Angelika Krüger-Leißner (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Angelika Krüger-Leißner
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Eisenbahnfacharbeiterin, Diplomlehrerin für Kunsterziehung und Geschichte, Studium für Jugendhilfe mit Abschluß
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Oberhavel - Havelland II
Landeslistenplatz
8, Brandenburg
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(...) Ich sehe keinen Vorteil darin, die Regelung für Abgeordnetenbezüge von NRW auf den Bund zu übertragen. Eine radikale Umstellung des gesamten Systems der Altersvorsorge in Richtung eines Versorgungswerkes wäre nämlich deutlich teurer als die von uns vorgesehene Lösung und darüber hinaus mit großen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Havelland, Rathenow, Mitglied des Kreistages

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsch-Chinesische Gesellschaft e.V. - Freunde Taiwans, Berlin, Schatzmeisterin, ehrenamtlich

Jugendaufbauwerk Nauen e.V., Nauen, Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete,

ich habe von einem Zeitungsartikel gehört, in dem Sie Stellung zu dem französischen so genannte "Anti-Pirateriegesetz" genommen haben sollen.

Sind Sie bereit das Grundgesetz zu ändern, beziehungsweise Grundrechte einzuschränken um Besitz- oder Verwertungsrechte von Firmen an z.B. Filmen zu sichern oder insgesamt gegen die so genannte Piraterie vorzugehen?

Hat die Filmindustrie oder Musikindustrie in Ihren Augen eine höhere Schutzbedürftigkeit als andere Firmen oder der normale Bürger?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Angelika Krüger-Leißner
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13.08.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Äußerung zum französischen sogenannten Three-Strikes-Modell. Wie so häufig bei isolierten Zitaten geht der gesamte Interview-Kontext dabei verloren, insbesondere diejenigen Passagen, in denen ich auf die verfassungsrechtlichen Problematik hingewiesen habe.

Ihre Frage gibt mir die Möglichkeit, meine Position noch einmal unmissverständlich klarzustellen.

Ich bitte Sie, meine Ausführungen in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Fabian Grießler vom 06.08.2009 nachzulesen, der sich mit dem gleichen Anliegen an mich gewandt hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Krüger Leißner,

Sie werden auf heise.de mit dem Satz zitiert:

\"Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal, einfache, klare Lösungen zu finden.\"

Haben SIe diese Grundrechte wirklich verstanden und verinnerlicht? Es handelt sich dabei um Abwehrrechte des Bürgers gegen unverhältnismässige Eingriffe seitens des Staates.

Was ist Ihre persönliche Position zu den Grundrechten? Würden Sie es begrüßen, wenn Politikerinnen und Politiker diese einfacher ändern könnten bzw. Gesetze erlassen könnten, ohne zu befürchten, dass diese aufgrund mangelnder Konformität mit den Grundrechten dann wiederum vom BVerfG kassiert werden?

Würden Sie lieber in einem Land leben, welches seine Bürger nicht durch eine starke Verfassung schützt, welche den Gesetzgeber zur stetigen Achtung der in den Artikeln 1 - 17 GG verfassten Menschen- und Bürgerrechte anhält und dies durch die Systeme der Verfassungsgerichtsbarkeit schützt?
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
bisher keineEmpfehlungen
13.08.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Äußerung zum französischen sogenannten Three-Strikes-Modell. Wie so häufig bei isolierten Zitaten geht der gesamte Interview-Kontext dabei verloren, insbesondere diejenigen Passagen, in denen ich auf die verfassungsrechtlichen Problematik hingewiesen habe.

Ihre Frage gibt mir die Möglichkeit, meine Position noch einmal unmissverständlich klarzustellen.

Ich bitte Sie, meine Ausführungen in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Fabian Grießler vom 06.08.2009 nachzulesen, der sich mit dem gleichen Anliegen an mich gewandt hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Krüger-Leißner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.08.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,

es mehren sich die Stimmen von Politikern, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Kommunikationsmedium Internet die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung, das Grundgesetz, in Teilen in Frage (zu) stellen (scheinen). Ihr Parteikollege Thomas Jurk ist mit einer Äußerung zur Bekämpfung der Verbreitung von kinderpornographischen Material aufgefallen - und Sie werden mit folgender Aussage zitiert:

"In Deutschland ist manches schwieriger als in anderen Ländern. Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal einfache, klare Lösungen zu finden. Als ich gehört habe, wie die Franzosen das Problem der Piraterie lösen wollen, habe ich mich gefragt, warum wir das nicht hinbekommen. [...] man [muss] die Rechteinhaber schützen, und zwar so, dass jeder, der das Internet nutzt, es auch versteht. Der Schutz muss wirksam und konsequent sein. Wir neigen immer dazu, komplizierte Lösungen zu finden, während die französische eine simple Lösung ist, die auf den ersten Blick einleuchtet."

Meinen Sie, daß Rechtssicherheit und Schutz z. B. im Internet dadurch erreicht werden kann, daß die Sicherheit, die die Rechtsgrundlage des Grundgesetzes allen Bürgern bietet, in Gesetzgebungsverfahren mißachtet oder situationsbedingt und fallweise verändert bzw. außer Kraft gesetzt wird?

Welchen Wert und Geltungsraum messen Sie den im Grundgesetz gegebenen Grundrechten und Normen bei, vorausgesetzt, die von ihnen gewünschten "simplen" sowie "klaren" (und wirksamen) Lösungen zum Schutz von kommerziellen Partikularinteressen sind - wie die französische Lösung - nicht konform mit unserer Verfassung?

Vielen Dank und freundliche Grüße,
Antwort von Angelika Krüger-Leißner
bisher keineEmpfehlungen
13.08.2009
Angelika Krüger-Leißner
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Äußerung zum französischen sogenannten Three-Strikes-Modell. Wie so häufig bei isolierten Zitaten geht der gesamte Interview-Kontext dabei verloren, insbesondere diejenigen Passagen, in denen ich auf die verfassungsrechtlichen Problematik hingewiesen habe.

Ihre Frage gibt mir die Möglichkeit, meine Position noch einmal unmissverständlich klarzustellen.

Ich bitte Sie, meine Ausführungen in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Fabian Grießler vom 06.08.2009 nachzulesen, der sich mit dem gleichen Anliegen an mich gewandt hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Krüger-Leißner
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