarsten betrifft. Dennoch ist es die Wahl mit der geringsten Beteiligung junger Wählerschichten.

Meine Erfahrung ist es, dass junge Menschen eher punktuell, vor allem projektbezogen mitarbeiten möchten und eine kontinuierliche, langfristige Arbeit zum großen Teil ablehnen. Die CDU in Dresden und vor allem die Jugendorganisation Junge Union sind sich diesem Umstand bewusst. Wir versuchen deshalb dort an junge Menschen heranzutreten, wo sie sich auch aufhalten. Dies ist ein langer Weg, den es zu beschreiten lohnt.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Gesundheit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrter Her Vaatz,

ist Ihnen bekannt, wie Wissenschaftler angesichts der Untersuchungen von Gesundheitswesen über die Organisation als staatlich organisierte Struktur denken? In Großbritannien gibt es ein Beispiel dafür, was ein staatlich organisiertes Gesundheitswesen für die Qualität der Betreuung bedeutet und was es für die Patienten an Wartezeit und anderen Problemen mit sich bringt. Sie können dies im aktuellen Capital nachlesen, online auch hier:
www.capital.de
Welche Gründe haben Sie, die bisherigen Organisationsstrukturen des Gesundheitswesens zerbrechen zu wollen und ein dem englischen vergleichbares System zu schaffen? Denn dieses wird mit Ihrer Zustimmung zur aktuell vorgesehenen Gesetzgebung im Gesundheitswesen geschehen!

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Arnold Vaatz
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16.01.2007
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-mail zu möglichen Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform.
Der Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sieht weit reichende Veränderungen in den Strukturen unseres Gesundheitssystems vor. Die Gesundheitsreform umfasst vier Reformen auf einmal: eine Strukturreform, eine Organisationsreform, die Neuordnung der Finanzierung und eine Reform der privaten Krankenversicherung. Diese Veränderungen haben nicht, wie Sie vermuten, ein staatlich organisiertes Gesundheitswesen zum Ziel. Ganz im Gegenteil.

Die Bürger profitieren künftig von einem umfassenden Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen. Die Krankenkassen werden professioneller, flexibler und kundenorientierter arbeiten und ihren Versicherten eine hohe Versorgungsqualität anbieten müssen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkte aller Beteiligten im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigen werden.

Alle Krankenkassen müssen ihren Versicherten künftig spezielle Hausarzttarife anbieten. Dabei bleibt für Ärzte und für Versicherte die Teilnahme an entsprechenden Modellen freiwillig.

Die von vielen Ärzten kritisierte Abrechnungsregelung werden wir im aktuellen Gesetzgebungsverfahren ändern – es wird eine Gebührenordnung für Ärzte in Euro-Beträgen eingeführt. Für die Erbringung besonders qualifizierter Leistungen sind zudem Honorarzuschläge in der Euro-Gebührenordnung vorgesehen. Mit dem neuen Vergütungssystem wird das Morbiditätsrisiko auf die Krankenkassen übertragen. Die bisherige Budgetierung, die an die Grundlohnsumme anknüpft, wird abgeschafft. Die Finanzvolumina der vertragsärztlichen Versorgung sind künftig an der Morbidität der Versicherten orientiert, d.h. für zusätzliche Leistungen, die aus einem Anstieg des Behandlungsbedarfs der Versicherten herrühren, ist von den Krankenkassen mehr Honorar zur Verfügung zu stellen.

Die Ambulante Versorgung stützt sich weiterhin auf freiberuflich tätige Haus- und Fachärzte sowie in besonderen Fällen auf die Behandlung im Krankenhaus. Im Interesse einer kontinuierlichen Behandlung der Patienten werden die Zusammenarbeit der verschiedenen Arztgruppen und die Zusammenarbeit zwischen ambulantem und stationärem Sektor verbessert, die Übergänge erleichtert und die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert.

Vielleicht haben Sie vernommen, dass die sächsischen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion geschlossen dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz als einem der zentralen Bestandteile der Gesundheitsreform nicht zugestimmt haben.

Wenn Sie möchten, lade ich Sie gern zu einer Veranstaltung über die Gesundheitsreform am 7. Februar um 18.00 Uhr in das St. Benno-Gymnasium Dresden ein. Dort können Sie Ihre Fragen persönlich an mich richten. Über meine Homepage www.arnold-vaatz-mdb.de können Sie auch jederzeit direkt mit mir in Kontakt treten.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.12.2006
Von:

in letzter Zeit werden europaweit die Bürgerrechte immer weiter eingeschränkt! Nun die Frage. Wie ist ihre Meinung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung? Falls sie diese befürworten, was erhoffen sie sich davon und ist es nicht ein bisschen viel Überwachung? Und inwiefern ist die Richtlinie überhaupt verfassungskonform? Sie sind bestimmt in der DDR aufgewachsen und haben von der damaligen Überwachung etwas mitbekommen. Nun stellt sich mir die Frage, warum wird schon wieder ein Überwachungsapparat aufgebaut? Wie soll gewährleistet werden, das die Daten AUSSCHLIESLICH für die Kriminalitätsbekämpfung genutzt wird, und nicht auch Profile von Menschen erstellt werden? Wer versichert mir, dass die Daten nicht missbraucht werden?

Diese Fragen stellen sich natürlich nur, wenn sie die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung befürworten!

