Angelika Graf (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Angelika Graf
© DBT/Jens Neumann, Edgar Rothmann
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Pädagogische Mitarbeiterin, Programmiererin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rosenheim
Landeslistenplatz
10, Bayern
weitere Profile
(...) Endgültig festgesetzt wird die Rentenerhöhung aber erst im Frühjahr 2008, wenn alle Zahlen vorliegen. Beck hat damit also öffentlich ausgesprochen, was die Experten erwarten – er hat sich aber nicht für eine Änderung der Rentenformel bzw. eine von der Rentenformel abweichende Rentenerhöhung ausgesprochen. Das weiß ich auch daher, weil ich bei der besagten Veranstaltung, bei der Beck zitiert wurde – dem Bundeskongress der Arbeitsgemeinschaft 60 plus in Aschaffenburg – persönlich dabei war. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Angelika Graf
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.06.2009
Von:

Wieviel -gültige!- Wahlbeteiligung ist Voraussetzung, um eine Wahl
als gültig und damit als politisch wirksam zu betrachten? Unterhalb
welcher %-Grenze muss sie wiederholt werden?
Ist diese Minimum - Grenze für alle Wahlen gleichermaßen verbind-
lich?: Kommunal~, Landes~ und Bundesebene?
Vielen Dank und freundlichen Gruß!
Antwort von Angelika Graf
1Empfehlung
01.07.2009
Angelika Graf
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 28. Juni 2009.

Eine Mindestwahlbeteiligung für die Wahl zum Deutschen Bundestag als auch für Landtags- und Kommunalwahlen gibt es nicht. Lediglich bei Volksentscheiden auf Länderebene sowie bei kommunalen Bürgerbegehren und -entscheiden gibt es verschiedene Regelungen. In Bayern muss bei einem Volksentscheid, der eine Verfassungsänderung vorsieht, zum Beispiel eine Wahlbeteiligung von 25 Prozent erreicht werden. In Rheinland-Pfalz gelten diese 25 Prozent Beteiligung bei allen Volksentscheiden als Voraussetzung für die Annahme.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
18.07.2009
Von:
und

Sehr geehrte Frau Graf,

ständig wird den Bürgern in Deutschland über die Medien und von der Politik lauthals verkündet, dass eine sehr gute Aus-und Weiterbildung eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, um auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft zu bestehen.

Als Eltern von zwei erwachsenen Kindern haben wir in jeder Hinsicht versucht dem gerecht zu werden. Wir möchten hier garnicht von den hohen finanziellen Belastungen sprechen, denn diesbezüglich wurde bisher viel zu wenig für die Unterstützung von Familien getan.
Was uns jetzt und wir glauben zurecht ärgert ist, daß für unsere Tochter trotz hervorragend abgeschlossener Weiterbildung (Jahrgangsbeste) zum Betriebswirt im Hotel-und Gaststättengewerbe in Deutschland kein passender Arbeitsplatz zu bekommen ist. Dafür erhält man von der Agentur für Arbeit einen Bescheid, daß kein Rechtsanspruch auf ALG I besteht und ALG II (Hartz IV) beantragt werden muss. Niemand hat im Vorfeld darüber informiert, daß man sich vor Beginn einer beruflichen Weiterbildung bereits arbeitsuchend melden muss.
Was ist dies für eine Motivation für unsere junge Generation?
Private Arbeitssuche geht mittlerweile nur noch über Unternehmens- beratungen oder Vermittlungsagenturen, die als erstes ein ordentliches Honorar kassieren wollen, oder über entsprechende Beziehungen, wobei dann die fachlichen Abschlüsse keine Rolle spielen.
Da Bildung auch aus Steuermitteln finanziert wird, junge Menschen sich aber im Ausland orientieren müssen, gehen unserem Land Talente und Steuermittel verloren, über die sich andere Länder nur freuen können.
Was unternimmt Ihre Partei, um an dieser Situation etwas zu ändern ?

Mit freundlichen Grüßen
und Schöbel
Antwort von Angelika Graf
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2009
Angelika Graf
Sehr geehrte Familie ,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 20. Juli 2009.

Ich finde es sehr schade, dass Ihre Tochter trotz der Eigenanstrengungen und guten Leistungen bisher keinen passenden Arbeitsplatz gefunden hat. Ich bin mir aber sicher, wenn sie am Ball bleibt, dann klappt das früher oder später – ich hoffe natürlich auf früher!

Die SPD unternimmt sehr viel, um die Chancen junger Menschen auf den bestmöglichen beruflichen Erfolg zu erhöhen und Eltern dabei auch finanziell zu entlasten.

Ziel der Arbeitsmarktreformen von Rot-Grün war zum Beispiel, dass die bis dahin bestehende Verwaltung von Arbeitslosigkeit und Arbeitslosen überwunden wird und wir die Arbeitsvermittlung in den Vordergrund stellen. Es geht also jetzt immer darum, möglichst schnell eine Vermittlung in eine neue Beschäftigung oder als Zwischenschritt zu einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik wie Weiterbildung zu gewährleisten. Es ist derzeit leider in manchen Fällen so, dass die Arbeitsvermittlung noch nicht optimal ist. Wir sind allerdings meines Erachtens auf dem richtigen Weg. Den Schwerpunkt der Vermittlung will die SPD weiter ausbauen. In der Großen Koalition haben wir zum Beispiel durchgesetzt, dass die Zahl der Arbeitsvermittler im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes um 5.000 zusätzliche Stellen ausgebaut wird und 1,2 Mrd. Euro zusätzlich für Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose zur Verfügung stehen. Generell brauchen aber umfassende Reformen mit einem Systemwechsel auch schlicht und ergreifend Zeit, um sich zu entwickeln. Die Richtung für die Arbeitsagenturen ist aber klar: Servicementalität mit Vermittlung als oberste Priorität. Dazu brauchen wir aber auch eine gute Ausstattung der Arbeitsagenturen mit Personal. Dazu steht die SPD, während zum Beispiel die FDP die Bundesagentur für Arbeit abschaffen will. Die SPD wehrt sich zudem gegen die Kürzung und Abschaffung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zugunsten einer weiteren Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung, wie es viele Stimmen aus CDU, CSU und FDP gefordert hatten.

Im Bereich der Ausbildung haben wir in den letzten Jahren einige Verbesserungen erzielt. In der Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) konnte die SPD zuletzt höhere Freibeträge bei den Elterneinkommen sowie eine Erhöhung der Förderung durchsetzen. Das ist auch wichtig, denn wer nicht über ausreichend Geld verfügt, muss dennoch die Chance für ein Studium oder Weiterbildung haben. Mit der Reform des Meister-BAföGs haben wir 90 Mio. Euro zusätzlich pro Jahr zur Verfügung gestellt, um "Aufstiegsfortbildungen" zum Beispiel für Handwerker, Fachkräfte, Kaufleute und Pfleger zu unterstützen. Mit dem Ausbildungsbonus haben wir neue Anreize für zusätzliche Ausbildungsstellen gesetzt. Diesen Kurs – Stärkung der Ausbildungsmöglichkeiten für Alle, gute finanzielle Unterstützung und bessere Aufstiegschancen – wollen wir fortführen.

Die SPD steht für kostenfreie Bildung. Eine Gesellschaft mit weitgehender Chancengleichheit kann es nur geben, wenn für Bildung keine Gebühren verlangt werden. Wenn das nicht der Fall ist, dann drohen die Bildungschancen der Kinder von den Einkommensverhältnissen der Eltern abhängig zu sein, was letztlich die Unterschiede in der Gesellschaft und die Undurchlässigkeit vertieft. Die SPD-geführten Bundesländer bieten deswegen zum Beispiel ein gebührenfreies Erststudium an, während die meisten CDU-geführten Länder, die bayerische Staatsregierung und sogar das Bündnis von CDU und Grünen in Hamburg bis zu 500 Euro an Studiengebühren pro Semester verlangt. Da die meisten jungen Menschen während des Studiums nebenbei arbeiten müssen, allein um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, bedeuten Studiengebühren für viele junge Menschen dann die Aussicht auf einen Schuldenberg – es sei denn die Eltern können das bezahlen. Das wirkt abschreckend, denn wer möchte schon mit einem Schuldenberg in das Berufsleben starten und eine Familie gründen. Deswegen lehnt die SPD allgemeine Studiengebühren ab.

Bildung beginnt aber heutzutage bereits im Kindergarten. Die SPD will deswegen auch für Kinderbetreuungseinrichtungen die Gebühren abschaffen. Einige Bundesländer gehen derzeit bereits diesen Weg. Vorreiter ist Rheinland-Pfalz, wo die SPD mit absoluter Mehrheit regiert. In Rheinland-Pfalz wird in diesem Jahr ein weiteres Kindergartenjahr kostenlos, nachdem zwei Jahre bereits von Gebühren befreit wurden. In diesem Jahr wird also bereits der gesamte Kindergartenbesuch für die Familien in Rheinland-Pfalz gebührenfrei sein. Ab dem nächsten Jahr wird dort auch für zweijährige Kinder die Gebührenfreiheit für Kinderbetreuung eingeführt. In Bayern sind wir von solchen Verhältnissen leider noch weit entfernt. Die BayernSPD hatte vergleichbare Pläne, konnte sich jedoch bei der Landtagswahl nicht durchsetzen. Sowohl CSU und FDP hatten – nicht zuletzt wegen der Forderungen seitens der SPD – immerhin ein gebührenfreies Kindergartenjahr vor der Landtagswahl versprochen. Bisher ist leider nichts in dieser Richtung passiert, es gibt noch nicht einmal einen Zeitplan dafür. Die SPD setzt sich jetzt auch auf Bundesebene dafür ein, die Gebühren für Kinderbetreuung abzuschaffen, zumal manche Bundesländer eben nicht zugunsten der Familien handeln. Der Bund muss deswegen eingreifen. In unserem Wahlprogramm haben wir deswegen vorgeschlagen, dass der Bund sich dazu finanziell beteiligen soll, auch wenn es eigentlich eine Aufgabe der Länder wäre.

Gebühren für die Bildung müssen aus Sicht der SPD nicht nur zugunsten der Chancengleichheit sondern auch zugunsten der Familien abgeschafft werden. Denn Kosten für Krippen, Kindergärten – bis vor kurzem auch noch das von der CSU eingeführte Büchergeld in Bayern für Schulkinder – bis hin zu Studiengebühren fallen ausschließlich für Familien an. Wer es also mit einer Entlastung von Familien ernst meint, muss diese Gebühren abschaffen. Dies ist in meinen Augen wesentlich wichtiger, als die Frage, ob das Kindergeld vielleicht um 10 Euro angehoben werden soll oder nicht. Denn eine kleine Kindergelderhöhung nützt überhaupt nichts, wenn – wie in Bayern von der Staatsregierung gemacht – die Kindergartengebühren durch ein vermurkstes Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz deutlich steigen und Studiengebühren eingeführt werden. Die letzte Kindergelderhöhung durch den Bund ist auf diese Weise letztlich in die Tasche der Staatsregierung geflossen, nicht in die Tasche der Familien. Das wird sich auch erst ändern, wenn kindbezogene Gebühren abgeschafft werden. Ich setze mich deswegen dafür ein, dass der Bund hier Tempo macht, um die Länder zu mehr Familienfreundlichkeit zu zwingen.

Mit freundlichen Grüßen

Graf
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Angelika Graf,

bitte, wie ist ihre Einstellung zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen innerhalb Deutschlands und wie kann dieses realisiert werden und in welchem zeitlichen Rahmen?

Vielen Dank
Antwort von Angelika Graf
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2009
Angelika Graf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-Mail vom 7. August 2009.

Ich halte ein bedingungsloses Grundeinkommen für keine gute Idee. Der Sozialstaat ist für diejenigen gedacht, die in einer Notsituation sind, sich nicht selbst helfen können und deswegen die Hilfe des Staates brauchen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde dieses Prinzip aushebeln, denn dabei ginge es nicht mehr darum wer staatliche Leistungen braucht sondern wer staatliche Leistungen will. Ich denke, dass dies unseren Sozialstaat überfordern und letztlich zerstören würde.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde in meinen Augen auch zu gesellschaftlichen Verwerfungen führen. Viele Menschen würden dann nicht mehr arbeiten gehen, wenn sie ohne irgendwelche Pflichten auf ein Grundeinkommen zurückgreifen könnten. Diejenigen, die trotzdem arbeiten würden, müssten das ganze dann bezahlen und einseitig Solidarität beweisen, auch für Menschen, die sich selbst ernähren können. Ich denke nicht, dass dies auf Dauer der Gesellschaft gut tun würde.

Insbesondere für jüngere Menschen mit schlechten beruflichen Perspektiven und ohne oder mit schlechtem Schulabschluss, wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen verlockend und würde keinerlei Anreize oder Pflichten für Anstrengungen hinsichtlich der Aus- oder Weiterbildung setzen. Diesen droht dann schnell eine "Gewöhnung" an den Zustand. Die Gesellschaft würde sie sozusagen mit dem bedingungslosen Grundeinkommen ruhig stellen. Für viele Menschen wäre das bedingungslose Grundeinkommen in meinen Augen schlicht ein Betäubungsmittel, von dem dann so manche/r hinterher bereuen würden, es genommen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Graf
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.09.2009
Von:

Sie haben wie alle aus ihrer Partei für den Lissabon Vertrag gestimmt. Es heisst immer, dass durch den Vertrag von Lissabon die Demokratie gesträrkt wird, was offenkundig nicht so ist.

