Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage. Von politischen Absprachen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg bei der Festlegung der Flugrouten am Flughafen Berlin-Brandenburg International weiß ich nichts und halte sie auch nicht für realistisch. Vielmehr geht es darum, die Flugrouten für möglichst viele betroffene Bürgerinnen und Bürger lärmvermeidend festzulegen.
Gern möchte ich Ihnen meine Position darlegen: Für mich sind die Proteste vieler Menschen bei der Diskussion zur Festlegung der An- und Abflugverfahren am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) nachvollziehbar und verständlich. Die Bürgerinnen und Bürger verlangen zu Recht lärmvermeidende Flugkorridore rund um den BBI. Auch bin ich der Meinung, dass es beim Lärmschutz keine Bürgerinnen und Bürger erster und zweiter Klasse geben darf. Weder in Berlin noch in Brandenburg.
Das Verfahren zur Festlegung der Flugkorridore muss klaren Zielen folgen: An erster Stelle stehen Flugsicherheit sowie Lärmvermeidung und das Nachtflugverbot. Die Wirtschaftlichkeit des Flughafen darf bei der Festlegung der Flugverfahren kein vorrangiges Ziel sein. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger rund um den BBI müssen höher gestellt sein, als die der Wirtschaftsunternehmen. Eine Gesamtverlärmung der Region rund um den BBI muss verhindert werden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Bürgerinnen und Bürger der Region zu Leidtragenden von Planungsversäumnissen oder Kommunikationsfehlern werden.
Um das Verfahren zur Festlegung der An- und Abflugverfahren in diesem Sinne zielführend und ergebnisorientiert führen zu können, sind geordnete, gesicherte und belastbare Entscheidungsgrundlagen zu den Lärmauswirkungen jeder einzelnen Routenvariante, bezogen auf die Gesamtregion sowie Städte, Gemeinden oder Ortsteile notwendig.
Darüber hinaus ist eine Neuregelung der Planungsverfahren erforderlich: Es ist nicht nachvollziehbar und auch nicht vermittelbar, warum zunächst eine Grobplanung der Flugrouten im Planfeststellungsverfahren erfolgt, Bürgerinnen und Bürger ihre Lebensplanung danach ausrichten und dann, viele Jahre später eine möglicherweise völlig andere Routenplanung ohne echte Bürgerbeteiligung durch die Flugsicherungsbehörden vorgenommen wird. Ich sage: Wer betroffen ist, muss von Anfang an bei der Planfeststellung beteiligt sein.
Um hier mehr Klarheit herzustellen, habe ich eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung initiiert, die Sie unter folgendem Link finden:
dipbt.bundestag.de .
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein