Alexander Schopf (FDP)
Kandidat Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Alexander Schopf
Jahrgang
1977
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Min.
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
Gerlingen
Wahlkreis
Ludwigsburg
Ergebnis
12,6%
Landeslistenplatz
20, Baden-Württemberg
(...) Das halte ich als Steuerzahler für schwer erklärbar. Daher spreche ich mich klar für die schnellstmögliche Abschaffung des Soli aus! (...)
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Alexander Schopf hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Soziales und Familie
23.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schopf,

Ich habe eine Frage zum Thema Familienpolitik:

Nach meinem Empfinden kommt die Familienpolitik zur Zeit etwas in Schieflage, da zwar die öffentliche Betreuung der Kinder vom Kleinkindalter an (Horte, später Ganztagesschule...) massiv gefördert und ausgebaut wird, um Familien zu entlasten, bei denen sowohl der Vater als auch die Mutter erwerbstätig sind. Andererseits geraten aber die Familien immer mehr ins Hintertreffen, in denen die Mutter sich ganz bewusst für ein Leben als Hausfrau und Mutter bzw. "Familienmanagerin" entscheidet. Es sollten nach meiner Überzeugung nicht nur die berufstätigen Frauen im Fokus stehen. Auch die "Nur-Mütter", die sich durchaus selbstbewusst für diesen anderen Weg entschieden haben, leisten einen wesentlichen Beitrag für unser Gemeinwesen und ihre Lebensleistung sollte entsprechend respektiert und anerkannt werden - ideell und finanziell. Dasselbe gilt selbstredend entsprechend auch für sogenannte "Hausmänner".

Daher meine Frage:
Wie stehen Sie zur Forderung nach einem sogenannten Betreuungsgeld, das ab dem Jahr 2013 (warum eigentlich erst dann!?) an Eltern gezahlt werden soll, die sich dafür entscheiden, dass ein Elternteil auf die finanziellen Vorzüge der Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen, die ja laut Grundgesetz Recht und Pflicht zuförderst der Eltern sein soll (und nicht des Staates)?

Mit freundlichen Grüssen,
.
Antwort von Alexander Schopf
1Empfehlung
25.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Familienpolitik.

Die Regierungsfraktionen haben 2008 gegen die Stimmen der Opposition das so genannte Kinderförderungsgesetz (KiFöG) beschlossen. Das Gesetz beinhaltet unter anderem den Ausbau der Kindertagesplätze, aber auch Bestimmungen zum Betreuungsgeld, das 2013 kommen soll.

Kritik übt die FDP besonders an den Beschlüssen zum so genannten Betreuungsgeld, das insbesondere auf Drängen der Christsozialen in das Gesetz aufgenommen wurde. Über die Gestaltung und die Höhe der finanziellen Elternunterstützung soll zwar erst 2013 debattiert werden, das KiFöG enthält aber bereits einen entsprechenden Passus. Dem Betreuungsgeld, das Ministerin von der Leyen zu Beginn selbst noch als "bildungspolitische Katastrophe " bezeichnet hatte, hätte sie zu Gunsten der CSU zugestimmt. Damit nimmt das Gesetz den Kindern aus bildungsfernen Schichten die Chance auf frühzeitige Bildungsangebote. Diese Familien werden sich eher für das zusätzliche Geld entscheiden, als die Kinder in die Kita zu schicken. Die Erfahrungen aus Norwegen haben gezeigt, dass die Ausbezahlung eines Betreuungsgeldes nicht zu besserer Bildung fu?hrt; so ist der Anteil der Betreuungsgeldkinder mit nichtwestlichem Hintergrund höher als der Anteil der Betreuungsgeldkinder bei der restlichen Bevölkerung; bei den Gruppen mit geringer Beschäftigung ist die Nutzung des Betreuungsgeldes am höchsten.

Ich denke zudem, in Hinblick auf integrationspolitische Fragestellungen, dass das Aufwachsen in einer großen Gruppe deutschsprachiger Kinder die effektivste Methode ist, die Sprache zu erlernen. Dem wirkt jedoch entgegen, dass die Quote der Kinder in Kindergärten mit größerer Bildungsfernheit sinkt. Gerade diesen Familien müsse man Anreize geben, ihre Kinder in Betreuung geben. Es darf in der Familienförderung "keine Ausgrenzung und keine Abgrenzung" geben.

