Andrea Wicklein (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Andrea Wicklein
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonomin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Landeslistenplatz
4, Brandenburg
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(...) Nicht teilen kann ich Ihre Auffassung, dass sozial-, klima- und verkehrspolitische Belange bei der Teilprivatisierung auf der Strecke geblieben sind. Zum einen war es uns wichtig, den konzerninternen Arbeitsmarkt der DB AG zu erhalten. Wir haben das im Koalitionsantrag auch noch einmal bekräftigt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
30.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Wicklein,

als Wähler Ihres Wahlkreises richte ich zwei Fragen Sie: Warum haben Sie dem EU-Vertrag von Lissabon im Bundestag zugestimmt? Worauf fußt Ihre Überzeugung, die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler Ihres Wahlkreises würde diesen "Reformvertrag" - mit der Abtretung souveräner Hoheitsrechte an völlig unzureichend demokratisch konstituierte Organe der Europäischen Union - gutheißen?

Vielen Dank für eine Antwort, die den gestellten Fragen nicht ausweicht.
Antwort von Andrea Wicklein
3Empfehlungen
05.05.2008
Andrea Wicklein
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, in der Sie mir ihre Bedenken hinsichtlich des Lissaboner Vertrages und meinem Abstimmungsverhalten.

Die in Ihrer Anfrage gegen den Vertrag von Lissabon vorgebrachten Argumente, treffen aus meiner Sicht nicht zu.

Der Vertrag von Lissabon bringt der Europäischen Union mehr Handlungsfähigkeit, mehr Demokratie und mehr Transparenz. Die Grundrechtecharta wird für die Unterzeichnerstaaten rechtsverbindlich, das Europäische Parlament wird in der Gesetzgebung gleichberechtigt, und die nationalen Parlamente bekommen eine eigenständige Rolle in Subsidiaritätsfragen. Daher begrüße ich den Vertrag von Lissabon.

Der Vertrag von Lissabon eröffnet mehr Chancen für den sozialen Fortschritt, ein zentrales Ziel der EU ist die soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt. Durch eine bessere Zuordnung, was gemeinsame Ziele, wie etwa den sozialen Fortschritt und was dessen Instrumente sind, wie etwa der Wettbewerb, ist klargestellt, wonach die Union strebt und welche Mittel sie einsetzen kann, wenn sie diese Ziele verwirklichen will, zudem wird durch den Vertrag von Lissabon erstmals eine Grundlage für die europarechtliche Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen.

Dass sie das neue Abstimmungssystem im Ministerrat als "Abtretung souveräner Hoheitsrechte an unzureichend demokratisch konstituierte Organe" bezeichnen, verwundert mich. Das neue Abstimmungssystem macht Entscheidungen im Ministerrat gerechter. Eine Mehrheit ist dort ab dem 1. November 2014 erreicht, wenn die Stimmen 55% der Mitgliedstaaten und 65% der Bevölkerung der Union ausmachen, was als "doppelte Mehrheit" bezeichnet wird. Bis dahin wird diese Mehrheit mit einem System von gewichteten Stimmen berechnet, das die großen Mitgliedstaaten nicht angemessen widerspiegelt. Mit der doppelten Mehrheit hingegen wird jeder Staat genau entsprechend seiner Größe bei den Abstimmungen erfasst.

Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, teile ich Ihre Bedenken hinsichtlich des Lissaboner Vertrages nicht. Ich halte den Vertrag von Lissabon für einen zentralen Baustein für die Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union, daher habe ich diesem nach reiflicher Überlegung zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Wicklein
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
05.05.2008
Von:

sehr geehrte Frau Wicklein .

dise Vertrag von Lissabon soll vorhier als EU konstytucion sien Aber wegen breite ablehnung von EU Bürger in Frankreich , Belgien , Niderlanden , EU comision hat einfache umweg genomen und jetzt heiss es Vertrag von Lissabon , über vertrege Volks ist nicht gefragt . Sind Sie sicher das haben Sie in Namen Volkes gehandelt ?...

MfG
B.Wieclaw
Antwort von Andrea Wicklein
2Empfehlungen
15.05.2008
Andrea Wicklein
Sehr geehrter Herr Wieclaw,

ich danke Ihnen für Ihre Frage, vom indem Sie mir ihre Bedenken hinsichtlich der demokratischen Legitimation des Lissaboner Vertrages mitteilen.

Für mich ist es keineswegs undemokratisch, dass mit dem Lissaboner Vertrag die Substanz des – in Frankreich und den Niederlanden abgelehnten – Verfassungsvertrages bewahrt werden konnte.

