Andreas Schmidt (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Andreas Schmidt
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Landeslistenplatz
33, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Bespitzelung von Kunden und Mitarbeitern durch ein Unternehmen ist nicht hinnehmbar. Wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Ralf Hoog am 8. April 2008 schrieb, bin ich nach wie vor dafür, die Aufklärung der Vorwürfe gegen LIDL abzuwarten und danach zu überlegen, ob und wie der Datenschutz am Arbeitsplatz verbessert werden muß. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Rente mit 67
06.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

endlich wurde die ersten Schritte zur mehr als überfälligen Reform der Rente getan.
Die "Bürger und Bürgerinnen" wie wir von ihnen genannt werden, hatten schon zu Herrn Blüms Zeiten erkannt, dass das Rentensystem nicht haltbar ist. Aber warum gibt es immer noch previligierte Bevölkerungsgruppen (Beamte, Abgeordnete, Selbständige etc.), die von dieser gigantischen Geldvernichtung ausgenommen sind?

Dürfte ich meine Beiträge privat einsetzen ginge es mir im Alter sehr gut. So aber werde ich gezwungen für "Andere" zu bluten und am Ende ohne ausreichendes Einkommen dastehen.

Warum ist es unmöglich, die antiquierten Sozialsysteme auf eine Finanzierung aus Steuern umzustellen? Dann wären die Sozialleistungen zum ersten Mal wirklich eine solidarische Leistung aller Deutschen.

Ein weiteres Ärgernis ist für mich die Tatsache, dass sowohl Beamte als auch die Abgeordneten, die für die Gesetze zuständig sind, von den Folgen ihrer Entscheidungen nicht betroffen sind. Ähnliches gilt auch im Gesundheitswesen, wo es einfach ist, Kürzungen für gesetzlich versicherte zu beschließen, wenn man selbst privat versichert ist.

Ich würde morgen die Partei wählen, die alle staatlichen Leistungen ausschließlich aus Steuermitteln finanziert und ehrlich genug ist, diese Leistungen auf das Existenzminimum zu beschränken.
Hierdurch würden 2 Ziele erreicht. Erstens beteiligten sich endlich alle Bundesbürger an den Sozialkosten und zweitens würde das Prinzip der Leistungsfähigkeit erstmalig angewandt.
Antwort von Andreas Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
11.12.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Dezember dieses Jahres.

Die Altersicherung in Deutschland ruht derzeit auf drei Säulen: Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und private Vorsorge. Ich halte die von Ihnen vorgeschlagene radikale Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine rein steuerfinanzierte Grundsicherung weder für rechtlich durchführbar noch für wünschenswert.

Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Form der Alterssicherung. Die Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung und die langfristig sinkende Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten führen dazu, daß zunehmend weniger Arbeitende einer wachsenden Zahl an Rentnerinnen und Rentnern gegenüberstehen. Der Generationenvertrag muß deshalb auf eine stabile Basis gestellt werden, die den jungen Menschen eine sichere Lebensplanung ermöglicht und Älteren ein hohes Maß an Verläßlichkeit bietet. Dazu gehört für mich zwingend, daß die gesetzliche Rentenversicherung auch künftig einen spürbaren Bezug zur Beitragsleistung aufweisen muß.

Die Abgeordnetenentschädigung und Altersversorgung sind immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewußt. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt gesellschaftliche und politische Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung. Eine unabhängige Kommission kam bereits 1993 nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis, daß eine Umstellung der Altersversorgung für Abgeordnete auf Versicherungsbasis nicht kostengünstiger wäre.

Solidarität und soziale Sicherheit kommen nicht in erster Linie vom Staat sondern von den Menschen. Meine Fraktion ist deshalb einer sozialen Politik verpflichtet, die die Lebenschancen der Menschen verbessert. Eine nur auf finanzieller Zuwendung beruhende Vorstellung von Sicherheit und Solidarität lehnen wir ab. Nur eine Kombination aus bürgerlichem Engagement, Eigenverantwortung und Staat kann die Sicherheit schaffen, welche die Menschen brauchen. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, daß die Altersicherung in Deutschland hierfür auch in Zukunft steht.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
11.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

da insbesondere die CDU die sog. Leistungsgesellschaft propagiert, sollten sich auch die Abgeordneten zu einer leistungsbezogenen Bezahlung ihrer Tätigkeit entschließen, so wie sie in vielen Branchen schon üblich ist.