Oder wie können sie mir ein fehlendes Initialrecht des europäischen Parlaments erklären, welchen Zweck bitte erfüllt ein Parlament, dass nicht mal Gesetze einbringen darf.

Wieso dürfen wir als Volk darüber eigentlich nicht abstimmen? Der Vertrag ist zu 95% deckungsgleich mit der gescheiterten Verfassung, die von den Franzosen und Niederländern abgelehnt wurde.
Danach dürfen diese Staaten nicht mehr abstimmen, das einzige Land, das dies durfte stimmte auch wieder dagegen. Aber ein Nein des Volkes wird nicht akzeptiert. Da wird einfach nochmal abgestimmt.

Es is eine Schande sich unter diesen Umständen Volksvertreter zu nennen, ausser man deutet es ähnlich wie den Versicherungs- oder Staubsaugervertreter.

Es interessiert mich nicht wie sie zu dem Vertrag stehen, mich interessiert nur mit welchem Recht man den Willen eines Volkes chronisch umgehen kann und gleichzeitig das Wort Demokratie dafür benutzt?
Antwort von Angelika Graf
bisher keineEmpfehlungen
18.09.2009
Angelika Graf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 10. September 2009.

Das sogenannte Initiativmonopol der EU-Kommission hat den Hintergrund, dass damit sichergestellt werden soll, dass nur Entscheidungen zugunsten der Gemeinschaft auf den Weg gebracht werden und keine länderspezifischen Einzelinteressen. Mehrheiten aus der Größe der jeweiligen Mitgliedstaaten sollen nicht die Möglichkeit erhalten, gezielt Einzelinteressen gegen kleinere Mitgliedstaaten durchzusetzen. Deswegen können auch die Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten keine Gesetzesinitiativen einbringen.

Die vom Parlament gewählte EU-Kommission soll sozusagen als neutrale, oberste Instanz zu Gunsten der ganzen EU handeln und prüft deswegen bereits zu Beginn eines Gesetzgebungsprozesses, ob ein Vorschlag der EU insgesamt und nicht nur einzelnen Mitgliedstaaten nützt. Inwiefern diese Struktur weiter Bestand haben wird, ist aber die Frage. Denn aktuell hatte das Europäische Parlament eine Zustimmung zu EU-Kommissions-Präsident Barroso auch von Zugeständnissen beim Initiativmonopol abhängig gemacht. Insofern sind die Dinge derzeit in Entwicklung. Das ist auch nicht unbedingt etwas Schlechtes, so lange dabei am Ende eine Regelung herauskommt, die sich am Gesamtwohl der EU orientiert.

Direkte Demokratie auf Bundesebene ist in der deutschen Verfassung nicht vorgesehen. Um das zu ändern brauchen wir eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit, die bisher nicht da war. CDU und CSU sprechen sich auch weiter gegen mehr direkte Demokratie auf Bundesebene aus. Während sich die SPD in ihrem Wahlprogramm für Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene ausgesprochen hat, gibt es diese Vorschläge im gemeinsamen Programm von CDU/CSU nicht. Eine Abstimmung über den EU-Vertrag müsste aber auf Bundesebene stattfinden - das ist etwas, was die CSU gerne verschweigt. Die CSU verhindert also in Berlin etwas, das sie in Bayern fordert.

Klar beim Thema direkte Demokratie ist aus meiner Perspektive, dass absurde Sonderregelungen - wie der Vorschlag der CSU, nur zu selbst ausgewählten Themen Abstimmungen zuzulassen - ohnehin nicht in Frage kommen. Entweder ist man für mehr direkte Demokratie oder eben nicht. Den Gedanken, dass die Regierung wenn sie dazu Lust hat mal eben eine Abstimmung zu einem Thema ihrer Wahl genehmigt, halte ich für weit entfernt von echter direkter Demokratie. Es würde auch dem Missbrauch von direkter Demokratie Tür und Tor öffnen, wenn Parteien entscheiden dürften, wann über welches Thema abgestimmt werden darf und über was nicht.

Undemokratisch war das Verfahren zur Verabschiedung des Lissabon-Vertrags aber nicht. Schließlich ist der Deutsche Bundestag vom Volk gewählt worden. Die meisten Themen über die der Bundestag zu entscheiden hat, sind vielschichtig und komplex. In der repräsentativen Demokratie beauftragen die Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten, sich in diese komplexen Themen einzuarbeiten und in ihrem Sinne zu entscheiden. Es ist deshalb richtig, dass die Bundestagsabgeordneten über Bundesgesetze entscheiden, denn dies gehört zu ihren Aufgaben.