Denn in zwei Mitgliedstaaten, Spanien und Luxemburg, wurde der Verfassungsvertrag in Referenden angenommen. In weiteren 16 Mitgliedstaaten wurde der Verfassungsvertrag parlamentarisch ratifiziert. Soll Zustimmung weniger zählen als Ablehnung? Diese überwiegende Zustimmung konnte bei einer neuen Lösung doch nicht einfach ignoriert werden. Mit dem Lissaboner Vertrag wird deshalb auf die Bedenken gegenüber dem Verfassungsvertrag eingegangen, ohne dessen Innovationen aufzugeben.

Der Vertrag von Lissabon eröffnet mehr Chancen für den sozialen Fortschritt. Ein zentrales Ziel der EU ist die soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt. Durch eine bessere Zuordnung, was gemeinsame Ziele, wie etwa den sozialen Fortschritt und was dessen Instrumente sind, wie etwa der Wettbewerb, ist klargestellt, wonach die Union strebt und welche Mittel sie einsetzen kann, wenn sie diese Ziele verwirklichen will. Zudem wird durch den Vertrag von Lissabon erstmals eine Grundlage für die europarechtliche Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen. Ich bin daher davon überzeugt, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gehandelt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Wicklein
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
05.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Wicklein,

vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage bezog sich weniger auf die von Ihnen bezeichneten Inhalte des "Lissabon-Vertrages", sondern auf die - unserem Grundgesetz zum Teil widersprechenden und diesem nun dann völkerrechtlich übergeordneten - Punkte, wie z.B. die Wiedereinführung der Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen (Erläuterungen zur Charta der Grundrechte zu Artikel 2, Absatz 2 EMRK), die Möglichkeit eines, u.U. auch präventiven, Militäreinsatzes im Innern der EU (AEUV Art. 222), die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Verbesserung ihrer militärischen Fähigkeiten (Aufrüstungsverpflichtung - EUV Art. 43 (3) II) und zur Ergreifung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors (EUV Art. 45 (1) e), die Möglichkeit von Kampfeinsätzen im "Dienste der Interessen" der EU, zu denen insbesondere auch wirtschaftliche Interessen zählen (EUV Art. 42 (5) und 43 (1)) und die Festschreibung des bekannten Demokratiedefizits der EU (vgl. EUV Art.17 und AEUV Art. 244ff. für die Machtbündelung bei der Kommission, weitgehend ohne äußere Kontrolle).

Wie begründen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Punkten des Vertragswerkes?
Antwort von Andrea Wicklein
2Empfehlungen
15.05.2008
Andrea Wicklein
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Meines Erachtens wird die EU nicht "durch die Hintertür" militarisiert. Auch mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon bleibt sie eine Zivilmacht. Wenn Sie einzelne Textpassagen als vermeintliche Belege für die Militarisierung zitieren, dürfen Sie andere Teile nicht unter den Tisch fallen lassen. So lautet Art. 21 des EU-Vertrages: "Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Vereinten Nationen und des Völkerrechts." Die EU bleibt damit dem Ziel des Weltfriedens und dem Verbot von Angriffskriegen verpflichtet.

Dass der Vertrag festlegt, dass die Mitgliedstaaten schrittweise ihre militärischen Fähigkeiten verbessern, ist das Ergebnis der gänzlich geänderten Sicherheitslage nach dem Wegfall des Systemkonflikts zwischen Ost und West und den neuen Bedrohungslagen. Die früher auf die Territorialverteidigung ausgerichteten Armeen sind seitdem in einem gezielten Umbau. Zudem erfordert die unbestreitbar notwendige Einsatzmöglichkeit von Soldaten im Rahmen von internationalen Friedensmissionen eine deutlich andere Ausrüstung und eine differenziertere Ausbildung des beteiligten Personals. An diesen Anstrengungen sollen sich alle Mitgliedstaaten beteiligen.

Während Sie diesen Punkt so kritisch hervorheben, lassen Sie völlig außer Acht, dass die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union insbesondere auf zivile Instrumente setzt, etwa auf gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Konfliktverhütung und -nachsorge.

Der Vertrag von Lissabon weist der EU außerdem keine neuen Zuständigkeiten im Bereich der Verteidigungspolitik zu, was ausdrücklich in einer Erklärung zum Vertrag betont wird. Die Kompetenz im Verteidigungsbereich bleibt also bei den Mitgliedstaaten. Konsequenterweise erfolgt die Kontrolle und Legitimation des Einsatzes von militärischen Mitteln entsprechend der nationalen Regeln und nicht über das Europäische Parlament. Für Deutschland bedeutet dies, dass der Parlamentsvorbehalt des Bundestages bei Entscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht angetastet ist.

Die von Ihnen geschilderte Gefahr, dass die in Artikel 222 AEUV geregelte Solidaritätsklausel den Einsatz der Bundeswehr oder sonstigen Militärs im Inneren über die bereits geltende Ausnahme im Rahmen der Amtshilfe (vgl. Artikel 35 Grundgesetz) hinaus ermögliche, trifft daher ebenso nicht zu. Dies wäre mit dem besonderen Charakter der deutschen Sicherheitspolitik unvereinbar.

Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, teile ich Ihre Bedenken hinsichtlich der genannten Punkte des Lissaboner Vertrages nicht und habe ihm daher zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Wicklein
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
15.05.2008
Von:

Geehrte Frau Wicklein,

in Ihrer Antwort vom 15.5.2008 an Herrn Wieclaw, schreiben Sie, dass Sie davon überzeugt sind, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gehandelt zu haben. Was macht sie denn so sicher, das getan zu haben, Frau Wicklein?

Wie Sie ja sicherlich wissen, setzt dieser "Reformvertrag" sowohl nationale Rechte als auch das Grundgesetz als höherranginges Recht außer Kraft. Sind Sie sich wirklich so sicher, Frau Wicklein, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land diese "demokratische Legitimation" jemals verstehen/akzeptieren werden?

Wie wollen Sie "Ihren" Bürgerinnen und Bürgern beibringen, dass auch Sie, Frau Wicklein, einem "Reformvertrag" zugestimmt haben, den es zum Zeitpunkt der Abstimmung NICHT in einer lesbaren, vollständigen Fassung gab?

Frau Wicklein, ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie und Ihre Kollegen im Bundestag uns, Bürgerinnen und Bürger, für dumm verkaufen wollen.

Gestatten Sie mir eine letzte Frage bzw. einen letzen Gedankengang: Glaubt eine diplomierte Ökonomin allen Ernstes noch an Vollbeschäftigung? Wie sollte/könnte diese erreicht werden? Doch nicht durch Zwangsdienste, pardon, Bürgerarbeit á la Glos, oder? Ist das der soziale Fortschritt, den Sie stets meinen, Frau Wicklein?

Ich freue mich auf Ihre Rückantwort und verbleibe

mit freundlichem Gruss

Antwort von Andrea Wicklein
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16.06.2008
Andrea Wicklein
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Mail. Ich bin davon überzeugt, dass jeder Mensch unglaublich viel an Erfahrungen und Wissen dazu gewinnen kann.

Auch eine Diplom-Ökonomin hat diese Voraussetzungen. Vollbeschäftigung ist keine Utopie, sondern in vielen Regionen bereits Realität. Dafür, dass jeder eine Arbeit findet, kämpfe ich. Dem Vertrag von Lissabon ging ein langjähriger intensiver Verständigungsprozess in allen EU-Mitgliedsstaaten voraus. Dabei wurde auch darüber diskutiert, ob und welche Zuständigkeiten die EU hat. Alle EU-Mitglieder sind sich einig darin, dass die EU nur in den Bereichen zuständig ist, die ihr durch die Verträge übertragen worden sind. Eine "Generalvollmacht" der EU, die nationale Rechte oder das Grundgesetz außer Kraft setzen, wird es auch zukünftig nicht geben. Gleichzeitig ist aber wichtig, dass die europäischen Integration nur dann gelingt, wenn bestimmte vertraglich geregelte Zuständigkeiten an die EU übertragen werden. Schon vor mehr als 50 Jahren - mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - wurde die Zollpolitik für Kohle und Stahl an die Gemeinschaft übertragen.

Ich kann verstehen, dass die demokratische Legitimität der EU manchmal kritisch gesehen wird, weder gibt es zur EU-Ebene umfangreiche Medienberichte, noch sind die dort getroffenen Entscheidungen für den Einzelnen sofort nachvollziehbar. Tatsache ist aber, dass die Entscheidungsrechte des Europäischen Parlaments durch den Lissabon-Vertrag ausgeweitet werden. Es kann beispielsweise künftig über alle Ausgabenbereiche mit entscheiden. Auch beim Arbeitsmarkt ist es gut, dass Europa zusammen wächst. So haben gerade erst die Arbeits- und Sozialminister der EU-Mitgliedsstaaten neue Regeln für die Höchstarbeitszeit und für die Gleichstellung von Leiharbeitern beschlossen. Leiharbeiter sollen danach künftig vom ersten Arbeitstag an mit anderen Beschäftigten gleichgestellt werden. Ein - wie ich finde - großartiger Erfolg, der ohne den EU-Integrationsprozess nicht möglich wäre.