Was halten Sie davon, in diese Diäten-Berechnung z.B. folgende Faktoren einfließen zu lassen?
1. Arbeitslosenrate
2. Inflationsrate
3. Änderung des BIP
4. Abgaben-Belastung des Bürgers (Brutto / Netto)
5. Einkommenszuwachs der Arbeitnehmer im Vergleich zu Unternehmensgewinnen
6. - ggf. weitere -

Hier werden nachweisbare Erfolgsfaktoren zur Ermittlung der Diäten herangezogen. Dies ist sicherlich besser als sich permanent dem Vorwurf auszusetzen, in Selbstbedienungsmentalität die Diäten erhöht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Andreas Schmidt
1Empfehlung
13.12.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Dezember dieses Jahres zum Thema "Abgeordnetenentschädigung".

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Diese Entschädigung soll die Entschließungsfreiheit des Abgeordneten gegenüber der öffentlichen Gewalt und einflußreichen gesellschaftlichen Kräften sichern (Sachs/Magiera "Grundgesetz" Art.48 Rn.17 mwN).

Ich halte die Abgeordnetenentschädigung in ihrer jetzigen Form für richtig, weil sie ermöglicht, daß jeder Abgeordnete unabhängig und nur seinem Gewissen verpflichtet entscheiden kann - so wie es das Grundgesetz vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Rente mit 67
13.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Antwort, die jedoch an meiner Fragestellung vorbeiging.

Sicherlich ist die gesetzliche Altersvorsorge heute ein wichtiges Standbein. Aber allen Beteiligten ist klar, dass die Bedeutung der gesetzlichen Rente immer mehr abnehmen wird. Die demographischen Rahmenbedingungen sind nun einmal so, dass das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern immer schwieriger wird.

Das bedeutet für mich, dass ich heute horrende, monatliche Beiträge in ein System einzahlen muß und ab 2033, nach derzeitiger Rechtslage, eine Rente auf Sozialhilfeniveau erhalten werde. Könnte ich, so wie Beamte, Selbständige und Abgeordnete, diese Beiträge für die private Vorsorge verwenden, hätte ich im Alter ein sorgenfreies Leben.
Sicherlich geht es nicht allen Menschen im Land so gut, dass die finanziellen Mittel für eine derartige Absicherung reichen. Aber diese Menschen werden auf jeden Fall auf Sozalhilfeniveau leben und könnten damit von einer stuerfinanzierten Grundsicherung leben.
An diesen Tatsachen werden auch alle ideologischen Diskussionen nichts ändern.

Meine Frage war aber eher darauf ausgerichtet, warum es Personengruppen gibt, die von diesem Zwangssystem ausgenommen sind und sich der Solidargemeinschaft entziehen dürfen. Wenn dieses System so wichtig ist, wie Sie schreiben, warum gibt es dann die Ausnahmen ?

Sicherlich könnte man eine gesetzliche Pflicht zur privaten Absicherung bzw. Vorsorge festschreiben, um die zukünftige Belastung mit Sozialtransfers zu begrenzen.

Auf jeden Fall finde ich es wünschenswert, dass alle Bundesbürger sich an den Sozialkosten beteiligen. Dementsprechend sollten entweder die Beamten, Selbständigen und Abgeordneten ebenfalls in die gesetzlichen Sicherungssysteme aufgenommen werden oder aber alle Bundesbürger von der Versicherungspflicht entbunden werden.

Es darf einfach nicht sein, dass diejenigen, die die Bedingungen, Regeln und Gesetze festlegen von den Folgen ausgenommen sind.
Antwort von Andreas Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
19.12.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Frage vom 13. Dezember 2007.

Wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 11. Dezember dieses Jahres schrieb, halte ich nichts von dem von Ihnen vorgeschlagenen radikalen Umsturz der historisch gewachsenen sozialen Sicherungssysteme. Es kommt vielmehr darauf an, sie an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Dies´ gilt selbstverständlich für alle Bereiche – so war etwa die jetzige Reform der Abgeordnetenentschädigung auch der Einstieg in eine Neuregelung der Altersversorgung für Abgeordnete.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich habe eine Verfassungsrechtliche Frage an Sie, weil ich mich mit dem deutschen Recht befasse. Im Artikel 146 GG ist festgelegt, dass nach der Vollendung Einheit und Freiheit Deutschlands eine neue Verfassung für das ganze gesamte deutsche Volk in Kraft treten soll. Ich möchte fragen, ob dieses Artikel zuweilen eine Anwendung findet und ob in der nahen Zukunft eine solche neue Verfassung möglich oder geplant ist oder ob dieser Artikel schon praktisch ,, tot " ist. Vielen Dank für die Antwort.
Antwort von Andreas Schmidt
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19.12.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Dezember 2007 zum Artikel 146 Grundgesetz.

Anders als Sie formulieren, fordert Artikel 146 Grundgesetz in seiner heutigen Fassung nicht, dass nach der Vollendung Einheit und Freiheit Deutschlands eine neue Verfassung für das ganze gesamte deutsche Volk in Kraft treten soll. Er stellt in seiner neuen Fassung vielmehr unmißverständlich klar, dass die Einheit Deutschlands vollendet ist: "Artikel 146 Grundgesetz. Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Weitere Einzelheiten zu dieser Norm sind in jedem Kommentar zum Grundgesetz nachzulesen. Ob und gegebenenfalls wie Artikel 146 Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung angewendet werden wird, bleibt abzuwarten. Ich halte dies für eher unwahrscheinlich.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.01.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Schmidt,

wenn ich den veröffentlichten Kommentaren zur geplanten Neufassung der Strafvorschriften zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung Glauben schenken soll, sollen als "sexuell aufreizend" interpretierbare Fotos von Jugendlichen (zum Beispiel in Badekleidung) demnächst als Kinder- oder Jugendpornographie gelten. Damit gehen die geplanten Strafvorschriften über die unstrittige Ächtung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs weit hinaus.

Hierzu habe ich einige Fragen an Sie als Vorsitzendem des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag.

1. Ob man es begrüßt oder nicht: Die permanente Aufzeichnung sämtlicher Lebensbereiche auf elektronischen Medien wird heute immer mehr zur Selbstverständlichkeit. Das gilt besonders für junge Menschen.
  • Wessen sexuelle Selbstbestimmung wollen Sie schützen und wovor, wenn Sie Jugendlichen ihr Recht auf das eigene Bild unter Androhung drastischer Strafen einschränken?

2. Welchen Anteil der Bevölkerung und welchen Anteil von bisher als legitim erachteten Schriften und Darstellungen nehmen Sie zu kriminalisieren in Kauf?
Vielleicht sind die folgenden Fragen arg überspitzt, liegen aber dennoch auf der Hand:
  • Wollen Sie jedes Straßenfoto aus den 1970-Jahren (Teanager in engen Jeans und Miniröcken mit sich abzeichnenden Geschlechtsorganen) zur Kinder- oder Jugendpornographie erklären?
  • Wollen Sie aus den Kunsthallen Deutschlands alle Gemälde und Skulpturen mit Aktdarstellungen Jugendlicher entfernen und als Jugendpornographie vernichten lassen?
  • Wollen Sie der gesetzestreuen Bevölkerung zumuten, in ihre Keller und Dachböden zu gehen, um Familienalben, Firmenarchive, Kunstbücher, alte Versandhauskataloge und Zeitschriften mit möglicherweise als "sexuell aufreizend" interpretierbaren Fotos von Jugendlichen noch rechtzeitig zu entsorgen?

3. Ist es eigentliche Ziel der geplanten Änderungen, mit Hilfe des Strafrechtes stärker als bisher moralische Vorstellungen zu verankern?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von Andreas Schmidt
1Empfehlung
22.01.2008
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht es darum, Kinder künftig noch besser vor Mißbrauch zu schützen. Das unterstütze ich sehr.

Zu dem Schutz vor Mißbrauch gehört sowohl der Schutz Minderjähriger in ihrer sexuellen Selbstbestimmung als auch der Schutz ihres Rechtes am eigenen Bild – insbesondere vor vermeintlichen "Kunstfotographen". Hierin eine geplante Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung zu vermuten, wäre nicht nur "arg überspitzt".

Es ist auch sachlich nicht haltbar.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Ihre Frage an Andreas Schmidt
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