Alexander Graf Lambsdorff (FDP)
Kandidat Europawahl 2009
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Grunddaten
Alexander Graf Lambsdorff
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Diplomat
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
2
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(...) Wir sind der Auffassung, dass der teure monatliche Reisezirkus Abgeordneter und tausender Mitarbeiter auf Kosten der europäischen Steuerzahler unwirtschaftlich, unökologisch, und ganz einfach unnötig ist. Laut einer Umfrage unter den Abgeordneten aller Fraktionen des Europäischen Parlamentes bevorzugt die große Mehrheit unter ihnen ebenfalls einen einheitlichen Standort. (...)
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Frage zum Thema EU-Finanzpolitik / Währungsunion
16.05.2009
Von:

Sehr geehrter Graf Lambsdorff,

im Wahlprogramm der FDP ist auch fixiert, dass das Parlament selbst über seinen Sitz (weniger als drei verschiedene) entscheiden sollte. Finden Sie die gleiche Meinung auch in den anderen Pateien der EU-Fraktion. Welche Möglichkeiten hat das Parlament überhaupt, dieses wichtige Ziel durchzusetzen? Könnte das Parlament durch Blockade bei Haushaltsbeschlüssen den Europäischen Rat zum Umdenken zwingen?

Mit freundlichen Grüßen

G.
Antwort von Alexander Graf Lambsdorff
2Empfehlungen
02.06.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die die "One-Seat"-Kampagne betreffen. Die Haltung der FDP in dieser Frage ist eindeutig: Wir haben in Brüssel ein voll funktionsfähiges Parlamentsgebäude, dort, in der Hauptstadt Europas, sollten wir unsere Arbeit tun.

Wir sind der Auffassung, dass der teure monatliche Reisezirkus Abgeordneter und tausender Mitarbeiter auf Kosten der europäischen Steuerzahler unwirtschaftlich, unökologisch, und ganz einfach unnötig ist. Laut einer Umfrage unter den Abgeordneten aller Fraktionen des Europäischen Parlamentes bevorzugt die große Mehrheit unter ihnen ebenfalls einen einheitlichen Standort.

In der Forderung der FDP, das Europäische Parlament auf einen Sitz zusammenzulegen, werden wir mehrheitlich von den Mitgliedern der ALDE-Fraktion (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa) sowie vielen Angehörigen auch der sozialdemokratischen und konservativen Fraktionen unterstützt, Teile der CDU tun sich allerdings schwer damit.

Als einziges Parlament der Welt hat das Europäische Parlament nicht das Recht, über seinen eigenen Sitz zu entscheiden. Stattdessen obliegt die Entscheidung den Mitgliedstaaten, die einstimmig beschließen müssen.
Insbesondere Frankreich wehrt sich im Europäischen Rat aktiv gegen eine Zusammenlegung trotz mehrfacher Kompensationsangebote. Weder Bundeskanzlerin Merkel noch Bundesaußenminister Steinmeier haben sich bisher für ein Ende dieses Unsinns eingesetzt.

Die FDP bleibt dabei: Wir fordern die Änderung des Protokolls über Festlegung der Sitze der Organe und werden uns auch weiterhin aktiv dafür einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Graf Lambsdorff
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Frage zum Thema Wirtschaft
18.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Graf Lambsdorff.

Auf Grundlage einer EU-Vorschrift müssen alle Kapitalgesellschaften bis hin zu Kleinstunternehmen die jährliche Rechnungslegung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Wer nicht rechtzeitig oder unvollständig eingereicht hat, erhält vom Bundesjustizamt eine Ordnungsgeldandrohung zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Ein Betrag dem es an jeder Verhältnismäßigkeit fehlt.

Für Kleinstunternehmen bedeutet die Veröffentlichung einen erheblichen bürokratischen und wirtschaftlichen Aufwand.

In Anbetracht dieser Schwierigkeiten hat EU-Kommissar McCreevy Ende September 2008 eine Initiative angekündigt, sog. kleine Kapitalgesellschaften ("micro entities") vom Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts auszunehmen. Gerade bei Kleinstunternehmen sei diese Vorschrift unsinnig und nicht zu vertreten.

