Alois Karl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Alois Karl
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberbürgermeister a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt
Wahlkreis
Amberg
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Nach ausführlicher Abwägung ist die Meinungsbildung über den Vorschlag der Fachpolitiker der Koalition, solche Spiele als Ordnungswidrigkeit einzustufen und mit einem Bußgeld zu bewehren, abgeschlossen: Paintball wird vorerst nicht verboten, vielmehr spricht sich die Unionsfraktion für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus. Ich selbst habe mich dagegen verwendet, Spiele wie Paintball zu verbieten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
17.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Alois Karl,

unsere Milchbäuerinnen, dabei auch 12 aus dem Landkreis AM SUL waren eine Woche lang in Berlin vor dem Bundeskanzlerhaus um die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angelika Merkel zu bewegen, wenigstens einmal mit ihnen zu diskutieren. Dabei wollten sie nur die Forderung nach einem Milchkrisengipfel zu Ausdruck bringen. Das destruktive Verhalten von Frau Merkel ist angesichts der dramatischen Lage der deutschen Milchbauern absolut zu verurteilen.
Mich würde besonders interessieren, wie Sie als unser Bundestagsabgeordneter von der CSU gerade zu dieser Haltung von Frau Merkel stehen und was Sie uns Milchbauern als Politiker raten, aus unserer misslichen Situation heraus zu kommen, wenn nicht sehr viele landwirtschaftlichen Betriebe gerade in Ihrem Wahlkreis aufgeben müssen?
Ich wäre Ihnen für eine ebenso schnelle, wie ausführliche Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Alois Karl
4Empfehlungen
28.05.2009
Alois Karl
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Email vom 17. Mai 2009, die mich über Abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Gerne gehe ich kurz auf Ihre Fragen und die Lage der Milchbauern ein:

In der Tat ist es dramatisch für die Milchviehbetriebe, dass der Marktpreis für die Milch so deutlich gesunken ist. Deshalb habe ich vollstes Verständnis für den Zorn der Bauern über die einbrechenden Milchpreise. Ich bin mir bewusst, dass die Bauern ihre Kühe bei schwankenden Marktpreisen nicht einfach an- und ausschalten können. Deshalb sehe ich uns als Politiker in der Verantwortung, jede Möglichkeit zu nutzen, um mit den Bauern zu sprechen und ihnen, wo immer möglich, zu helfen.

Allerdings kann und will ich Ihnen nicht zusagen, dass wir auf politischer Ebene einen fairen Milchpreis durchsetzen können. Dies wäre nicht redlich, da sich bei uns der Milchpreis zunächst aus Angebot und Nachfrage bildet. Und hier führt der dramatische Einbruch auf den Weltmarkt zu einem massiven Preisverfall bei der Milch – auch innerhalb der EU. Weniger betroffen von diesem Preisverfall sind hochwertige Käsespezialitäten und andere veredelte Milchprodukte. Deshalb muss es auch das Ziel der Milchbauern sein, dass die Molkereien, die sich häufig im genossenschaftlichen Besitz befinden, sich entsprechend am Markt positionieren und so ihren Milchbauern auch in solchen Krisenzeiten auskömmlich Preise bieten können. Gerade in diesem Zusammenhang ist der Wegfall des Schutzes durch die Milchquote in der EU zum Jahr 2015 im Auge zu behalten. Vergleichbares gilt für den Aufbau von regionalen Wirtschaftkreisläufen, Direktvermarktung und weiteren Einkommensstandbeinen, die es aufzubauen und zu stärken gilt. Allerdings sind diese Ziele nur langfristig zu erreichen.
Die Situation ist aber gerade jetzt für viele Milchviehbetriebe Existenz gefährdend. Deshalb müssen wir als Politik Ihnen, den betroffenen Milchbauern, möglichst auch kurzfristig helfen:

Beim Agrardiesel haben wir durchgesetzt, dass für die nächsten zwei Jahre der Selbstbehalt von 350 Euro pro Jahr für den verbilligten Agrardiesel wegfällt und auch die Obergrenze von 10.000 l pro Jahr für den verbilligten Agrardiesel außer Kraft gesetzt wird. Diese bedeutet für einen Betreib mit einem jährlichen Dieselbedarf von 15.000 l eine Entlastung um rund 3.000 Euro. Dies bestätigt mir auch der Bauernverband. Langfristig werde ich an meinem Ziel festhalten, dass wir auch im Agrardieselbereich einen fairen Wettbewerb zwischen den Milcherzeugern in der EU herbeiführen. Bislang hat eine solche Lösung aber unser Koalitionspartner verhindert.

Auf europäischer Ebene hat die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner die Maßnahmen durchgesetzt, die mit den anderen Mitgliedstaaten maximal möglich waren. Dazu gehören die Interventionen für Butter und Magermilchpulver, die Exporterstattungen für Milchprodukte und die 90 Millionen Euro aus dem EU-Konjunkturpaket, welche für die Unterstützung der deutschen Milchbauern ausgegeben werden dürfen. Sicherlich wäre mehr wünschenswert gewesen. Aber es ist für die Ministerin schwierig solche Forderungen durchzusetzen, wenn eine Fraktion des Deutschen Bundestages aktuell einen Antrag "Milch-Exportsubventionen" sofort stoppen einbringt, der heute im Plenum zur Abstimmung stand. Ein solch unsolidarisches Verhalten mit den Milchbauern stärkt nicht die künftige Verhandlungsposition Deutschlands auf EU-Ebene. Darüber gibt es noch ein Bündel von Einzelmaßnahmen auf EU-Ebene, auf nationaler Ebene und auf Landesebene, die den Milchbauern helfen sollen.

Sehr geehrter Herr , ich kann Ihnen leider nicht für jeden einzelnen Betrieb raten, wie er sein wirtschaftliches Überleben sichern bzw. die aktuelle Krise überstehen kann oder ob es besser wäre aufzugeben. Eine solche Entscheidung hängt zu sehr von den Gegebenheiten im einzelnen Betrieb ab und das würde ich mir auch nicht anmaßen. Aber ich kann Ihnen zusagen, dass ich mich auch weiterhin mit Nachdruck für die Interessen der Milchbauern einsetzen werde. Denn die Milchbauern sind gerade in der Oberpfalz unverzichtbar: Sie erzeugen hochwertige Lebensmittel, sie pflegen die Landschaft und stärken den ländlichen Raum. Es sollte daher unser aller Interesse sein, dass die Milchbauern über einen fairen Milchpreis auch einen angemessenen Lohn für ihr unternehmerisches Arbeiten und eine Perspektive für die Zukunft erhalten.


Mit besten freundlichen Grüßen

Alois Karl, MdB
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Frage zum Thema Internetsperren
22.06.2009
Von:
Uwe

Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich den Internetsperren.
Wieso haben sie dafür gestimmt?
Es ist erwiesen, dass diese Internetsperren keinen wircklichen nutzen haben, denn das eigentliche Problem, die Erstellung und Weiterverbreitung von Kinderpornographie wird hier nicht angegangen, da es einfachste Mittel und Wege gibt diese Sperren zu umgehen(Durch Änderung des benützten ISP-Servers), die Person die auf diese Seite zugreifen will braucht also nur eine Zahl ändern und entkomt den Sperren und kann seine Tätogkeiten weiter ausführen.

Der einzige Nutzen den ich sehe ist die Drangsalierung von Bürgern, die Zufällig drauf stoßen(bei Google kommen leicht irgendwelche Ergebnisse die nicht wircklich der Suche entsprechen). Desweiteren wird hier in meinen Augen der Zensur Tür und Tor geöffnet, so ist in den veröffentlichten Sperrlisten von Dänemark zu erkennen, dass nicht alle Seiten illegale Inhalte beinhalten und in Finnland wurde eine Seite von einem Aktivisten eben gegen diese Sperren gesperrt nur weil er die Sperrlisten veröffentlicht hat.

Desweiteren finde ich bedenklich das es keine Kontrollinstanzen gibt und das BKA ganz alleine entscheiden kann was auf die Liste kommt, so könnten in Zukunft nicht nur Kinderpornographie sondern auch Regierungskritische Seiten gesperrt werden, wegen nichtigster Gründe ohne eine Möglichkeit dagegen zu klagen. Letztenendes bedeutet dies für mich den ANfang vom Ende unseres eh schon schwachen Rechtsstaates.

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Antwort von Alois Karl
7Empfehlungen
30.07.2009
Alois Karl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich als Mitglied im Innenausschuss die Diskussionen um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet oder auch andere Fragen des Datenschutzes bzw. der Terrorbekämpfung mit der gebotenen Sorgfalt und Sensibilität behandele. Ich sehe dies als einen schwierigen Abwägungsprozess. Hier steht auf der einen Seite das Recht des Einzelnen auf das Grundrecht der Informationsfreiheit. Auf der anderen Seite stehen die Schutzrechte des Einzelnen, dass ihn der Staat vor Übergriffen Dritter möglichst wirkungsvoll schützt.

