Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich möchte auf die Frage von Herrn Ablass vom 29.08.2007 zurück kommen. Ihr Hinweis, sich an einen Anwalt zu wenden, verrät zwar Standesbewusstsein, geht aber am Thema vorbei. Herr Ablass bemängelt eine der vielen Inkonsistenzen im deutschen Rechtssystem (die zumeist auch materiell ungerecht sind) und die Folgen daraus für ihn persönlich.
1. Die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen "verheiratet" und "getrennt lebend" führt tatsächlich zu einer Steuerbelastung, die proportional zur Unterhaltsbelastung steigt. Etwas vereinfacht ausgedrückt: Jemand wie ich (getrennt lebend seit acht Jahren) unterhält eine Frau und zwei Kinder aus der "gescheiterten" Ehe durch Unterhaltszahlungen und eine Frau und zwei Kinder als neue Familie. Ich unterhalte also de facto zwei Familien - werde aber de jure wie ein Alleinstehender mit Steuerklasse 1 besteuert, zahle also mehr Unterhalt und mehr Steuern, habe selbst fast nichts mehr zum Leben.
2. Die Obergrenzen zur Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen korrespondieren leider nicht mit den Obergrenzen des Unterhalts, die gibt es nämlich nicht. Man(n) kann verurteilt werden, beliebig viel Unterhalt zu zahlen die Steuerlast kann man dadurch kaum mindern.
Im Sinne von Herrn Ablass und Tausenden von "Zahlmännern" frage ich: Ist das so gewollt? Sollen unterhaltspflichtige Männer weiter systematisch steuerlich benachteiligt werden? Wenn nicht: Wann wird die Bundesregierung dem abhelfen? Wäre nicht vor dem Hintergrund zurück gehender Geburtenzahlen ein bisschen Logik in der familienrelevanten Gesetzgebung angebracht?
Ich bedanke mich im Voraus für eine fundierte Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
Dr.


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