Andrea Wicklein (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Andrea Wicklein
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonomin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rehbrücke
Wahlkreis
Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
28,7%
Landeslistenplatz
4, Brandenburg
weitere Profile
(...) Ich kann Ihre Bedenken bezüglich der Staatsverschuldung sehr gut nachvollziehen. Auch ich finde die Haushaltskonsolidierung, d.h. den kontinuierlichen Abbau der Schulden, unabdingbar. Die SPD ist diesbezüglich die treibende Kraft in der Bundesregierung. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Andrea Wicklein hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
Fragen an Andrea Wicklein
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
16.07.2009
Von:
Ott

Sehr geehrte Frau Wicklein,

welche Vorstellungen haben Sie und ihre Partei zur weiteren Gestaltung des Gesundheitsfonds ?

Sind Sie der Auffassung, dass der Einzug des Gesamtsozialversicherungsbeitrages bei den Krankenkassen verbleiben soll oder sind Sie für eine zentrale Einzugsstelle ?

Mit freundlichen Grüßen

Ott
Antwort von Andrea Wicklein
2Empfehlungen
03.08.2009
Sehr geehrter Herr Ott,

vielen Dank für Ihre Fragen zur weiteren Gestaltung des Gesundheitsfonds. Damit sprechen Sie einen zentralen Punkt sozialdemokratischer Politik an, von dessen künftiger Ausgestaltung jeder von uns betroffen sein wird.

Mit dem Gesundheitsfonds konnten wir bereits gegen die CDU/CSU (die nach wie vor die gesundheitliche Risiken privatisieren will) durchsetzen, dass auch in Zukunft allen Menschen in Deutschland eine qualitativ hochwertige Versorgung im Krankheitsfall zur Verfügung steht.

Dazu haben wir eine Krankenversicherungspflicht für alle eingeführt, die Versorgungsstrukturen und die Kassenorganisation reformiert, die Finanzierung gesichert und einen Basistarif für alle in der privaten Krankenversicherung geschaffen.

Aber dies war nur als Kompromiss mit der CDU/CSU möglich und kann uns keineswegs zufrieden stellen. Aus unserer Sicht wären noch weitere und viel mutigere Schritte nötig gewesen. Dazu gehört z. B. die Einbindung der privaten Krankenversicherung in das solidarische Gesundheitssystem oder der weitere Ausbau der Steuerfinanzierung unseres Gesundheitssystems. Dies war jedoch mit unserem Koalitionspartner nicht möglich.

Deshalb bleibt es unser Ziel, den Gesundheitsfonds zu einer solidarischen Bürgerversicherung weiterzuentwickeln und damit echte Solidarität im Gesundheitswesen zu erreichen. Denn wenn die Kosten von Gesundheit und Pflege dem Einzelnen übertragen werden, dann bleibt das Soziale in unserem Land auf der Strecke. Das wollen wir nicht!

Deshalb wollen wir mit der solidarischen Bürgerversicherung alle Einkommen zur Finanzierung der Gesundheitsaufgaben heranziehen und deshalb den Steueranteil für die gesetzliche Krankenversicherung erhöhen. Wir wollen auch die private Krankenversicherung in den Gesundheitsfonds einbeziehen. Und wir wollen dafür sorgen, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - auch der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Beitragssatzpunkten - wieder paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgebern getragen wird.

Schon der Gesundheitsfonds führt zu mehr Gerechtigkeit. Denn erstmals spielt es für die Krankenkassen keine Rolle mehr, wie das Einkommensgefälle zwischen Regionen oder zwischen Ost und West ist, wie viele Geringverdiener, oder auch wie viel Rentner oder Arbeitslose bei einer Kasse versichert sind. Der negative Wettbewerb um Patienten mit geringen Risiken ist damit ein für allemal beendet worden.

Mit dem Gesundheitsfonds haben wir auch geregelt, dass die Krankenkassen für den Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge verantwortlich sind. Bei nur noch rund 200 statt 1991 mehr als 1.200 Krankenkassen sind die Kosten zwar dafür bereits erheblich gesunken und nutzen immer mehr Krankenkassen die Optimierungsmöglichkeiten, die die Konzentration von Beitragseinzug und Arbeitgeberberatung bieten. Aber eine zentrale Einzugsstelle würde weitere Einsparpotenziale eröffnen. Diese Möglichkeit besteht auch ab dem Jahr 2011. Dann haben die Arbeitgeber zusätzlich die Möglichkeit, eine einzelne Krankenkasse oder eine kassenübergreifende Einrichtung als zentrale Einzugsstelle zu wählen. Diese Möglichkeit finde ich sehr sinnvoll, denn sie würde im Interesse der Versicherten zu weiteren Effizienzgewinnen führen und garantiert auch einen langjährigen Vorlauf und damit mehr Planbarkeit für Kassen und Beschäftigte.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzpolitik
24.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Wicklein,

jedes Jahr werden durch den Staat/die Länder Milliarden EUR an Schulden angehäuft, die berühmte Schuldenuhr läuft beständig weiter. Verschärft wird das Ganze durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Konjunkturpakete.

Die Gestaltungsräume der einzelnen Ressorts schrumpfen beständig Jahr für Jahr.

Perspektivisch betrachtet stellt sich für mich die Frage, wie soll es jemals möglich sein, diesen Schuldenberg abzubauen? Wie viele Jahre/Jahrzehnte soll es noch so weitergehen wie bisher?
Steht der nächste Crash oder die nächste Währungsreform nicht schon vor der Tür?

Welche Antwort können Sie und ihre Partei mir darauf geben?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Andrea Wicklein
2Empfehlungen
31.07.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch.de zum Thema Finanzpolitik.
Ich kann Ihre Bedenken bezüglich der Staatsverschuldung sehr gut nachvollziehen. Auch ich finde die Haushaltskonsolidierung, d.h. den kontinuierlichen Abbau der Schulden, unabdingbar. Die SPD ist diesbezüglich die treibende Kraft in der Bundesregierung. Hierbei geht es einerseits um den von Ihnen angesprochenen Handlungsspielraum der Regierung, aber andererseits auch um Generationengerechtigkeit.
Der Handlungsspielraum ist insofern eingeschränkt als das bei einer hohen Verschuldung ein entsprechend hoher Anteil an Zinsen zu zahlen ist. Derzeit gibt der Bund bereits jeden sechsten Euro für Zinsen aus. Wichtige Zukunftsbereich wie Bildung, Familie oder Infrastruktur erfordern Investitionen. Diese können bei hoher Staatsverschuldung aber nur eingeschränkt erfolgen. Dies hat auch Auswirkungen auf nachfolgende Generationen. Zudem müssen die heute aufgenommen Schulden morgen von nachfolgenden Generationen abbezahlt werden. Die Lasten für unsere Kinder wachsen also mit steigenden Schulden.
Die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte war und ist ein zentraler Bestandteil des gegenwärtigen Koalitionsvertrages. Die viel kritisierte Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2007 von 16 auf 19% zu Beginn der Legislaturperiode setzte den Grundstein für die Konsolidierungspolitik unter der Führung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Ebenso konnte damit aber auch ein Beitrag zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden. Der erfolgreiche Konsolidierungskurs der Bundesregierung war ein Markenzeichen der Regierungspolitik. Im Jahr 2007 war die Nettoneuverschuldung auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Ohne die tiefgreifenden Konsequenzen der Finanz- und Wirtschaftskrise wäre eine Finanzpolitik ohne die Aufnahme neuer Schulden möglich gewesen. Dies war ein engagiertes und historisches Ziel von Bundesfinanzminister Steinbrück. Die bis zum Ausbruch der Krise erfolgte Konsolidierung ermöglicht uns nun einen größeren Handlungsspielraum zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise.
Nach den gravierenden Folgen der Krise werden wir wieder zur angefangen Konsolidierungspolitik zurückkehren. Peer Steinbrück ist dafür der richtige Mann. Die derzeitige Situation ist eine historische Ausnahmesituation, man spricht auch von der schlimmsten Krise seit 1929. Hier ist ein aktives Handeln der Bundesregierung, und damit auch Investitionen in die Rettung des Finanzsektors, notwendig. Die an die Banken gewährt Hilfen sind aber nicht "geschenkt". Sie müssen zuzüglich Zinsen in wirtschaftlich positiveren Zeiten an den Staat zurückgezahlt werden und sichern dem Staat gewisse Mitsprachemöglichkeiten (Managergehälterbegrenzung bis 500.00 EUR, Offenlegung der Geschäftspolitik, mögliche Einschränkung durch den Staat bei besonderen Risiken, Aktienbeteiligung des Bundes).
Die strikte Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, das gemeinsame Handeln der Euroländer und die stabile Geldpolitik der unabhängigen Europäischen Zentralbank (EZB) sind ein Garant für Preisniveaustabilität. Eine Währungsreform ist demnach nicht zu befürchten. Die derzeit aktive Finanzpolitik wird in wirtschaftlich besseren Zeiten wieder zurückgefahren. Weitergehende Informationen zur Finanz- und Steuerpolitik der Bundesregierung und zum Themenkomplex Finanzkrise erhalten Sie auf der Seite der Bundesfinanzministeriums ( www.bmf.bund.de ).

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Andrea Wicklein
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
12.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau WIcklein,

Sie haben für das Gesetzt für Internetsperren gestimmt. Inzwischen wurde bekannt, dass die Argumentation des Familienmisteriums größtenteils auf veralteten und vermuteten Daten beruht (Anzahl der Fälle, Existenz und finanzieller Umsatz der dahinterstehenden Industrie, Länder ohne Verfolgung von dokumentiertem Kindesmissbrauch). Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass das Gesetz wieder abgeschafft wird?

