Arnold Vaatz (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Arnold Vaatz
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Diplom Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dresden II - Meißen I
Landeslistenplatz
1, Sachsen
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Ich halte die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens für einen interessanten Vorschlag. Für Aussagen über die Möglichkeiten einer Realisierung müssten Sie sich aber an die Verfasser der verschiedenen Konzepte wenden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
19.12.2007
Von:

Sehr geehrter Vaatz,

da ich gestern nicht dazu kam Ihnen persönlich meine Frage zu stellen, nun über diesen Weg:
Bezüglich des Bürgerentscheides zur Waldschlösschenbrücke stimmen wir völlig überein, dass nach sächsischen Recht, dieser nun umgesetzt werden kann. Ich frage mich nur, warum in einer Zeit in der gerade geklärt wird, wie bindend Beschlüsse der UNESCO für deutsches, sächsisches und Gemeinderecht sind, die Staatsregierung in Sachsen die Klärung dieser Rechtsunsicherheiten nicht abwartet. Somit entsteht der Eindruck, dass aus Angst vor eventuellen neuen Gesetzeslagen Tatsachen geschaffen werden.

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Arnold Vaatz
2Empfehlungen
21.01.2008
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

es gibt keine Rechtsunsicherheit in Sachsen in Bezug auf die Bindekraft von Beschlüssen der UNESCO, das haben das Bundesverfassungsgericht, der sächsische Verfassungsgerichtshof und das Oberverwaltungsgericht eindeutig festgestellt. Danach stehen dem Bau der Waldschlößchenbrücke keine völkervertraglichen Verpflichtungen der Welterbekonvention entgegen. Da die Ratifizierung der Welterbekonvention auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung erfolgte und bislang kein Transformationsgesetz existiert, hat die Welterbekonvention keinen Einfluss auf innerstaatliches sächsisches Recht.

Durch den Streit um die Waldschlößchenbrücke ist der Wunsch nach einer gesetzlichen Umsetzung der Welterbekonvention in innerdeutsches Recht geäußert wurden. Ich stehe diesem Anliegen aufgeschlossen gegenüber. Doch selbst wenn ein solches Transformationsgesetz erlassen wird, hätte es keine rückwirkende Bedeutung für den Bau der Brücke. Genauere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichtes und des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes.

Die Landeshauptstadt Dresden sowie der Freistaat Sachsen müssen also keine Rechtsunsicherheiten abwarten oder schaffen aus Angst vor eventuell neuen Gesetzeslagen Tatsachen, sondern kommen ihrer Pflicht der Umsetzung von rechtskräftigen Beschlüssen nach.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Vaatz,

wie ich eben las, sind Sie aktiv im Ausschuss ´Menschenrechte und humanitäre Hilfe´. Das trifft sich gut, denn dann fällt meine Frage ja genau in Ihr Fachgebiet und bezieht sich auf Geschehnisse wie die nicht nur im Lawblog diskutierten.



Es geht um Ermittlungen zu stets aktuellen Themen Kinderpornografie und Terrorismus. Denn diese Ermittlungen richten in ihrer jetzigen form enorme Flurschäden an, ohne die Wurzeln der Problematik rauszureißen - die Produzenten menschenverachtenden Materials.

Die jetzige Ermittlungspraxis lässt sich wohl am ehesten mit Dynamitfischen vergleichen. Allen außer den Betroffenen scheint es egal zu sein, ob ´die Staatsmacht´ durch falsche Verdächtigungen Familiendramen lostritt.

Zitat: "Bei meinem Mandanten wurden Büro und Wohnung durchsucht. Seine Frau und sein Chef zogen schon zu Beginn der Aktion die naheliegenden Konsequenzen. Dass mein Mandant nach Monaten einen schmucklosen Einstellungsbescheid ohne ein Wort des Bedauerns erhielt, interessierte sie nicht sonderlich. Über das Umgangsrecht mit den Kindern wird demnächst entschieden."

Wie kann es sein, dass in einem Rechtsstaat wie unserem das durch medienquotenträchtige Massenverdächtigungen* verbratene Zeit/Geld-Kontingent darauf zu verwenden, die Quelle des Übels zu beseitigen?

Und wie kann es sein, dass die Betroffenen noch nicht einmal entsprechend für unhaltbare Anschuldigungen entschädigt werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort,
.

