Angelika Krüger-Leißner (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Angelika Krüger-Leißner
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Eisenbahnfacharbeiterin, Diplomlehrerin für Kunsterziehung und Geschichte, Studium für Jugendhilfe mit Abschluß
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oberhavel - Havelland II
Landeslistenplatz
8, Brandenburg
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(...) Eine unabhängige Kontrollfunktion wie den Presserat gibt es im Rundfunkbereich in der Tat nicht, was aber auch an der nicht vergleichbaren Organisation von Print- und Rundfunk liegt. Die Kontrollfunktion übernehmen beim Rundfunk die Jugendschutzbeauftragten und die Kommission für Jugendmedienschutz, die durch den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien festgeschrieben werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
24.05.2007
Von:

Wie will man ein Volk, was noch unter dem 2.Weltkrieg zu leiden hat erklären, dass man das Geld für den angeblichen Demokratieexport sinnvoller einsetzt, als hier im eigenen Lande diese Kriegsschäden zu beseitigen?
Auf meine Anfrage an das Bauministerium Brandenburg, die ausgelöst wurde durch eine Mitteilung in der MAZ, Ostdeutsche müssen die bisher nicht zurückgezahlten Hypotheken an den Bund bezahlen! Was wird aus den Guthaben der bezahlten Straßen in Falkensee?
Da es viele Regierungen und noch mehr Behörden in Deutschland gibt, wird solch ein Hinweis auf die bezahlten Straßen hin und her geschoben, dabei dürfen auch keine Rechtsauskünfte gegeben werden? In einem Land, wo selbst die Gesundheit der Menschen vom Geld abhängt, sind wohl nun andere Anstrengungen notwendig. Hier wird Geschichte geschrieben, und wer nun damals zu der Schutztruppe des Kaisers ein Lied schmetterte, sieht diese Zeit heute erbärmlich. Dabei hat der Bismark noch sich für das Rentenalter stark gemacht, heute mit der modernen Technik sollen nun die Arbeiter sogar bis 67 ackern. Mein Freund erreichte gerade das 60zigste Lebensjahr, er hat eine Rente nie erlebt! Wem geht es gut in diesem Land, Familien mit Kindern von Arbeitern oder Gauglern auf rote Teppichen?
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
bisher keineEmpfehlungen
20.07.2007
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen in Ihrer Anfrage an mich viele Themen an und nicht immer wird klar, was sie genau meinen. Bezüglich der Straßen in Falkensee bitte ich Sie, in meine Bürgersprechstunde zu kommen, um Ihr Anliegen zu klären. Wann die nächste Bürgersprechstunde stattfindet, erfahren Sie auf meiner Homepage www.a-k-l.de bzw. durch die örtliche Presse.

Die Frage, warum der Staat an bestimmten Stellen Geld ausgibt und woanders einspart, ist grundsätzlich berechtigt, denn letztendlich wird bei der Haushaltsaufteilung kräftig umverteilt und auch eine politische Gewichtung von bestimmten Bereichen ausgedrückt. Auch ich stelle oft die Verteilung von Geldern in Frage, die ich anders als sozial gerechter empfunden hätte. Auf der anderen Seite sind Fragen wie z.B. "Warum werden Waffen gekauft, wenn irgendwo auf der Welt Menschen verhungern?" zu einfach gestellt und obendrein irreführend. Ich wehre mich dagegen zu einfach zu argumentieren.

Wir müssen anerkennen, dass wir in einer verzweigten Welt leben. Es gibt viele verschiedene Bereiche unseres Lebens, die sich gegenseitig bedingen, so auch in der Politik: Demokratieexport ist nicht ein Akt der Menschenliebe, sondern eine nachhaltige Investition in eine gerechte und friedliche Welt. Nur in demokratischen Staaten kann Entwicklungshilfe fruchten. Gerade das Treffen der G 8 sollte uns gezeigt haben, dass wir auch für andere Länder mit verantwortlich sind.

Wir werden den Frieden in Deutschland und in den meisten Teilen Europas nur erhalten können, wenn wir uns für den Frieden und den Aufbau demokratischer Strukturen auch in den gefährdeten Ländern dieser Welt einsetzen. Das ist meine Grundüberzeugung.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Familie
02.06.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

