Sehr geehrter Herr

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es trifft völlig zu, dass ich die Wehrpflicht in Deutschland als bewährtes Erfolgsmodell befürwortet habe. Gerade mit Blick auf die katastrophalen Ereignisse unserer Vergangenheit war und ist sie für mich der Ausdruck einer gesellschaftlich verankerten Bundeswehr, die auf dem Fundament unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung beruht. Der "Bürger in Uniform" war quasi das Bekenntnis zu unserem demokratisch verfassten Staatswesen.
Aus diesem Grund teile ich die Haltung von Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière, der am 24.03.2011 vor dem Deutschen Bundestag befand, dass die Aussetzung der Wehrpflicht kein Freudenakt, sondern eine notwendige, aber nicht fröhlich stimmende Entscheidung sei. Als Partei der Wehrpflicht hat die Union nach intensiver Debatte entschieden, dass der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr anhand aktueller sicherheitspolitischer Analysen angepasst werden müssen.
Ich stimme Ihnen zu, dass eine unmittelbare territoriale Bedrohung Deutschlands mit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr gegeben ist. Neben der Sicherheitsvorsorge für das Inland ist die Prävention von Krisen und Konflikten im Rahmen internationaler Bündnisse in den letzten Jahren immer stärker in den Mittelpunkt gerückt. Die Konsequenzen für die Bundeswehr sind vielfältig und machen trotz erfolgreicher interner Reformen eine umfangreiche Umstrukturierung erforderlich. Der Trend geht zu kleineren, hochmobilen und hoch technisierten Streitkräften. Dieser Entwicklung folgt die christlich-liberale Bundesregierung mit der Reform der Bundeswehr, zu der auch die Aussetzung der Wehrpflicht gehört. Eben weil sich Bedrohungs- und Gefahrenlagen ändern können, wurde weder die verfassungsrechtliche noch die einfachgesetzliche Grundlage der Wehrpflicht abgeschafft. Die Aussetzung der Wehrpflicht kann bei begründetem Bedarf mit einfacher Mehrheit vom Bundestag wieder eingeführt werden. Deshalb wird auch die formale Erfassung wehrpflichtiger Männer weitergeführt. Damit kommt der Gesetzgeber seiner grundgesetzlichen Verpflichtung nach, Deutschlands Bürgerinnen und Bürger im Gefahren- und Verteidigungsfall effektiv schützen zu können.
Was Ihre Frage zur Datenerhebung betrifft, so wurde die Erfassung von Wehrpflichtigen nach dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) am 01. Juli 2011 ausgesetzt. Allerdings haben die Meldebehörden bzw. das Einwohnermeldeamt nach Artikel 1 des Wehrrechtsänderungsgesetzes (WehrRÄndG) und § 58 Absatz 1 WPflG dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über einen Freiwilligendienst in der Bundeswehr ab 2012 jährlich Name, Vorname, Anschrift und Personen zu übermitteln, die deutsche Staatsangehörige sind und im darauf folgenden Jahr volljährig werden. Selbstverständlich können Betroffene bei ihrer Gemeindeverwaltung von ihrem Widerspruchsrecht bzw. von ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch machen.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass mit dem Wehrbeauftragten die parlamentarische Kontrolle über die Streitkräfte gegeben ist. Als Hilfsorgan des Bundestages hat der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus MdB vor allem den Auftrag, möglichen Grundrechtsverletzungen bei den Soldaten oder Verletzungen der Grundsätze der Inneren Führung nachzugehen und dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten. Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB