Sehr geehrter Herr

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herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihren Unmut als Politikerin und Mutter einer schulpflichtigen Tochter sehr gut nachvollziehen.
Ich habe mich bereits in einer Anfrage an das Bundesfinanzministerium gewandt uns die finanziellen Auswirkungen einer Umsatzsteuerbefreiung für Schulspeisungen aufzuzeigen und um Stellungnahme gebeten.
Aktuell wird die Herstellung und Lieferung von Schulessen durch Catering-Unternehmen mit 7 Prozent Umsatzsteuer besteuert. Wenn das Unternehmen aber auch die Essenausgabe an der Schule übernimmt, das Geschirr bereitstellt oder den Essenraum reinigt, dann muss für die Gesamtleistung 19 Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Begründet wird dies mit EU-Bestimmungen und der Rechtsprechung.
Darauf hatte das Bundesfinanzministerium in einem Rundschreiben am 16. Oktober 2008 hingewiesen.
Nur sieben Prozent werden erhoben, wenn es einer Schule gelingt, das Essen zum Beispiel von Eltern verteilen zu lassen, die dann auch noch die Tische abwischen und das Geschirr spülen.
So sieht die Praxis aber in den allermeisten Fällen nicht aus. Was bedeutet: 19 Prozent Mehrwertsteuer. Größere Firmen können möglicherweise die neue Steuererhebung besser verkraften, und vielleicht schaffen es auch einige Kommunen, die Preiserhöhungen auszugleichen. Aber wenn das nicht klappt, zahlen die Eltern.
Eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei bestimmten Leistungen bzw. Produkten, wie zum Beispiel bei Schulessen, Babywindeln, Mineralwasser oder Medikamenten ist seit langem auch bei uns in der Diskussion. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass eine Absenkung von einzelnen Produkten zu teilweise ganz erheblichen Steuerausfällen führen würde. Beispielsweise würde eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel zu Steuerausfällen von rd. 3,7 Mrd. Euro führen. In Anbetracht der nach wie vor angespannten Haushaltslage sind derartige isolierte Steuersenkungen derzeit daher nicht beabsichtigt - es würde sich zudem sofort die Frage nach einer Gegenfinanzierung stellen. Daher sollten diese Themen nicht isoliert, sondern vielmehr im Rahmen einer umfassenden Diskussion über die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegenden Produkte insgesamt erörtert werden und auch nur EU-weit möglich.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird eine mögliche Aktualisierung bzw. Überarbeitung des Katalogs der Leistungen, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, nicht aus den Augen verlieren, sondern diese anpacken.
Wir werden am 29. Juni das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU vorstellen, welches ganz klar einen Steuerentlastungsteil enthalten wird.
Betonen möchte ich, dass wir in den vergangenen Monaten gerade für sozialschwache oder kinderreiche Familien viel getan haben, um diese weiter zu entlasten:
Erhöhung des Kindergeldes, Anhebung des Kinderfreibetrages, Kinderbonus von 100 Euro, rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrages, Absenkung des Eingangssteuersatzes oder das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro je Schüler.
Zudem erhalten Kinder der Empfänger von Arbeitslosengeld II im Alter von sechs bis 13 Jahren künftig 70 Prozent des Regelsatzes statt bisher 60 Prozent.
Trotz allem teile ich Ihre Auffassung und werde mich auch weiterhin für eine begünstigende Besteuerung von Schulspeisungen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann