Annette Widmann-Mauz (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Annette Widmann-Mauz
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
13.06.1966
Berufliche Qualifikation
Studium der Politik- und Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Staatssekretärin im Bundesministerium der Gesundheit
Wohnort
Balingen
Wahlkreis
Tübingen
Ergebnis
38,9%
Landeslistenplatz
4, Baden-Württemberg
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(...) Ein - wenn auch zeitlich befristetes - generelles Überholverbot für LKW würde auf längeren Abschnitten dazu führen, dass sich auf der rechten Spur ein langer LKW-Tross bilden würde. Diese Kolonne würde sich mit der Geschwindigkeit des langsamsten Fahrzeuges voranbewegen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
19.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

ich beziehe mich auf zurückliegende Antworten die darauf schließen lassen dass Sie in der Vergangenheit sich für den Erhalt eines Pflichtdiensts also Wehr- oder Zivildienst eingesetzt haben.

Ich habe mehre Briefe an Abgeordnete geschickt, die sich in der Vergangenheit ebenfalls für die Wehrpflicht eingesetzt haben. Nun verwundert mich die Schweigsamkeit. Zum einem stört mich dass ich als ehemaliger Wehrpflichtiger immer noch der Wehrüberwachung bis zum 32 Lebensjahr unterliege und der BW melden muss, wenn mein Wohnsitz oder berufliche Qualifikation ändert. Warum wird das nicht geändert? Meines Wissens beruht dies auf der Landesverteidigung, welches Land beabsichtigt Deutschland anzugreifen? Hört sich polemisch an ist aber durchaus ernst gemeint.

Mir ist nicht entgangen dass einige Politiker damit liebäugeln, wenn sich die politische Großwetterlage ändert die Aussetzung der Wehrpflicht mit einfacher Mehrheit aufzuheben. Wie stehen Sie dazu?

Mein Anliegen scheint kindlich naiv zu wirken, aber wenn neuerdings von "unser Deutschland" und dabei die Worte von "wir" und "gemeinsam" fallen, frage ich mich ob ehemalige Wehrpflichtige nicht dazu gehören? Für langfristige Folgeschäden der Wehrpflichtigen scheint niemand zuständig zu sein oder die politische Verantwortung zu übernehmen. Es mag nach überkommener Moral klingen, aber nach meiner Wertvorstellung, wenn man für Wehrpflicht einsetzte oder ggf. dafür ausspricht, sollten die Folgen nicht ausgeblendet werden. Gibt es irgendeine Möglichkeit eine von der Bundeswehr unabhängige zentrale Anlaufstelle zu schaffen oder wenigsten politisch etwas aufzuarbeiten, ähnlich wie bei ehemaligen Heimkinder?


Gruß
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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22.02.2012
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

es trifft völlig zu, dass ich die Wehrpflicht in Deutschland als bewährtes Erfolgsmodell befürwortet habe. Gerade mit Blick auf die katastrophalen Ereignisse unserer Vergangenheit war und ist sie für mich der Ausdruck einer gesellschaftlich verankerten Bundeswehr, die auf dem Fundament unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung beruht. Der "Bürger in Uniform" war quasi das Bekenntnis zu unserem demokratisch verfassten Staatswesen.
Aus diesem Grund teile ich die Haltung von Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière, der am 24.03.2011 vor dem Deutschen Bundestag befand, dass die Aussetzung der Wehrpflicht kein Freudenakt, sondern eine notwendige, aber nicht fröhlich stimmende Entscheidung sei. Als Partei der Wehrpflicht hat die Union nach intensiver Debatte entschieden, dass der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr anhand aktueller sicherheitspolitischer Analysen angepasst werden müssen.
Ich stimme Ihnen zu, dass eine unmittelbare territoriale Bedrohung Deutschlands mit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr gegeben ist. Neben der Sicherheitsvorsorge für das Inland ist die Prävention von Krisen und Konflikten im Rahmen internationaler Bündnisse in den letzten Jahren immer stärker in den Mittelpunkt gerückt. Die Konsequenzen für die Bundeswehr sind vielfältig und machen trotz erfolgreicher interner Reformen eine umfangreiche Umstrukturierung erforderlich. Der Trend geht zu kleineren, hochmobilen und hoch technisierten Streitkräften. Dieser Entwicklung folgt die christlich-liberale Bundesregierung mit der Reform der Bundeswehr, zu der auch die Aussetzung der Wehrpflicht gehört. Eben weil sich Bedrohungs- und Gefahrenlagen ändern können, wurde weder die verfassungsrechtliche noch die einfachgesetzliche Grundlage der Wehrpflicht abgeschafft. Die Aussetzung der Wehrpflicht kann bei begründetem Bedarf mit einfacher Mehrheit vom Bundestag wieder eingeführt werden. Deshalb wird auch die formale Erfassung wehrpflichtiger Männer weitergeführt. Damit kommt der Gesetzgeber seiner grundgesetzlichen Verpflichtung nach, Deutschlands Bürgerinnen und Bürger im Gefahren- und Verteidigungsfall effektiv schützen zu können.
Was Ihre Frage zur Datenerhebung betrifft, so wurde die Erfassung von Wehrpflichtigen nach dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) am 01. Juli 2011 ausgesetzt. Allerdings haben die Meldebehörden bzw. das Einwohnermeldeamt nach Artikel 1 des Wehrrechtsänderungsgesetzes (WehrRÄndG) und § 58 Absatz 1 WPflG dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über einen Freiwilligendienst in der Bundeswehr ab 2012 jährlich Name, Vorname, Anschrift und Personen zu übermitteln, die deutsche Staatsangehörige sind und im darauf folgenden Jahr volljährig werden. Selbstverständlich können Betroffene bei ihrer Gemeindeverwaltung von ihrem Widerspruchsrecht bzw. von ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch machen.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass mit dem Wehrbeauftragten die parlamentarische Kontrolle über die Streitkräfte gegeben ist. Als Hilfsorgan des Bundestages hat der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus MdB vor allem den Auftrag, möglichen Grundrechtsverletzungen bei den Soldaten oder Verletzungen der Grundsätze der Inneren Führung nachzugehen und dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten. Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Widmann-Mauz MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

