Alexander Funk (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Alexander Funk
Geburtstag
18.06.1974
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bexbach
Wahlkreis
Homburg
Ergebnis
33,4%
Landeslistenplatz
4, Saarland
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(...) Wie Sie sicherlich durch die saarländischen Medien bereits wissen, habe ich seit Mai 2010 den eingeschlagenen Weg in der Euro-Schuldenkrise kritisiert und deshalb auch alle Bürgschaftsübernahmen im Deutschen Bundestag abgelehnt. Ich kann Ihnen hier bereits versichern, dass ich auch weiterhin keinem Gesetz zustimmen kann, dass uns allen und auch künftigen Generationen milliardenschwere Risiken aufbürdet. (...)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

wie stehen Sie eigentlich dazu, dass öffentliche Verwaltungen Opensource Software benutzen sollte? Neben der enormen finanziellen Einsparung (siehe z.B. München, und dort bitte nicht das von Microsoft bezahlte und von HP erstellte Gutachten heranziehen) geht es ja auch um die Rechte der Bürger. Lesen hierzu bitte www.danisch.de , insbesondere die aufgelisteten Punkte. In dem Artikel geht es zwar vorrangig um etwas anderes, aber inhaltlich ist zur Frage "warum proprietäre Software in der öffentlichen Verwaltung" dort alles beschrieben und ich schliesse mich seinen Argumenten an. Seiner Kritik an der Codequalität von Opensourcesoftware kann man nur bedingt zustimmen (einer der Vorteile liegt eben gerade in der deutlich gesteigerten Qualität derselben).

mit freundlichen Grüssen
Antwort von Alexander Funk
bisher keineEmpfehlungen
02.04.2013
Alexander Funk
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Lektüretipp. Ich stehe dem Einsatz von Open-Source-Produkten prinzipiell offen gegenüber. Insofern teile ich auch einige der von Kritikern genannten Punkte nicht.
Bereits in meiner Zeit als Mitglied des Saarländischen Landtages bin auf die Möglichkeiten von Open-Source in der öffentlichen Verwaltung aufmerksam geworden - insbesondere wenn es darum geht, die Kosten im IT-Bereich zu senken. Ich habe auf diese möglichen Potentiale hingewiesen und gebeten, einen Einsatz für die Verwaltung zu prüfen.
Insbesondere das Argument der Kostensenkung wurde dabei relativiert: Viele unterschiedliche Systeme sind im Einsatz, was dann wieder zu höheren Wartungskosten geführt hat. Gerade aus Gründen der Effizienz habe man sich dann für den Einsatz gängiger Lizenzsoftware entschieden.
Wichtig ist, dass letztlich der Anwender die für ihn günstigste und praktikabelste Lösung findet. Diese Entscheidung kann man als Abgeordneter der öffentlichen Verwaltung auch nicht abnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Funk, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,
mich treibt folgendes um:

(Berichterstattung der SZ vom 11.04.2013 über das Shisha-Schiff in Saarbrücken)

In Saarbrücken gibt es 14 Shisha-Cafes, die ja unwidersprochen eine bestimmte Klientel ansprechen, nämlich die Wasserpfeifen-Raucher. Diesen gewährt man also das Privileg eigener gastronomischer Einrichtungen, in denen sie ungestört ihrem Laster frönen können. Übereifrige Zeitgenossen kommentieren den Artikel, bzw. die Aussagen einiger Saarbrücker gegen das Café schon mit "diskriminierenden Tendenzen", gegen wen, dürfte ja unumstritten sein. Ich sehe in der Duldung dieser Cafés das Gegenteil, nämlich einen vorauseilenden Gehorsam, zu Vermeidung eben dieser Diskriminierungsvorwürfe. Ich persönlich habe nichts dagegen, mein Motto heißt "leben und leben lassen". Was mich persönlich stört, ist die Ungleichbehandlung. Wer glaubt, in diesen Cafés würde kein Tabak geraucht, der glaubt auch an den Osterhasen, also ist das Verbot von Raucherkneipen die eigentliche Diskriminierung, sind doch diese Lokale als Gaststätten angemeldet. ( so der Stadtsprecher Thomas Blug, laut SZ)

Meine Forderung:

Gleiches Recht für alle,

das heißt, entweder ein Verbot der Shisha-Cafes, und übrigens auch ein totales Rauchverbot in den Spielhallen und Casinos, das ebenfalls geflissentlich übergangen wird,

oder aber, eine Freigabe für alle Gastwirte, die ein Raucherlokal betreiben wollen.

Sie erlauben mir hier, das Argument, niemand muss in ein Shisha-Cafe gehen, auch auf Raucherkneipen anzuwenden.


von Ihnen möchte ich jetzt gerne wissen, was Ihr Rechtsempfinden hier sagt.
Antwort von Alexander Funk
bisher keineEmpfehlungen
26.04.2013
Alexander Funk
Sehr geehrte Frau ,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch. Um es gleich zu sagen: Ihr Motto ´leben und leben lassen´ ist mir ausgesprochen sympathisch.
In meiner Zeit als Abgeordneter des Saarländischen Landtages wurde ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, das vorsah, dass in inhabergeführten Gaststätten auch geraucht werden könne, sofern der Besitzer dies erlaubt. Auf diesen Kompromiss konnten sich sowohl Kunden als auch Wirte gut einstellen.

Zu Zeiten der Jamaika-Koalition wurde diese Regelung dann allerdings wieder geändert. So mussten sogar die Wirte, die extra Raucherräume eingerichtet hatten diese wieder schließen.

Wenn Sie mich nach meinem Gerechtigkeitsempfinden dazu befragen, so kann ich klar sagen: Den einen gönne ich ihre Shisha-Pfeife ebenso wie anderen eine völlig rauchfreie Kneipe. Ich würde mir also wünschen, dass die Verantwortlichen nochmals überdenken, ob dem Nichtraucherschutz nicht auch mit anderen Regelungen gedient werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Funk, MdB
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