Von:


Sehr geehrter Herr Funk,
mich treibt folgendes um:
(Berichterstattung der SZ vom 11.04.2013 über das Shisha-Schiff in Saarbrücken)
In Saarbrücken gibt es 14 Shisha-Cafes, die ja unwidersprochen eine bestimmte Klientel ansprechen, nämlich die Wasserpfeifen-Raucher. Diesen gewährt man also das Privileg eigener gastronomischer Einrichtungen, in denen sie ungestört ihrem Laster frönen können. Übereifrige Zeitgenossen kommentieren den Artikel, bzw. die Aussagen einiger Saarbrücker gegen das Café schon mit "diskriminierenden Tendenzen", gegen wen, dürfte ja unumstritten sein. Ich sehe in der Duldung dieser Cafés das Gegenteil, nämlich einen vorauseilenden Gehorsam, zu Vermeidung eben dieser Diskriminierungsvorwürfe. Ich persönlich habe nichts dagegen, mein Motto heißt "leben und leben lassen". Was mich persönlich stört, ist die Ungleichbehandlung. Wer glaubt, in diesen Cafés würde kein Tabak geraucht, der glaubt auch an den Osterhasen, also ist das Verbot von Raucherkneipen die eigentliche Diskriminierung, sind doch diese Lokale als Gaststätten angemeldet. ( so der Stadtsprecher Thomas Blug, laut SZ)
Meine Forderung:
Gleiches Recht für alle,
das heißt, entweder ein Verbot der Shisha-Cafes, und übrigens auch ein totales Rauchverbot in den Spielhallen und Casinos, das ebenfalls geflissentlich übergangen wird,
oder aber, eine Freigabe für alle Gastwirte, die ein Raucherlokal betreiben wollen.
Sie erlauben mir hier, das Argument, niemand muss in ein Shisha-Cafe gehen, auch auf Raucherkneipen anzuwenden.
von Ihnen möchte ich jetzt gerne wissen, was Ihr Rechtsempfinden hier sagt.