als Scheidungsvater eines 12-jährigen Sohnes (der bei seiner Mutter lebt) habe ich die Planung der Unterhaltsrechtsreform aufmerksam verfolgt. Die Reform erschien mir ein wichtiger Schritt in die richtige (=eigenselbständige) Richtung zu sein. Nun ist die Reform nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gestoppt worden. Mit meiner Lebensgefährtin ist das Thema Familienplanung noch nicht abgeschlossen, wenngleich die biologische Uhr tickt. Da ich neben dem Kindesunterhalt noch eine erhebliche Summe an nachehelichem Unterhalt an meine geschiedene Frau zu leisten habe, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, stünde eine neuerliche Familiengründung auf äußerst wackeligen Beinen. Meine Frage daher an Sie: Wie geht es weiter mit der Unterhaltsrechtsreform? Warum erhalte ich nach meiner 1.Ehe, die lediglich 5 Jahre hielt, keine echte Chance auf einen Neuanfang? All die guten Ideen in der heutigen Familienpolitik (z.B. Kinderbetreuung) laufen ins Leere, wenn aus einer früheren Ehe lebenslange Verpflichtungen entstehen!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
1Empfehlung
27.06.2007
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse sind gekennzeichnet durch steigende Scheidungszahlen, Gründungen von "Zweitfamilien" mit Kindern und eine zunehmende Zahl an Kindern, deren Eltern in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder immer häufiger alleinerziehend sind. Diesen geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen und Wertewandel muss das Unterhaltsrecht angepasst werden. Dabei stehen drei Ziele im Vordergrund: Die Stärkung des Kindeswohl, die Betonung des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe und die Vereinfachung des Unterhaltsrechts.

Sie sprachen in Ihrer Anfrage die erhebliche Summe an nachehelichem Unterhalt an ihre geschiedene Frau an. Genau dieser Problematik sind wir als Gesetzgeber nachgekommen. Die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten für den eigenen Unterhalt wird gestärkt. Demnach werden Unterhaltsansprüche in Bezug auf die Höhe oder den Unterhaltszeitraum beschränkt. Zugleich werden die Anforderungen an die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit verschärft. Damit soll die klassische Versorgungsehe abgeschafft werden.

In diesem Bereich sieht das BVG auch keinen Änderungsbedarf. In seinem Urteil am 23. Mai hat das Gericht entschieden, dass eine Ungleichbehandlung bezüglich der Dauer der Unterhaltszahlungen für eheliche und nichteheliche Kinder verfassungswidrig ist. Das Gericht stellt klar, dass Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kinder gleich zu behandeln sind, soweit es um den Unterhalt geht, der ausschließlich zur Kinderbetreuung gezahlt wird.

Auf Ihre Frage wie es weiter geht, kann ich Ihnen mitteilen, dass das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts dieser Entscheidung Rechnung zu tragen hat. Der Deutsche Bundestag hatte daher die für den 25. Mai 2007 geplante Verabschiedung des Gesetzes von der Tagesordnung genommen. Das Bundesjustizministerium prüft zur Zeit, wie der Regierungsentwurf an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden kann. Die Entscheidung hat der Deutsche Bundestag zu treffen. Gegenwärtig ist noch offen, wann die abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages stattfinden werden und das Gesetz in Kraft treten kann.

Als Konsequenz hieraus werden die unterhaltsrechtlichen Regelbeträge turnusgemäß zum 1. Juli 2007 erneut angepasst. Bei den Regelbeträgen nach der Regelbetrag-Verordnung handelt es sich um eine Rechen- und Orientierungsgröße für den Kindesunterhalt. Sie bilden die Grundlage für die unterhaltsrechtlichen Tabellenwerke der gerichtlichen Praxis, insbesondere für die "Düsseldorfer Tabelle".

Weitere Schritte vor der Verkündung und dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform sind die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag und der "zweite Durchgang" der Reform im Bundesrat.

Mit freundlichem Gruß
Ihre
Angelika Krüger-Leißner, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
13.06.2007
Von:

Lohnzuschüsse für Geringverdiener - Aufstocker - Mindestlohn
Aktueller Kompromissvorschlag CDU/Röttgen

Frau Krüger-Leißner,

der Staat soll Geringverdiener in Höhe des ALGII aufstocken.

1. Wie verhindert die CDU die weitere Lohn- und Gehaltsabsenkung ´des Marktes´ auf Kosten des Staates? Zur Verständigung: Gehen Sie bei meiner Frage von den ´Rand´Gruppen außerhalb der Tarifautonomie aus oder gar einem ´schützenden´ Entsendegesetz´.

2. Inwieweit nehmen Sie als Parlamentarier Einfluss auf die Entscheidungsfindung bzw. Abstimmung in der Sache?

3. Woher nimmt der Staat die zusätzlich bereitzustellenden finanziellen Mittel? Um welche Höhe sprechen wir hier Heute und tendenziell?

4. Gilt das Prinzip ´Gleicher Lohn für gleiche Arbeit´ noch unter den Bedingungen der Lohnzuschüsse für Geringverdiener?

5. Sind Sie persönlich der Meinung, dass der derzeitige ALGII Regelsatz eines Singles zum Leben in gesellschaftlicher Anerkennung und Integration ausreichend ist. Was können Sie demjenigen empfehlen, der mit dem Geld nicht auskommt?!