Die FDP wird auch in einer Koalition mit der Union ein Betreuungsgeld für die Kleinkinder-Erziehung zu Hause ablehnen. Die FDP will einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz vom zweiten Lebensjahr an. Ferner soll der Bund Bildungsgutscheine ausgeben, mit denen die Familien die Betreuung der Kinder in Krippen und Kitas finanzieren können.

Hier noch ein Link zum Weiterlesen:
dip.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen!

Ihr Alexander Schopf
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Frage zum Thema Finanzpolitik
13.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schopf
Da ich die folgende Frage schon einmal hier einem Politiker gestellt habe und dieser mir keine Antwort geben konnte, stelle ich Ihnen noch einmal die gleiche Frage und hoffe von Ihnen eine Antwort zu erhalten.
Vor über zwanzig Jahren wurde der Solibeitrag eingeführt um die Ostbundesländer beim Aufbau zu unterstützen, das hatte damals fast jeder Deutsche unterstützt und für richtig gehalten. Es sollten höchstens 10 Jahre dauern, damit war das Volk einverstanden, obwohl jeder im Hinterstübchen wußte, eine Steuer welche der Staat eingeführt hat und die Politiker sich daran gewöhnt haben, diese Gelder ausgeben zu können, nicht abgeschafft würde, wenn ja dann nur gegen eine Ersatzsteuer oder ähnliche Einnahmequelle, da man ja nicht auf diese Gelder verzichten kann oder will.
Da ich mir immer noch nicht im Klaren bin welcher Partei oder Politiker ich mein Vertrauen schenken kann und meine Stimme geben kann, ich immer nur fadenscheinige Versprechen höre, auch von denen welche ich bisher gewählt habe, aber keine Taten zum Wohle des Volkes erkennen kann -
Meine Frage an Sie:
1. Wie stehen Sie zum Solibeitrag ?
2. Sind Sie dafür oder dagegen, daß der Solibeitrag weiter abgeführt werden soll?
Für eine ehrliche Antwort meinen besten Dank
Es grüßt Sie herzlichst
Antwort von Alexander Schopf
1Empfehlung
13.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Solidaritätszuschlag.

Die FDP setzt sich für eine gerechte Steuer mit verständlichen Regeln und einen einfachen Stufentarif - 10%, 25%, 35% - und die Abschaffung des Soli ein: Die gerechte Steuer der FDP nimmt das Leistungsfähigkeitsprinzip ernst: Auf Ausnahmen und Sonderreglungen wird verzichtet. Abzugsfähig sind, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, die Beiträge zur Sozialversicherung. Werbungskosten werden mit einer 2%-igen Abgeltungspauschale berücksichtigt. Wahlweise gilt ein zweijähriger Veranlagungszeitraum. Für Erwachsene und Kinder gilt ein Grundfreibetrag von 8.000 €. Auf das sich ergebende zu versteuernde Einkommen wird ein einfacher Stufentarif angewendet: Für Einkommen bis 15.000 Euro gilt ein Steuersatz von 10%, für Einkommensteile zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro ein Steuersatz von 25%, für Einkommensteile ab 40.000 Euro ein Steuersatz von 35%. Zur Verhinderung der kalten Progression wird der der Gesetzgeber verpflichtet, gemeinsam mit dem Existenzminimumbericht auch die Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags und des Steuertarifs alle drei Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen. Für eine zusätzlich Entlastung der Bürger wird der Solidaritätszuschlag stufenweise angebaut und läuft spätestens mit dem Ende des Solidarpaktes im Jahr 2019 aus. Es verhält sich ja so, dass der Solidaritätszuschlag von Bürgern im Westen und im Osten gezahlt wird und dass er nicht in den Aufbau Ost geht, sondern in den allgemeinen Steuerhaushalt. Das halte ich als Steuerzahler für schwer erklärbar. Daher spreche ich mich klar für die schnellstmögliche Abschaffung des Soli aus!

Mit freundlichen Grüßen!

Ihr Alexander Schopf
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Ihre Frage an Alexander Schopf
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