Sehr geehrter Herr

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die EU schreibt in ihrer Kommunalabwasser - Richtlinie fest, dass bis zum Jahre 2015 das Abwasser mit einer biologischen Reinigungsstufe zu behandeln ist. Aus Gründen des Gewässerschutzes kann ich die Umsetzung dieser Richtlinie nur begrüßen. Eine ganz andere Frage ist, wie in Sachsen viele Aufgabenträger der Abwasserentsorgung (Zweckverbände oder Kommunen) an die Lösung dieser Aufgabe herangehen: Ohne mit den Bürgerinnen und Bürger die verschiedenen Varianten vor Ort zu beraten und Wirtschaftlichkeits- vergleiche vorzulegen, wird den Bürgern mitgeteilt, dass sie zukünftig für die Errichtung einer biologischen Kleinkläranlage bis spätestens 2015 auf ihrem Grundstück zu sorgen haben. Damit stehlen sie sich aus ihrer Planungsverantwortung. So wie bei den Konzepten zur zentralen Entsorgung stehen die Aufgabenträger auch bei der dezentralen Entsorgung in der Pflicht, von Fachplanern Konzepte erarbeiten zu lassen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche zu erstellen. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern muss dann die für die Abgabenpflichtigsten günstigste Lösung ausgewählt werden. Und die ist in den seltensten Fällen die grundstücksbezogene Kleinkläranlage; vernünftiger und kostengünstiger - im Bau und im Betrieb - sind häufig Gruppenkläranlagen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie in das Abwasserbeseitigungskonzept ihres Zweckverbandes Einsicht nehmen und sich die Variantenvergleiche für ihre Gemeinde vorlegen lassen. Wenn auch in ihrem Zweckverband keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgenommen wurden, sollte Sie diese unbedingt einfordern.
Zu der Idee des ZWAV, mit einem Festpreis den Trinkwasserverbrauch im Vogtland ankurbeln zu wollen (Trinkwasser-Flatrate), kann ich als Umweltpolitikerin nur den Kopf schütteln. Das Problem des in den Leitungen stehenden Wassers darf zwar nicht unterschätzt werden, da es die Qualität des Trinkwassers erheblich beeinträchtigt. Wenn der ZWAV nach schnellen Lösungen zur Problembehebung sucht, ist das auch zu begrüßen. Die Bevölkerung braucht die Garantie, mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt zu werden. Wenn aber die Idee eines Festpreises, einer "Trinkwasser-Flatrate", in die Öffentlichkeit getragen wird, dann zeugt das von sozialer und ökologischer Gewissenlosigkeit! Der Klimawandel wird besonders auch in Sachsen zu einem dramatischen Rückgang der Niederschlagsmengen und verheerenden Folgen für Landwirtschaft und Forst führen. Während verantwortungsbewusste Wissenschaftlicher und Politiker nach Wegen suchen, die Erwärmung bis zum Ende dieses Jahrhunderts auf 2 Grad zu begrenzen, ruft der vogtländische Wasser-Zweckverband zur Wasserverschwendung auf. Wie kann man nur ökologisch so blind oder dumm sein! Ich lehne auch ab, dass mit einer Erhöhung des Grundpreises der ZWAV wieder in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger greifen will. Schon heute bezahlt doch im Vogtland jeder Haushalt als Grundpreis 123 €, ohne dass auch nur ein Tropfen Wasser geflossen ist. Um das Problem nicht nur kurzfristig zu lösen, muss es an den Wurzeln angepackt werden: am überdimensionierten Leitungsnetz.
Mit umweltbewußten Grüßen
Andrea Roth