Arnold Vaatz (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Arnold Vaatz
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
09.08.1955
Berufliche Qualifikation
Mathematiker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Dresden
Wahlkreis
Dresden II - Bautzen II
Ergebnis
36,4%
Landeslistenplatz
2, Sachsen
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(...) Diese Diskussion gibt es. So konnte Herr Prof. Dr. Sinn kurz vor der entscheidenden Abstimmung über die Erweiterung des EFSF am 29.09.2011 seine Argumente und Prognosen persönlich den Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorstellen. Als weiteres Beispiel könnte ich die Sitzung der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie mit Herrn Prof. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
05.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Vaatz,

der Tag der Abstimmung über neue Rettungsschirme für insolvenzgefährdete EU-Länder rückt näher. Wir beobachten geschockt die gespenstige Ausweitung der Bürgschaften und Einzahlung von Milliarden in den ESM, EASM, EZB, IWF. Jegliche Ökonomie, Betriebswirtschaft und Selbstbestimmung wird außer Kraft gesetzt. Die Staatsverschuldung liegt schon über 80 %! In der heutigen "Freien Presse" im Artikel "Mißtrauen gegen Athens Reformwillen" sprechen sie von "Wunschvorstellungen" bei der Euro-Rettung, wollen aber dem zustimmen mit der Begründung, die CDU/FDP-Koalition würde sonst zerbrechen und SPD/Grüne seien dann sogar für die Einführung von Euro-Bonds, was eine vollständige Vernichtung unserer Souveränität gleich käme. "Mit seiner Zustimmung ziehe er (Vaatz) lediglich das Falsche dem Falscheren vor."
Sie haben 2010, trotz aller Warnungen von Finanzexperten wie Schachtschneider, Hankel, Starbatty (siehe Klage am Verfassungsgericht), der Griechenlandhilfe und dem ESM zugestimmt. Dies stellt sich nun als Fehler heraus, der frühere sächs. Ministerpräsident Millbradt, meint sogar, die "Bevölkerung wurde eingelullt".
Meine Frage: Müßte nicht an dem jetzigen Punkt jeder nach seinem Gewissen im Bundestag abstimmen? Steht die Rettung der Banken höher als der Auftrag, für das d e u t s c h e Volk zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Arnold Vaatz
1Empfehlung
01.10.2011
Arnold Vaatz
Sehr geehrte Frau ,

der Begründung meines Abstimmungsverhaltens zum erweiterten Eurorettungsschirm (EFSF) stelle ich folgende Fakten voran:

Es war die christlich-liberale Regierung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und seinem Finanzminister Dr. Theo Waigel, die im Maastrichter Vertrag von 1992 die Konvergenzkriterien ausgehandelt hat und auf dem Dubliner EG-Gipfeltreffen 1996 dafür sorgte, dass die Mitgliedsstaaten auch nach der Euroeinführung die Höhe ihres jährlichen Haushaltsdefizits auf 3% ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Stand ihrer öffentlichen Verschuldung auf 60% ihres BIPs begrenzen müssen. Aus heutiger Sicht ist dazu kritisch anzumerken, dass keine Regelungen für die mögliche Insolvenz eines Eurostaates geschaffen wurde. Vielmehr gingen die Beteiligten davon aus, dass schon jeder Staat selbst vernünftig für seine Finanzen sorgen würde und begnügten sich daher mit der sogenannten Nichtbeistandsklausel (No-Bail-out). Nicht bedacht wurden die Auswirkungen, die von einem Schuldensünder für die Staaten des gesamten Eurowährungsraums ausgehen. Außerdem wurde kein Sanktionsautomatismus bei Verstoß gegen die Konvergenzkriterien festgelegt. Bewusstes Fehlverhalten zum Schaden Deutschlands kam dann unter Bundeskanzler Schröder. Rot-Grün stimmte 2001 der Aufnahme Griechenlands in die Währungsunion zu, obwohl die Griechen bekanntermaßen geschönte Statistiken vorlegten und nicht die Konvergenzkriterien erfüllten. 2002 und 2003 verstieß die rot-grüne Regierung selbst gegen die Defizitgrenzen. Gemeinsam mit Frankreich, dass auch die Defizitlatte gerissen hatte, wurde der von der Regierung Kohl/Waigel ausgehandelte Sanktionsmechanismus komplett außer Kraft gesetzt. Andere Eurostaaten folgten diesem schlechten Beispiel.