*PS: Die Online-Pressemeldungen meiner lokalen Polizeidienststelle z.B. würden mich schon interessieren, wenn ich nur nicht Angst haben müsste, dass mir durch bloßes Interesse an der Kriminalitätsrate meiner Nachbarschaft ein Durchsuchungsbefehl gewidmet wird.

(Wie ich darauf komme? netzpolitik.org )
Antwort von Arnold Vaatz
1Empfehlung
21.01.2008
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-mail vom 31. Dezember 2007 über www.abgeordnetenwatch.de . Sie fordern darin eine Neuordnung des Sexualstrafrechts.

Die Große Koalition plant eine entsprechende Gesetzesänderung. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie" (Drucksache 16/3439) sowie der "Gesetzentwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, der Kinderprostitution und die Kinderpornographie" (Drucksache 16/3440) sollten am 12. Dezember 2007 im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Da die große Koalition aber noch weiteren Abstimmungsbedarf bei einigen Detailfragen sieht, wurde die parlamentarische Abstimmung auf das Frühjahr 2008 verschoben.

Wenn Sie möchten, können Sie die Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens auch im Internetauftritt des Deutschen Bundestages verfolgen. So finden Sie dort alle Unterlagen und Stellungsnahmen im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses vom 18. Juni 2007.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Soziales
25.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Vaatz,

In ihrer Antwort auf die Frage von Herrn S. Pagel betr. unterschiedlicher Rentenhöhen in Ost und West sind m. M. nach zwei Dinge unkorrekt bzw. falsch durch sie dargestellt worden:

1. Die unterschiedliche Höhe der Entgelte im Ost/West-Niveau als Berechnungsgrundlage für heutige und zukünftige Renten zu nehmen, ist ungerecht. Sind doch einerseits die Einkommen in der BRD über einen größeren Zeitraum mithilfe einer starken Gewerkschaft in einem langen Prozeß entstanden. Die BGL im VEB hatte sicher nicht die Aufgabe, die Löhne und Gehälter in Betrieben und Kombinaten zu "erkämpfen" oder zu beeinflussen.

Somit waren zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung die Kräfteverhältnisse im "Beitrittsgebiet" solcherart verteilt, das sich auf der einen Gewerkschafts-Seite neue Strukturen bildeten, welche der Austrittsflut entlassener VEB-Mitarbeiter trotzen und die Treuhandbeschäftigten zur Tarifautonomie führen mussten. Die neugegründeten Unternehmen mussten wegen fehlender finanzieller Basis auf niedrigen Löhnen bestehen.

Und falsch ist m. M. ihre Anwort zur "Hochwertung der im Osten erzielten Arbeitsverdienste". Eine solche Hochwertung kann ich in meiner persönlichen, zukünftigen Rentenberechnung leider nicht finden: Grundlagen sind der "Durchschnittsverdienst aller Versicherten" und ein Rentenwert von z. Z. 26,27 € im Westen und 23,09 € in den neuen Bundesländern. Unterschiedliche Ausgangswerte zur Rentenermittlung konnte keine verfügbare Auskunftsstelle bestätigen. Somit ist

a) das Zustandekommen der Parameter und
b) die Berechnung der zukünftigen Rentenhöhe selbst getrennt in min. zwei getrennte Berechnungsgebiete zutiefst ungerecht und mit dem Grundrecht nicht vereinbar.

Bisher unterstellten wir Beitragszahler mit gesicherten Einkommen. Was bekommen denn Langzeitarbeitslose als Altersrente? Sollten sie meine Meinung teilen, aber keine kurzfristige Lösung umsetzbar sein, kann ich ihnen die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft empfehlen.

Mit freundlichem Gruß
JT
Antwort von Arnold Vaatz
1Empfehlung
14.03.2008
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

in der Tat ist es so, dass Ostdeutschland die Folgen der sozialistischen Planwirtschaft trotz großzügiger Währungsreform und umfangreichen Finanztransfers noch nicht gänzlich überwunden hat. Eine der Auswirkungen ist das unterschiedliche Lohnniveau als auch die unterschiedlichen Rentenhöhen zwischen Ost und West. Es ist verständlich, diesen Unterschied als ungerecht zu empfinden.

