Alois Karl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Alois Karl
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberbürgermeister a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt
Wahlkreis
Amberg
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Überlegungen aus dem Finanzministerium gehen dahin, den geminderten Mehrwertsteuersatz insgesamt aufzuheben. Dies ist allerdings weder beschlossene Sache noch wird sich das durchführen lassen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
13.12.2006
Von:
-

Sehr geehrter Herr Karl,

wie gedenken Sie bei der Gesundheitsreform abzustimmen (Ihr Versprechen: Keine Beitragserhöhungen!)?
Wird es wieder ein glatter Wählerbetrug wie schon bei der MWST-Erhöhung (da Sie hatten max. 2 %-Punkte versprochen) und dem Antidriskriminierungsgesetz (das Sie massiv angegriffen haben)?

Mit höflichen Grüßen

K.-G.

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Karl,
Brüssel beanstandet unser deutsches Kaminkehrerwesen.
Wann kommt hier eine entsprechende Reform die das
momentane "Unwesen" abschafft und wie wollen Sie sich
dafür einsetzen?
Antwort von Alois Karl
1Empfehlung
16.01.2007
Alois Karl
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 11.01.2007.
Im Bereich des Kaminkehrerwesens ist eine Reform des Schonsteinfegergesetzes geplant. Die Bundesregierung hat hierzu ein Eckpunktepapier verfasst, das folgende Inhalte vorsieht:


1. Im Hinblick auf die EU-rechtlichen Vorgaben wird der Tätigkeitsbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger im Bezirk ausschließlich tätig sein darf, im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage im Umfang eingeschränkt.

2. Bezirksschornsteinfeger sind die natürlichen Personen, die die hoheitlichen Aufgaben in einem Bezirk ausführen.

3. Zu dem Tätigkeitsbereich (hoheitliche Aufgaben), in dem der Bezirksschornsteinfeger ausschließlich tätig ist, gehören künftig nur noch
• die Kontrolle der den Eigentümern obliegenden Pflichten,
• Überprüfungsarbeiten in Bezug auf die Betriebssicherheit sowie auf etwaige Mängel einer Anlage, einschließlich der Befugnis zum Erlass einer Mängelbeseitigungs- oder Stilllegungsverfügung,
• die Feststellung der Betriebssicherheit einer Feuerungsanlage. Der Bezirksschornsteinfeger trifft hierbei abschließende Entscheidungen.

4. Alle diejenigen Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, werden aus dem bisherigen Vorbehaltsbereich herausgenommen. Sie können bei entsprechender handwerksrechtlicher Qualifikation frei ausgeführt werden (Öffnung für den Wettbewerb). Die Dienstleistungsfreiheit für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung aus dem EU-Ausland wird uneingeschränkt gewährleistet.

5. Die Verpflichtung der Eigentümer, die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen zu lassen, wird wie bisher im Gesetz geregelt. Die nähere inhaltliche Ausgestaltung erfolgt für den freien Bereich in Kehrordnungen sowie für den hoheitlichen Bereich in Überprüfungsordnungen.

6. Kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung, die nach dem Schornsteinfegergesetz und der Kehrordnung vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten ausführen zu lassen, nicht nach, werden diese ersatzweise durch den Bezirksschornsteinfeger ausgeführt.

7. Gebühren werden für den Bereich der hoheitlichen Aufgaben sowie für die ersatzweise Ausführung der "freien" Schornsteinfegerarbeiten festgelegt.

8. Die Bezirke werden über ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren vergeben. Über die Bestellung entscheidet die zuständige Behörde. Die Kriterien für die Vergabe werden durch das Schornsteinfegergesetz festgelegt.

9. Die Bestellung erfolgt befristet.

10. Für europäische Bewerber, die an der Ausschreibung von Bezirken teilnehmen, herrscht Chancengleichheit. Alle entsprechenden europäischen Qualifikationen und Ausbildungsabschlüsse werden hierbei anerkannt.

11. Das Erfordernis eines amtsärztlichen Gutachtens als Bestellungsvoraussetzung entfällt.

12. Das Erfordernis der vorherigen praktischen Tätigkeit bei einem Bezirksschornsteinfegermeister entfällt.

13. Die Pflicht der vorherigen Eintragung in die Bewerberliste entfällt.

14. Die Residenzpflicht wird aufgehoben.

15. Das Nebentätigkeitsverbot wird ebenfalls aufgehoben. Ergänzend soll im Gesetz festgelegt werden, dass der Bezirksschornsteinfeger die verbleibenden Vorbehaltsaufgaben ordnungsgemäß, gewissenhaft, unabhängig und neutral erfüllen muss.