Ich unterstütze deshalb das europäische Ziel, Vertrauen und Zusammenarbeit zu fördern und damit den Frieden in Europa zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein
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Frage zum Thema Bahnprivatisierung
27.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Wicklein,
da Sie mir auf meinen letzten Brief nicht geantwortet haben, möchte ich Sie hier bitten, mir folgende Fragen zu beantworten.

1. Werden Sie der Vorlage zustimmen?

2. Was ist an der Privatisierung der Deutschen Bahn sozialdemokratisch (entsprechend des Parteiprogramms und Ihrer eigenen Überzeugungen), wenn man berücksichtigt, dass im Struktursicherungstarifvertrag mit Transnet die Beschränkung auf 24,9% nicht mehr vorkommt, wenn bereits im Kabinettsbeschluss unter Punkt II. 2. im Nebensatz von Aktienmehrheit gesprochen wird, wenn Herr Holzhey von der Beratungsfirma KCW in der gestrigen Anhörung (ich war vor Ort) diesen Beschluss als Einstieg in die Vollprivatisierung sieht, er höchstens 3,5 bis 4 Mrd. Euro an Einnahmen erwartet und sowohl er als auch Weselsky (GdL-Chef) die Beschäftigungssicherung als weiße Salbe sieht, während Prof. Schäfer erhebliche Haftungsrisiken für die Mutterholding ausmacht, auf die die Verkehrs- und Logistiktochter die Risiken verlagern kann? Was ist daran sozialdemokratisch?
Antwort von Andrea Wicklein
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10.02.2009
Andrea Wicklein
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, dass Sie bisher keine Antwort auf Ihr Schreiben vom 11. Mai erhalten haben. Die Beantwortung von Briefen nimmt aufgrund der Vielzahl der Schreiben aber in der Regel einen Monat in Anspruch. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis.

Ich teile Ihr Unverständnis gegenüber den "politisch heiklen Personalien". Das Agieren des Transnet-Vorsitzenden hat auch bei mir und unter meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion Kopfschütteln verursacht.

Nicht teilen kann ich Ihre Auffassung, dass sozial-, klima- und verkehrspolitische Belange bei der Teilprivatisierung auf der Strecke geblieben sind. Zum einen war es uns wichtig, den konzerninternen Arbeitsmarkt der DB AG zu erhalten. Wir haben das im Koalitionsantrag auch noch einmal bekräftigt. Zum anderen ist die Stärkung der DB AG klimapolitisch von großem Belang. Es gibt derzeit kein zweites Unternehmen in Deutschland, das den Verkehr auf der Schiene so organisieren kann wie die DB AG. Verkehrspolitisch war es für meine Zustimmung entscheidend, dass die Infrastruktur -- also Gleise, Bahnhöfe und Energieversorgung -- zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes verbleiben. Das hat die SPD in der Diskussion um die Bahnprivatisierung durchgesetzt. Der Widerstand in der Partei und der Bundestagsfraktion dagegen hat sich gelohnt.

Dass ein Gesetz zur Teilprivatisierung nun nicht mehr notwendig ist, liegt gerade an der Beschränkung, die wir für privates Kapital eingezogen haben. Private Investoren dürfen sich nur zu 24,9 Prozent an der Verkehrs- und Logistiksparte der DB beteiligen. Die Muttergesellschaft und -- wie schon erwähnt -- die Infrastruktur bleiben zu 100 Prozent beim Bund. 24,9 Prozent wurden auch deshalb gewählt, weil damit die privaten Anteilseigner in den Aufsichtsgremien keinen formalen Einfluss auf die Geschäftspolitik erhalten.

Die DB AG muss sich auf den europäischen Wettbewerb vorbereiten. Für die Verbesserung der Infrastruktur brauchen der Bund und die DB AG neues Kapital. Es ist nicht möglich, die derzeitigen Zuschüsse der öffentlichen Hand an die Bahn in den nächsten Jahren zu steigern. Eine komplette Ablehnung einer Teilprivatisierung der DB AG war also nicht möglich.

Ich denke, der jetzt gefundene Weg ist machbar. Die vorgebrachte Kritik, dass dieser Beschluss ein Einstieg in weitere "Privatisierungsrunden" sei, kann ich zwar nachvollziehen. Die Entscheidung würde aber erneut beim Bundestag liegen. Wichtig ist also, wer in Zukunft das Land regiert!


Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein
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