Annette Widmann-Mauz (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Annette Widmann-Mauz
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Assistentin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Tübingen
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
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(...) Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehen wir davon aus, dass ein möglichst weitreichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland eingeführt werden wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
20.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz

Ich wende mich heute mit einer Anfrage hinsichtlich der Kompetenzgestaltung im Rahmen einer Initiative zu einem umfassenden Schutz der Nichtraucher an Sie.

Wie der öffentlichen Diskussion zu entnehmen ist, scheint eine Bundesinitiative für ein umfassendes Rauchverbot in öffentlichen Räumen mangels Bundeskompetenz hinsichtlich des Gaststättenrechtes zu scheitern.

Hiermit bitte ich Sie nun um Erläuterung, warum in Art. 72, 74 I Nr. 20 GG ("Recht der Genussmittel") keine ausreichende Kompetenz zur Regelung eines umfassenden Schutzes der Nichtraucher gesehen werden kann.
Die einschlägige Literatur (Th. Maunz, G. Dürig, Grundgesetz - Kommentar; H. v. Mangoldt, Fr. Klein, Chr. Starck: Das Bonner Grundgesetz – Kommentar) als auch der allgemeine Wortgebrauch (vgl. Brockhaus) lässt sehr wohl eine Subsumtion unter den Wortlaut zu, auch wenn für den Nichtraucher die Genussfunktion des Rauchens nur schwerlich verständlich erscheint.
Auch im Vergleich zur Gestaltung des Wortlauts vor der Föderalismusreform (vgl. Art. 74 I NR. 20 GG a.F. "Schutz beim Verkehr mit Lebens- und Genussmittel") ist der neu formulierte Art. 74 I Nr. 20 GG, welcher ganz allgemein vom Recht der Genussmittel spricht, weiter gefasst. Diese Neuformulierung bietet meines Erachtens somit sogar eine große Möglichkeit dem Nichtraucherschutz umfassend Rechnung zu tragen.
Dem kann auch nicht entgegenstehen, dass das Gaststättenrecht eine Länderkompetenz darstellt. Gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts und des Strafrechts nicht etwa auch in Gaststätten (vgl. Art. 74 I Nr. 1 GG)?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

-Tobias
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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21.03.2007
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Es wurde kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.

Die Arbeitsgruppe hat einen fachlich tragfähigen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.

Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gesucht. In diesen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei einem besseren Schutz der Nichtraucher haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, ist eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.

Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehen wir davon aus, dass ein möglichst weitreichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland eingeführt werden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
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Frage zum Thema Finanzen
28.03.2007
Von:

Bei unserem Seniorentreff und div. Stammtischen werden Rentenfragen selbstverständlich mit großem Interesse diskutiert. Der Presse entnehme ich, dass für die Mitglieder der letzen DDR-Regierung für die halbjährige Tätigkeit ab dem 55. Lebensjahr eine Pension von E 1000 bezahlt werden soll. Viele unserer Teilnehmer erreichen diesen Satz nicht für ihre gesamte Lebensleistung.

Beispielhaft darf ich meine Vita anführen. Geboren 1936, Volksschule, kaufm. Lehre, mit 21 Jahren geheiratet, 3 Kinder (geboren 1957, 1959,1967), soweit möglich Heimarbeit, Aushilfsarbeiten, Mithilfe im elterlichen Betrieb. Ehemann höh. Beamter. 1975 zwei kleine Kinder des Bruders als Pflegekinder in den Haushalt aufgenommen( beide Kinder für 3 Jahre, eines für 12 Jahre), weil Mutter verstorben. Seit dem 65. Lebensjahr erhalte ich eine Rente von knapp E 170.
Unser Familienauskommen ist gesichert, solange mein Mann Pension bezieht. Sterbe ich vor ihm, bekommt er keine Abzüge, stirbt er früher, erhalte ich 60 %. Dann wird es karg.

Meine konkrete Frage an Sie: Halten Sie es tatsächlich gerechtfertigt, dass eine halbjährige Regierungstätigkeit 6-mal mehr wert ist als das Lebenswerk einer Mutter, Pflegemutter, Hausfrau und z.T. Mitverdienerin und dass die Regierungsmitglieder zudem 10 Jahre früher in den Genuss der Pension kommen?

Ist in dieser Frage der Regierungsbeschluß vollinhaltlich die Haltung der CDU?

