Annette Widmann-Mauz (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Annette Widmann-Mauz
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Assistentin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Tübingen
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
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(...) Die Bundesregierung hat im Februar dieses Jahres der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. (...) Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Guten Tag!
Meine Frage betrifft die Gesundheitsreform, insbesondere für privat versicherte Personen. Bisher gilt die Regelung, dass privat versicherte Personen, die jenseits von 56 Jahren nicht mehr privat versichert sein können, nicht mehr von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Hier nur ein Beispiel: Wenn die Ehefrau eines Beamten, der ja nur privat versichert sein kann, nach der Familienphase mit 56 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, steht sie ohne Krankenversicherung da, weil die private sie nicht mehr und die gesetzliche sie gar nicht nehmen darf. Soll dieser Zustand geändert werden? Und wenn bisher nicht, was werden Sie unternehmen, um ihn zu ändern? Gruß R.
Antwort von Annette Widmann-Mauz
bisher keineEmpfehlungen
20.03.2007
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben das von Ihnen beschriebene Problem gesehen und gehandelt. Ab dem Jahr 2009 wird auch in der PKV eine Pflicht zur Versicherung eingeführt. Erstmals werden damit also alle Menschen in Deutschland effektiv gegen das Risiko Krankheit abgesichert sein.

Das Problem der wachsenden Zahl Nichtversicherter wird nun effektiv angegangen. Menschen ohne Versicherungsschutz, die früher privat versichert waren oder z.B. wegen selbständiger Berufstätigkeit der PKV zuzuordnen sind, können sich ab dem 01. Juli 2007 im heutigen Standardtarif der PKV ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versichern und ab 2009 in den neuen Basistarif wechseln.

Ab 2009 wird ein neuer Basistarif der PKV im Umfang des Leistungskataloges der GKV eingeführt. Dieser Tarif beinhaltet einen Kontrahierungszwang. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Zugang zu diesem Tarif bei allen PKV-Unternehmen haben alle Nichtversicherten, die früher privat versichert waren oder gewesen wären, sowie alle freiwillig GKV-Versicherten innerhalb von sechs Monaten.

Alle bislang PKV-Versicherten erhalten ab 2009 für eine Dauer von sechs Monaten das Recht, unter Mitnahme ihrer Alterungsrückstellungen in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Damit ist einerseits gewährleistet, dass sich die bei Einführung der Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen für nicht wechselwillige Versicherte befürchteten finanziellen Belastungen auf jeden Fall in engen Grenzen halten. Andererseits erhalten, wie immer angestrebt, alle wechselwilligen Versicherten – meist ältere Versicherte mit sehr hohen Prämien – die Möglichkeit, ihre zum Teil hohe finanzielle Belastung durch Prämienzahlungen mit einem Wechsel in den Basistarif deutlich zu reduzieren. Bei allen ab 2009 neu geschlossenen PKV-Verträgen gibt es ein Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen Versicherungsunternehmens, aber ggf. auch in andere Tarife, unter Mitnahme der Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
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Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
09.12.2006
Von:

Wie können Sie es rechtfertigen für ein Gesetz gestimmt zu haben das Sie vor der Wahl vehement abgelehnt haben. Das Gleichschaltungsgesetz, auch AGG genannt ist eine Enteignung von Unternehmen, egal ob groß oder klein. Die Vertragsfreiheit ist abgeschafft. was geht es den Staat an welche preise ich für wen kalkuliere. verstehen Sie das unter Freiheit? was ist mit dem Spruch Freiheit oder Sozialismus? Freiheit Ade?
Es ist bedauerlich, aber für Selbständige ist die CDU im Moment nicht wählbar.
Antwort von Annette Widmann-Mauz
1Empfehlung
20.03.2007
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Umsetzung der noch von der alten rot-grünen Bundesregierung ausgehandelten EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht war europarechtlich geboten. Jeder weitere Verzug hätte hohe Strafzahlungen für die Bundesrepublik Deutschland zur Folge gehabt (bis zu 900.000 Euro pro Tag). Die Umsetzung erfolgt nun in Form des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Unmittelbar nach der Erörterung des AGG im Koalitionsausschuss am 1. Mai 2006, bei der CDU und CSU bereits erhebliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen rot-grünen Gesetzentwurf erzielen konnten, hat die Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertrauliche Verhandlungen mit dem Koalitionspartner aufgenommen, um weitere Verbesserungen bei dem aus unserer Sicht immer noch unbefriedigenden Entwurf durchzusetzen. Es konnte ein entscheidender Durchbruch erzielt werden. Die Fraktionsspitze hat wesentliche Änderungen erreicht, die das AGG in Kernanwendungsbereichen deutlich verbessern. Basis der Änderungen ist eine entsprechende Entschließung des Bundesrates, die in enger Abstimmung mit der Fraktion formuliert worden ist.

