Andreas Schmidt (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Andreas Schmidt
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Landeslistenplatz
33, Nordrhein-Westfalen
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(...) Am 14. Juni 2008 wurde auf dem Landesparteitag der CDU ein Antrag eingebracht, der vorsah, die private Haltung gefährlicher exotischer Tiere zu beschränken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Andreas Schmidt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.10.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich möchte auf die Frage von Herrn Ablass vom 29.08.2007 zurück kommen. Ihr Hinweis, sich an einen Anwalt zu wenden, verrät zwar Standesbewusstsein, geht aber am Thema vorbei. Herr Ablass bemängelt eine der vielen Inkonsistenzen im deutschen Rechtssystem (die zumeist auch materiell ungerecht sind) und die Folgen daraus für ihn persönlich.

1. Die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen "verheiratet" und "getrennt lebend" führt tatsächlich zu einer Steuerbelastung, die proportional zur Unterhaltsbelastung steigt. Etwas vereinfacht ausgedrückt: Jemand wie ich (getrennt lebend seit acht Jahren) unterhält eine Frau und zwei Kinder aus der "gescheiterten" Ehe durch Unterhaltszahlungen und eine Frau und zwei Kinder als neue Familie. Ich unterhalte also de facto zwei Familien - werde aber de jure wie ein Alleinstehender mit Steuerklasse 1 besteuert, zahle also mehr Unterhalt und mehr Steuern, habe selbst fast nichts mehr zum Leben.

2. Die Obergrenzen zur Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen korrespondieren leider nicht mit den Obergrenzen des Unterhalts, die gibt es nämlich nicht. Man(n) kann verurteilt werden, beliebig viel Unterhalt zu zahlen die Steuerlast kann man dadurch kaum mindern.

Im Sinne von Herrn Ablass und Tausenden von "Zahlmännern" frage ich: Ist das so gewollt? Sollen unterhaltspflichtige Männer weiter systematisch steuerlich benachteiligt werden? Wenn nicht: Wann wird die Bundesregierung dem abhelfen? Wäre nicht vor dem Hintergrund zurück gehender Geburtenzahlen ein bisschen Logik in der familienrelevanten Gesetzgebung angebracht?

Ich bedanke mich im Voraus für eine fundierte Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüssen
Dr. -
Antwort von Andreas Schmidt
3Empfehlungen
24.10.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr Dr. -,

wie Sie den Bestrebungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen der Unterhaltsrechtsreform entnehmen können, nehmen wir die Familienpolitik und dabei in erster Linie den Schutz des Kindeswohls sehr ernst.

Eine Anwendung der Steuerklasse 3 für Geschiedene oder dauerhaft getrennt Lebende, wie sie Herr Ablass angeregt hat, halte ich nicht für angebracht, da sie für die Umsetzung des sogenannten Ehegattensplittings gedacht ist. Mit diesem wird das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt, sodaß letztlich nicht der einzelne Ehepartner, sondern die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet wird. Das ist nach einer Scheidung nicht mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Soziales
12.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

seit 1997 habe ich rein privates Geld in ein "Versorgungslohn"-modell eingezahlt. Immer habe ich den vollen Beitrag zur Sozialversicherung bezahlt.Trotzdem muß ich nun 10 Jahre lang lt. Art.Nr.1 Nr.143 GMG vom 14.11.2003 monatlich 1/120 des Auszahlungsbetrages versteuern. Hätte ich das Geld zur Sparkasse gebracht, wären nur für die Zinsen Beiträge zu entrichten. Ich wurde informiert, daß unter 1BvR 1924/07 eine Verfassungsbeschwerde läuft .
Frage: Ist es notwendig, zusätzlich privat gegen den sagen wir mal völlig unbegründeten, aber gesetzlich auferlegten Diebstahl von Privatvermögen zu klagen?
Zur Erklärung : Die erhaltenen Zinsen sind sehr viel weniger, als das nun 10 Jahre zu zahlende Geld.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Andreas Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
14.11.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 12. November 2007, in der Sie mir Ihre persönliche Situation schildern.

Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich Ihnen in meiner Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses über www.abgeordnetenwatch.de keinen Rechtsrat erteilen darf. Zur Klärung der Frage, ob in Ihrem Fall eine Klage sinnvoll wäre oder nicht, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Soziales
18.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,
danke für Ihre Antwort vom 14.11.2007, die nichtssagend ausfiel, weil ich falsch gefragt habe. Also frage ich nun direkter : Wie kann einer Gesetzesvorlage zugestimmt werden, die entgegen der Verfassung im Falle von rein privat arrangiertem "Versorgungslohn" als Altersversorgung eine Vermögensbesteuerung festlegt und das noch ohne Bestandsschutz. D.h. wäre das Geld als Festgeld angelegt worden, wäre nur die Besteuerung der Zinsen gegeben.
Wieso kann so ein Unterschied entstehen - der ja die Aufhebung der Besteuerungsgrenzen für Krankenkassen und Pflegeversicherung bedeudet?
Ist den beschließenden ,in der Regel wenigen Abgeordneten bei solchen Debatten, die wirkliche Tragweite der Ungerechtigkeit / Unverhältnismäßigkeit bewußt ?
Ist Ihnen das als Vorsitzender des Rechtsausschusses bewußt ?
Es kann doch nicht Sinn des Sparens sein, daß man nach Jahren der Geldanlage völlig unspekulativen Charakters Viel Geld einbüßt !

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Andreas Schmidt
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26.11.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Frage zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz).

Die CDU/CSU-Fraktion im 15. Deutschen Bundestag hat im Sommer 2003 mit der damaligen Regierungskoalition einen Kompromiß zum GKV-Modernisierungsgesetz vereinbart. Das wichtigste Ziel dieser parteiübergreifend getroffenen Reform war es, einen Beitrag zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Senkung der Lohnnebenkosten zu leisten - beispielsweise durch die Erhöhung der Transparenz bei Abrechnungen, Angeboten sowie Leistungen, die Erweiterung der Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten, die Intensivierung des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit oder die Verminderung des bürokratischen Aufwands.

Ich halte diesen beim GKV-Modernisierungsgesetz gefundenen Kompromiß für verfassungsgemäß. Meine Fraktion hat damals sehr deutlich gemacht, daß die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahren an einer zunehmenden Errosion der Einnahmenbasis litt (BT-Drs.15/1600 Seite 9). Um weiterhin einen hohen Standard an Gesundheitsfürsorge zu gewährleisten und eine "Rationierung" von Gesundheitsleistungen zu vermeiden, waren die durch das GKV-Modernisierungsgesetz getroffenen Belastungen aus meiner Sicht unumgänglich. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde letztlich gewährleistet, daß der Sicherungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen durch diese auch weiterhin erfüllt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

zu dem Gesetzentwurf Drs. 16/3439 der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie " hat der Rechtsausschuss am 18. Juni dieses Jahres eine Anhörung durchgeführt.

Der Entwurf war letzte Woche erneut auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses und auch der des Bundestages, wurde aber erneut vertagt.

Meine Fragen dazu sind:

Welchen Stand hat das Gesetzgebungsverfahren?

Hält Ihre Fraktion an dem Entwurf der Bundesregierung fest oder werden die Einwände und Bedenken, die von Seiten der Sachverständigen geäußert wurden, Auswirkungen auf das Gesetzesvorhaben haben?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Andreas Schmidt
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28.11.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 22. November dieses Jahres zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie.

Der Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens verzögert sich, weil ein Bericht der Europäischen Kommission abgewartet werden soll. Selbstverständlich werden auch die Ausführungen der eingeladenen Sachverständigen bei den Beratungen über den Gesetzentwurf berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Soziales
05.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

danke für Ihre diplomatische, aber dem Sinn meiner Frage nicht gerechten Antwort. Die Geldbeschaffung für das Gesundheitssystem wird verstanden. Aber es kann eben nicht so weit gehen, daß in der tat eine Besteuerung des Vermögens dabei herauskommt und die MdB d e r M e i n u n g sind, das wäre verfassungskonform. Herr Gysi odr Fischer ? hat mal angeregt, daß über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus Beiträge entsprechend des Einkommens erhoben werden - aber niemand hat den gedanken aufgenommen. Nur im geschilderten konkreten Fall wird kassiert. Ich glaube, daß an diese Fälle gar nicht gedacht wurde, weil mein Problem sicher sehr selten ist, da die meisten Versorgungslöhne von den Arbgeitgebern hochgradig finanziert werden. Für so ein Versäumnis hätte ich Verständnis, wenn daraus die Korrektur als Schlußfolgerung erfolgen würde. Auch MdB können ja mal Fehler machen. Wenn aber keine Neubewertung für die entstandene Situation erfolgt,bleibt wohl wirklich nur der Weg der verfassungsmäßigen Überprüfung.
Wollen Sie das bei so einer klaren Lage ?

Ich darf nochmals um Ihre Antwort ( mit fakten, nicht Meinungen )bitten, da Sie nun einmal der Zuständige sind - danach verpreche ich , Sie nicht mehr weiter zu beanspruchen.


Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Andreas Schmidt
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11.12.2007
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihnen meine Position bereits mit meiner Antwort vom 26. November 2007 ausführlich dargestellt.

Daran wird sich auch durch erneute Nachfragen nichts ändern. Im übrigen sind Maßstab meines Handelns als Abgeordneter die Artikel des Grundgesetzes und nicht mutmaßliche Äußerungen eines Herrn Fischer oder Gysi.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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