In meiner Antwort an Herrn Pagel habe ich ausführlich beschrieben, dass ich eine Angleichung der Rentenwerte für wünschenswert halte, im Moment jedoch keine Möglichkeit einer gerechten und zukunftsfesten Umsetzung sehe. Eine Angleichung der Ostrenten zu Lasten der Beschäftigten wäre ebenfalls ungerecht und dazu noch arbeitsmarkpolitischer Unsinn.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Vaatz,

ursprünglich wollte ich mich an Herrn Baumann wenden, aber leider habe ich bemerkt, daß unser Volksvertreter keine Fragen auf dieser Plattform beantwortet. Deshalb wende ich mich an Sie.
Meine Frage betrifft die Debatte hinsichtlich des Christivals, daß in zunehmenden Maße von Politikern unter Beschuß genommen wird.
Ich dachte bis jetzt, wir leben in einer Demokratie mit Meinungsfreiheit. Leider muß ich feststellen, daß Christen in unserem Deutschland immer mehr mit Gegenwind zu kämpfen haben. Wenn ich heute behaupte, daß allein Jesus uns Menschen rettet, und keine andere Glaubensrichtung, bin ich dann ein Fundamentalist, der beseitigt werden muß? Ich lebe ja meinen Glauben dadurch, daß ich die Bibel, als das einzig wahre Wort Gottes, und meine Einstellung zu Jesus Christus, den einzig wahren Gottessohn und Messias, bezeuge, Die Debatte um das Christival, daß nun schon im Parlament behandelt wurde, wirkt auf mich diskriminierend und beleidigend. Anderenfalls muß ich zugeben, daß die Entwicklungen bereits biblisch sind, denn Christen werden am Ende der Zeit zunehmend verfolgt. Noch ist es (fast) still...man muß sich wohl auch in Deutschland auf schärferen Wind einstellen, wenn man bekennder Christ ist und seinen Glauben lebt. Ich stelle nun die Frage an Sie, wie sich die antichristlichen Äußerungen einiger Abgeorneter im deutschen Bundestag auf unseren Freistaat auswirken und wie stehen Sie zu der Einmischung des Staates in kirchliche Veranstaltungen. Herr Beck von den Grünen beginnt ja gerade damit, die Christen einzuteilen ( idea spektrum Nr. 10, Seite 19) Wahrscheinlich meint er den einen Teil Christen, die das Wort Gottes ernst nehmen, und den anderen Teil Christen, die sich aus der Bibel nur das entnehmen, was ihnen gerade ins Konzept passt. Und das ist die Toleranz, die unsere Gesellschaft niederringt.
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort, Vielleicht könnten Sie Herrn Baumann auf diese Plattform hinweisen.

MFG
Antwort von Arnold Vaatz
bisher keineEmpfehlungen
08.04.2008
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-mail zur Debatte über das Christival im Deutschen Bundestag. Diese fand im Rahmen der Fragestunde am 13. Februar 2008 statt. Den Auszug aus dem Plenarprotokoll finden Sie im Anhang.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Herr Dr. Hermann Kues MdB verteidigte im Namen der Bundesregierung die finanzielle Unterstützung des Christivals aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes und machte deutlich, dass damit keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Wertvorstellungen in den Seminaren und Veranstaltungen verbunden sind. Einen inhaltlichen Einfluss auf die thematische Ausgestaltung des Christivals wird es von parlamentarischer Seite nicht geben. Diese Aussagen spiegeln auch die Meinung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wieder.

Ich kann nicht erkennen, dass das Christival in zunehmenden Maße von Politikern unter Beschuss genommen wird, wie Sie es schreiben. Es gibt im Deutschen Bundestag ein breites Meinungssektrum wie in unserer Gesellschaft auch und so gab es über das Christival, speziell über ein Seminar über Homosexualität unterschiedliche Auffassungen. Dass Sie die Debatte darüber als diskriminierend und beleidigend empfunden haben, bedauere ich. Vielleicht fällt Ihre Einschätzung aber anders aus, wenn Sie die Debatte nachgelesen haben.