Folgende Forderungen der Unionsfraktion wurden durchgesetzt:

1. Die Erstreckung des AGG auf private Vermieter ist praktisch ausgeschlossen. Damit wird ein wesentlicher, höchst umstrittener Anwendungsbereich des AGG vom Diskriminierungsverbot ausgenommen. In einem bedeutenden Bereich der privaten Alltagsgeschäfte ist damit die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen gewahrt. Mieter können weiterhin nach individuellen Kriterien ausgesucht werden. Diese bedeutsame Einschränkung erfolgte durch eine Legaldefinition des Massengeschäftes, nach der der Anwendungsbereich des AGG erst bei Vermietung von mehr als 50 Wohnungen eröffnet ist.

2. Zur Erhaltung einer aktiven, auf soziale Stabilität ausgerichteten Wohnungspolitik wurde zudem vereinbart, dass eine unterschiedliche Behandlung bei der Wohnraumvermietung aus übergeordneten Gründen zulässig ist. Die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen bleibt damit das gute Recht des Vermieters. Die Regelung trägt dem hohen wohnungs- und sicherheitspolitischen Stellenwert stabiler Wohnungsstrukturen Rechnung.

3. Die Beweislastregelung zum Nachweis einer Diskriminierung wurde deutlich zu Lasten der Anspruchsteller geändert. Reichte bisher eine Glaubhaftmachung, die eine Benachteiligung vermuten lässt, zum Auslösen der Beweislast auf der Gegenseite aus, so sind nunmehr die Indizien einer Benachteiligung zu beweisen. Damit wurde die Schwelle zur Geltendmachung von Rechten aus dem AGG deutlich erhöht.

4. Das Merkmal "Weltanschauung" fällt nicht mehr unter den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz. Damit wurde das Gleichbehandlungsgesetz von einem schwer fassbaren Diskriminierungstatbestand befreit, der insbesondere obskuren Vereinigungen als Schlupfloch hätte dienen können. Die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen in diesem Bereich ist damit gewahrt.

5. Der gesamte Bereich des Kündigungsschutzes wird vom Anwendungsbereich der AGG ausgenommen. Liegt die Benachteiligung in einer Kündigung, findet ausschließlich das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Die Regelungen des Gleichbehandlungsgesetzes haben somit bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen keine Relevanz.

6. Ein zusätzliches Klagerecht des Betriebsrates oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft besteht nicht in Kleinbetrieben außerhalb des Anwendungsbereiches des Betriebsverfassungsgesetzes. Darüber hinaus ist es auf grobe Verstöße des Arbeitgebers beschränkt. Ansprüche der Benachteiligten können weder durch den Betriebsrat noch durch die Gewerkschaften gerichtlich geltend gemacht werden.

7. Die Möglichkeit, Antidiskriminierungsverbände als Bevollmächtigte der Betroffenen in gerichtlichen Verfahren zu beauftragen wurde gestrichen.

8. Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Schadenseratzansprüchen wurde von 3 Monaten auf 2 Monate reduziert.