Und was will Rot-Grün heute? Sie wollen möglichst schnell und aus falsch verstandener Solidarität Eurobonds einführen. Auch wenn das mit gewissen Bedingungen verknüpft sein soll, wäre es der direkte und sofortige Weg in die Transferunion. Die Waigelsche No-Bail-out-Klausel würde damit dauerhaft beerdigt. Solch einer Lösung verweigere ich meine Zustimmung. Sie wäre aber in Europa mit einer rot-grünen Bundesregierung eine politisch ernstzunehmende Alternative. Deshalb habe ich mich für das geringere Übel entschieden und am 29.09.2011 dem erweiterten Eurorettungsschirm EFSF zugestimmt, nicht zuletzt um unsere christlich-liberale Koalition nicht zu gefährden und Schlimmeres zu verhindern.

Als detaillierte Begründung meines Abstimmungsverhaltens folgt nun meine entsprechende Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages:

"Der Haushaltsausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung vom 22.09.2011 (Drucksache 17/7067) den Mitgliedern des Deutschen Bundestages empfohlen, den Antrag der Fraktion CDU/CSU und FDP "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" (Drucksache 17/6916) in geänderter Fassung anzunehmen. Ich folge dieser Empfehlung.

Meine Zustimmung zur vorgenannten Beschlussempfehlung verknüpfe ich mit folgender persönlicher Erklärung:

Die Ertüchtigung und Flexibilisierung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist zwar notwendig, um die konkrete Gefahr einer ungeordneten Insolvenz Griechenlands und die möglichen Zuspitzungen von Zahlungsschwierigkeiten auch anderer Krisenländer ohne weitere Anleihekäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) zu gewährleisten. Diese Befugniserweiterung reicht aber nicht aus, um die Krise dauerhaft einzudämmen.

Die Unabhängigkeit der EZB ist gegeben. Dennoch kam es – und kommt es noch immer – zu Anleihekäufen durch die EZB, die dadurch bereits beträchtliche Risiken in ihre Bücher genommen hat. Es ist sehr zweifelhaft, ob die EZB dafür die notwendige Legitimation besitzt, da letztlich die einzelnen Nationalstaaten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dafür haften. Die Gefahr besteht, dass die EZB auch nach Ertüchtigung der EFSF an ihrer Politik festhält und dass sich dieser ordnungspolitische Sündenfall insbesondere auf Kosten Deutschlands perpetuiert. Daher ist es zwingend notwendig, der EZB die Grundlage für weitere Anleihekäufe zu entziehen, ohne ihre Unabhängigkeit anzutasten. Dies sollte durch zweierlei Maßnahmen geschehen:

  • Die Zielformulierung der Zentralbankpolitik muss sich ausschließlich auf die Gewährleistung der Preisstabilität reduzieren. Die Erfolgsgeschichte der Deutschen Bundesbank lässt sich insbesondere darauf zurückführen.

  • Die Stimmrechte im EZB-Zentralbankrat sind nach Kapitalanteilen zu gewichten. Andernfalls besteht weiterhin die Gefahr, dass die Länder, die insbesondere für risikoreiche Anleihen haften, von kleineren Ländern überstimmt werden und weiterhin Risiken auf Deutschland und andere kapitalstarke Staaten abgewälzt werden.

Beides macht eine Änderung der Satzung der EZB dringend erforderlich.

Zudem sind mögliche Regeln einer geordneten Insolvenz eines Staates auszuloten. Diese müssen einen automatischen Schuldenschnitt unter Beteiligung privater Gläubiger beinhalten, sobald ein Staat über eine bestimmte Zeit hinaus nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bedienen.

Den derzeitigen Gefahren für die Realwirtschaft, die mit möglichen Insolvenzen von Banken einhergehen, müssen wir entschieden entgegentreten. Kurzfristig sollte das durch höhere Eigenkapitalquoten geschehen. Mittelfristig ist es notwendig, so genannte "systemrelevante" Banken in kleinere Institute zu zerschlagen, so dass diese einzeln insolvent gehen können, ohne die gesamte Realwirtschaft mitzureißen.

