Andreas Schmidt (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Andreas Schmidt
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Mülheim - Essen I
Landeslistenplatz
33, Nordrhein-Westfalen
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Ich halte eine Prüfung des Entschädigungssatzes für angebracht. (...)
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.05.2008
Von:

Die Diskussion, den Flughafen Mülheim/Essen weiterauszubauen und damit dem Bürger noch mehr Lärm aufzuhalsen ist mehr als aberwitzig. Es kann doch nicht angehen, dass einige wenige unserer Mitmenschen zu Ihrem Vergnügen oder auch zur schnelleren Verkehrsanbindung (dabei ist Düsseldorf nur ein paar Kilometer weiter weg) eine ganze Stadt mit Ihrem Lärm belästigen. Wie stehen Sie, sehr geehrter Herr Schmidt zu dieser Diskussion?

Mfg
Antwort von Andreas Schmidt
1Empfehlung
06.05.2008
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 2. Mai dieses Jahres.

Wie Ihnen sicher bekannt ist, setzt sich die CDU Mülheim an der Ruhr für eine Schließung des Flughafens ein.

Leider ist dies´ derzeit jedoch rechtlich nicht durchsetzbar. Daher werden wir weiterhin alles daran setzen, zumindest einen Ausbau des Flughafens zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

wie stehen Sie zum Thema "Direkte Demokratie"? Was halten Sie beispielsweise vom Vorschlag des Vereins für Mehr Demokratie e.V. ( www.mehr-demokratie.de ) für die Ermöglichung eines bundesweiten Volksentscheids? Können Sie Ihre Meinung erläutern?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Andreas Schmidt
2Empfehlungen
19.06.2008
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Juni 2008 zum Thema "Direkte Demokratie".

Selbstverständlich bin ich für neue Wege der Bürgerbeteiligung, etwa über www.abgeordnetenwatch.de offen, welches vom Verein Mehr Demokratie e. V. mit initiiert wurde.

Ich halte aber Volksbegehren auf Bundesebene auch nicht für ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit, als das sie so gerne angepriesen werden. Auch die Berliner CDU hat vor kurzem beim Volksentscheid zum Erhalt des Flughafens Tempelhof erfahren müssen, daß zwar die Mehrheit der Abstimmenden gegen eine Schließung des Flughafens votierte. Aufgrund der geringen Wahlbeteiligung wurde das notwendige Quorum trotzdem knapp verfehlt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Aufgrund der in letzter Zeit ja fast schon zur "Regel" gewordenen vorausschauenden Korruption mancher Mandatsträger in diesem Lande frage ich mich, ob gegen diesen Tatbestand seitens Ihres Ausschusses in absehbarer Zeit etwas unternommen wird.

Zur Erklärung:
"vorausschauende Korruption" ist opportune Aktivität mit dem Ausblick auf einen lukrativen Posten nach Beendigung der politischen Aktivitäten wie zum Beispiel bei Schröder, Clement, Müller,Wiesheu usw,..

Ist seitens des Gesetzgebers an eine längst überfällige Einführung einer Karenzzeit für Mandatsträger gedacht? Oder auf welche andre Weise wollen Sie die Einflussnahme des Kapitals auf politische Entscheidungsträger verhindern?

vielen Dank im Voraus
Antwort von Andreas Schmidt
1Empfehlung
18.06.2008
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Juni 2008.

Ich halte es zunächst für absolut unzulässig, jedem, der nach seiner politischen Laufbahn in einem privaten Unternehmen tätig wird, zu unterstellen, dies´ sei eine "Belohnung" für politische Entscheidungen. Den in diesem Zusammenhang häufiger gemachten Vorschlag einer "Karenzzeit" halte ich zudem für wenig praktikabel.

Fachpolitiker sind nicht nur innerhalb ihrer Fraktion für ein bestimmtes Themengebiet zuständig, sie kommen - wie der Name schon andeutet - auch oft vom Fach. Wenn man ihnen nun nach Ende ihres Mandates für beispielsweise zwei Jahre untersagen würde, in ihrem eigentlichen Arbeitsgebiet tätig zu werden, wäre dies´ aus meiner Sicht eine sehr einschneidende Maßnahme, deren Nutzen indes fraglich erschiene.

Sie würde zudem möglicherweise die Grundsätze des grundgesetzlich geschützten Abgeordnetenmandates verletzen, weil dann aus einer Tätigkeit als Abgeordneter eventuell ein nachfolgendes Arbeitsverbot bzw. eine starke Arbeitsbeschränkung resultierte.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Internationales
06.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

auch ich habe ein Frage an Sie die auch das Thema Korruption berührt, jedoch im internationalen Kontext,

Seit Dezember 2005 ist die UN Konvention gegen Korruption in Kraft - sie wurde von 140 Nationen, darunter auch deutschland, unterzeichnet. Mittlerweile wurde die UN Konvention von ca. 100 Staaten ratifiziert (bspw. Großbritanien, Frankreich, Kanada, Spanien, Polen, USA etc.). Deutschland dagegen hat die Konvention immer noch nciht ratifiziert.
Dies liegt bekanntermaßen an einer bisher ausbleibenden Neufassung des § 108 e STGB (Abgeordnetenbestechung).

Wo steht die Große-Koalition im Allgemeinen und besonders Sie - insbesondere in Ihrer Position als Vorsitzender des Rechts-Ausschusses in dieser Frage?

Im Prinzip sollte eine Initiative zur Neufassung des 108 e aus den Reihen der Abgeordneten selbst kommen, da die Parlamentarierer ja unmittelbar bestroffen sind. Hier hat haben sich die beiden großen Parteien bisher vornehm zurückgehalten.

Mit besten Grüßen,

Antwort von Andreas Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
23.06.2008
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

inwieweit eine Reform des § 108e StGB erforderlich ist, wird derzeit debattiert. Auch der bestehende § 108e StGB sieht für Stimmenkauf bzw. -verkauf Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Aus meiner Sicht hat sich diese Vorschrift auch bewährt, so daß ich hier keine wirkliche Notwendigkeit zu einer Änderung sehe.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

die NRW-CDU will ein privates Halteverbot für gefährliche exotische Tiere. In diesem Link nachzulesen: www.rundschau-online.de

Das ist m.E. ansich sehr zu unterstützen. Denn man gefährtet ggf. auch andere Menschen mit diesen Tieren. Besonders Kinder!

Ist es aber ausgeschlossen, dass das ein Einstieg in ein Halteverbot ist, welches viele Tiere betreffen würde?

In den 1980 und 1990er Jahren wollten dies politische Gruppen durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Andreas Schmidt
bisher keineEmpfehlungen
23.06.2008
Andreas Schmidt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Juni dieses Jahres bezüglich eines Verbotes der Haltung exotischer Tiere in NRW.

Grundsätzlich ist die Frage derartiger Verbote natürlich Ländersache. Ich teile Ihnen aber gerne den derzeitigen Sachstand mit: Am 14. Juni 2008 wurde auf dem Landesparteitag der CDU ein Antrag eingebracht, der vorsah, die private Haltung gefährlicher exotischer Tiere zu beschränken. Diesem Antrag wurde dahingehend zugestimmt, nun seitens der Landtagsfraktion ein Gesamtkonzept zu erarbeiten – dies´ soll aber nicht nur den Schutz von Menschen sondern auch Tierschutzfragen einschließen.

Derzeit existiert also noch kein Gesetzentwurf. Ein Einstieg in ein massenhaftes Verbot der Haltung aller möglicher Tierarten liegt in der jetzt geführten Diskussion aber mit Sicherheit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt
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