Annette Widmann-Mauz (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Annette Widmann-Mauz
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Assistentin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Tübingen
Landeslistenplatz
5, Baden-Württemberg
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(...) Wie Sie wissen, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einige Regelungen des Personenstandsgesetzes (PersStdG) als nicht verfassungskonform eingestuft. Derzeit erfolgt eine Neuanpassung in Form eines Gesetzesentwurfes, der den Anforderungen des BVerfG entspricht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
NEIN
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
NEIN
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
JA
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
nicht beteiligt
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
JA
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Annette Widmann-Mauz
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Frage zum Thema Gesundheit
04.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

ich gratuliere Ihnen zur Wiederwahl und danke für Ihre zügige Antwort. ( www.abgeordnetenwatch.de )

Ihre Auffassung, dass die vormalige rot-grüne Bundesregierung für die Pauschalierung der Regelleistung verantwortlich ist, entspricht den geschichtlichen Tatsachen. Meine Nachfrage an Fr. Dr. Reimann, was die SPD konkret unternommen habe, harrt noch der Beantwortung.

Ich fürchte jedoch, dass Ihr Verweis auf § 23 SGB II für die Deckung medizinisch notwendiger Fahrkosten zu kurz greift, wenn es sich nicht um eine vorübergehende Bedarfsspitze, sondern um einen längeren, unter Umständen lebenslangen Bedarf handelt.

Nämlich erlaubt § 23 SGB II nur eine Darlehensgewährung. Somit findet keine Entlastung, sondern nur eine Lastverschiebung in die Zukunft statt. Das Bundessozialgericht hat es ausdrücklich untersagt, die Pauschalierung der Regelleistung dadurch zu unterlaufen, dass ständig Darlehen gewährt werden und deren Rückzahlung erlassen wird (B 7b AS 14/06 R Abs. 20). Die Rechtslage ist insoweit bedauerlich aber klar.

Ich bin erfreut, dass die Union jedermann unabhängig vom Einkommen notwendige medizinische Versorgung garantieren möchte. Das ist jedoch bereits jetzt ersichtlich nicht gegeben.

Meine Frage daher:

Halten sie diesen Zustand bis 2011 für tragbar?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Annette Widmann-Mauz
bisher keineEmpfehlungen
06.11.2009
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie in Ihrer letzten Anfrage bereits geschrieben haben, werden die Modalitäten für Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten vom Gemeinsamen Bundesausschuss in der Krankentransport-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V geregelt. Für alle gesetzlich Krankenversicherten gelten demnach die gleichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger Fahrten. Ob eine Krankenfahrt einer Patientin oder eines Patienten geboten ist, richtet sich unabhängig vom jeweiligen Einkommen bzw. des individuellen Lebensunterhalts ausschließlich nach medizinischen Kriterien.

Gerne zitiere ich Ihnen die konkrete Regelung aus der Krankentransport-Richtlinie:

§ 3 Notwendigkeit der Beförderung
(1) Voraussetzung für die Verordnung von Beförderungsleistungen ist, dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig ist. Der zwingende medizinische Grund ist auf der Verordnung anzugeben. Liegt ein solcher zwingender medizinischer Grund nicht vor, z. B. Fahrten zum Abstimmen von Terminen, Erfragen von Befunden, Abholen von Verordnungen, ist die Verordnung unzulässig.
(2) Notwendig im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse sind in der Regel nur die Fahrten auf dem direkten Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort des Versicherten und der nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit. Die Notwendigkeit der Beförderung ist für den Hin- und Rückweg gesondert zu prüfen.

§ 4 Auswahl des Beförderungsmittels
Maßgeblich für die Auswahl des Beförderungsmittels gemäß der §§ 5 bis 7 ist ausschließlich die zwingende medizinische Notwendigkeit im Einzelfall unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Für die Auswahlentscheidung ist deshalb insbesondere der aktuelle Gesundheitszustand des Versicherten und seine Gehfähigkeit zu berücksichtigen.

Wenn die in der Krankentransportrichtlinie enthaltenen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, dann ist eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch den Patienten aus medizinischen Gesichtspunkten grundsätzlich anzunehmen bzw. zumutbar.

Ich möchte Sie zudem noch auf die sogenannte Chronikerregelung aufmerksam machen, die die Zuzahlungen für medizinische Versorgung auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. Für Nicht-Chroniker gilt eine zwei Prozent-Regelung, um die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger in Grenzen zu halten. Diese Zuzahlungen können gegenüber der jeweiligen Krankenkasse geltend gemacht werden.

Ihr Fazit zum Zustand unseres Gesundheitswesens ist für mich nicht nachvollziehbar. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) rangiert Deutschland weiterhin an der Spitze der 30 Mitgliedstaaten. Deutschland zeichnet sich international durch einen besonders leichten und breiten Zugang zur medizinischen Versorgung aus. Wir verfügen über einen umfassenden Leistungskatalog von kurativer Medizin über Rehabilitation, Prävention, Soziotherapie, Palliativmedizin, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz usw. Dies alles ist unabhängig von Alter oder Einkommen frei zugänglich, während die dazugehörigen Selbstbeteiligungen international im Mittelfeld liegen. Lassen Sie mich nochmals betonen, dass im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik der Union stets die Patienten und Versicherten stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
26.10.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Wiedmann - Maunz,

ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zur Ernennung zur Staatssekretärin.

Ich würde demnächst gerne mit Ihnen nochmals das gekeime Getreide diskutieren.
Meinetwegen am 14.11.09 in Tübingen - Sprechstunde. Als letzter Gesprächspartner.

Thema : 1.Gesundheit kommt zu 80 % von den Lebensmittel
2. Bundesanstalt in Tübingen zu einem Europäischen Institut für gekeimte Samen für Mensch und Tiere organisieren

Ich kann inzwischen eine große Anzahl von Ergebnissen vorweisen.

Es kann aber auch ein anderer Termin sein. Ich brauche ca. 30 Minuten, wenn Sie mir die einräumen würden.

Nochmals alles Gute und viel Energie für Ihre neuen Aufgaben.

Ihr

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