Annette Widmann-Mauz (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Annette Widmann-Mauz
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Assistentin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Tübingen
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
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(...) Das heißt ganz konkret: Auflagen zur Begrenzung der Manager- und Vorstandsgehälter sowie der Bonuszahlungen, Auflagen hinsichtlich der geschäftspolitischen Ausrichtung des Instituts, Auflagen hinsichtlich der Kreditvergabe, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, und natürlich Teilhabe des Bundes an den Erträgen der Finanzinstitute. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
18.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz

Der derzeitige Agrospritboom führt weltweit zu katastrophalen irreversiblen ökologischen und sozialen Folgen.

Gegenwärtig importiert Deutschland die Hälfte des verbrauchten Agrarsprits mit steigender Tendenz. Die lokal produzierte Menge kann aufgrund der Flächenbegrenzung nicht mehr wesentlich gesteigert werden. Es wird erzwungen gewaltige Mengen an Agrartreibstoff zu importieren.

In den Exportländern werden daher für Palmölplantagen die letzten tropischen Regenwaldfragmente mit gewaltiger Geschwindigkeit gerodet. Unbezahlbare Biodiversität geht hier deswegen unwiederbringlich verloren. Ackerland wird zu gigantischen Monokulturen umgewandelt und Millionen von Kleinbauern und Nomaden werden von dem Land das sie ernärte in die Armmut vertrieben.

Die durch Subventionen, Steuererleichterungen und Beimischquoten mit Öffentlichen Geldern forcierte Naturzerstörung kommt nur wenigen Großkonzernen zugute, der größte Teil der Landbevölkerung verliert seine Existenzgrundlage.

Kosmetische Korrekturen wie Zertifizierungsversuche werden diesem Mechanismus nicht schnell genug Einhalt gebieten könnten. Die Möglichgeiten zur Umgehung durch Landnutzungsrochaden, Rodung und spätere Landnutzungssukzession, Zertifikationsschwindel, Bestechung etc. sind bei diesen Anreizen nicht in den Griff zu kriegen.

Die Böden dieser Welt sind begrenzt, Agrartreibstoffe werden daher immer in Konkurrenz zum Nahrungsmittelanbau und zur Erhaltung von Naturräumen stehen.

Hier von Biosprit zu sprechen ist zynisch. Findet der Anbau auch noch auf Torfböden statt, wo durch Austrocknung des Bodens ein vielfaches des rechnerisch eingesparten CO2s emittiert wird, wird das Wort Nachhaltigkeit komplett ad Absurdum geführt. Indonesien emittiert nur aufgrund von Rodungen mehr CO2 als Deutschland insgesamt.

Sicher kennen Sie die meisten der Argumente. Können Sie es verantworten an einer Agrarspritquote festzuhalten?

MfG
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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15.05.2009
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zum Thema Biosprit danke ich und lege Ihnen gerne meine Position dar.

Ich bin mir der mit der Nutzung von Biotreibstoffen einhergehenden Probleme sehr wohl bewusst. Aus meiner Sicht muss die Nahrungsmittelerzeugung einen klaren Vorrang behalten, denn die nutzbare Fläche ist nicht beliebig erweiterbar. Aus diesem Grund werden die Nachhaltigkeitskriterien für Biosprit derzeit angepasst. Das soll dazu führen, dass in Zukunft nicht nachhaltig erzeugtes Palm- und Sojaöl auch nicht mehr verfeuert werden darf.

Als Beitrag zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung soll der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen stärker auf die Minderung von Treibhausgasen ausgerichtet werden. Dazu hat der Deutsche Bundestag. Gesetzesänderungen zur Verringerung der Förderung von Biokraftstoffen beschlossen, mit dem Ziel, die ursprünglich vorgesehene jährliche Erhöhung der Mindestbeimischung von Öko-Sprit zum fossilen Diesel- und Benzinkraftstoff rückgängig zu machen. Die Höhe der Beimischungsquoten soll im Jahre 2011 überprüft werden.

Neben den Gesetzesänderungen zur Verringerung der Förderung von Biokraftstoffen hat das Parlament zudem eine Entschließung verabschiedet, in der es die Regierung auffordert, dafür zu sorgen, dass Nachhaltigkeitsstandards bei der Produktion, Lieferung und Verwendung von Biokraftstoffen eingehalten werden.

