Angelika Brunkhorst (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Angelika Brunkhorst
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
09.10.1955
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialwissenschaftlerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Winkelsett
Wahlkreis
Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land
Ergebnis
10,1%
Landeslistenplatz
4, Niedersachsen
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(...) Sollte die Risikoanalyse ergeben, dass die Sicherheitsanforderungen verschärft werden müssen, um einen sicheren Betrieb der KKW zu gewährleisten, dann wird dies geschehen. Sollten deutsche KKW diese Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen, dann müssen sie entweder nachgerüstet werden, oder sie werden abgeschaltet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Dauerhafter Euro-Rettungsschirm ESM
30.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Brunkhorst,

Sie haben vielleicht Stefan Homburgs Kritik am ESM gelesen ( www.faz.net ). Er erklärt hier einige wichtige Punkte, wo jeder, den ich kenne, bei der Lektüre sofort ausgerufen hat: "Das kann doch nicht sein!"
Wie stehen Sie zu den einzelnen Kritikpunkten?
Dringlichkeitsbeschlüsse des Gouverneursrats sind ausdrücklich erlaubt. Der Bundestag wird erst dann um Zustimmung gefragt.
Der Gouverneursrat darf beschließen, dass der Ausgabekurs höher ist als der Nennwert. Die Haftungssumme kann so über 700 Milliarden Euro hinausgehen.
Der Vertrag beschränkt die Haftung nicht auf das Kapital zum Nennwert, das zusammen 700 Milliarden Euro beträgt, sondern auf das Kapital zum Ausgabekurs. Die Unterscheidung ist eminent wichtig, weil der Gouverneursrat beschließen darf, dass der Ausgabekurs den Nennwert übersteigt (siehe Artikel 8 Absatz 2). Die Haftungssumme kann so über 700 Milliarden Euro hinausgehen.
Der ESM kann die Liste der bisher vorgesehenen Instrumente durch Beschluss jederzeit erweitern.
Über die Mittel hinaus, die der ESM von den Mitgliedstaaten "abruft", kann er laut dieses Artikels unbeschränkt Kredite aufnehmen, auch durch Anleihebegebung an den Kapitalmärkten. Hierdurch werden - ohne Verwendung des Reizworts - "Eurobonds" eingeführt.
Durch die Nachschusspflicht muss Deutschland über seinen Anteil hinaus einzahlen, wenn ein anderer Mitgliedsstaat seiner Einzahlungspflicht nicht nachkommt.
Alle Tätigkeiten des ESM sind jeder administrativen, gerichtlichen oder gesetzlichen Kontrolle entzogen. Der Vertrag eliminiert das Kontrollrecht vollständig.
Die Diskussion um eine Banklizenz für den ESM ist überflüssig. Der ESM ist von jeder Zulassungspflicht und Lizenzierungspflicht als Kreditinstitut befreit.
Die Mitglieder des ESM unterliegen einer unbegrenzten Geheimhaltungspflicht und Immunität. Das Kontrollrecht des Parlaments wird eliminiert.

mfg O.
Antwort von Angelika Brunkhorst
bisher keineEmpfehlungen
12.11.2012
Angelika Brunkhorst
Sehr geehrter Herr ,

die Verkündung des BGH-Urteils hat den ESM-Vertrag dem Grunde nach gebilligt, unter der Prämisse, dass die Haftungssumme Deutschlands auf 190 Mrd. Euro beschränkt bleibt. Darüber hinaus hat das Gericht das Kontrollrecht des Parlaments ausdrücklich gestärkt und über die Schweigepflicht der ESM-Mitarbeiter gestellt. Für die FDP-Bundestagsfraktion bleiben auch weiterhin, die zu Beginn der Eurokrise aufgestellten Prinzipien entscheidend. Jede Stabilisierungsmaßnahme muss im Rahmen eines ausgehandelten Sanierungsprogramms erfolgen, dessen Vollzug streng kontrolliert wird und über unseren umfangreichen Parlamentsvorbehalt bei Verstößen auch gestoppt werden kann. Ihre angesprochenen Kritikpunkte teile ich daher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Brunkhorst
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Frage zum Thema Gesundheit
04.10.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Brunkhorst,

wie stehen Sie zu der geplanten Neuregelung zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen und dann noch einfach mal durch "Geistliche"?
Und wie stimmen Sie im Bundestag ab?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Angelika Brunkhorst
bisher keineEmpfehlungen
12.11.2012
Angelika Brunkhorst
Sehr geehrter Herr ,

bei der Entscheidung über die Beschneidung von Jungen müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden; das Wohl des Kindes, das Erziehungsrecht der Eltern und das Recht auf Religionsfreiheit. Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag ist zu der Auffassung gekommen, dass die Beschneidung die psychische und physische Entwicklung des Jungen nicht nachhaltig beeinflusst. Darüber hinaus muss stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass die Eltern, das Wohl ihres Kindes besser einschätzen können, als der Staat.
Vor diesem Hintergrund toleriere ich die Beschneidung von Jungen, aus religiösen Gründen, oder auch bei einem medizinisch notwendigen Eingriff. Allerdings sollte diese Beschneidung durch medizinisches Fachpersonal bzw. durch "Geistliche" mit einer medizinisch fachlichen Zusatzausbildung durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Brunkhorst
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Brunkhorst,

in Ihrer Antwort vom 12.11. an Herrn Koch zum Thema Beschneidung schreiben Sie "Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag ist zu der Auffassung gekommen, dass die Beschneidung die psychische und physische Entwicklung des Jungen nicht nachhaltig beeinflusst."