Wie schwierig eine solche Abwägung ist, zeigt die aktuelle Diskussion zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet. Hier erlebe ich immer wieder, dass bei der Diskussion berechtigte Anliegen und ungerechtfertigte Ängste fälschlich miteinander verwoben werden.

Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder – was genauso schlimm ist – Bilder getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Da packt alle das kalte Grauen. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.
In Deutschland ist mit der Umsetzung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" bereits viel verändert und erreicht worden, dennoch bedarf es in manchen Bereichen noch flankierender Maßnahmen. Dazu gehört das Internet. Bundesministerin von der Leyen hat dies erkannt: "Wenn wir den Missbrauch von Kindern ächten wollen, dann können wir nicht so tun, als ob das Internet ein Ozean der Rechtlosigkeit wäre, in dem wir leider ohnmächtig seien. Wir sind nicht ohnmächtig!" Deshalb haben wir das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auf den Weg gebracht. Wer in der realen Welt gegen Kinderpornographie vorgeht, muss dies auch in der virtuellen Welt im Internet tun!

Bei der Kinderpornographie geht es rechtlich grundsätzlich um zwei Komplexe:
Zum einen bedroht § 184b des Strafgesetzbuches (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) all diejenigen mit Strafe, die kinderpornographische Schriften, wozu auch Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher gehören, verbreiten, solche Schriften öffentlich ausstellen, anschlagen, vorführen oder sonst zugänglich machen oder die diese Machwerke herstellen, beziehen, liefern, vorrätig halten, anbieten, ankündigen, anpreisen, einzuführen oder auszuführen unternehmen.

Dies sind einfach gesagt diejenigen, die kinderpornographische Inhalte ins Netz stellen. Hier genügt oft ein Hinweis an die Betreiber der Server, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. In manchen Ländern allerdings bleibt dies leider fruchtlos.

Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt grundsätzlich aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften – dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz – zu verschaffen. Der Bundesgerichtshof hat dies folgendermaßen präzisiert: "Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden" (BGH 1 StR 430/06 - Beschluss vom 10.10.2006). Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Dies unterscheidet diesen Fall z.B. von dem der Sperrung einer Seite, die vielleicht einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sich diese Inhalte zu verschaffen.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es unerträglich, dass wir in Deutschland bisher noch nicht umfassend gegen die in der zweiten Alternative genannte Beschaffung von kinderpornographischen Schriften vorgegangen sind. Die Bundesregierung hat darüber unter Federführung der Ministerin von der Leyen in den letzten Monaten intensive Gespräche und Verhandlungen mit der betroffenen Wirtschaft geführt. Dabei sind zwei Dinge deutlich geworden: Erstens sind die Access-Provider dazu bereit, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren und so die Beschaffungskriminalität einzudämmen. Fünf große Unternehmen haben sich auf vertraglicher Basis dazu verpflichtet. Und zweitens brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Glücklicherweise konnten wir in den Verhandlungen mit der SPD wichtige Eckpunkte vereinbaren, so dass mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommuni­kationsnetzen weitere effektive Maßnahmen gegen dieses Übel ermöglicht werden. Lassen Sie mich deren wichtigste Punkte hervorheben:

1.Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Stopp-Seite setzt ein deutliches gesamtgesellschaftliches Signal für das Netz: Stopp, hier geht es nicht weiter, hier wird der legale Raum verlassen. Die Sperrung solcher Seiten ist eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen direkt gegen die schrecklichen Inhalte bei ausländischen Angeboten nicht möglich ist. Die Stoppseite ist ein wichtiger Baustein einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet.

2.Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch. Für uns ist klar, dass Hersteller und Konsumenten von Kinderpornographie mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden. Genauso klar ist aber auch, dass wir harmlose Nutzer nicht durch – letztlich unbegründete – staatliche Verfolgungsmaßnahmen stigmatisieren und ihre bürgerliche Existenz vernichten dürfen. Insofern ist den von Ihnen geäußerten Bedenken bei "zufälligen Besuchen" derartiger Seiten explizit Rechnung getragen.

3.Der Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten, wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen. Auch diese Regelung trägt einer Ihrer Bedenken Rechnung.

4.Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.

5.Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.

6.Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.