vielen Dank für Ihre Antwort. Aber meine Frage zielte nicht auf die Datenübermittlung der Gemeindeverwaltung zur Bundeswehr, sondern auf den § 24 WPflG und meines Wissens gibt es da keine Möglichkeit zu widersprechen.
Aufgrund meiner militärischen Ausbildung Gebirgsjäger und zivilen Ausbildung Lebensmitteltechniker stehe ich vermutlich auf der "Wunschliste" der BW ganz oben. Deswegen will ich mich dort nicht melden, damit begehe ich aber eine Ordnungswidrigkeit. Wieso wird dieses Gesetz nicht der aktuelle Sicherheitslage angepasst?

Sie haben sich in der Vergangenheit für die Wehrpflicht stark gemacht und kann nur an Ihr Mitgefühl in dieser Angelegenheit appellieren. Meinen Fall habe ich Amnesty International geschildert die Stufen es als Folter ein. Allerdings auf Grundlage damaliger Gesetze hat niemand etwas falsch gemacht. Ich hatte als Wehrpflichtige damals keine Möglichkeit dem zu widersprechen und ohne politische Hilfe komme ich nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Annette Widmann-Mauz
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12.03.2012
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

mit der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab dem 1. Juli 2011 wurde auch die Wehrüberwachung nach § 24 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) ausgesetzt. Dies bedeutet konkret für Sie, dass Sie zurzeit nicht der Wehrüberwachung nach § 24 WPfIG und auch nicht den Bußgeldvorschriften des § 45 WPfIG unterliegen.

Reservisten, die nur den Grundwehrdienst geleistet haben, unterliegen auch nicht der Dienstleistungsüberwachung nach § 77 des Soldatengesetzes. Eine Änderung der Vorschriften ist nicht angedacht.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Widmann-Mauz MdB
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
25.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau A. Widmann-Mauz.

Ihr vehementer Einsatz hier für den Ausbau der B 28 ist sicher sinnvoll.
Was aber ist mit dem Ausbau der B 27 (ca. 4 km zwischen Bodelshausen und Dusslingen, auf den hier schon -nachweislich- seit über 50 !! Jahren gewartet wird ) ? Diese B 27 ist doch sicher auch für Ihre Region Balingen von wichtiger Bedeutung .

Antwort von Annette Widmann-Mauz
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01.03.2012
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

die B27 und B28 sind unsere wichtigsten regionalen Straßenverkehrsachsen. Bei beiden Bundesstraßen bestehen wesentliche verkehrsrelevante Baustellen und Ausbauplanungen, für deren zügige Realisierung ich mich seit Jahren mit großem persönlichen Engagement und Nachdruck auf Bundes-, Landesund kommunaler Ebene einsetze.

Der ländlich geprägte Raum Neckar-Alb braucht ein gut ausgebautes und leistungsfähiges Straßennetz, um auch in Zukunft attraktiv für Unternehmen zu sein. Gerade aus der Perspektive jüngerer Menschen, denen wir in unserer Region attraktive Arbeits- und Lebensperspektiven bieten müssen, bedarf es moderner Straßen- und Bahnanbindungen an die Metropolregion Stuttgart. Besonders der durchgängig vierspurige Ausbau der B 27 von Tübingen nach Balingen und darüber hinaus ist dafür von zentraler Bedeutung.

Neben den laufenden Planungen zum Schindhaubasistunnel arbeitet das Regierungspräsidium Tübingen auch an der Genehmigungsplanung für die Alternativtrasse für die B 27 bei Bad Sebastiansweiler, die den angemeldeten Bedenken des Bundesrechnungshofs zur ursprünglichen Galerielösung Rechnung trägt.

