Angelika Krüger-Leißner (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Angelika Krüger-Leißner
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Eisenbahnfacharbeiterin, Diplomlehrerin für Kunsterziehung und Geschichte, Studium für Jugendhilfe mit Abschluß
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oberhavel - Havelland II
Landeslistenplatz
8, Brandenburg
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(...) Bislang gibt es in der Tat keinen Rentenbeauftragten. Jedoch besteht ein Sozialbeirat, dessen Aufgabe die Begutachtung des Rentenberichts der Bundesregierung ist und der darüber hinaus gegenüber der Bundesregierung auch beratend tätig ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
30.10.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,
der Chef der BFA verkündet stolz die letzten Arbeitsmarktzahlen und erklärt, dass dies der niedrigste Stand seit 16 Jahren ist.
Da werden doch Birnen mit Äpfeln verglichen, da vor Jahren 16 Jahren keine 1 Eurojobber, keine im Krankenstand befindliche Arbeitslose, keine Menschen die in Umschulung stecken, etc. dazu gezählt wurden.
Meine Frage an Sie, wie hoch wäre die wirkliche Arbeitslosigkeit, wenn man all diejenigen, die von Transferleistungen abhängen nicht als "Beschäftigte" zählen würde. Wenn man also, was dem gesunden Menschenverstand entspricht, nur sozialversicherungspflichtige Jobs berücksichtigt, wie die zum Vergleich herangezogene Quoto von vor 16 Jahren?
Alles andere ist doch nur Statistik und sagt nichts über die realen Zahlen von wirklich sozialversicherungspflichtige Jobs Suchenden aus.
Da die Regierung die Zahlen mit denen von vor 16 Jahren vergleicht, sollte dies auch die gleichen Ermittlungsstandarts zu Grunde legen.
Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,
Die Rentenentwicklung orientiert sich an der Nettolohnentwicklung. Weshalb werden nichtsozialversicherungspflichtigen Jobs in die Nettolohnentwicklung einbezogen, die wiederum für die Sozialversicherung herangezogen wird?

Ich bitte Sie um die konkrete und nicht parteipolitische Beantwortung meiner Fragen

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Soziales
09.11.2008
Von:

Sehr geehrte FrauKrüger-Leißner,

Ist es die feste Absicht der SPD, den Unterhaltsrückgriff des Sozialhilfeträgers bei der GRUNDSICHERUNG - wie bisher - grundsätzlich auszuschließen (Stichworte: Verschämte Altersarmut, dauernde volle Erwerbsminderung) ? Falls JA, wird das so deutlich im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2009 stehen? Ist Ihnen bekannt, wie CDU, FDP, GRÜNE, LINKE darüber denken?

Besten Dank im Voraus
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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12.05.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Unterhaltsrückgriffs in der Grundsicherung über das Portal abgeordnetenwatch.de. Ich kann verstehen, dass die in den letzten Jahren immer wieder aufkommende Diskussion um die Wiedereinführung dieses Verfahrens für Sie Fragen aufwirft.
Die Regelung im Sozialgesetzbuch II sieht keinen Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten ersten Grades in der Grundsicherung vor. Denn die Grundlage für einen solchen Rückgriff bilden nicht etwa Verwandtschaftslinien, sondern die in einem Haushalt lebenden Personen, die sog. Bedarfsgemeinschaften. Ich kann Ihnen versichern, dass die SPD auch keine Änderung dieser Regelung plant. Im Wahlprogramm findet dies keine Berücksichtigung. Ich bitte aber dafür um Verständnis, denn so ein Wahlprogramm kann immer nur ein Rahmen vorgeben. So detaillierten Forderungen können einfach keine Berücksichtigung finden.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Positionen der anderen Parteien kann ich mich nur aus meinen Erfahrungen in der Arbeit als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales äußern. Zwar gab und gibt es immer wieder Äußerungen, vor allem aus dem Lager der Union, die den Unterhaltsrückgriff in der Grundsicherung fordern. In dieser Legislaturperiode wird es jedoch mit der SPD keine Änderungen geben. Ich hoffe, dass wir diesen Einfluss auch künftig haben werden, insbesondere in der Arbeits- und Sozialpolitik.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Arbeit
19.11.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,
ich habe gelesen, dass Herr Steinmeier Opel helfen will.
Wir sind nur eine kleine Firma mit 100 Mitarbeiten, können wir um die gleiche HIlfe bitten und erwarten?

Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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12.12.2008
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 19.11.2008. Opel Deutschland hatte die Bundesregierung vor einigen Wochen um eine Bürgschaft gebeten, um seinen mittelfristigen Liquiditätsbedarf sichern zu können. Die Automobilbranche ist von der Finanzkrise stark betroffen - und Opel, durch die 100prozentige Verflechtung mit dem amerikanischen Konzernmutter General Motors, besonders hart. Um das Unternehmen mit seinen Arbeitsplätzen zu schützen, wird eine Bürgschaft diskutiert. Ob die Inanspruchnahme einer Bürgschaft überhaupt erforderlich ist, will die Bundesregierung nun gemeinsam mit dem Unternehmen und den vier Landesregierungen der Opelstandorte bis Weihnachten klären. Dafür muss die Opel GmbH weitere Informationen und Zahlen vorlegen. Nicht zuletzt hängt diese Frage auch von der weiteren Entwicklung der Konzernmutter in den USA ab. Es gilt jedenfalls sicherzustellen, dass Mittel aus einer eventuellen Bürgschaft bei der Opel-GmbH verbleiben und nicht in die USA fließen.

Ihre Frage, ob sie die gleiche Hilfe erwarten können, ist natürlich berechtigt. Eine staatliche Förderung für Unternehmen ist jedoch ein zweischneidiges Schwert und muss unbedingt eine Ausnahme bleiben. Es ist ein Eingriff in den freien Markt und kommt einer Bevorteilung gleich. Und nicht zu vergessen: Staatliche Hilfen werden von Steuergeldern finanziert. Das ist nur zu rechtfertigen, wenn der Eingriff erfolgversprechend ist und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gesichert werden kann. Bei Opel sind diese Voraussetzungen gegeben.

Allerdings lässt die Bundesregierung niemanden mit den Auswirkungen der Finanzmarktkrise allein. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir einen Schutzschirm für die Finanzwirtschaft aufgebaut. Mit dem Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" folgt ein Schutzschirm für Beschäftigung und Wachstum. Die Maßnahmen fördern in den Jahren 2009 und 2010 Investitionen und Aufträge von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen in einer Größenordnung von rund 50 Mrd. Euro. Darüber hinaus gewährleisten Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung und Liquidität bei Unternehmen die Finanzierung von Investitionen im Umfang von gut 20 Mrd. Euro. Zusammen mit dem "Maßnahmepaket zur Senkung der steuerlichen Belastung, Stabilisierung der Sozialversicherungsausgaben und Investitionen in Familien" werden allein in 2009 und 2010 rund 35 Mrd. Euro aus öffentlichen Haushalten zur Verfügung gestellt.

Ich verspreche Ihnen, dass wir alles nur Mögliche tun, um die Finanzkrise zu meistern. Für Ihre Firma wünsche ich Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Krüger-Leißner, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.12.2008
Von:

Das Grundgesetz gibt Ihnen, als Politiker, den Auftrag im §146 über eine Deutsche Verfassung einen Volksentscheid zu Veranlassen. Warum kommen Sie diesem Auftrag nicht nach? Bei allen möglichen Anlässen wird auf die bindende Kraft des Grundgesetzes hingewiesen, warum ist das hier nicht der Fall?
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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12.05.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr Wieczorek,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Artikel 146 GG über das Portal abgeordnetenwatch.de. Schon seit langer Zeit ist der von Ihnen angesprochene Teil des Grundgesetzes ein sehr strittiges Thema. Hierzu gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, vom 31. 3. 2000 - 2 BvR 2091/99), die besagt, dass Art. 146 GG weder allein noch i.V. mit Art. 2 I, 20 I, II GG ein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht, insbesondere auch kein Grundrecht auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung begründet. Demnach enthält dieser Passus - entgegen Ihrer Auffassung - keine Handlungsaufforderung an den Gesetzgeber. Auch wenn es von einigen anders interpretiert wird. Das weiß ich. Das Grundgesetz hat sich über 60 Jahre hinweg bewährt und ist zu unserer Verfassung geworden. Auch wenn es der historischen Situation nach dem Zweiten Weltkrieg geschuldet dem Namen nach eben keine Verfassung ist, so stellt das Grundgesetz doch im materiellen Sinne eine Verfassung dar. Es verfügt über Grundentscheidungen über die Ausgestaltung der Bundesrepublik: Die Entscheidung für die Demokratie, die Festlegungen über die Rechtsstaatlichkeit und die Staatsorganisation. Darüber hinaus verfügen in unserem föderalen System die Bundesländer über eigene Verfassungen. Die gesellschaftlich gewollten Änderungen im Grundgesetz sowie in den Landesverfassungen werden durch die repräsentative Demokratie in Deutschland umgesetzt. Eine Teilhabe des Volkes am Gestaltungsprozess der Verfassung ist somit gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Senioren
06.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner
mit Verwunderung stelle ich fest, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt wurden, nämlich auf 2,8%.
Von dieser Entlastung sind allerdings nicht die Rentner betroffen.
Wie erklären Sie mir das in kurzen verständlichen Worten.
Die Rentner zahlen ebenfalls einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag von 0,9% dieses ist ungerecht. Bitte setzen Sie sich dafür ein, das dieser für Rentner abgeschafft wird, ansonsten ist eine Rentenerhöhung nichts wert.
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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28.07.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Gerne beantworte ich Ihre Frage. Gleichzeitig möchte ich Ihnen erläutern, was wir in dieser Legislaturperiode im Bereich Rentenstabilisierung und -erhöhung getan haben, damit Sie v.a. im Jahr 2009 mehr Geld im Portemonnaie haben. Dabei hat die SPD-Bundestagsfraktion hat die Interessen der Rentnerinnen und Rentner ebenso im Blick, wie die nachhaltige finanzielle Sicherung der Rentensysteme für die junge Generation. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist in Deutschland an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. Wenn diese ansteigen und die Beschäftigten mehr Geld zur Verfügung haben, dann werden auch die Renten angehoben. Umgekehrt müssen die Rentnerinnen und Rentner auf einen Anstieg ihrer Ruhegelder verzichten, wenn auch die Beschäftigten keine Lohnzuwächse erzielen können. In diesem Jahr steigen die Renten in Westdeutschland um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent.
So stark sind die Renten im Westen seit 1994 und im Osten seit 1997 nicht mehr gestiegen. Nach 0,54 Prozent in 2007 und 1,1 Prozent in 2008 ist es gut, dass es diese kräftige Erhöhung gibt. Die Erhöhung gibt einen Schub für die Binnennachfrage und zeigt, dass auch in der Krise auf unseren Sozialstaat Verlass ist.
Im Juni 2009 haben wir eine Ausweitung der Schutzklausel bei der Rentenanpassung beschlossen. Die Änderung stellt sicher, dass es auch bei einer negativen Lohnentwicklung nicht zu einer Verringerung der geltenden aktuellen Rentenwerte kommen kann. Wir wollen mit dieser Maßnahme verhindern, dass kurzfristige negative Entwicklungen der Löhne der Beschäftigten nicht zu Rentenminderungen führen.
Sie führen an, dass die Rentner eine zusätzliche Leistung an die Krankenkasse zahlen. Das ist richtig. Diese zusätzliche Leistung wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2005 für alle Versicherten beschlossen. Dies war notwendig, um die Sozialkassen zu entlasten. Durch die gleichzeitige Senkung der übrigen Beitragssätze schlägt dies allerdings nur mit einer Mehrbelastung von 0,45% zu Buche. Gleichzeitig haben wir im Zuge des Konjunkturpaketes II den Beitragssatz für die gesetzlich Krankenversicherten um 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Einbußen entstehen Ihnen also im Bereich der Krankenversicherung also nicht.
Das Arbeitsministerium geht davon aus, dass damit die Rentner in Ostdeutschland ab Juli 3,7% mehr Geld zur Verfügung haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies für die Rentner eine erhebliche Entlastung darstellt, und auch Sie davon profitieren werden.
Die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2,8 % ist eine Maßnahme der Beschäftigungssicherung in der derzeitigen wirtschaftlichen Krise. Sie ist Teil des Konjunkturpaketes und damit auf zwei Jahre begrenzt. Sie als Rentnerin können von dieser Entlastung nicht betroffen sein, da sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Trotzdem war diese Maßnahme notwendig und wird sich auch für Sie wie für die gesamte Gesellschaft positiv auswirken.
Mit der Senkung der Beiträge sinken zum einen die Lohnkosten, was unsere Wirtschaft wettbewerbsfähiger macht. Zum anderen wird den Arbeitnehmern finanzielle Erleichterung verschafft, was zu einer verstärkten Binnennachfrage führt. Im Zuge eines konjunkturellen Wachstums sind positive Lohnentwicklungen zu erwarten, die, wie eben erläutert, sich wiederum positiv auf die Rentenentwicklung auswirken.
Möglich war die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aufgrund der guten Beschäftigungssituation. Sie hat zugelassen, dass die Bundesagentur für Arbeit ein entsprechendes Finanzpolster aufbauen konnte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Angelika Krüger-Leißner
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