Anette Hübinger (CDU)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Anette Hübinger
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Saarbrücken
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Saarland
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(...) Ich halte eine solche Maßnahme auch für nicht gerechtfertigt, da dann auch andere Faktoren der Lebensführung eines Studenten ins BAföG einbezogen werden müssten. So sind beispielsweise die Lebenshaltungskosten in kleineren bis mittleren Städten geringer als in den Ballungszentren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hübinger,

ich hätte eine Frage über die Aufstellung der Kandidaten für den Deutschen Bundestag.
Warum lassen sich Landespolitiker (wie z.B.Ministerpräsident Müller u.a.) über die Landesliste der Parteien für ein Bundestagsmandat absichern, obwohl sie kein Interesse an diesem Mandat haben? Der lukrativste Job wird genommen.
Suchen sich diese nur die Rosinen aus?

Mit freundlichen Grüßen

H.J.
Antwort von Anette Hübinger
3Empfehlungen
26.11.2007
Anette Hübinger
Sehr geehrter Herr ,

ich sehe in der Aufstellung der Kandidaten für den Bundestag über Landeslisten weit weniger "Rosinenpickerei" als vielleicht Sie.

Natürlich kommt es vor, dass sich ein Landespolitiker vor einer Bundestags- und Landtagswahl – die im gleichen Zeitraum stattfinden – für beide Listen nominieren lässt. Aus meiner Sicht ist es eine sehr menschliche Eigenschaft, wenn sich eine Person mehrere Optionen offenhält und das ist nicht nur im politischen Umfeld anzutreffen. Daraus aber zu schließen, dass der Politiker sich für eins dieser Mandate nicht wirklich interessiert, halte ich für verfehlt.

Ich frage an dieser Stelle, welcher Beschäftigte in der Privatwirtschaft würde nicht so handeln oder hat noch nie in seiner Erwerbsbiografie so gehandelt? Ich finde, die Bewerbung auf zwei Mandate in der politischen Landschaft ist ähnlich anzusehen, wie die Bewerbung auf zwei offene Stellen in der Wirtschaft. Bekomme ich dort zwei Zusagen, habe ich auch die Qual der Wahl.

Übrigens lässt eine so "kurze" Landesliste – wie die der CDU im Saarland – nicht viel Spielraum für ausgeprägte "Rosinenpickerei". Wenn beispielsweise alle unsere Plätze auf der Landesliste für die Bundestagswahl durch Nachrücker, d.h. durch Absagen der ursprünglichen Kandidaten besetzt würden, müssten wir mit einem sehr hohen Glaubwürdigkeitsverlust rechnen. Daran ist kein Politiker bzw. keine Partei interessiert. Entsprechend ist die so genannte "Absicherung über Landeslisten" nicht die Regel, sondern die Ausnahme und kommt auch nur in Frage, wenn die beiden Wahltermine im gleichen Zeitraum liegen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
15.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Hübinger.

Ihre Antwort auf die Anfrage von Frau Christa Becker [vom 8.11.2007, Anm. d. Red.] habe ich gelesen und frage Sie: Was ist ein landesweites Support-Konzept?

Ich halte Ihre Antwort für zu ausschweifend. Fragen Sie doch Frau Becker, um welche Schule es sich handelt und versuchen Sie doch dann vor Ort festzustellen, warum alles das, was Sie so schön beschreiben, dort doch offensichtlich nicht umgesetzt wurde.

Mit freundlichen Grüßen,
W.
Antwort von Anette Hübinger
1Empfehlung
26.11.2007
Anette Hübinger
Sehr geehrter Herr ,

bei einem landesweiten Supportkonzept handelt es sich - wie geschrieben - um ein IT-Servicecenter, dessen Dienstleistungen gegen eine geringe Kostenbeteiligung zu jeder Zeit von den Schulen abgerufen werden können. Die Schulen können sich landesweit von dieser Stelle bzw. im Rahmen dieses Konzeptes beraten lassen.

Weiterhin habe ich mit meiner Antwort versucht, Frau Becker einen Einblick in das Thema EDV an Berufsschulen zu geben. In dieser Hinsicht schreibe ich lieber einen Satz zu viel, als Informationen wegzulassen. Für eine Verbesserung der Zustände an der oder den Schulen sind die Schulen selbst oder das Land zuständig. Die Kompetenzen sind seid der Föderalismusreform I klar geklärt. Die Schule oder das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur in Saarbrücken sind in diesem Fall die besseren Ansprechpartner für Frau Becker.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Hübinger, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
04.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Hübinger,

Ich würde gerne wissen weshab das bei uns schwer ist ein einheitiges Rauchverot duchzusetzen ?, weshalb musst das Saarland denn alleingang, z. die Eckkneipen - im saarland darf dort geraucht werden. Was sind überhaubt Eckkneipen überhaupt ? Übrigens schafft Franrkeich ein strengere und einheitliche Ruchverbot im ganzen Land. Nur Deutschland scheint damit probleme zu haben. Ich finde das wirft kein gutes Licht auf uns deutsche, das wir es so schwer haben, solche Gesundheitsregelung einheitlich durch zusetzen. Ich würde mich sehr freuen wenn man die Europaweit das Nichtraucher gesetzt gleich sreng regel würden.

Mit freundlichen Grüßen

schuberth
Antwort von Anette Hübinger
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12.02.2008
Anette Hübinger
Sehr geehrter Herr ,

grundsätzlich möchte ich anmerken, dass es sich bei mir um eine überzeugte Nichtraucherin handelt. Ich bin allerdings dafür abzuwarten, wie sich die Gesetze in den einzelnen Bundesländern bewähren. Kurz nach Einführung ist über die Wirksamkeit der Gesetze keine Aussage zu treffen.

Regelungen zum besseren Nichtraucherschutz dürfen aber meiner Meinung nach nicht dazu führen, dass die Freiheit des rauchenden Teils unserer Bevölkerung unverhältnismäßig eingeschränkt wird. In der Vergangenheit musste sich ein Nichtraucher Bereiche suchen, in denen nicht geraucht wurde. In Zukunft wird das Verhältnis genau umgekehrt sein, Raucher müssen sich ausgewiesene Stellen suchen. Sollten sich Raucher oder Wirt nicht an die erlassenen Gesetze halten, drohen empfindliche Strafen.

Dass in Frankreich ein einheitliches Rauchverbot umgesetzt werden kann ist nicht verwunderlich, da es sich um einen zentralistisch aufgebauten Staat handelt. Wir in Deutschland sind föderalistisch organisiert, d.h. es gibt Regelungen die auch in die Zuständigkeit der Länder fallen und dazu gehört das Rauchverbot. Unser Staatsaufbau hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Als Saarländerin möchte ich nicht auf den Gestaltungsspielraum unseres Landes verzichten.

Im Saarland wird Rauchfreiheit in Gaststätten die Regel sein, das ist in meinem Sinne und dürfte auch Ihre Zustimmung finden. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf Flure, Foyers, Treppenhäuser und Toiletten. In der Gastronomie darf nur noch in abgeschlossenen, belüfteten und gekennzeichneten Räumen geraucht werden. Des Weiteren kann eine "inhabergeführte Kneipe" zur Raucherkneipe erklärt werden. Dies wird allerdings für jeden Nichtraucher erkenntlich sein.

Keine Ausnahmen gelten in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (z. B. Schulen oder Kindertagesstätten). Auch in Sport- und Schwimmhallen darf zukünftig nicht mehr geraucht werden. Weiterhin sind Nichtraucher in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, in Verwaltungseinrichtungen, Vereinen, Theatern oder Kinos geschützt.

Das Rauchverbot gilt im Saarland ab dem 15. Februar 2008 und Verstöße werden ab dem 1. Juni 2008 mit Geldbußen geahndet. Bei schweren Verstößen können diese Strafen sogar dazu führen, dass z. B. ein Wirt seine Konzession verliert.

Wie Sie sehen, gibt es im Saarland zwar Ausnahmen, aber diese sind in meinen Augen verhältnismäßig und sollten aus unserer Sicht den Rauchern zugestanden werden. Die Regelungen sind in den anderen Bundesländern ähnlich ausgestaltet.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Hübinger, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
16.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Hübinger,

wie ich in der Antwortliste sehen kann, wurde am 12.02.2008 von Ihnen schon eine Antwort bzgl Nichtraucherschutzgesetzt verfasst. Ich hätte eine kleine Nachfrage zu der von Ihnen gegebenen Antwort: Am 15.02 gegen 12 Uhr war ich in einem Restaurant und ein Gast am Nebentisch erhielt auf Nachfrage vom Gaststättenbesitzer die Erlaubnis zum Rauchen. Ich war damit nicht einverstanden und verwies auf das Inkraftreten des Gesetzes um 0.00Uhr. Die lapidare Antwort des Besitzers war nur, dass es ja erst ab 01.06 Strafen für Rauchen in Gaststätten gibt (die Gaststätte fällt auch nicht unter die Ausnahmeregelung) und deshalb der Gast rauchen darf. Was kann ich als Nichtraucher dagegen unternehmen, dass sich Gaststätten an die Gesetzeslage vom 15.02 halten ? Besteht eventuell auch Erfolg mit einer Anklage auf Körpeverletzung (Passivrauchen ist ja erwiesenermassen gesundheitsschädigend !) ?

Mit freundlichen Grüssen,


P.s.: Ich stimme übrigens mit der Meinung überein, dass ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmen Rauchern und Nichtrauchern die Umstellung erleichtern würde. In andern Ländern (aus welchen Gründen auch immer dort eine einheitliche Regelung ohne Ausnahmen zustande kam) funktioniert es doch auch. Und wenn man bedenkt, das > 65% der Bürger Nichtraucher sind, ist die Forderung nach Raucherkneipen aus betriebswirtschaftlichen Gründen (Ängste bzgl Mindereinnahmen) nahezu absurd ! Dieses Argument zur Abschwächung eines generellen Nichtraucherschutzgesetzes ist somit m.E. auch nicht valide.
Antwort von Anette Hübinger
bisher keineEmpfehlungen
04.03.2008
Anette Hübinger
Sehr geehrter Herr ,

in Deutschland ist es nicht unerheblich, durch welche Institutionen ein Rauchverbot zustande kommt. Der Bund hat im Rahmen seines Kompetenzbereiches umfassende Maßnahmen beschlossen. Um den Schutz vor dem Passivrauchen in Deutschland zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das dieses Ziel für seinen Zuständigkeitsbereich umsetzt. Das zum 1. September 2007 in Kraft getretende Gesetz des Bundes sieht künftig in Einrichtungen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs sowie in Personenbahnhöfen des öffentlichen Eisenbahnverkehrs ein allgemeines Rauchverbot vor. Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, ist es jedoch auch in Zukunft möglich, in bestimmten Bereichen abgetrennte Raucherräume einzurichten.

Die Verfassungsorgane des Bundes, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht sowie das Bundespräsidialamt haben sich auf eigenen Wunsch hin den Regelungen des Gesetzes zum Schutz vor dem Passivrauchen angeschlossen. Damit kann das Gesetz auch in diesen Einrichtungen volle Wirkung entfalten.

Sowohl das Rauchen, als auch das Passivrauchen kann bei Kindern und Jugendlichen zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Vor diesem Hintergrund dürfen ab dem 1. September 2008 Tabakwaren nur noch an Erwachsene (ab 18 Jahren) abgegeben werden. Darüber hinaus ist für Kinder und Jugendliche das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht mehr gestattet.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hochschulen sowie öffentliche Einrichtungen der Länder liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für den Schutz vor dem Passivrauchen bei den Bundesländern. Alle Bundesländer haben individuelle Rauchverbote erlassen, welche im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden. Diese Unterschiedlichkeit ist unserem föderalen Staatsaufbau geschuldet. Deshalb können wir unsere Situation nicht mit zentralistisch organisierten Ländern in Europa vergleichen. Auch wenn wir wollten, die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern verhindert eine generelle Regelung. Und ein komplettes Rauchverbot schränkt meiner Meinung nach die Freiheit der Raucher – nach Ihren Zahlen ja immerhin ca. 35 Prozent unserer Bevölkerung – unverhältnismäßig ein, und das sage ich als überzeugte Nichtraucherin.