Ich gebe Ihnen Recht, dass bei der derzeitigen Produktion von Biosprit die Frage der nachhaltigen Erzeugung nicht ausreichend gewichtet wurde. Daher ist der Ausbau der Biokraftstoffe der sogenannten zweiten Generation, deren Produktion klimaschonender ist, ab dem Jahr 2015 vorgesehen. Mit dem o.g. Gesetz werden die neuen Biokraftstoffe auf die Kraftstoffquote angerechnet. Dies aber nur, sofern bestimmte Anforderungen im Produktionsverfahren erfüllt sind, die eine günstige Klimabilanz gewährleisten. Biokraftstoffe der zweiten Generation haben eine deutlich bessere Klimabilanz als Biokraftstoffe der ersten Generation, stehen aber derzeit noch nicht in relevanten Mengen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
20.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

in dem Zusammenhang mit der Todesstrafe habe ich noch eine Nachfrage.

Dass die Todesstrafe als solche abgeschafft ist glaube ich gerne, aber da ich (wie alle Nichtjuristen) nur normales Deutsch, aber kein Juristendeutsch spreche würde ich den Punkt von Herrn Melinger gerne nochmal vertieft haben:

"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern"

spricht ja gerade davon, dass diese Tötungen nicht als Verstoß gegen das Verbot der Todesstrafe angesehen werden.

Die Tatsache, dass die Todesstrafe jetzt auch in Kriegszeiten abgeschafft wurde berührt diese Frage also nicht wirklich.

Ausnahme a) (Schutz vor unrechtmäßiger Gewalt) ist ja in Deutschland in gewisser Weise auch gesetzlich geregelt unter dem Punkt "finaler Rettungsschuss" (eine schwierige Abwägung aber prinzipiell natürlich auch notwendig)

Das heißt diese Ausnahme gibt es auch nach kompletter Abschaffung der Todesstrafe weiter, was die Frage nach den weiteren Ausnahmen b) und c) dann auch immer noch aktuell erscheinen lässt (deren Formulierung einem Demokraten schon gewisses Kopfzerbrechen bereiten könnte).

Ich wäre dankbar für eine Erläuterung diesbezüglich.

MfG
Antwort von Annette Widmann-Mauz
2Empfehlungen
11.05.2009
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Nachfrage zum Thema Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) danke ich.

Wie ich bereits in meinem Antwortschreiben an Herrn Melinger ausgeführt habe, besitzt der besagte Artikel 2 EMRK samt seiner Ausnahmeregelungen aufgrund des Protokolls Nr. 13 zur EMRK von 2002 keine Gültigkeit mehr. Artikel 2 EMRK spiegelt die Straf- und Notwehrgesetzgebung der 1950er Jahre wider. Alle damals zulässigen Ausnahmetatbestände für eine gezielte Tötung (Todesstrafe in Kriegszeiten, Aufruhr, Festnahme- und Fluchtverhinderung, Verteidigung gegen rechtswidrige Gewalt) sind aufgehoben, d.h. nicht mehr gültig. Sie galten zudem nur unter sehr engen Vorraussetzungen.

Deutschland hat das Protokoll Nr. 13 zur EMRK umgehend im Jahr 2002 ratifiziert. Sowohl unser Grundgesetz als auch die EU-Grundrechtecharta verbieten zweifelsfrei die Todesstrafe, die Tötung auf Verlangen oder ein Recht auf zielgerichtete Tötung durch polizeiliche bzw. staatliche Handlungen. Unser Grundgesetz wird in diesem Bereich auch nach dem Beitritt zum Vertrag von Lissabon nicht eingeschränkt oder verändert. Die EU-Grundrechtcharta tritt ebenfalls mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft.

Sollte – rein hypothetisch – über das Gemeinschaftsrecht gegen fundamentale Grundrechtsprinzipien unsers Grundgesetzes verstoßen werden (evidente und generelle Missachtung der Grundrechte des Grundgesetzes durch die Gemeinschaft), hätten diese Regelungen laut Bundesverfassungsgericht keine Bindungswirkung bzw. Verbindlichkeit in unserem Rechtsraum.