Ich bedanke mich im Voraus für ihre sachbezogenen und kompetenten Antworten.

Antwort von Angelika Krüger-Leißner
2Empfehlungen
10.07.2007
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen über das Portal abgeordnetenwatch.de.

1) Die weiterhin hohe Anzahl an Aufstockern darf uns nicht zufrieden stellen. Wer voll arbeitet, muss davon auch menschenwürdig leben können. Aus dem Grund setze ich mich weiterhin für einen branchenbezogenen Mindestlohn ein. Doch das war in den Verhandlungen mit der Union nicht zu machen. Im Koalitionsausschuss konnte Franz Müntefering wenigsten die Ausweitung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen vereinbaren. Die Union konnte sich nicht mal auf eine Definition der Sittenwidrigkeit von Löhnen festlegen. Solange das nicht der Fall ist, haben die Arbeitgeber eine Einladung, auf Kosten der Allgemeinheit die Löhne zu drücken. Doch staatliche Leistungen dürfen nicht der Garant für eine Lohnspirale nach unten sein.

2) Als Mitglied der SPD Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales bin ich natürlich direkt an der Entscheidungsfindung beteiligt und nehme dementsprechend auch direkt Einfluss auf die Entscheidungen unserer Arbeitsgruppe. Doch wie oben bereits erwähnt, befinden wir uns in einer großen Koalition. Das bedeutet, dass wir unsere Politik nicht immer wie gewünscht umsetzen können und erfordert Kompromisse, über die ich nicht immer glücklich bin.

3) Die aufstockenden Leistungen werden aus dem ALG II – Haushalt bezahlt und sind demnach Steuergelder. Nach vorläufigen Hochrechnungen der BA haben wir 470.000 sozialversicherungspflichtige Aufstocker. Die Kosten belaufen sich schätzungsweise auf ca. 1,6 Mrd. Euro im Jahr. Tendenziell wird die Anzahl der Aufstocker davon abhängen, wie schnell wir in Zukunft den Praktiken, Löhne auf Staatskosten weiter abzusenken, entgegenwirken können.

4) Die Frage nach "Gleichen Lohn für gleiche Arbeit" ist aus meiner Sicht an dieser Stelle nicht entscheidend. Der Lohn oder das Gehalt eines Arbeitnehmers ist zum einen Ausdruck seiner Produktivität und Leistungsfähigkeit. Zum anderen aber auch das Ergebnis der erzielbaren Gewinne am Markt. Insofern verdient ein Architekt bei gleicher Arbeitszeit mehr als eine Reinigungskraft. Das ist Marktwirtschaft. Entscheidend jedoch ist, wenn jemand Vollzeit arbeitet, muss sein Verdienst auch ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dafür bedarf es einer Lohngrenze nach unten. Das ist der Unterschied zwischen der sozialen Marktwirtschaft und der freien Marktwirtschaft. Ich möchte keine amerikanischen Verhältnisse in denen man 2 bis 3 Jobs braucht, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.

5) Das ALG II ist eine staatliche Transferleistung die den Grundbedarf abdecken soll. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2006 hat ergeben, das ein ALG II in Höhe von 345 € angemessen ist. Auch ich halte diesen Regelsatz für angemessen. Er darf jedoch nicht abgesenkt werden. Allen Tendenzen aus der Union, hier Kürzungen vorzunehmen, werde ich entschieden entgegentreten.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Soziales
14.06.2007
Von:

Pflege-Riester - Private Rücklage - Aktueller Vorschlag U.Schmidt

Frau Krüger-Leißner,

nach Ulla Schmidt soll eine private Rücklage ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung eingeführt werden.

1. Geben Sie mir bitte einen praktischen Ratschlag, wie ich als Langzeitarbeitsloser ALGII Bezieher ohne reale Berufsperspektive und immer am Rande des Existenzminimums der Forderung privater Absicherung gerecht werden kann.

2. Muss ich bei fehlender privaten Absicherung, angewiesen ausschließlich auf die gesetzliche Pflegeversicherung, von Nachteilen für mich persönlich in der Sache ausgehen?
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
2Empfehlungen
20.07.2007
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

Die Pflegeversicherung hat sich bewährt. Über zwei Millionen Pflegebedürftige erhalten Versicherungsleistungen. Aber die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten 20 bis 30 Jahren um bis zu 60 Prozent wachsen. Gleichzeitig löst sich die Familienbindung gleitend auf, so dass mehr pflegebedürftige Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Veränderungen bei Leistungen und Infrastruktur sind daher dringend notwendig.