Mit den Änderungen werden überflüssige Belastungen für das Wirtschafts- und Rechtsleben verhindert. Den berechtigten Interessen von Wirtschaft und Gesellschaft wird damit Rechnung getragen. Unser beharrlicher Einsatz hat zu ganz entscheidenden Verbesserungen geführt. Daher konnte ich dem AGG zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
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Frage zum Thema Gesundheit
09.12.2006
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz!

Der erste Mail-Versuch, den ich an Sie gerichtet hatte, blieb im Redaktionsnetz hängen. Er habe keinen ausreichenden Frage-Charakter.
Nun denn, dann gern als Frage an Sie als Mitglied des Gesundheits-Ausschusses im Dt. Bundestag:
Wie soll ein Gesundheitswesen funktionieren,

  • -dem 12000 Jungärzte entflohen sind...

  • -das aber gar keine doppelte Facharztschiene hat...

  • -dem es chronisch an Geldmitteln fehlt...

  • in dem Ärzte fachlich gegängelt werden sollen...

  • -es könnten hier noch viele weiter Frage-Anlässe genannt werden , sofern Sie sich drauf einlassen mögen...

Also: wie soll es mit der geplanten Ges.-Reform funktionieren können?
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt, und ich hoffe, dass der Frage-Charakter jetzt akzeptiert wird.

Mit freundl.

Gruß , Tübingen
Antwort von Annette Widmann-Mauz
1Empfehlung
20.03.2007
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Seit 1992 wird von der Ärzteschaft die Budgetierung der ärztlichen Honorare mit all den Folgen für die Patienten (Wartelisten, Rationierung, Vorenthaltung von Leistungen) beklagt. In den neuen Ländern ist die Situation besonders dramatisch: Hier trifft eine niedrige Finanzkraft auf eine hohe Morbidität und eine geringe Ärztezahl. Die Folge sind Abwanderung ins Ausland und Unterversorgung in immer mehr Regionen.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz beenden wir die Budgetierung. Schon mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde im Jahr 2004 eine Beendigung der Budgetierung angestrebt. Die Selbstverwaltung hat es jedoch nicht geschafft, in dem vorgesehenen Zeitraum die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Jetzt werden die bisherigen Budgets abgelöst und das Morbiditätsrisiko – also Ausgabensteigerungen aufgrund einer erhöhten Krankheitshäufigkeit der Versicherten – auf die Krankenkassen übertragen. Konkret bedeutet das, dass die Kassen zukünftig mehr Geld zur Vergütung bereitstellen, wenn der Behandlungsbedarf der Versicherten ansteigt oder Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden. Die Kassen vergüten auch den Kostenanstieg der Praxen, der nicht durch Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeglichen werden kann. Diese Honorarsteigerungen werden nicht mehr durch den Grundsatz der Beitragssatzstabilität "gedeckelt". Damit ist die Budgetierung beendet. Künftig entrichten diejenigen Kassen, deren Versicherte einen relativ höheren Behandlungsaufwand aufweisen, höhere Honorarsummen an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Zwischen den Kassen wird somit eine leistungsgerechte Aufteilung der finanziellen Lasten erreicht und das Problem der Honorarverluste bei Wanderungen von Mitgliedern von einer Kasse zur anderen Kasse gelöst.

Zentrales Ziel der neuen Vergütungsreform ist es, die vertragsärztlichen Leistungen ab dem 01. Januar 2009 grundsätzlich mit festen Preisen in einer Euro-Gebührenordnung zu vergüten. Damit erhöht sich für die Ärzte die Kalkulierbarkeit ihres Honorars. In der Euro-Gebührenordnung wird zudem ein finanzielles Anreizsystem zum effizienten Abbau von Über- und Unterversorgung etabliert.

Die Vorgaben zur Euro-Gebührenordnung und zu den sonstigen Vergütungsregelungen werden weitgehend von der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen auf Bundesebene im Bewertungsausschuss gemacht. Die Arbeiten des Bewertungsausschusses werden dabei professionell durch ein Institut unterstützt. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, diese Vorgaben des Bewertungsausschusses auf regionaler Ebene zu unterlaufen. Damit ist sichergestellt, dass die Regelungen auch flächendeckend umgesetzt werden.