Sie sehen, wie weit sich Ihre Frage im Spekulativen bewegt. Aber selbst diese Möglichkeiten wurden bereits vom Bundesverfassungsgericht eingehend erörtert. (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung: BVerfGE 89, 155, 188, bestätigt in BVerfGE 102, 147, 161 ff.)

Die polizeiliche Maßnahme des finalen Rettungsschusses bzw. gezielten Todesschusses ist mit den Regelungen des Artikels 2 EMRK von 1950 überhaupt nicht vergleichbar. Hier handelt es sich um eine Notwehrmaßnahme. Ein Schuss, der mit sicherer Wahrscheinlichkeit tödlich wirken kann, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwer wiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist. Er ist ultima ratio in absoluter Lebensgefahr. Beim finalen Rettungsschuss handelt es sich um die präventive Verhinderung eines akut lebensbedrohenden Verbrechens und nicht – wie bei der Todesstrafe - um die repressive Ahndung eines bereits begangenen Verbrechens. Der Rettungsschuss ist auch nicht vergleichbar mit den oben genannten Ausnahmetatbeständen des nicht mehr gültigen Artikels 2 EMRK. Weder in unserem Grundgesetz noch im Vertrag von Lissabon gibt es ein Recht auf Tötung. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen finalen Rettungsschuss werden vereinzelt im Polizeirecht der Länder beschrieben und stehen in keiner Beziehung zum Gemeinschaftsrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
21.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

Tabakkonsum ist nicht nur die Ursache tödlicher Krankheiten, sondern besitzt z.B. laut Studien der Weltbank einen negativen Effekt auf die Leistungsfähigkeit von Volkswirtschaften. Dennoch klagte Deutschland gegen die von der Europäischen Kommission 1998 beschlossene Richtlinie zum umfassenden Verbot von Tabakwerbung, arbeitete strengeren Bestimmungen in der 2003 beschlossenen Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation entgegen und verdankt Tabakkontrollmaßnahmen im Land bisher vor allem der Europäischen Union.
Sind Sie für umfassendere und strengere Maßnahmen zur Tabakkontrolle in Deutschland und wenn ja, in welcher Form setzen Sie und ihre Fraktion sich dafür ein?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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29.07.2009
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie strengere Maßnahmen zur Tabakkontrolle in Deutschland fordern. Die CDU/CSU hat mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes von Nichtrauchern bereits im Juli 2007 das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit beschlossen, welches am 1.9.2007 in Kraft getreten ist. Darin wurde das Rauchen in allen Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Strassenbahn, Taxi, Flugzeug) sowie in Bahnhöfen verboten. Außerdem wurde der Schutz vor Passivrauchen im Arbeitsplatz verbessert und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes durch die Anhebung der Altersgrenze für den Kauf von Tabakwaren auf 18 Jahre vorgesehen. Der Bundesgesetzgeber kann den Nichtraucherschutz allerdings nur dort regeln, wo er auch die gesetzgeberische Zuständigkeit besitzt. In die Zuständigkeit der Bundesländer fällt es daher, ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Gaststätten, Schulen, Kindertagesstätten, Theater, Kinos, Museen, Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Verwaltungseinrichtungen von Ländern und Kommunen durchzusetzen. Dies ist in weiten Teilen auch geschehen. Die Erfahrungen mit dem Rauchverbot in Gaststätten zeigen jedoch auch, dass Verbote alleine eben nicht zu einem Rückgang oder zur Verhinderung des Tabakkonsums führen. Ungesunde Verhaltensweisen wie Tabakkonsum oder auch Alkoholkonsum zu vermeiden steht leider nicht in erster Linie in der Macht des Gesetzgebers, sondern ist zum ganz wesentlichen Teil die Eigenverantwortung des Einzelnen. Für die Union liegt daher neben Verboten dort, wo sie sinnvoll sind, der Schwerpunkt bei der Prävention und Aufklärung.