Dass der Ausbau der B 27 in den Landkreisen Tübingen und Zollernalb für mich hohe Priorität besitzt, unterstreicht u.a. die zuletzt von mir im Spätsommer 2011 initiierte Delegationsreise von Bürgermeistern und kommunalpolitischen Vertretern aus beiden Landkreisen ins Bundesverkehrsministerium nach Berlin. Im Gespräch mit dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär, Dr. Andreas Scheuer MdB wurde dabei gerade die dringende verkehrliche Entlastung des Steinlachtals sowie zeitnahe Verbesserungen bei Mössingen und der Endelbergtrasse bei Ofterdingen hervorgehoben.

Seien Sie versichert, dass ich mich auch in Zukunft weiterhin für den durchgängig vierspurigen Ausbau der B 27 in unserer Region und die dafür erforderliche konsequente, zügige Planung und Finanzierung stark machen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Widmann-Mauz MdB
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Frage zum Thema Internationales
20.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

Mit Erschrecken habe ich heute folgenden Artikel in der TAZ ( taz.de ) gelesen.

Aufgrund unserer historischen Verantwortung in Bezug auf den Holocaust und vieler anderer Verbrechen, die im Namen des "dritten Reiches" unsererseits zu verantworten sind, ist dieses Geschehnis in Lettland, einem Mitgliedstaat der EU, aus meiner Sicht absolut unvereinbar mit dem demokratischen Freiheitsgedanken, der ja eigentlich in den EU-Mitgliedsstaaten vorherrschen sollte.

Ich finde es sehr bedenklich, wenn Mitgliedsstaaten der EU immer weiter politisch nach rechts rücken!

In wie weit wird sich die CDU politisch (Bundestag) und im Europaparlament dazu äußern?

Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Antwort.

mfg

Herr
Antwort von Annette Widmann-Mauz
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28.03.2012
Annette Widmann-Mauz
Sehr geehrter Herr ,

die in der Presse beschrieben Vorkommnisse anlässlich des friedlichen Marsches zum Gedenken an die Opfer des Naziterrors in Riga sind in der Tat bedenklich und zu verurteilen. Ich hoffe, dass die Hintergründe der Auseinandersetzung und die Rolle der örtlichen Behörden entsprechend aufgeklärt werden, damit sich derartige Szenen rechtsgerichteter Provokationen in Zukunft nicht wiederholen.
Deutschland hat in der Tat enge historische und kulturelle Beziehungen nach Lettland und die baltischen Staaten. So leben noch heute deutschsprachige Minderheiten im Baltikum. Diese gewachsene Verbindung ist die Grundlage für einen intensiven, wechselseitigen Kultur-, Wissenschafts-, Studenten- und Schüleraustausch. Dazu gehören auch die zahlreichen lebendigen Partnerschaften zwischen deutschen und lettischen Städten, Gemeinden, Hochschulen, Schulen und sonstigen kulturellen und sozialen Einrichtungen. Ich halte die Pflege und Förderung dieser engen Beziehungen beider Länder für die wirkungsvollste Strategie, sich im offenen und kritischen Dialog mit der deutschen Besatzung und der Deportation der jüdischen Bevölkerung während des Zweiten Weltkrieges auseinanderzusetzen und gemeinsam für eine demokratische und tolerante Gesellschaft einzutreten. In diesen Rahmen ist auch das umfangreiche Engagement der CDU-nahen Konrad Adenauer Stiftung einzuordnen, die in Lettland gemeinsam mit der EUKommission europapolitische Seminare für Lehrkräfte durchführt und mit lettischen Universitäten kooperiert.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel stattete Lettland im September 2010 einen offiziellen Besuch ab. Darüber hinaus tragen zahlreiche Besuche von Vertretern der Regierungen und Parlamente auch der Bundesländer zur Vertiefung des politischen Dialoges bei.
Was die Bekämpfung rechtsextremistischer Strömungen und Organisationen betrifft, so kooperiert das von Bundesinnenminister Dr. Friedrich MdB gegründete Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) u.a. auch mit Europol und Behörden der EU-Nachbarstaaten.
Für die überwiegend demokratischen Kräfte in Lettland war es Anfang Januar ein positives Signal, dass mit Unterstützung der CDU/CSU-Abgeordneten Nils Muižnieks, ehem. Minister für soziale Integration in der lettischen Regierung, in Straßburg zum Menschenrechtskommissar des Europarates gewählt wurde. Seit 2005 ist er Mitglied der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) für Lettland, im Januar 2010 wurde er deren Vorsitzender. In seinem neuen Amt führt er regelmäßig Besuche in den Mitgliedsstaaten durch, um mit den Regierungen und der Zivilgesellschaft in Dialog zu Fragen der Menschenrechte zu treten und entsprechende Länderberichte zu veröffentlichen. Ich bin überzeugt, dass Nils Muižnieks wichtige Impulse zur Völkerverständigung, gegen Fremdenhass und Antisemitismus in Lettland und darüber hinaus setzen wird.


Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB
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