Ich jedenfalls hoffe, dass das Christival in Bremen zu einem ähnlich interessanten Festival wird, wie es das erste gesamtdeutsche Christival in Dresden im Jahr 1996 mit mehr als 40.000 Teilnehmern gewesen war.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Internationales
03.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Vaatz,

in Ihrer Antwort auf die Frage Herrn Keydels vom 19.12.2007 bezüglich der Bindung von Ländern und Gemeinden an UNESCO-Beschlüsse führten Sie aus, dass keine innerstaatliche Transformation und somit keine Bindung der untergeordneten Gebietskörperschaften an die Welterbekonvention existiere.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung äußerte sich am 28.03.2008 im Auftrag der Bundeskanzlerin Frau Merkel wie folgt zum Sachverhalt:

"[...] Die Frage der innerstaatlichen Bindungswirkung der UNESCO-Welterbekonvention hat die Bundesregierung kürzlich in einem Gutachten klären lassen. Danach ist die UNESCO-Welterbekonvention bereits wirksam in innerstaatliches Recht übertragen worden und bindet alle staatlichen Ebenen in Deutschland - Bund, Länder und Gemeinden - gleichermaßen. Die Welterbekonvention ist 1976 gemäß den Regelungen der so genannten "Lindauer Absprache" ratifiziert worden, d.h. die Länder haben damals ihr Einverständnis zum Abschluss der Konvention gegeben. Damit sind auch die Länder, die sich ja in den vergangenen 32 Jahren in vielen Fällen aktiv und erfolgreich um Aufnahme in die Welterbeliste bemüht haben, an die Welterbekonvention gebunden. Ein zusätzliches Bundesgesetz ist aus Sicht der Bundesregierung für eine innerstaatliche Bindungswirkung der Konvention nicht erforderlich. [...]"

Wie stehen Sie zu dieser gegenteiligen Auffassung und den resultierenden Konsequenzen für die Rechtmäßigkeit des Baus der Dresdner Waldschlösschenbrücke?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Arnold Vaatz
2Empfehlungen
11.04.2008
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-mail über abgeordnetenwatch.de zur Waldschlößchenbrücke in Dresden.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat im Namen der Kanzlerin zum Ausdruck gebracht, dass eine Aberkennung des Welterbetitels für das Dresdner Elbtal das Ansehen Deutschlands erheblich beeinträchtigen würde, betonte aber zugleich, dass die Entscheidungskompetenz bei der Landeshauptstadt Dresden und dem Freistaat Sachsen liegt.

Die Aussage der Zuständigkeit ist richtig. Die andere Aussage teile ich nicht, da ich die derzeitige Situation um die Waldschlößchenbrücke anderes interpretiere. Meiner Meinung nach wäre das Ansehen Deutschlands erheblich beeinträchtig, wenn es den willkürlichen Entscheidungen internationaler Organisationen hilflos ausgeliefert wäre.

Im vorliegenden Fall hat die UNESCO in voller Kenntnis der bestehenden rechtkräftig beschlossenen Bauabsicht den Titel verliehen, um dann infolge politischer Einflussnahme durch eine demokratisch unterlegene Minderheit mit dem Entzug des Titels zu drohen. Sollte dies tatsächlich den Bau der Waldschlößchenbrücke verhindern, ginge damit ein Souveränitätsverlust demokratischer Institutionen einher, der unabsehbare Folgen für Deutschland hätte.

In rechtlicher Hinsicht hat sich nichts verändert. Ein Bürgerentscheid als Ausdruck basisdemokratischer Willensbildung steht über der innerstaatlichen Bindungswirkung der Welterbekonvention. Dem Bau der Waldschlößchenbrücke stehen keine völkervertraglichen Verpflichtungen der Welterbekonvention entgegen. Oder anders ausgedrückt: Der Bau der Waldschlößchenbrücke stellt keine Verletzung einer völkerrechtlichen Verpflichtung dar. Diese Feststellung ist von mehreren Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Auch wenn mit dem Einverständnis der Bundesländer zum Abschluss der Welterbekonvention diese dann auch daran gebunden sind, bleibt festzuhalten, dass es in Sachsen nach wie vor keine gesetzliche Grundlage gibt, die der Welterbekonvention mehr Gewicht einräumen als einem durch die Bürger selbst initiierten Bürgerentscheid. Hinzu kommt, dass das Dresdner Elbtal als eine "sich entwickelnde Kulturlandschaft" aufgenommen wurde.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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