Gerne möchte ich auch kurz auf die von Ihnen kritisierte Intervention der Bundesregierung gegen die EU-Tabakwerberichtlinie eingehen. Zunächst: die Vorgaben der neuen EU-Tabakwerberichtlinie wurden zum 1.1.2007 in Deutschland umgesetzt. Das bedeutet, dass seit Anfang 2007 Werbung für Tabakprodukte in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und im Internet verboten ist. Der Grund, weshalb die Bundesregierung gegen die EU-Tabakrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen ist, und im EuGH-Urteil vom Jahr 2000 auch Recht bekommen hat, lag darin begründet, dass der EU für den Bereich der Gesundheitspolitik grundsätzlich keine Kompetenz zusteht. Der Bereich der Gesundheitspolitik fällt nach wie vor in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Die EU darf dabei auch nicht Bereiche, für die sie eigentlich keine Kompetenz besitzt, mit dem vorgeschobenen Argument an sich ziehen, es handele sich um eine Frage des "Funktionierens des Binnenmarktes". Um dies klarzustellen, ist die Bundesregierung gegen die Richtlinie vorgegangen. Dies mag im Falle eines Tabakwerbeverbots auf den ersten Blick missverständlich erscheinen, ist aber – wenn man an Zuständigkeiten in anderen Politikbereichen denkt – ein berechtigtes Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Annette Widmann-Mauz MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
29.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
die Koalition hat am 22.4. im Gesundheitsausschuss (Ausschussdrucksache 16(14)0527) den höchst bedenklichen Antrag eingebracht, die Ausbildung in den Pflegeberufen für Hauptschüler zu öffnen.
Es gibt seit vielen Jahren bereits für Hauptschüler die Möglichkeit, eine Krankenpflege-Helferausbildung zu absolvieren.
Mit gutem Grund hatte man aber bei den verantwortlich Pflegenden stets auf einem Mittleren Bildungsabschluss bestanden.
In vielen EU-Ländern ist die Voraussetzung sogar die Fachhochschulreife - und das nicht ohne Grund, wenn man weiß, wie anspruchsvoll diese Arbeit ist.
Mit welcher Begründung soll jetzt die Qualität im Pflegeberuf - die ja bei der immer komplexer werdenden Medizin, den steigenden Anforderungen durch zunehmende Alters- und Langzeiterkrankungen und durch immer kürzere Verweildauern eigentlich steigen muss - gesenkt werden?
Warum soll die europaweite Anerkennung der deutschen Pflegeausbildung aufs Spiel gesetzt werden?
Wie kann die Forderung nach Qualitätsreduktion mit der aktuellen Diskussion um Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegepersonen vereinbart werden?
Es gibt Studien, die den Zusammenhang mit zu wenig und zu schlecht ausgebildetem Pflegepersonal und mehr Todesfällen und mehr Komplikationen belegen. Ist das gewollt?
Damit soll nichts gegen Hauptschüler und ihre Berufsaussichten gesagt werden. Es wäre aber sinnvoller, Hauptschüler zum Mittleren Schulabschluss weiterzuqualifizieren und deutlich zu machen, dass Bildung in diesem sehr anspruchsvollen Beruf eine notwendige Voraussetzung ist.
Denn qualifiziert pflegen erfordert ganz schön viel Köpfchen.
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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04.05.2009
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Ausbildung in Pflegeberufen. Der von Ihnen erwähnte Änderungsantrag steht auch in den Koalitionsfraktionen noch unter dem Vorbehalt der ausstehenden europarechtlichen Prüfung. Er wird Gegenstand einer Anhörung zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes am 06.05.2009 sein. In diesem Rahmen werden alle betroffenen Verbände angehört und alle wesentlichen Aspekte auf diesem Gebiet mit den Experten erörtert. Auch Ihre Argumente werden in unsere abschließende Meinungsbildung eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

die Wirtschaft ist am kollabieren, die Kurzarbeit wird immer kürzer, Hartz 4 ist "in Mode geraten", doch es gibt einen Hoffnungsschimmer. EU-Abgeordnete fliegen ab Juli nur noch Businnes-Class. Und wer bezahlt das? Der Steuerzahler, weil er ja momentan sowieso soviel hat!
Was sagen sie dazu, dass sie ab Juli als Abgeordnete Business-Class fliegen dürfen? Quelle: www.welt.de

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Annette Widmann-Mauz
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15.05.2009
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

ich darf Sie darauf hinweisen, dass ich seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis 290 Tübingen-Hechingen bin.

Eine Übersicht über die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments finden Sie unter: www.europarl.de

Darunter befindet sich auch die Europaabgeordnete für Württemberg-Hohenzollern, Elisabeth Jeggle MdEP.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB
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