16. Frei werdende Bezirke werden nach Inkrafttreten der Reform gleich
ausgeschrieben.

17. Die Reform soll zum 1.1.2008 in Kraft treten.

Diese Eckpunkte werden noch in einen Gesetzentwurf einfließen, der nach seiner Verabschiedung durch die Bundesregierung in den Bundestag und in den Bundesrat eingebracht werden wird. Für mich ist wichtig, dass es künftig eine klare Regelung von der hoheitlichen Aufgaben (ohne inhaltlichen Wettbewerb) und nicht hoheitlichen Aufgaben mit einer Öffnung für den Wettbewerb gibt. Gerade in Hinblick auf die Feinstaubbelastung, zu der die Feuerungsanlagen rund die Hälfte aller Feinstäube in städtischen Gebieten beitragen, muss aus meiner Sicht auch künftig die Einhaltung staatlicher Vorgaben neutral und effizient erfolgen. In diesem Sinne werde ich mich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einbringen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alois Karl, MdB
Wahlkreisabgeordneter für
Amberg-Sulzbach-Neumarkt
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
23.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Karl,

als Bürger der Oberpfalz möchte ich gerne wissen, welche Beweggründe zu Ihrer Entscheidung zum Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan sind.

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Sicherheit
21.04.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Karl,

es wäre schön, wenn sie als unser MdB (Amberg) auch einmal zu den Plänen Ihres Kollegen Schäuble betreffs Grundgesetzänderung uns Wählern gegenüber Stellung nehmen würden. Aber wie ich sehe, haben Sie ja die an Sie gestellten Fragen vom 13.12.06 und vom 12.03.07 noch nicht beantwotet, dafür umso ausführlicher Kaminkehrerprobleme. Meine Sorge betrifft o.a. Vorhaben. Bitte erklären Sie mir Ihre Meinung. Es interressiert alle Menschen, vor allem die in Ihrem Wahlkreis.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Alois Karl
4Empfehlungen
09.07.2007
Alois Karl
Sehr geehrter Herr ,

Sie hatten mich per Abgeordnetenwatch.de um eine Stellungnahme zu Überlegungen des Bundesministers des Innern, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, zur "Grundgesetzänderung" gebeten. Ich nehme an, dass Sie die von ihm angesprochene Ergänzung des Artikels 13 des Grundgesetzes meinen. Für mich als Innen- und Menschenrechtspolitiker muss der Gesetzgeber aktuell zwischen verschiedenen Grundrechten abwägen, wie dem Schutz der Wohnung, dem Datenschutz, aber auch dem Recht auf Schutz der Bürger vor Gewalt durch Dritte am Besten entsprochen werden kann. In diesem Zusammenhang hat der Bundesinnenminister überlegt mit welchen Mitteln der Staat gerade im Bereich des Extremismus bzw. Terrorismus die Bürger effektiv und verhältnismäßig schützen kann. Hierzu wurden auch heimliche Online-Durchsuchungen, die übrigens bereits in Nordrhein-Westfalen gesetzlich erlaubt sind, oder die Nutzung biometrischer Daten als mögliche Instrumente geprüft. Dabei vertritt der Innenminister die Auffassung, dass auch der Bund zum Zwecke der Gefahrenabwehr vor Terrorismus diese Instrumente braucht. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass der Bund diese polizeiliche Aufgabe der Terrorgefahrenabwehr übertragen bekommen hat.

Da es einige Personen gibt, die Online-Durchsuchungen als einen Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich der Wohnung sehen, spricht sich der Innenminister für eine klarstellende Ergänzung des Artikels 13 des Grundgesetzes aus.

Aus meiner Sicht geht es bei der Gefahrenabwehr vor Terrorismus um eine vernünftige Wahrnehmung der Verantwortung, die wir haben. Die Freiheitsordnung unseres Grundgesetzes muss sich auch darin bewähren, dass sie den Menschen ein hinreichendes Maß an Sicherheit gewährleisten kann. Sonst würde sie ihre innere Legitimität im Fall der Krise sehr schnell verlieren. Wenn die Bürger nicht mehr auf einen angemessenen Schutz des Staates vertrauen können, wird schnell auch das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt werden. Und dies kann nicht in unserem Interesse sein, da es die Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung erschüttern würde.

Die Verfassung muss deshalb auch in Zeiten neuer, größerer Herausforderungen in ihrem Kern Bestand haben. Und die Ergänzung unserer Verfassung ist, wenn es sich als notwendig erweist, in unserem Grundgesetz vorgesehen. Nur so kann verhindert werden, dass die Verfassung im Fall einer Krise zerbricht.