Auf eine kleine Anfrage vom 10.12.08 (Drucksache 16/11120) gab die Bundesregierung bekannt, dass das Bundesamt für Justiz bisher 456.488 (!) Ordnungsgeldverfahren in Höhe von 2.500 Euro gegen Unternehmen eingeleitet hat, die nicht rechtzeitig oder unvollständig ihre Rechnungslegung eingereicht hatten.

In seiner Entschließung vom 18.12.08 zu Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen und insbesondere Kleinstbetriebe rief das Europäische Parlament die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der es den Mitgliedstaaten gestattet, Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 78/660/EWG auszunehmen.

Eine Entscheidung des Europäischen Parlaments liegt meines Wissens nach hierzu immer noch nicht vor.

Inzwischen versendet das Bundesjustizamt massenweise Vollstreckungsbescheide. Viele Kleinstunternehmen werden diese Maßnahme nicht überleben.


Meine Frage an Sie als zukünftiges Mitglied des Europaparlaments:

a) Unterstützen Sie "Kleinstunternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen?

b) Wenn ja, würden Sie sich dafür einsetzen, diese Regelung auch rückwirkend gelten zu lassen?


Es grüßt
Antwort von Alexander Graf Lambsdorff
bisher keineEmpfehlungen
02.06.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für die Nachricht bezüglich der Rechnungslegungsvorschriften.

Wie Sie richtig feststellen, hat das Europäische Parlament mit dem Entschließungsantrag B6-0626/2008 die Kommission im Dezember 2008 aufgefordert, einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung zu machen. Denn anders als im Deutschen Bundestag hat in der EU nur die Kommission das Initiativrecht. Bedauerlicherweise hat die Kommission bislang noch nichts vorgelegt. Wir erwarten, dass die noch nicht nominierte neue Kommission dieses wichtige Projekt baldmöglichst in Angriff nehmen wird. Schließlich ist eine entsprechende Änderung für Kleinstunternehmen extrem wichtig.

Als Liberale werden wir eine entsprechende Änderung der Richtlinie zugunsten kleiner Unternehmen aktiv unterstützen. Ob eine zukünftige Gesetzesänderung rückwirkend gelten kann, wird zunächst rechtlich geprüft werden müssen.

Die FDP setzt sich auch allgemein für den Abbau überbordender Bürokratie ein, die die Wirtschaft und die EU lähmt. Dies gilt z.B. für die dringend notwendige Reduzierung von Mitteilungs- und Berichtspflichten für kleine Unternehmen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Graf Lambsdorff
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Frage zum Thema Arbeitsmarktpolitik
28.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Graf Lambsdorff!

Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) ist ein Sozialverband, der immer die Menschen in den Mittelpunkt allen gesellschaftlichen Handelns stellt. Grundlage für die Arbeit der KAB ist die Katholische Soziallehre die 1891 in der Enzyklika "rerum novarum" von Papst Leo XIII ihren Anfang genommen hatte. Das Thema "Arbeit und Löhne" war seitdem immer ein Schwerpunkt in den päpstlichen Schreiben. "Schließlich ist die Arbeit so zu entlohnen, dass dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen, um sein und der Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten (…)." verfassten Anfang der 60er Jahre die Teilnehmer des zweiten Vatikanischen Konzils in ihrem Schreiben "Gaudium et Spes". Auf dieser Grundlage richten wir unsere Fragen an Sie als Kandidat für das Europaparlament:

"Wir, die KAB St. Johannes Baptist Rietberg, halten es für verheerend, dass sich der Niedriglohnsektor ausweitet, immer mehr Hungerlöhne gezahlt werden und die Leiharbeit in einem großen Ausmaße missbraucht wird.
Welche Wege sehen Sie und wollen Sie gehen, um diese Entwicklung zu stoppen?"

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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
04.06.2009
Von:

Hallo Herr von Lambsdorff,

warum waren Sie nur zu 54% im EU Parlament anwesend?

Sehen Sie damit Ihre Wählerauftrag als erfüllt an?

H.

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Ihre Frage an Alexander Graf Lambsdorff
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