Besonders wichtig ist mir dabei, klar zu stellen, dass es sich bei der Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürger mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken – insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung – uneingeschränkt teilen und hätte den Gesetzentwurf nicht unterstützt. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es – wie oben dargestellt – um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches.

In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. – wie schon oben gesagt – auf die Verschaffung von Kinderpornographie. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung – möglicherweise ein Download einer Datei – hinzutreten muss, um ein Rechtsgut zu verletzen. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht unzulässig einschränkt.

Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Mir ist dabei klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder.

Ich bin mir bewusst, dass ich Ihre Ängste mit diesen Ausführungen wahrscheinlich nicht komplett ausräumen kann. Aber ich wollte Ihnen an diesem konkreten Beispiel exemplarisch aufzeigen, dass ich sehr verantwortlich mit dem Wählerauftrag umgehe. Deshalb trete ich klar für eine Position ein, wenn ich sie für richtig halte. Dies gilt auch, wenn mein Gegenüber vermutlich eine andere Meinung hat. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dieser ehrliche und offene Austausch der richtige Weg für beide Seiten ist. Deshalb lade ich Sie ganz bewusst dazu ein, dass Sie zu einer meiner nächsten Veranstaltungen im Raum Amberg/Poppenricht kommen und wir diese Thematik und weitere Fragen Ihrer Email im direkten Dialog mit einander erörtern. Es würde mich freuen, wenn ich Sie dabei mit meinen Argumenten überzeugen könnte und Sie am 27. September sowohl mich als auch meine Partei mit Ihrem Votum unterstützen würden. Bis dahin verbleibe ich

mit besten freundlichen Grüßen

(Alois Karl, MdB)
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Frage zum Thema Soziales
07.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Karl,

Ist das Hartz IV-Entgeld nun das Existenzminimum oder nicht?
Wieso darf jede Arge tun und lassen was sie will, obwohl es doch ein Bundesgesetz ist - oder stimmt das nicht? Es gibt in manchen Bundesländern verschiedene Urteile und die Arge in Bayern braucht sich nicht daran zu halten.
Wenn die Arge mir 2 Jahre Geld vorenthält, dann ist das alles rechtens, aber wenn es bei mir zu einer Überzahlung kommt, darf die Arge selbst einen Betrag (100.-€) bestimmen den sie mir abzieht, ob ich mit meiner Frau und Tochter (Schulpflichtig) nun über die Runden komme oder nicht. Die Argen wollen ja gar nicht dass man lebt, denn als Hartz IV Empfänger ist man ein Mensch 4. Klasse, so wird man auch behandelt.
Einem Mitarbeiter von der Arge Neumarkt ist ein Fehler passiert, da hieß es dann, "wir machen keine Fehler", und dieser Schaden wird auf dem Rücken von mir ausgetragen, ist das so in Ordnung, würde Ihnen das gefallen, wenn man immer für andere Leiden muß? Man kommt sich vor wie entmündigt, und so will es auch die Regierung, sonst hätte sie so einen Gesetz nicht zugestimmt, oder war das unüberlegt? Man könnte es auch wieder etwas ändern, wenn man an die Macht käme. Man sollte auch bei Hartz IV unterscheiden, ob jemand der sein ganzes Leben gearbeitet hat, und aus gesundheitlichen Gründen leider nicht mehr arbeiten kann, nun Hartz IV bezieht, oder jemand der einfach arbeitsscheu ist. Bei den Argen werden alle über einen Kamm geschert. Ich finde man müßte da Abstriche machen, und darüber sollte auch mal im Bundestag geredet und gehandelt werden.
Antwort von Alois Karl
2Empfehlungen
30.07.2009
Alois Karl
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Email, die mich über Abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Zum vorliegenden Fall kann ich aufgrund Ihrer Angaben keine abschließende Beurteilung abgeben, sondern biete Ihnen an, dass Sie mit Ihren Unterlagen während der Öffnungszeiten meines Neumarkter Bürgerbüros in die Hallertorstraße 16 kommen und dort die Details für Ihr Anliegen vorbringen.

Dennoch will ich einige der von Ihnen aufgeworfenen Fragen grundsätzlich beantworten.