Ich für meinen Teil werde im Rahmen einer parlamentarischen Befassung über eine Ergänzung des Grundgesetzes darauf achten, dass die damit verbundenen Gesetze sowohl dem Schutz der Bürger vor Gewalttaten als auch dem Schutz der Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre persönlichen Rechte Rechnung tragen.

Wegen Ihrer Anmerkung, dass ich auf die mir gestellten Fragen vom 13. 12. 06 und 12. 03. 07 noch nicht geantwortet habe, darf ich mitteilen, dass die ersten Anfragen nicht erkennbar aus unserem Wahlkreis waren. Aus der Tatsache heraus, dass uns hunderte, ja tausende Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen, werden Sie Verständnis dafür haben, dass Anfragen immer nur der Abgeordnete beantwortet, aus dessen Wahlkreis die Anfrage selbst stammt. Da in den genannten Fällen die Absender aus dem Wahlkreis Amberg nicht ersichtlich waren wurde die Anfrage auch folgerichtig nicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich

(Alois Karl, MdB)
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Frage zum Thema Gesundheit
15.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Karl,

von Frau Eichhorn wurde ich mit meinen Fragen an SIe verwiesen.
Zur Reform des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) hätte ich folgende Fragen an Sie als meinen MdB:
Warum verzögert sich die Reformierung des Gesetzes so lange?
Welche Kompetenzen sollen Rettungsassistenten zukünftig regelmäßig zugestanden werden?
Wie Möglichkeiten werden bereits ausgebildete Rettungsassistenten haben, die künftig (hoffentlich) höhere Qualifikation zu erreichen?
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten befinden sich bereits seit vielen Jahren im unklaren darüber, welche lebensrettenden Maßnahmen sie ihren Patienten zukommen lassen können, dürfen und sollen.
Oftmals werden lebensrettende und/oder lebenserhaltende Maßnahmen durch Rettungsassistenten unterlassen, weil die betreffenden Mitarbeiter Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen haben.
Der Rettungsdienst in Deutschland ist verglichen mit anderen vergleichbaren Industrienationen erschreckend schlecht. Während in anderen Ländern Patienten nach Reanimationen (Herz-Lungen-Wiederbelebung) in Großstädten zeitweise eine sekundäre Überlebenswahrscheinlichkeit von über 30% haben, erreichen wir in Deutschland gerade einmal durchschnittlich um die 7%.
Schwerstverletzte Patienten nach Unfällen haben in anderen Nationen mit anderen Rettungsdienstsystemen nur eine Mortalitätsrate von 10,6% (Seekamp A., 1992), während in Deutschland 17% der Patienten versterben weil die Patienten zu lange auf einen Notarzt warten müssen und entsprechende Maßnahmen nicht von Rettungsassistenten durchgeführt werden.
Rettungsassistenten benötigen heute eine fundierte Ausbildung, mit klarer Rechtssicherheit bei ihren täglichen Aufgaben.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Alois Karl
3Empfehlungen
11.07.2007
Alois Karl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage bezüglich einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes danke ich Ihnen sehr herzlich und darf Sie wunschgemäß kurz über den aktuellen Stand hierzu informieren.

In der Tat befasst sich der Deutsche Bundestag derzeit mit der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes. Wie Sie richtigerweise in Ihren Schreiben schildern, gilt es bei der Novellierung auch zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Möglichkeiten die Hilfe für die Kranken durch Rettungssanitäter vor dem Eintreffen von Ärzten optimiert werden kann und zugleich eine sichere Rechtsgrundlage für die wichtige Arbeit der Sanitäter geschaffen wird. Deshalb berät der Bundestag sehr intensiv über eine derartige Novelle und hat für den 4. Juli 2007 zu einer Anhörung eingeladen, in der Experten den Abgeordneten Rede und Antwort stehen werden. In Abhängigkeit der Ergebnisse der Anhörung wird dann das Gesetzgebungsverfahren weiter betrieben werden.

Sehr geehrter Herr , vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen derzeit leider keine tragfähige Antwort hinsichtlich des Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und der Einbeziehung von Qualifikationsmöglichkeiten für bereits aktive Rettungssanitäter geben. Ich vertraue dennoch darauf, dass auch Sie wie ich der Auffassung sind, dass bei einem so "lebenswichtigen" Gesetzgebungsverfahren Qualität vor Geschwindigkeit gehen sollte und verbleibe

mit besten freundlichen Grüßen

Alois Karl, MdB
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