Wäre es nicht gerechter, wenn bei der Rente die Familienleistung angerechnet würde, d.h. dass beim Ableben eines Partners der andere einen gekürzten Teil erhält und nicht alles auf den Haupterwerber fixiert wäre?
Ich gehe davon aus, dass es Ihrerseits keine Einwände gibt, dass ich die Antwort in div. Zirkeln bekanntmache.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen M.
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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29.03.2007
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email vom 28.03.2007, in der Sie die geplante Einführung von Ministerpensionszahlungen an Angehörige der letzten DDR-Regierung kritisieren. Diese Regelung steht im Kontext der von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB initiierten Neuregelung der Ministerpensionen. Die Bundeskanzlerin hat seit dem Beginn ihrer Amtszeit Wert auf eine gerechtere Ausgestaltung der Pensionen ehemaliger Minister gelegt. Nach der vom Bundesinnenministerium entworfenen Neuregelung, die noch nicht vom Bundestag beraten worden ist, sollen Minister künftig nicht mehr wie bisher schon nach 2 Jahren, sondern erst nach 4 Jahren Tätigkeit als Minister Ansprüche auf eine Pension haben.

Im Zuge dieser Neuregelung soll auch den ehemaligen Ministern der letzten DDR-Regierung das Recht auf eine Pensionszahlung zugesprochen werden. Bisher erhalten die Minister dieser einzigen frei gewählten Regierung der DDR keine Alterssicherung. Nach der Wiedervereinigung wurde ihnen ein Übergangsgeld maximal für die Dauer von sechs Monaten gezahlt. In der Presse ist diese geplante Neuregelung sehr plakativ dargestellt worden, deshalb will ich hier den Kontext etwas genauer beleuchten.

Die Regierung de Maizière, die am 12. April 1990 nach den ersten freien Wahlen in der DDR angetreten ist, bestand bis zum Ende der DDR durch die Eingliederung ihres Staatsgebietes in die Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990. Diese Regierung hat entscheidend mitgewirkt an der Vollendung der deutschen Wiedervereinigung. In den Jahren 1989 und 1990 bestand für Verhandlungen nur ein knappes Zeitfenster, das sowohl der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl als auch der Ministerpräsident Thomas de Maizière genutzt haben, um bei schwierigen außenpolitischen Verhältnissen eine Vereinigung beider deutscher Teilstaaten herbeizuführen. Dabei war den Ministern der Regierung de Maizière bewusst, dass sie mit ihrem Einsatz für die deutsche Einheit, die eine Auflösung ihres Staates bedeuten würde, ihre eigenen Ämter mit auflösen würden. Das hat sie nicht von ihrer Verantwortung abgebracht. Diesen Ministern ist es hoch anzurechnen, dass sie die Einheitsbestrebungen nicht verzögert oder gar torpediert haben, was ihnen möglich gewesen wäre. Hätten sie den Einheitsprozess hinausgezögert, wären sie vielleicht auch wesentlich länger im Amt geblieben.

Aus dieser besonderen historischen Situation heraus ist die geplante Regelung zu verstehen. Aus dieser Perspektive erscheint es nicht mehr unverhältnismäßig, den ehemaligen Ministern ein Anrecht auf eine Alterssicherung zu gewähren. Außerdem sollen die geplanten Pensionen nicht pauschal ausgezahlt, sondern mit anderen Einkünften verrechnet werden. Ihre Frage, ob der Entwurf zur Neuregelung der Ministerpensionen "vollinhaltlich die Haltung der CDU" sei, kann ich noch nicht beantworten. Der Entwurf ist noch nicht in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beraten worden, Änderungen sind noch möglich. Bis es zur Verabschiedung eines Gesetzesentwurfes im Bundestag kommt, wird es noch viele Gespräche geben.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.04.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

ich bin besorgt über die jügsten Entwicklungen bezüglich der Bürgerrechte in Deutschland und wende mich an Sie, da ich im Wahlkreis Tübingen lebe.

Da wird offen über die Streichung der Unschuldsvermutung[1], die den Grundsatz eines jeden Rechtsstaates darstellt und über sogenannte Onlinedurchsuchungen[2] diskutiert, welche meiner Meinung nach einen Angriff auf die Unverletzlichkeit der Wohnung darstellen.

Ich bitte Sie daher, zu diesem Thema Stellung zu nehmen, bzw. im Bundestag gegen einen Abbau unserer freiheitlichen Grundsätze zu stimmen. Wir sollten aus den Entwicklungen in der DDR gelernt haben.

mfg,



Quellen:
[1] www.stern.de
[2] www.focus.de
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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19.04.2007
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre Frage danke ich Ihnen. Ich bemerke hierzu folgendes:

Die Bundesregierung hat im Februar dieses Jahres der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei von mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6 der Beschlussempfehlung).

Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6 Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb, weil die Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. Mai 2006 in Sachen Übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.

Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium der Justiz bereitet derzeit einen Gesetzentwurf hierfür vor. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird bei dieser Umsetzung darauf achten, dass die oben genannten Vorgaben, mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird, eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
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Frage zum Thema Steueränderungsgesetz 2007
06.07.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

wie lange müssen wir eigentlich noch den 1990 eingeführten Soli bezahlen? Eigentlich wurde damals schon versprochen, dass er nur zeitlich befristet für "einige" Jahre sein soll. Ich meine einige Jahre sind nun schon lange vorbei und wenn ich so durch den Ostteil unseres Landes fahre, frage ich mich schon warum eigentlich wir den Osten noch unterstützen, eigentlich hätte es unsere Infrastruktur bzw. Autobahnnetz (siehe die täglichen Stausituation seit Jahren) und auch unsere Innenstädte viel nötiger als so manches "runderneuerte" Stadtbild im Osten. Sprich dem Anschein nach müsste jetzt der Westen den Soli erhalten!

Und zur Haushaltssanierung wie auch schon einige Male durchgeklungen ist - dafür war er nicht vorgesehen.

Würde es die Wirtschaft nicht zusätzlich ankurbeln wenn der Soli gekippt wird? Ich meine schon, dass wird Ihnen jeder Volkswirtschaftler bestätigen .

Also würde mittelfristig gesehen die Haushaltslücke wieder über vermehrte Konsumsteuern geschlossen werden? Oder?

Vielen Dank schon für Ihre Antwort .

K.H.
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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10.07.2007
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

der Solidaritätszuschlag war angelegt als Übergangslösung zur Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder. Er sollte über die Jahre hinweg abgebaut und schließlich gänzlich abgeschafft werden. Ein erster Schritt erfolgte zum 1.1.1998 durch die Absenkung von 7,5 % auf 5,5 %. Weitere Schritte waren geplant.

Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass die Steuerbelastung zurückgeführt werden muss und der Solidaritätszuschlag nicht eine Dauereinrichtung sein darf. Gleichzeitig ist in den vergangenen Jahren aber deutlich geworden, dass der für ganz Deutschland wichtige Aufbau Ost weitere Jahre in Anspruch nehmen wird. Hierfür sind erhebliche finanzielle Transferleistungen auch aus öffentlichen Mitteln erforderlich und zum Teil fest zugesagt. Die Union wird in den kommenden Jahren die Erforderlichkeit des Solidaritätszuschlages vor dem Hintergrund der Haushaltslage aber regelmäßig prüfen. Der Solidaritätszuschlag ist dann, wenn hierfür Spielraum ist, zurückzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz
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Frage zum Thema Gesundheit
16.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz!

Die Internetapotheken nutzen durch ihre billigen Preise die verminderten Umsatzsteuersätze in Ihren Ländern aus. Wer bekommt eigentlich die Umsatzsteuer, die auf diese Medikamente entfälllt? (Holland nur 7%) Oder verzichtet etwa hier der deutsche Staat auf die Einnahmen, wie großzügig. Übrigens: diese Frage habe ich auch einer Finanzbeamtin gestellt.

Gruß M.W.
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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31.07.2007
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre e-mail vom 18. Juli 2007 zum Thema "Umsatzsteuer bei Internetapotheken".

Internetapotheken aus EU-Mitgliedstaaten haben in der Regel nicht die Möglichkeit, von niedrigen Mehrwertsteuersätzen ihres Landes bei Lieferung nach Deutschland zu profitieren.

Versendungslieferungen eines Unternehmens von einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland unterliegen gemäß § 3 c Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes ab dem Erreichen eines jährlichen Entgeltes von 100.000 Euro den Vorschriften des deutschen Umsatzsteuerrechts. Auf die Anwendung der 100.000 Euro Grenze kann der Unternehmer verzichten, so dass die Verwendungslieferung unabhängig vom Gesamtbetrag der Entgelte in jedem Fall in Deutschland zu versteuern ist.

Deutschland verzichtet also nicht auf die Mehrwertsteuereinnahmen von durch im europäischen Ausland versendeten Medikamenten. Dass Medikamente dennoch günstiger als in Deutschland abgegeben werden können, ist der Tatsache geschuldet, dass bei Internetversandhandel aus dem europäischen Ausland keine Bindung an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gegeben ist. Die Preisunterschiede sind insbesondere auf diesen Tatbestand zurückzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Annette Widmann-Mauz MdB
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