Die direkte Demokratie kann und sollte dazu, allerdings innerhalb gewisser Grenzen und mit bestimmten Voraussetzungen (Minderheitenschutz, Transparenz darüber, wer eine Kampagne mit wie viel Geld unterstützt; Aufbau einer Beteiligungskultur als Unterbau) eine wichtige Ergänzung sein. Sie darf, soll und kann die repräsentative Demokratie jedoch nicht ersetzen.

Der Fairness halber muss noch erwähnt werden, dass der ursprünglich abgelehnte und dann überarbeitete Vertrag zunächst keineswegs nur auf Ablehnung gestoßen war sondern beispielsweise bei Volksabstimmungen in Spanien und Luxemburg eine Mehrheit erhalten hatte. Man könnte also bei einem von Ihnen geforderten Stopp der Ratifizierung ebenso sagen "Ein Ja des Volkes wird nicht akzeptiert".

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
22.09.2009
Von:

seit 26. märz 2009 ist das übereinkommen der vereinten nationen für menschen mit behinderung in deuschland verbindlich.

Laut artikel 27 haben behinderte menschen das recht auf frei gewälte arbeit. wie sollen die behinderten an arbeit kommen?gibt es ein programm wie den menschen geholfen werden kann?
Antwort von Angelika Graf
bisher keineEmpfehlungen
23.09.2009
Angelika Graf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 22. September 2009.

Die Bundesregierung arbeitet seit vielen Jahren mit verschiedenen Programmen und gesetzlichen Maßnahmen dafür, dass sich Chancen für Menschen mit Behinderung im Erwerbsleben verbessern. Ein Meilenstein für diese Politik war das 2002 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführte Behindertengleichstellungsgesetz, das auch die Landesgleichstellungsgesetze zur Folge hatte und einen Paradigmenwechsel zugunsten der Selbstbestimmung bedeutete. In 2004 startete ebenfalls noch unter Rot-Grün die Initiative "Jobs ohne Barrieren", die von der Großen Koalition fortgesetzt wird. Die Initiative unterstützt Projekte, Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit, die in Betrieben und Dienststellen öffentlicher und privater Arbeitgeber realisiert werden sollen und der Förderung der Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher, der Verbesserung der Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen und der Stärkung der betrieblichen Prävention dienen.

Auf die Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung aufbauend hat die Große Koalition im Januar 2007 mit "Job 4000" ein neues Programm mit einem Volumen von 30 Mio. Euro an Bundesmitteln als Ergänzung zu "Jobs ohne Barrieren" und in Zusammenarbeit mit den Ländern gestartet. "Job 4000" zielt auf eine individuelle Förderung von schwerbehinderten Menschen in Bezug auf Beschäftigung, Ausbildung und Unterstützung. Arbeitgeber, die einen schwerbehinderten Menschen einstellen oder einem schwerbehinderten Jugendlichen einen Ausbildungsplatz oder die Übernahme nach der Ausbildung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anbieten, können demnach eine neue finanzielle Förderung erhalten. Die Förderung bei neuen, schwerbehinderten Mitarbeitern kann für bis zu 5 Jahre bis zu 600 Euro im Monat betragen, bei Jugendlichen gibt es eine Prämie für die Ausbildung (3.000 Euro) und eine Prämie für die Übernahme (5.000 Euro). Allein für schwerbehinderte Jugendliche sollen damit mindestens 500 neue Ausbildungsplätze geschaffen werden. Mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger, sollen im Rahmen des Programms mit Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden (Ausbildung und Beschäftigung). Die Integrationsfachdienste erhalten bis zu 250 Euro monatlich für jeden Unterstützungsfall für eine Dauer von bis zu 18 Monaten. Mit der Förderung soll eine dauerhafte berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden.

Ein wichtiger Punkt ist zudem das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das die willkürliche Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowohl im arbeitsrechtlichen Bereich als auch im zivilrechtlichen Bereich untersagt. Hier konnte die SPD gegen CDU/CSU durchsetzen, dass über die Vorgaben der EU hinaus Menschen mit Behinderung auch im zivilrechtlichen Bereich (z.B. Versicherungsabschlüsse, Massengeschäfte) nicht willkürlich benachteiligt werden dürfen. Die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung sollte unserer Meinung nach gestärkt werden und Betroffene besser informieren. Das ist bisher unter der Aufsicht von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) nicht der Fall, hier liegt der Fokus bisher auf großen Konferenzen mit den Wirtschaftsbossen, die bisher leider ergebnislos geblieben sind und nur für nette Fotos gesorgt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Angelika Graf
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.