Was ich auch noch anmerken möchte, betrifft die "Killerspiel"-Debatte. Natürlich ist sie nur mal wieder eine Kurzschlussreaktion auf Ereignisse, aber mir stellt sich dabei die Frage, warum sich Jugendliche überhaupt so viele Stunden am Tag vor den Computer setzen. Kann es nicht auch sein, das der Staat seine Jugendförderung vernachlässigt, aber ein völlig unnötiges Verbotsverfahren gegenüber Computerspielen ankurbelt, nur um im nachhinein festzustellen, das der Nutzen gleich Null ist? Was passiert, wenn ich die Spiele nicht mehr im Laden kaufen kann? Genau, das Internet lässt grüßen und fast jeder Jugendliche hat in seinem Leben schon mal eine Tauschbörse gesehen. Und so nebenbei, das Tauschen wird nicht sterben, den die Interessen von Millionen Menschen weltweit wiegen höher als die Interessen einiger macht- und geldgeiler Konzerne. Es werden sich immer schlaue Köpfe finden, die den Datentausch ermöglichen. Und deshalb möchte ich sie noch bitte, das sie die Legalisierung( im Sinne einer Kulturflatrate) der Tauschbörsen vorantreiben.

So jetzt ist der Platz alle.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Arnold Vaatz
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04.01.2007
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

die Neuregelung der TK- Überwachung basiert auf einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die in nationales Recht umzusetzen ist. Ich bemerke hierzu folgendes:
Die Bundesregierung hat im Februar vergangenen Jahres der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikations-dienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungs-antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545 – die ich Ihnen gern per e-mail zusenden kann, wenn Sie möchten), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung). Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb, weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf hierfür vorbereitet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird bei dieser Umsetzung darauf achten, dass die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten werden. Eine massive Überwachung oder eine Einschränkung der Bürgerrechte wird es damit nicht geben. Auch wenn, wie oben bereits beschrieben, keine Gesprächsinhalte gespeichert werden dürfen, lassen die Verbindungsdaten zu Internetseiten dennoch Rückschlüsse auf die zu beobachtende Person zu. Dieser Umstand lässt sich nicht vermeiden. Diese Datenabfrage darf aber nur bei Verdacht einer Straftat getätigt werden.

Nun zu Ihrem zweiten Anliegen. Meines Erachtens brauchen wir konkrete Vorschläge, wie der Konsum von gewaltverherrlichenden Computer- und Videospielen wirkungsvoll eingedämmt werden kann. Der Staat sollte ein klares Zeichen setzen, dass Spiele, in denen auf eine realitätsnahe und häufig brutale Art und Weise das massenhafte Töten von Menschen simuliert wird, mit unserer Werteordnung nicht vereinbar sind.

Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Notwendigkeit der Abstimmung von Bund und Ländern im Hinblick auf ein Verbot von sog. Killerspielen vereinbart. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich gegenwärtig dafür ein, die Grundlagen des Jugendmedienschutzes in Bezug auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen. Andere Vorschläge, z.B. aus Bayern, zielen speziell auf die Präzisierung des Strafrechtstatbestands der Gewaltverherrlichung im Hinblick auf sog. Killerspiele.
Unabhängig von der Überlegung, welche Wege am sichersten die Verbreitung solcher Computerspiele verhindern können, lassen sich die Forderungen der CDU/CSU-Fraktion folgendermaßen zusammenfassen:
Wir treten für ein generelles Verbot von Vermietung und Verleih schwer jugendgefährdender Videofilme sowie Video- und Computerspiele ein, da die meisten der indizierten Videofilme, die in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen, aus Vermietvorgängen, insbesondere durch volljährige Freunde, stammen. Wir setzen uns für ein generelles Verbot des Vertriebs von Bildträgern mittels Verleihautomaten ein.* *Wir wollen eine verbindliche Alterskennzeichnung von Video- und Computerspielen analog der Regelung bei Filmen und Videofilmen. Wir werden ein Verbot sog. Killerspiele, bei denen in menschenverachtender Weise Tötungen oder Verletzungen von Mitspielern realitätsnah simuliert werden, festschreiben. Unser Ziel ist die umfassende Stärkung und Unterstützung der Freiwilligen Selbstkontrolle beim Jugendmedienschutz. Wir fordern eine Verbesserung der Ausstattung der Ermittlungsbehörden für den Anlass unabhängige Recherche jugendgefährdenden Materials im Internet und eine Intensivierung der Anstrengungen zur Verbesserung der Filtersoftware für die gesicherte Nutzung des Internets durch Kinder und Jugendliche. Wir fordern europäische und international gültige Schutzstandards im Jugendmedienschutz.

Diese Forderungen können jedoch nicht die Kontrolle der Eltern und Erziehungsberechtigten ersetzen, die den Medienkonsum ihrer Kinder im Blick haben sollten. Die von der CDU/CSU geforderten Verschärfungen können die gewissenhafte Wahrnehmung der Erziehungs-verantwortung nur flankieren.

Bitte lassen Sie mich noch folgendes anmerken. Natürlich wird nicht jeder, der derartige Spiele konsumiert, zum Amokläufer. Seit längerem weisen Forschungsberichte aber darauf hin, dass mediale Gewalt auch geeignet ist, langfristige Effekte auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu bewirken, die zu einem Anwachsen der Akzeptanz von Gewalt führen. So war es bei den Amokläufen der letzten Jahre häufig so, dass die Täter in großem Ausmaß brutale Computerspiele konsumierten. Wenn noch bestimmte Faktoren, wie z.B. eine labile psychische Verfassung oder beträchtlich angestaute Wut hinzukommen, können solche gewaltverherrlichende Computerspiele als verhängnisvolle Initialzünder wirken.

Mit freundlichem Gruß
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