1.Das SGB II ist ein Bundesgesetz. Damit kann natürlich nicht jede ARGE tun und lassen, was sie will, sondern muss die gesetzlichen Vorgaben beachten.
2.Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des SGB II gibt es bewusst einen Ermessensspielraum, da ein Gesetzgeber gar nicht alle Fallkonstellationen des Lebens in einem Gesetz regeln kann. Diesen Gestaltungsspielraum angemessen zu nutzen ist die Aufgabe der ARGE bzw. ihrer Mitarbeiter.
3.Vermuten Bezieher von SGB-II-Leistungen, dass dieser Ermessensspielraum durch die ARGEN zu ihren Ungunsten überschritten wurde bzw. ihre Ansprüche nicht gemäß den Vorgaben des SGB II gewährt wurden, so besteht die Möglichkeit des Rechtswegs (also Widerspruch und Klage im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit).
4.Wir haben in Deutschland bewusst das Prinzip der Gewaltenteilung. Dies wirkt sich beim SGB II dahingehend aus, dass nach der Verabschiedung des reformierten SGB II durch den Gesetzgeber zunächst die ARGEN als Exekutive tätig wurden. Ihre Entscheidungen werden dann teilweise durch die Gerichte geprüft und bestätigt bzw. korrigiert. Die Sozialgerichte legen bei ihren Entscheiden diese Gesetze teilweise unterschiedlich aus. Gerade in schwierigen Abwägungen ist oftmals ein höchstrichterliches Urteil dann der Anhaltspunkt um eine bundeseinheitliche Rechtssprechung und Rechtsdurchführung herbeizuführen.
5.Leistungen des SGB II sind grundsätzlich Bedürftigkeitsleistungen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Leistungsempfänger sein Leben lang gearbeitet hat oder nicht. Wichtig ist das Kriterium, ob er einer Arbeit nachgehen kann. Wenn er nachweislich gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist eine Beschäftigung auszuüben, steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und fällt damit nicht unter das SGB II. Ist er hingegen nachweislich arbeitsunwillig, wie von Ihnen angesprochen, so werden ihm die SGB-II-Leistungen gekürzt. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber bewusst geschaffen, um zu verhindern, dass alle "über einen Kamm geschert" werden.
6.Wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass ein SGB-II-Bezieher unberechtigt Leistungen bezogen hat, so sind diese in einem angemessenen Verfahren zurückzuzahlen bzw. auf die laufenden SGB-II-Leistungen anzurechnen.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, dass ich mit diesen grundsätzlichen Ausführungen die Systematik des SGB II näher bringen konnte. Bezüglich Ihres persönlichen Anliegens biete ich an, dass Sie in meinem Büro vorbeikommen und wir auf Basis konkreter Aussagen mit der ARGE abstimmen, ob und wie Ihnen bei geltender Rechtslage geholfen werden kann.

Mit besten freundlichen Grüßen

(Alois Karl, MdB)
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
16.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Karl,

wie können Sie einem jungen Menschen, der die Studienvorauissetzungen durch seine schulischen Leistungen erworben hat, überzeugen, das Studiengebühren (zusätzlich zu allen notwendigen Aufwendungen für ein Studium) zwingend notwendig sind. Wie können Sie die Wirksamkeit von Studiengebühren belegen und würden Sie die These unterstützen, Kredite für Studiengebühren erst nach dem Studium, bei entsprechendem Einkommen, zur Rückzahlung kommen zu lassen ?
Antwort von Alois Karl
bisher keineEmpfehlungen
30.07.2009
Alois Karl
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Email, die mich über Abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Grundsätzlich räume ich der Bildung hohe Priorität ein. Dies gilt für die schulische Bildung ebenso, wie die berufliche oder auch akademische Bildung. Zugleich betrachte ich auch den verantwortlichen und sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln als etwas, dass jeder Politiker beachten sollte. Dies gilt gerade auch in Hinblick auf die jüngere Generation, da ich es für nicht vertretbar halte, wenn wir jedes Jahr neue Schulden aufnehmen, für die künftige Generationen Zins, Zinseszins und Tilgung zahlen müssen.

Daher muss es unsere gemeinsames Ziel sein, dass der Staat sich darauf beschränkt, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen und denjenigen zu helfen, die wirklich der Unterstützung durch die Allgemeinheit bedürfen. Dies gilt auch für den Bereich der akademischen Bildung. Seit vielen Jahren wird die akademische Bildung deutlich gegenüber einer beruflichen Bildung, wie der Meisterausbildung, bevorzugt. Dies halte ich für nicht richtig. Unser Ziel sollte es sein, möglichst vielen Menschen einen Zugang zu mehr Bildung zu ermöglichen, egal ob schulischer, akademischer oder beruflicher Natur.