Diese Forderungen stellen nichts anderes als eine Rückkehr zu grundlegenden Prinzipien der Begründer der Sozialen Marktwirtschaft dar. Insbesondere das Primat der Währungspolitik wurde missachtet und das Prinzip der Haftung grob verletzt. Unter der Voraussetzung, dass die Wiederherstellung dieser Prinzipien eisern verfolgt wird, stimme ich für den Gesetzentwurf. Ich bin zuversichtlich, dass dieser Weg von der Koalition weiter verfolgt wird."

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Internationales
08.09.2011
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Vaatz,

am 29. September 2011 soll über den Europäischem Stabilitätsmechanismus (ESM) abgestimmt werden. Mich würde interessieren ob sie für oder gegen das entsprechende Bundesgesetz zu stimmen.

Auch wenn immer wieder betont wird, dass die dort bereit gestellten Gelder lediglich Kredite und zum grössten Teil nur Bürgschaften sind, so stellt sich doch die Frage, wie diese Kredite und Bürgschaften durch die Nehmerländer abgesichert sind. Finnland hat vor gemacht wie eine solche Absicherung aussehen könnte. Deutschland scheint auf Sicherheiten seitens der Nehmerländer zu verzichten. Anbetracht fehlender Sicherheiten muss man aber davon ausgehen, das Teile des durch die Bundesrepublik in den ESM eingzahlten Vermögens in bestimmten Fällen für Deutschland verloren gehen kann. Wie erklären und Begründen sie ein solches Verhalten, welches in der Privatwirtschaft als Veruntreuung strafrechtlich verfolgt würde, in Anbetracht der Tatsache, dass Mittel für soziale Aufgaben in Deutschland gekürzt oder teilweise ganz gestrichen werden und gleichzeitig Milliardenbeträge an Länder in Europa - de facto - verschenkt werden die weit über die für soziale
Aufgaben notwendigen Mittel hinaus gehen.

Mit freundlichen Grüssen
Uwe
Antwort von Arnold Vaatz
1Empfehlung
01.10.2011
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

der Begründung meines Abstimmungsverhaltens zum erweiterten Eurorettungsschirm (EFSF) stelle ich folgende Fakten voran:

Es war die christlich-liberale Regierung von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und seinem Finanzminister Dr. Theo Waigel, die im Maastrichter Vertrag von 1992 die Konvergenzkriterien ausgehandelt hat und auf dem Dubliner EG-Gipfeltreffen 1996 dafür sorgte, dass die Mitgliedsstaaten auch nach der Euroeinführung die Höhe ihres jährlichen Haushaltsdefizits auf 3% ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Stand ihrer öffentlichen Verschuldung auf 60% ihres BIPs begrenzen müssen. Aus heutiger Sicht ist dazu kritisch anzumerken, dass keine Regelungen für die mögliche Insolvenz eines Eurostaates geschaffen wurde. Vielmehr gingen die Beteiligten davon aus, dass schon jeder Staat selbst vernünftig für seine Finanzen sorgen würde und begnügten sich daher mit der sogenannten Nichtbeistandsklausel (No-Bail-out). Nicht bedacht wurden die Auswirkungen, die von einem Schuldensünder für die Staaten des gesamten Eurowährungsraums ausgehen. Außerdem wurde kein Sanktionsautomatismus bei Verstoß gegen die Konvergenzkriterien festgelegt. Bewusstes Fehlverhalten zum Schaden Deutschlands kam dann unter Bundeskanzler Schröder. Rot-Grün stimmte 2001 der Aufnahme Griechenlands in die Währungsunion zu, obwohl die Griechen bekanntermaßen geschönte Statistiken vorlegten und nicht die Konvergenzkriterien erfüllten. 2002 und 2003 verstieß die rot-grüne Regierung selbst gegen die Defizitgrenzen. Gemeinsam mit Frankreich, dass auch die Defizitlatte gerissen hatte, wurde der von der Regierung Kohl/Waigel ausgehandelte Sanktionsmechanismus komplett außer Kraft gesetzt. Andere Eurostaaten folgten diesem schlechten Beispiel.

Und was will Rot-Grün heute? Sie wollen möglichst schnell und aus falsch verstandener Solidarität Eurobonds einführen. Auch wenn das mit gewissen Bedingungen verknüpft sein soll, wäre es der direkte und sofortige Weg in die Transferunion. Die Waigelsche No-Bail-out-Klausel würde damit dauerhaft beerdigt. Solch einer Lösung verweigere ich meine Zustimmung. Sie wäre aber in Europa mit einer rot-grünen Bundesregierung eine politisch ernstzunehmende Alternative. Deshalb habe ich mich für das geringere Übel entschieden und am 29.09.2011 dem erweiterten Eurorettungsschirm EFSF zugestimmt, nicht zuletzt um unsere christlich-liberale Koalition nicht zu gefährden und Schlimmeres zu verhindern.

Als detaillierte Begründung meines Abstimmungsverhaltens folgt nun meine entsprechende Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages:

"Der Haushaltsausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung vom 22.09.2011 (Drucksache 17/7067) den Mitgliedern des Deutschen Bundestages empfohlen, den Antrag der Fraktion CDU/CSU und FDP "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" (Drucksache 17/6916) in geänderter Fassung anzunehmen. Ich folge dieser Empfehlung.

Meine Zustimmung zur vorgenannten Beschlussempfehlung verknüpfe ich mit folgender persönlicher Erklärung:

Die Ertüchtigung und Flexibilisierung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist zwar notwendig, um die konkrete Gefahr einer ungeordneten Insolvenz Griechenlands und die möglichen Zuspitzungen von Zahlungsschwierigkeiten auch anderer Krisenländer ohne weitere Anleihekäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) zu gewährleisten. Diese Befugniserweiterung reicht aber nicht aus, um die Krise dauerhaft einzudämmen.

Die Unabhängigkeit der EZB ist gegeben. Dennoch kam es – und kommt es noch immer – zu Anleihekäufen durch die EZB, die dadurch bereits beträchtliche Risiken in ihre Bücher genommen hat. Es ist sehr zweifelhaft, ob die EZB dafür die notwendige Legitimation besitzt, da letztlich die einzelnen Nationalstaaten entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dafür haften. Die Gefahr besteht, dass die EZB auch nach Ertüchtigung der EFSF an ihrer Politik festhält und dass sich dieser ordnungspolitische Sündenfall insbesondere auf Kosten Deutschlands perpetuiert. Daher ist es zwingend notwendig, der EZB die Grundlage für weitere Anleihekäufe zu entziehen, ohne ihre Unabhängigkeit anzutasten. Dies sollte durch zweierlei Maßnahmen geschehen:

  • Die Zielformulierung der Zentralbankpolitik muss sich ausschließlich auf die Gewährleistung der Preisstabilität reduzieren. Die Erfolgsgeschichte der Deutschen Bundesbank lässt sich insbesondere darauf zurückführen.

  • Die Stimmrechte im EZB-Zentralbankrat sind nach Kapitalanteilen zu gewichten. Andernfalls besteht weiterhin die Gefahr, dass die Länder, die insbesondere für risikoreiche Anleihen haften, von kleineren Ländern überstimmt werden und weiterhin Risiken auf Deutschland und andere kapitalstarke Staaten abgewälzt werden.

Beides macht eine Änderung der Satzung der EZB dringend erforderlich.

Zudem sind mögliche Regeln einer geordneten Insolvenz eines Staates auszuloten. Diese müssen einen automatischen Schuldenschnitt unter Beteiligung privater Gläubiger beinhalten, sobald ein Staat über eine bestimmte Zeit hinaus nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bedienen.

Den derzeitigen Gefahren für die Realwirtschaft, die mit möglichen Insolvenzen von Banken einhergehen, müssen wir entschieden entgegentreten. Kurzfristig sollte das durch höhere Eigenkapitalquoten geschehen. Mittelfristig ist es notwendig, so genannte "systemrelevante" Banken in kleinere Institute zu zerschlagen, so dass diese einzeln insolvent gehen können, ohne die gesamte Realwirtschaft mitzureißen.