Außerdem bietet die Gesundheitsreform Krankenkassen und Ärzten die Möglichkeit, im Rahmen des vorgesehenen Vertragswettbewerbs zeitnah und flexibel spezifische Angebote zur Erfüllung besonderer Versorgungsbedürfnisse von Patientinnen und Patienten zu gestalten (z.B. hausarztzentrierte oder integrierte Versorgung). Daraus können sich eine Reihe von Chancen für die an den innovativen Versorgungsformen beteiligten Ärzten ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
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Frage zum Thema Gesundheit
10.12.2006
Von:
-

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages möchte ich Sie über meine folgende öffentliche Petition in Kenntnis setzen:

"Mit der Petition wird von den gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme für wirksame Naturheilverfahren und Heilpraktikerhonorare gefordert.

Begründung:
Durch die Bezahlung aller wirksamen Naturheilverfahren durch die gesetzlichen Krankenkassen würden erhebliche finanzielle Mittel eingespart, da kaum Nebenwirkungen(siehe Lipobay, VIOXX) zu erwarten sind und eine "sanftere" schnellere und natürliche Heilung erfolgt.

Leider wurde meine Petition unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt.
Ablehnung hier:
www.bundestag.de

Finden Sie die Ablehnung meiner öffentlichen Petition in Anbetracht der katastrophalen Zustände in unserem Gesundheitssystem in Ordnung ? Wenn ja, bitte Begründung angeben !

Mit freundlichen Grüßen

Umwelt und Gesundheit Halle e.V.i.Gr.
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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20.03.2007
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erweitert die Wahlmöglichkeiten der Versicherten. Selbstbehalttarife für Pflichtversicherte gab es bislang in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Diese sind jetzt ebenso möglich wie ein Wahltarif Kostenerstattung. Beide Tarife können miteinander kombiniert werden. Darüber hinaus kann eine Kasse auch Tarife anbieten, in denen die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen vorgesehen ist, die bisher nach § 34 Abs. 1 Satz 1 von der Versorgung ausgeschlossen sind.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
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Frage zum Thema Gesundheit
10.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz

anläßlich einer Diskussionsveranstaltung betonten Sie, daß Sie Verantwortung tragen für die Beitragsgelder der GKV, da es sich um Zwangsbeiträge der Mitglieder handelt.
Da es ja tatsächlich gewaltige Summen sind,die eingenommen und wieder ausgegeben werden, ist m.E. größtmögliche Transparenz vonnöten.Insbesondere sollte der Bundesrechnungshof die Möglichkeit zur Prüfung bekommen, da es sich ja um steuerähnliche öffentliche Gelder handelt. Die Bemühungen des BRH für ein Prüfrecht wurden bislang von den Kassen und dem BMGesundheit abgewehrt unter Hinweis auf Betriebsgeheimnisse der Krankenkassen.
Meine Frage an Sie: Setzen Sie sich als Mitglied des Gesundheitsausschusses für ein Prüfrecht des BRH ein, machen Sie es bereits oder planen Sie eine Initiative, um dies zu unterstützen ?

MfG
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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21.03.2007
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass wir ein umfassendes Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofs sichergestellt haben.

Wir haben einen neuen § 274 Abs. 4 SGB V eingeführt. Dieser Paragraph lautet: "Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften." Hier ist nicht von teilweise oder sektoraler Prüfung die Rede. In der Begründung heißt es zudem: "Die Regelung stellt im Interesse einer unabhängigen, umfassenden und wirksamen Finanzkontrolle klar, dass der Bundesrechnungshof die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Krankenkassen sowie ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften prüfen kann, wenn diese gesetzlich begründete Zahlungen des Bundes erhalten." Ich denke, dass damit in der Tat ein umfassendes Prüfungsrecht gesetzlich verankert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
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Ihre Frage an Annette Widmann-Mauz
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