Das ist interessant. Bei der Beschneidung wird ein großer Teil hochempfindsames Gewebe mit großer Schutzfunktion für die Eichel entfernt und das soll ohne Folgen für die psychische und physische Entwicklung sein? Und was ist mit der Beeinträchtigung des sexuellen Lustempfindens wie von Einzelnen ( siehe www.taz.de ) aber auch von Studien (siehe www.ncbi.nlm.nih.gov ) aufgezeigt wird?

Ich möchte also gerne von Ihnen wissen, wie die FDP Fraktion zu dieser Einschätzung gekommen ist und welche wissenschaftlich anerkannten Studien dabei berücksichtigt wurden? Welche Einzelpersonen mit und ohne Probleme wurden zu dem geladen und gehört?

Im Weiteren argumentieren Sie, dass Eltern, das Wohl ihres Kindes besser einschätzen könnten. Mit dieser Begründung müssten Sie auch die Beschneidung von Mädchen, zumindest in ihrer mildesten Form tolerieren. Wenn nicht, bitte ich um eine genauere Definition einer Grenze, ab wann Eltern selber entscheiden dürfen und wann nicht.

Inzwischen liegt ein alternativer Gesetzentwurf vor ( dip21.bundestag.de ). Darin wird auch sehr viel detaillierter als im Entwurf der Regierung auf die Risiken und Folgen der Beschneidung eingegangen. Ich bitte um eine Bewertung ihrerseits und möchte gerne wissen, ob Sie nicht doch lieber diesen Entwurf unterstützen möchten?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent
13.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Brunkhorst,

können Sie mir einen einleuchtenden Grund dafür nennen, dass man ( in diesem Falle Sie als Berufsgruppe der Politiker ) Ihre Nebeneinkünfte nicht komplett offenlegen sollen? Was spricht dagegen?

Desweiteren interessiert mich auch folgende Frage ( ernsthaft ).
Weswegen muss ein Politiker ( der unbestritten einen sehr ausgefüllten Arbeitstag hat ) auch noch einen oder mehrere bezahlte Nebenjobs haben?

viele Grüße
J.
Antwort von Angelika Brunkhorst
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21.02.2013
Angelika Brunkhorst
Sehr geehrter Herr ,

ich verstehe Ihren Unmut zum Thema Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten und dem Wunsch nach mehr Transparenz. Dennoch möchte ich Ihnen erklären, warum ich gegen eine, auf den Betrag genaue Offenlegung bin.
In vielen Fällen geht eine vollständige Offenlegung über die Höhe und Herkunft der Nebeneinkünfte mit dem Problem einher, dass sie den Schutz der Berufsgeheimnisträger verletzt. Ein Beispiel für eine solche Berufsgruppe sind die Juristen. Wie Sie sicherlich verstehen, ist es nicht im Interesse der Mandanten mit Namen und Summe des Betrags genannt zu werden. Folglich würden Juristen vor die Wahl gestellt, entweder das Amt des Bundestagsabgeordneten anzunehmen und mögliche Mandantenverluste damit akzeptieren, oder sich erst gar nicht zur Wahl stellen. Beides sollte nicht im Interesse der Gesellschaft sein. Das Parlament sollte für jeden die gleichen Zugangsmöglichkeiten bieten und natürlich eine große Breite der Bevölkerung widerspiegeln.
Zu unserer Gesellschaft gehören auch viele Handwerker oder Freiberufler, die langjährig in ihrem Beruf tätig sind und die ebenfalls im Bundestag vertreten sind. Würde Ihnen die Möglichkeit verwehrt bleiben sich neben ihrem Mandat als Abgeordneter auch weiterhin in ihrem Beruf zu arbeiten, müssten viele von Ihnen sich mit Ende der Legislaturperiode eine völlig neue Existenz aufbauen. Daher sollte auch künftig die Möglichkeit bestehen, Nebentätigkeiten ausüben zu dürfen.
Nur zu Ihrer Information: Ich selbst übe keinerlei Nebentätigkeiten aus, oder erhalte Einnahmen aus anderen Quellen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Brunkhorst, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
28.03.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Brunkhorst

wie schon oft wird immer wieder mal über nachfolgend beschriebene Problematiken diskutiert ohne je zu einem dauerhaften Ergebnis zu kommen. So erbitte ich Ihre Sichtweise hinsichtlich einer Postion zum Meisterzwang im deutschen Handwerk? Nach meiner Auffassung ist dieses eine ungerechtfertigte Einschränkung der Berufsfreiheit.

als Schlagwort:
Ohne Meistertitel darf jeder EU-Betrieb nach Deutschland hinein meisterfrei beruflich tätig werden – ich hingegen nicht ohne Auflagen und deutliche Einschränkungen. Ohne jegliche Meistertitel dürfen bei uns in Deutschland Industriebetriebe handwerken & ausbilden – im Handwerk ist dieses jedoch nicht möglich. Der ehemalige FDP-Minister Jörg Bode hat sogar einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der unter anderem Werbung für meisterfreies Handwerk verbieten soll. - BT Drs. 17/6855.

Wie ist Ihre Meinung zum Thema?
Vielleicht möchten Sie mir auch mitteilen, welchen Diskussionsstand Ihre Partei / Fraktion derzeit zu diesem Thema hat, bzw. in welcher Form Sie diese Fragen thematisieren möchten.

Für Ihre Mühen sei Ihnen herzlichst gedankt
freundlichste Grüße
Th.M.

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