Diese Forderungen stellen nichts anderes als eine Rückkehr zu grundlegenden Prinzipien der Begründer der Sozialen Marktwirtschaft dar. Insbesondere das Primat der Währungspolitik wurde missachtet und das Prinzip der Haftung grob verletzt. Unter der Voraussetzung, dass die Wiederherstellung dieser Prinzipien eisern verfolgt wird, stimme ich für den Gesetzentwurf. Ich bin zuversichtlich, dass dieser Weg von der Koalition weiter verfolgt wird."

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
06.11.2011
Von:

Guten Tag Herr Vaatz,

warum werden in der neuen Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes die Interessen der Hersteller höher gewichtet als das Interesse der Verbraucher? Warum werden die ´Schwarzen Schafe´ der Lebensmittelindustrie, die verdorbene Lebensmittel in den Verkehr bringen, nicht namentlich bekannt gemacht?
Als Vater von drei Kindern habe ich doch das Recht zu wissen, welcher Hersteller nicht auf die Qualität seiner Produkte achtet. Wie soll ich denn meine Kinder schützen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Arnold Vaatz
bisher keineEmpfehlungen
01.12.2011
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

mit der im Juli 2011 beschlossenen Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes werden genau die Forderungen, die Sie erheben, umgesetzt. Der Verbraucherschutz hat stets absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Dieser Grundsatz zieht sich wie ein roter Faden durch die gesamte Novelle.

Nach der Verunreinigung von Futter- und Lebensmitteln mit Dioxin (EHEC) im Frühjahr 2011 gibt es jetzt mit klareren Regeln, einem engmaschigen Netz von Kontrollen, härteren Strafen sowie einem Frühwarnsystem (mit Verzehrwarnung) so viel Sicherheit wie noch nie.

Die zuständigen Behörden werden verpflichtet, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung über alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen umgehend zu veröffentlichen. Auf dem Internetportal "Lebensmittelwarnung.de" stellen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer tagesaktuell ihre Informationen aus der Überwachung öffentlich ein – jeweils mit dem Bild des Produktes, Namen und Adresse des Herstellers und dem Grund der Warnung.

Auch die Verschärfung des Strafrahmens ist mittlerweile gesetzlich verankert. So wird es künftig als Straftat eingestuft, wenn Unternehmer ihrer Verpflichtung, Lebensmittel vom Markt zu nehmen, nicht nachkommen. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe wird bestraft, wer gesundheitsgefährdende Lebensmittel vorsätzlich in den Handel bringt oder als Wiederholungstäter auftritt.

Auf dem vom Bundesverbraucherministerium finanzierten und von der Verbraucherzentrale betriebenen Internetportal "Lebensmittelklarheit.de" erhalten Verbraucher kompakte und verständliche Informationen über rechtliche Regelungen zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Sie können mit Hilfe von Produktbeispielen Ihre Meinung zu Aufmachungs- und Kennzeichnungspraktiken darlegen. Die Wirtschaft hat die Möglichkeit, dazu Stellung zu beziehen. Mit über 20 Millionen Zugriffen hat sich das Portal bereits in den ersten fünf Tagen als Erfolg erwiesen.

Um mehr Transparenz bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln zu erreichen, wurde auf Betreiben der Bundesregierung die neue Lebensmittel-Informationsverordnung auch auf EU-Ebene beschlossen. Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen ist nun verpflichtend und hat in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Zur besseren Vergleichbarkeit sind die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter anzugeben. Stoffe, die allergische Reaktionen hervorrufen können, müssen künftig hervorgehoben werden. Zum Schutz vor Täuschung wurden für Lebensmittel-Imitate spezielle Kennzeichnungsvorschriften festgelegt. Bei Pizza mit Analogkäse muss z.B. in unmittelbarer Nähe des Produktnamens auf die Verwendung des Ersatzstoffes hingewiesen werden, oder bei Verwendung von "Klebefleisch" muss der Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" deutlich gemacht werden. Nachdem die Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch bereits seit dem Jahr 2000 vorgeschrieben ist, wird künftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunftsangabe verpflichtend.
Aufgrund all dieser Veränderungen kann ich ihre Einschätzung nicht teilen.


Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Finanzen
12.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Vaatz,

nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag sind pauschal für Wohnungen 17,80€ GEZ-Gebühren fällig. Da wir nur Radio und PC besitzen, werden wir nach dem neuen Gesetz statt 5,76€ das DREIFACHE also 17,80€ zahlen.
Diese Gebühr soll, so das neue Gesetz, pro Wohnung fällig werden, aber nicht für Kleingärten. In § 3 Abs. 1, letzter Satz heißt es:"Nicht als Wohnung gelten Bauten nach § 3 Bundeskleingartengesetz". Das Bundeskleingartengesetz besagt, dass nur Lauben bis 24m² zulässig sind. Das galt für Lauben im Westen, im Osten aber nicht, sodass dort jetzt für bestandsgeschützte Bauten über 24m² noch einmal 17,80€ fällig werden.

Wie konnten Juristen und Ost-Minister bei der Gesetzgebung den Umstand, dass es im Osten größere Lauben gibt, nicht beachten?
Und noch einmal die Frage: Wieso soll es fair sein (nicht gerecht) und wieso sagen die Verantwortlichen, dass sich die Gebühren nicht erhöhen, wenn vielen eine 3-fach oder bei Gartenbesitz 6-fach höhere Gebühr (35,60€ / Monat) droht, ohne dass sich an der abgerufenen Leistung etwas ändert?
Werden Sie sich für eine Änderung stark machen?

Viele Grüße
Antwort von Arnold Vaatz
bisher keineEmpfehlungen
01.12.2011
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

die Bundesländer sind für Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages zuständig. Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Dr. Johannes Beermann, sprach sich von Beginn an gegen eine Gebühr für größere Gartenlauben aus. Diese Position verteidigte die Sächsische Staatsregierung gegenüber dem Rundfunkrat und gegenüber anderen Bundesländern. Seit Donnerstag voriger Woche ist klar, dass nicht die Größe, sondern die Nutzungsart einer Laube für die Erhebung der Gebühr ausschlaggebend ist. Die von Ihnen gewünschte Änderung ist somit erfüllt worden.


Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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Frage zum Thema Finanzen
12.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Vaatz,

sicher sind Ihnen die Thesen von Prof. Sinn (Präsident des Info-Institutes) bzgl. der Gefahren die vom Target2-Programm ausgehen bekannt.

In seinem Vortrag ´Ist der Euro noch zu retten?´ ( www.youtube.com ) wird eine katastrophale Lage geschildert. Sollten die Aussagen von Prof. Sinn zutreffen, könnte die Bundesbank Ihre Forderungen von derzeit ca. 500 Mrd. Euro gegenüber der EZB nicht eintreiben.
Im schlimmsten Fall, d.h. dem Zerfall der Währungsunion, wäre eine unglaubliche Summe von 888 Mrd. (ESM, ESG, TARGET2 etc) abzuschreiben.

Durch die Kapitalflucht aus den PIIGS Staaten + Frankreich wird in Deutschland Güter, Immobilien etc. erworben, das zu einer Erhöhung der Forderungen der Bundesbank gegenüber der EZB gemäß Target2 führt.
Salopp ausgedrückt: Deutschland gibt sein Vermögen für nicht eintreibbare Forderungen her. Denn das Geld das nach Deutschland fließt und für diese Zwecke benutzt wird gelangt über die Geschäftsbanken zur Bundesbank, wo es quasi verschwindet (Prof. Sinn hat es exakter erklärt).

Ich sehe aber keinerlei Diskussionen zu diesem Thema innerhalb der Parteien, im Bundestag noch innerhalb der Regierung.

Wie schätzen Sie diesen Sachverhalt ein?
Antwort von Arnold Vaatz
bisher keineEmpfehlungen
29.02.2012
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr ,

diese Diskussion gibt es. So konnte Herr Prof. Dr. Sinn kurz vor der entscheidenden Abstimmung über die Erweiterung des EFSF am 29.09.2011 seine Argumente und Prognosen persönlich den Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorstellen. Als weiteres Beispiel könnte ich die Sitzung der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie mit Herrn Prof. Dr. Jörg Rocholl (Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Finanzen) zum Thema Target 2 am 9.11.2011 nennen. Eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung in den Fraktionen findet statt, auch wenn darüber nicht in den Medien berichtet wird.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
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