Der von Ihnen beschriebene Fall ist natürlich ärgerlich. Ich muss allerdings aus meiner persönlichen Erfahrung anführen, dass es sich wohl eher um einen Einzelfall handelt. Sowohl im Saarland als auch in Berlin habe ich bisher keine solche Erfahrung machen müssen und ich habe den Eindruck – auch wenn einzelne Wirte und Presseartikel einen anderen Eindruck vermitteln wollen –, dass das Rauchverbot in seiner jetzigen Form gut angenommen und auch die Diskussion über mögliche Umsatzeinbußen bald verstummen wird. Meiner Meinung nach trifft das folgende Zitate des Spiegels (Ausgabe 8/2008) die Situation sehr gut: "Im vergangenen Jahr entwickelte sich der Kneipenumsatz in Baden-Württemberg (rauchfrei seit August) und Nordrhein-Westfalen (erst ab Juli 2008 rauchfrei) fast gleich". Von einem massenhaften "Kneipensterben" zu sprechen, entbehrt jeglicher Grundlage. Auch die Erfahrungen des europäischen Umlands sprechen gegen eine solche Entwicklung.

Ich bin der Meinung, dass eine Übergangszeit nicht unbedingt notwendig gewesen wäre, wir – als Nichtraucher – aber damit leben können. Ab Mitte des Jahres stehen dann auch entsprechende Instrumente parat, mit denen sich jeder Nichtraucher gegen Verstöße zur Wehr setzen kann. Wie schon geschrieben, werden ab dem 1. Juni 2008 Verstöße mit Geldbußen geahndet. Bei schweren Verstößen können diese Strafen sogar dazu führen, dass z. B. ein Wirt seine Konzession verliert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Anette Hübinger, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.04.2008
Von:

Guten Tag Fr.Hübinger,

halten sie als Juristin es für möglich das es Rechtsbeugung Im Saarland gibt,sowohl von der Saarländischen Landesregierung als auch von der Justiz ? Als Beispiel möchte ich auf www.rechtsverweigerung.de verweisen und stelle ihnen die ganz konkret die Frage wieso in einem Rechtsstaat so etwas möglich ist. Diese Seite beschreibt die Teilenteignung einer Familie aus St.Ingbert,mit unglaublicher krimmineller Energie seitens federführender Politiker.

Mit freundlichen Grüßen
J.W.
Antwort von Anette Hübinger
3Empfehlungen
16.05.2008
Anette Hübinger
Sehr geehrter Herr ,

als Juristin ist mir der Begriff der "Rechtsbeugung" natürlich bekannt. Es handelt sich dabei – einfach ausgedrückt – um die vorsätzliche Verletzung von Recht zum Vor- bzw. zum Nachteil einer Partei durch einen Richter oder durch einen sogenannten Amtsträger. In Fällen der Rechtsbeugung handelt es sich um Delikte, die auf Basis des Strafbesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Verurteilungen – jedoch kann ich nicht sagen in welcher Anzahl – kommen in unserem Rechtssystem vor und dies spricht in meinen Augen für ein funktionierendes Kontroll- bzw. Aufsichtssystem.

Die von Ihnen angeführte Homepage und der dort dargestellte Fall der Familie Schmelzer stellt die alleinige Sichtweise von Frau Schmelzer dar. Zu einer Auseinandersetzung gehören aber mindestens zwei Parteien, vergessen dürfen natürlich auch nicht die Sichtweisen der involvierten Behörden und Gerichte. Eine Beurteilung des Falles auf Basis der Aussagen nur einer Seite vorzunehmen, halte ich nicht für ausreichend, auch der Wahrheitsgehalt der Ausführungen kann meinerseits nicht nachvollzogen werden.

Grundsätzlich ist abschließend anzumerken, dass im Grundgesetz eine Gewaltenteilung festgeschrieben ist, die nach Art. 97 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG vorsieht, dass Legislative – dazu zähle ich als Abgeordnete – und Exekutive keine Kontrollbefugnisse über die Gerichte innehaben. Des Weiteren verbietet mir das Rechtsberatungsgesetz, juristische Ratschläge in Bezug auf (laufende/anhängige) Verfahren auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Hübinger, MdB
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