Die geplante Reform der Pflegeversicherung beinhaltet die Einbeziehung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, eine schrittweise Anhebung der Sachleistungen im ambulanten Bereich, eine moderate Anhebung des Pflegegeldes und eine Dynamisierung der Leistungen.

Zur Finanzierung der Leistungs- und Strukturverbesserungen wurde eine paritätische Anhebung der Beitragssätze um insgesamt 0,25 Beitragspunkte ab dem 1.7.2008 vereinbart. Die SPD hält außerdem einen Risikoausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherungen für den richtigen Weg um die notwendige Beitragsanhebung zu reduzieren. Dies wäre sachgerecht, denn die privaten Pflegeversicherungen tragen ein viermal geringeres Pflegerisiko als die gesetzlichen Pflegeversicherungen. Da die Union den Risikoausgleich, der zu mehr Solidarität und einer gerechteren Lastenverteilung geführt hätte, kategorisch abgelehnt hat, wurde die Chance zu einer nachhaltigen Finanzreform in dieser Wahlperiode vertan.

Als Kompromiss ist zwischen den Regierungsparteien eine staatlich unterstützte private Pflegezusatzversicherung nach dem Vorbild der Riester-Rente im Gespräch. Eine ausschließlich privat zu zahlende Pflegezusatzversicherung lehnt die SPD dagegen ab. In Bezug auf die sogenannte "Riester-Pflege" ist jedoch noch nichts beschlossen. Erst im August bzw. September wird ein Referentenentwurf vorliegen.

ALG-II-Empfänger werden gegenwärtig durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Dadurch kann der Grundbedarf gedeckt werden. Das wird sich auch nicht ändern, selbst wenn eine Pflegezusatzversicherung eingeführt werden sollte.

Als stellvertretende Vorsitzende liegt es mir besonders am Herzen, dass es gar nicht erst zu dem Zustand längerfristiger Arbeitslosigkeit kommt. Deswegen hat sich die SPD-Fraktion die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auf die Fahnen geschrieben. Arbeitslosigkeit soll kein Dauerzustand sein. So haben wir für besonders arbeitsmarktferne Gruppen die JobPerspektive verabschiedet, mit der 100.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden sollen.

Mit freundlichem Gruß

Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.07.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,

ich wende mich an Sie als Abgeordnete meines Wahlkreises, sowie deshalb, weil Sie Abgeordneter einer Regierungspartei sind..

Mit großer Sorge, ja mit Erschrecken, habe ich den jüngsten Vorstoß von Innenminister Schäuble gegen das Grundgesetz zur Kenntnis genommen.
Tötungen Verdächtiger von Staats wegen und ohne Gerichtsverfahren rücken nach meiner Auffassung in die Nähe der Praxis, die in Deutschland zwischen 1933 und 1945 herrschte.
Dasselbe gilt für die "vorsorgliche" Festsetzung (Schutzhaft) von Leuten, die vielleicht Handlungen begehen könnten, die von der Polizei als staatsfeindlich betrachtet werden könnten.
Auch Schäubles Ideen des Internet- oder Handyverbots öffnen aus meiner Sicht Abgründe.

Ich habe drei Fragen:
Meinen Sie, daß die Bürger der BRD das Recht und die Pflicht haben, gegen die geäußerten Positionen des Innenministers aktiv zu werden ?
Wenn ja, was tun Sie gegen die geäußerten Positionen des Innenministers?
Wenn ja, was würden Sie sich wünschen bzw. was würden Sie empfehlen, daß verantwortungsbewußte demokratische Bürger in dieser Situation tun sollen?

Hochachtungsvoll
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
5Empfehlungen
07.11.2007
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich. Der Vorstoß von Innenminister Schäuble zur Terrorabwehr hat auch mich erschreckt. Ich erkenne zwar eine zunehmende Terrorgefahr an, aber eines darf bei den ganzen geplanten Maßnahmen nicht passieren: Die Grundwerte der Verfassung dürfen nicht zur Disposition stehen. Und genau diese greift Herr Schäuble mit seinen Vorschlägen an.

Die SPD lehnt die überzogenen Forderungen von Bundesminister Schäuble klar ab und wird Ihnen im Bundestag auch nicht zustimmen.

Es ist das gute Recht jeden Bürgers, sich gegen diese Forderungen zu wenden. Bitte schreiben Sie Minister Schäuble oder der Bundeskanzlerin einen Brief. Niemand soll im Unklaren darüber bleiben, dass Menschen wie Sie diese Forderungen ablehnen. Ich finde es vorbildlich, dass sie sich engagieren und das tun sie auch mit dieser Nachricht an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Angelika Krüger-Leißner
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