Bildung sollte nicht daran scheitern, dass jemand nur aufgrund eingeschränkter Mittel seine Fähigkeiten im Bereich der Bildung nicht einbringen kann. Daher war es richtig, dass mit dem Meister-Bafög ein Instrument geschaffen wurde, dass dem Bafög vergleichbar ist. Mit beiden Instrumenten Meister-Bafög und Bafög soll unterstützungsbedürftigen Studenten/Meisterschülern geholfen werden, ihren Abschluss zu erlangen. Um trotz eingeschränkter Mittel möglichst vielen Studenten/Meisterschülern helfen zu können, ist es richtig, dieses Meister-Bafög/Bafög als Darlehen zu gewähren, da in der Regel die Absolventen durch ein später höheres Einkommen von ihrem Abschluss persönlich profitieren. Andernfalls müsste beim gleichen Mitteleinsatz entweder die Höhe des Bafögs deutlich gesenkt werden oder der Kreis der Anspruchsberechtigten enger gezogen werden. Wir sind bewusst einen anderen Weg gegangen. Wir haben in dieser Legislaturperiode die Ausgaben für das Meister-Bafög/Bafög erhöht, den Kreis der Anspruchs¬berechtigten ausgedehnt und auch die Höhe des Höchstsatzes heraufgesetzt.

Wichtig finde ich, dass es beim Meister-Bafög/Bafög zudem Leistungsanreize gibt, wie einen Teilerlass der Rückzahlungsverpflichtung für besonders gute Abschlüsse. Grundsätzlich weiß ich aus meiner eigenen Studienzeit, dass finanzielle Anreize durchaus zu einem zügigen und/oder guten Studienabschluss motivieren können. Diese Erfahrung wird mir in Gesprächen mit Studenten aber auch Meisterschülern immer wieder bestätigt. Und für viele Studenten ist es zudem eine wichtige Erfahrung neben dem Studium oder in den Semesterferien erste Erkenntnisse im Berufsleben zu sammeln, die ihnen sogar später häufig den Einstieg in eine reguläre Tätigkeit erleichtern. Eine direkte Koppelung an ein späteres Einkommen in entsprechender Höhe halte ich für nicht sinnvoll, da die Erfahrung lehrt, dass dann gerade viele Absolventen knapp unter dieser Einkommensgrenze verdienen würden.

Zu den Studiengebühren möchte ich klar verdeutlichen. An öffentlichen Universitäten gewährleistet der Staat die Finanzierung der Studienplätze. Die durchschnittlichen Kosten für einen Studienplatz sind mit circa 5.000 bis 7.000 je Jahr anzusetzen. Die in einigen Bundesländern zusätzlich erhobenen Studiengebühren sollen dafür eingesetzt werden, dass über die normale Ausstattung hinaus besondere Möglichkeiten für die Studenten geschaffen werden können. Dies kann beispielsweise die technische Ausstattung der Hochschule oder auch die Ausstattung mit Fachliteratur sein, um nur zwei Beispiele zu nennen. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass über den Einsatz dieser zusätzlichen Mittel ein Gremium entscheidet, in dem sowohl Lehrende als auch Studenten vertreten sind. Erste Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass hier in einem guten Miteinander der Beteiligten Lösungen gefunden werden können, die zu einem deutlichen Mehrwert für die Studenten führen.

Sehr geehrter Herr , ich lade Sie ein, dass wir diese Fragen gerne noch ausführlicher im direkten Dialog erörtern. Besuchen Sie eine meiner nächsten Veranstaltungen im Raum Amberg-Sulzbach, stellen Sie sich kurz vor und diskutieren Sie mit mir! Ich freue mich auf die Begegnung mit Ihnen und verbleibe bis dahin

mit besten freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
20.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Karl,

ich würde gerne wissen, warum Sie gegen die Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige gestimmt haben.

Denn soweit ich weiß ist es so, dass es einen nicht geringen Anteil Schwerstabhängiger gibt, die die momentan zugänglichen Substitutionsmittel wie allen voran Methadon, gar nicht oder nur sehr schlecht vertragen.

Wenn Sie an der Abstimmung mit Ihrer Stimme teil genommen haben, werden Sie sich als Politiker auch sicher mit der Thematik etwas befasst haben.

Mit Ihrer Stimme dagegen, welche Lösungsansätze fallen Ihnen zu dieser Thematik ein? Vielleicht andere Substitutionsmittel, wie auch in Österreich?

Mich würde sehr Ihre Meinung und Ihr eventueller Lösungsansatz interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,


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