Experten berichten übereinstimmend, dass ein Großteil des kinderpornographischen Materials nicht über das offene Internet, sondern über den Postweg oder Handys verteilt wird. Werden Sie sich daher für eine umfassende Überwachung aller Briefe und Telefonate einsetzen?

Wie stehen Sie im Kontext der letzten Frage zum Post- und Fernmeldegeheimnis?

Sind Sie der Meinung, dass das Fernmeldegeheimnis auch für elektronische Kommunikationswege gelten sollte?

Die Internetsperren werden unter der Prämisse eingerichtet, dass nur und ausschließlich Kinderpornographie geblockt wird. Werden Sie gegen jedes Gesetz stimmen, das diese Prämisse aufweicht? Werden Sie sich dafür auch über den Fraktionszwang hinwegsetzen? Solle eine Ausweitung der Internetsperren beschlossen werden, welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie für Ihr Amt?

Haben Sie sich auch nach der Abstimmung mit kritischen Stimmen zu den Internetsperren auseinandergesetzt?

Glauben Sie, dass im Kampf gegen Kindesmissbrauch alle Mittel ausgeschöpft sind?

Sind Sie der Meinung, dass die Polizeibehörden personell, technisch und finanziell in der Lage sind, die Strafverfolgung im Internet nach den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen effektiv durchzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Andrea Wicklein
1Empfehlung
24.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.

Unabhängig von der schwer zu beurteilenden Frage, inwieweit der Missbrauch von Kindern zugenommen hat, stellt sich zunehmend das Problem der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell und anonym verbreitet und ohne jegliche soziale Kontrolle konsumiert werden können. Ich bin der Ansicht, dass der kommerziellen Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nicht tatenlos zugesehen werden darf. Deshalb sind gesetzliche Regelungen zum Schutz der Kinder notwendig. Mit dem nun vorliegenden Gesetz verfolgen wir das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten unter Beachtung der rechtsstaatlichen Grundsätze zu erschweren.

Die Diskussionen bei diesem sensiblen Thema haben zur einer Petition mit über 130.000 Unterstützern geführt, außerdem gibt es eine öffentliche Debatte und unterschiedliche Positionen in der SPD. Mit der Gruppe "Piraten in der SPD" hat sich bereits eine eigene Gruppe in der SPD gebildet, welche gegen diese gesetzliche Regelung ist. Die gesamte Diskussion hat zur Veränderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs geführt. Der SPD-Bundestagsfraktion ist es gelungen, gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium weitreichende Schutzbestimmungen für die Internet-Nutzer durchzusetzen. Dazu zählen insbesondere:
. die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips "Löschen vor Sperren"
. die Kontrolle der BKA-Liste durch ein unabhängiges Gremium beim Datenschutzbeauftragten,
. datenschutzrechtliche Bestimmungen,
. eine spezialgesetzliche Regelung, die nicht auf andere Zwecke ausgedehnt werden kann sowie
. eine Befristung des Gesetzes bis Ende 2012.

Der zentrale Vorwurf aus der Internetgemeinde, dass mit Gesetz eine Zensur-Infrastruktur geschaffen werde, ist insbesondere nach den von der SPD durchgesetzten Änderungen, nicht haltbar. Erstens wurde eine spezialgesetzliche Regelung geschaffen, so dass nur Sperren mit entsprechendem Inhalt betroffen sind. Sperren sind ausdrücklich nicht auf andere Inhalte oder Zwecke übertragbar (auch wenn dies nun von CDU-Abgeordneten gefordert wird). Zweitens gab es bereits vor dem angesprochenen Gesetz die technische Infrastruktur zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt aufgrund von Verträgen zwischen BKA und den größten Internet-Providern in Deutschland. Hier fehlten Schutzvorschriften für die Vorgehensweise unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten. Nun gibt es aber eine rechtliche Grundlage, welche auch den Schutz des Internets bzw. der Nutzer gewährleistet.

Durch die Befristung des Gesetzes kommt die von Ihnen angesprochene Abschaffung nicht in Betracht. Eine Evaluierung wird die Wirkung dieses Gesetzes untersuchen.
Eine umfassende Überwachung von Briefen und Telefonaten in dem von Ihnen genannten Maße ist weder vorgesehen, noch verhältnismäßig oder akzeptabel. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet ist daher eindeutig in seinem Maße eingeschränkt worden und wird zudem durch ein unabhängiges Gremium überwacht. Aufgrund dieser Basis bin ich nicht für die Ausweitung entsprechender Maßnahmen auf andere Bereiche. Die SPD-Fraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Der Direktor des Bundeskriminalamtes, Jürgen Maurer, hat in der Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestages die Ansiedlung der Verwaltung der Sperrliste beim BKA ausdrücklich begrüßt. Diese Stelle ist m.E. in jeder Hinsicht in der Lage das Gesetz in vollem Umfang auszuführen.

Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Wicklein
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Andrea Wicklein
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.