Alexander Funk (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Alexander Funk
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.06.1974
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bexbach
Wahlkreis
Homburg
Ergebnis
33,4%
Landeslistenplatz
4, Saarland
weitere Profile
(...) Wie Sie sicherlich durch die saarländischen Medien bereits wissen, habe ich seit Mai 2010 den eingeschlagenen Weg in der Euro-Schuldenkrise kritisiert und deshalb auch alle Bürgschaftsübernahmen im Deutschen Bundestag abgelehnt. Ich kann Ihnen hier bereits versichern, dass ich auch weiterhin keinem Gesetz zustimmen kann, dass uns allen und auch künftigen Generationen milliardenschwere Risiken aufbürdet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
30.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

ich habe eine Frage zum Koalitionsvertrag, Kap. 4.5 Ernährung und Verbraucherschutz. Dort heißt es wörtlich:

"Wir werden eine transparente Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln durchsetzen. .. Ein farblich unterlegtes Ampelsystem zur Nährwert Kennzeichnung führt die Verbraucher in die Irre."

Das sind für mich Aussagen, die sich direkt entgegen stehen. Was soll an einem Ampel-System nicht transparent sein ? Warum wird das Ampelsystem abgelehnt, welche Interessen stehen dahinter ? Doch wohl die der Lebensmittel-Industrie, welche bei Einführung eines Ampelsystems Umsatzeinbußen bei unsgesunden Produkten befürchtet.

Wie ist Ihre Meinung dazu?

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Alexander Funk
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04.01.2010
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Thema der Lebensmittelkennzeichnung, das mich natürlich nicht nur als Politiker, sondern auch ganz privat als Verbraucher angeht.

Über die Ziele bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, so nehme ich an, sind wir uns sicher weitestgehend einig: Verbraucher sollen bei ihrer Kaufentscheidung schnell und möglichst präzise informiert werden und einen Wegweiser erhalten, der eine ausgewogene und gesunde Ernährung erleichtert.

Nichtsdestoweniger bin ich der Überzeugung, dass die scheinbar einfache Etikettierung von Lebensmitteln auf der Basis des Ampelsystems nur eine oberflächliche Transparenz nahelegt, die wir alle nicht wollen. Eine solche Kennzeichnung ist insgesamt irreführend: Sie teilt Lebensmittel allgemein in ´gute´ und ´schlechte´ ein - und lenkt ab von der Wichtigkeit einer maßhaltenden, ausgewogenen - aber nicht an sich genussfeindlichen Ernährung.

Letztlich wichtig ist meines Erachtens das Ernährungsverhalten und der Lebensstil des Einzelnen - der mündige und durchaus interessierte Verbraucher aber braucht, so meine ich, keine stigmatisierende Kennzeichnung, sondern beispielsweise eine deutliche Markierung der Kalorienzahl auf der Packungsvorderseite und weitere Nährwertangaben auf der Rückseite nach Maßgabe des GDA-Ansatzes (also in Prozent des Tagesbedarfs). Mit solchen Informationen können wir als Verbraucher viel besser vergleichen, abwägen und dann selbst entscheiden, als durch einfache Farbzeichen.

Übrigens: Das Europäische Informationszentrum für Lebensmittel (Eufic) hat 2008 Ergebnisse einer gesamteuropäischen Umfrage veröffentlicht. Dabei wird deutlich, dass die Mehrheit der Verbraucher den Nährwertgehalt durch die GDA-Angabe sehr gut einschätzen kann. Bei der Farbkennzeichnung mit der Ampel gab es dagegen oft Probleme, ´rot´ und ´gelb´ richtig zu deuten. Sie wurden beide als ´Verbotsschilder´ wahrgenommen und nicht als Hinweis darauf, das entsprechende Produkt nur in Maßen zu genießen.

Ich hoffe, ich konnte Ihrer Frage gerecht werden und grüße Sie freundlich,

Ihr Alexander Funk.
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
30.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

nach Angabe von Transparency International hat Deutschland (im Gegensatz zu 137 anderen Staaten) die UN-Konvention gegen Korruption nicht ratifiziert. Grund hierfür ist, dass der §108e des StGB hierfür noch verschärft werden müsste. Eine entsprechend modifizierte Fassung wurde in der letzten Legislaturperiode, trotz eines Antrags der Grünen-Fraktion, nicht verabschiedet.

Welche Stellung beziehen Sie in dieser Angelegenheit? Würden Sie einen erneuten Vorstoß unterstützen, bzw. werden Sie einen neuen Vorstoß initiieren?


Mit freundlichen Grüßen

M.
Antwort von Alexander Funk
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17.12.2009
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption im Gegensatz zu 141 anderen Staaten aufgrund der notwendigen Anpassung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) noch nicht ratifiziert. Diese Anpassung wird durch die Forderung der Konvention, dass Abgeordnete in Sachen Korruption wie Angehörige des öffentlichen Diensts behandelt werden, erschwert. Nun ist man als Abgeordneter und Volksvertreter in besonderem Maße auf Kontakte mit Wählern und Interessengruppen angewiesen, anders als Angehörige des öffentlichen Diensts. Erhebliche Anstrengungen sind daher erforderlich, um den Spagat zwischen Anforderungen der Konvention, Abgeordneten- und Wählerinteressen zu ermöglichen.

Beide Gesetzesentwürfe (von der Fraktion der Grünen, DRS 16/6726 sowie von der Fraktion DIE LINKE, DRS 16/8979), die zur Modifikation des § 108e StGB eingereicht wurden, machten unterschiedliche Angaben zur Kostenfrage: Ging die LINKE von keinerlei Mehrkosten durch die Anpassung des Gesetzes aus, so räumten die Grünen eine mögliche höhere Belastung der Länder ein. Eine umfassende Reform des Paragraphen, die mit einer Verschärfung des Tatbestands einhergeht, braucht Zeit: Beide Gesetzentwürfe eigneten sich laut Rechtsexperte Siegfried Kauder, MdB nicht als "Notreparatur". Aus einer Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins vom Januar 2009 geht hervor, dass die Abgrenzung zwischen erlaubtem und strafbarem Verhalten im Entwurf nicht gelungen ist, so dass das Gebot der Bestimmtheit von Strafgesetzen (Art. 103 Abs. 2 GG) nicht erfüllt ist. Rechtspolitik darf sich nicht daran orientieren, was populär, sondern was durchdacht und juristisch sauber formuliert ist.

Deswegen bin ich für eine fundierte Diskussion in dieser Sache: Ein unzulängliches Gesetz hilft Niemandem. Akuter Handlungsbedarf besteht meines Erachtens jedoch nicht: Abgeordnetenbestechung ist bereits jetzt strafbar, im internationalen Vergleich hat sich Deutschland vergleichsweise früh mit dieser Problematik auseinandergesetzt und Maßstäbe gesetzt (im Vergleich beispielsweise zu Österreich).

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland verweist zu Recht darauf, dass größere Korruptionsskandale in der deutschen Verwaltung und Politik in den letzten Jahren ausgeblieben sind. Der Koalitionsvertrag setzt daher andere Schwerpunkte im Korruptionsbekämpfungsbereich. Ich werde einen erneuten Vorstoß nicht initiieren und nur unterstützen, wenn er obengenannte Kriterien (Fundiertheit, Klarheit, Reflexion, Klärung der Kostenfrage) erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Funk
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Funk,

ich wurde auf die Seite des "Büros für antimilitaristische Maßnahmen (BamM)” hingewiesen, und bin der Meinung bin, dass der Inhalt dieser Seite gänzlich unmoralisch und teilweise verfassungsfeindlich ist bzw. sogar eine Straftat darstellt.Der Link lautet: www.bamm.de , insb. www.bamm.de/ueber-uns/bamm

Bei allem Respekt gegenüber unserem GG, das das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äussern und verbreiten garantiert, aber der Inhalt dieser Web-Seite ist in meinem Verständnis nicht rechtmässig Das GG besagt auch, dass die Meinungsfreih. ihre Schranken in dem Recht der persönlichen Ehre findet.Zum Einen sind die Verunglimpfungen von Soldaten der BW m.E. nicht im Einklang mit GG, welches besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar und zu achten ist.Der Inhalt o.g. Web-Seite ist entwürdigend und ein Angriff auf die Ehre aller Soldaten der BW.
Als ehemaliger Soldat und aktiver Reservist fühle ich mich auch in meiner Würde angegriffen.
Zum Zweiten sind einige Aussagen der o.g. Seite m.E. rechtswidrig.
Wenn ich mich nicht irre, so ist "Wehrkraftzersetzung” i.S. des Verfassers o.g. Internet-Seite eine ‘Straftat gegen die Landesverteidigung’, insb. wegen ‘Störpropaganda gegen die Bundeswehr’.
Ich kann nicht beurteilen, ob des Verfassers Aussage bzgl. "Vaterlandsverrat” den Tatbestand des ‘Landesverrates’ darstellt, so ist sie aber zumindest als verfassungsfeindlich zu werten.
Meines Wissens wurde diese Internet-Seite bereits mehrfach beanstandet und an die Behörden gemeldet.
Um weitere Schritte festlegen zu können, bitte ich Sie hiermit freundlichst um Stellungnahme zu folgenden Punkten:
1) Wie bewerten Sie die Seite im rechtlichen Sinne ?
2) Wie bewerten Sie die Seite persönlich ?
3) Ist Ihnen bekannt, ob gegen die Betreiber dieser Internet-Seite bereits
Ermittlungs- oder Strafverfahren eingeleitet wurden ?

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen recht herzlich im Voraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Alexander Funk
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28.01.2010
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

In der Beurteilung des so genannten "Büros für antimilitaristische Maßnahmen" und seiner Aktivitäten stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu. Aus jedem Satz, aus jedem Wort des Internetauftritts dieser Einrichtung spricht die Verachtung unseres demokratischen Rechtsstaates und der Bundeswehr insbesondere. Es fällt in der Tat bisweilen schwer, die verbalen Attacken und die Herabwürdigung der Bundeswehr und ihrer Soldatinnen und Soldaten hinzunehmen. Aber es führt kein Weg daran vorbei: Die Initiatoren genießen den Schutz unseres Rechtsstaates, den sie so vehement ablehnen. Sie werden nie begreifen, dass die Bundeswehr auch ihre Freiheit in den vergangenen Jahrzehnten geschützt hat und dies weiter tut.

Bemerkenswert ist, dass die vermeintlichen Antimilitaristen Begriffe verwenden, die - wie "Vaterlandsverrat" oder "Wehrkraftzersetzung" - eher aus den unseligen Zeiten unserer Geschichte herrühren. Jeder mag sich selbst seine Gedanken hierzu machen.
Man würde das "Büro" aber nur unangemessen aufwerten, wenn man auf die Inhalte öffentlich einginge. Dies kann aber nicht Anliegen der Demokraten sein.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Funk
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.01.2010
Von:

Wie stehen Sie grundsätzlich zum Thema Volksentscheide auf Bundesebene?
Und inwieweit ist Ihre persönliche Einstellung deckungsgleich mit Ihrer "Parteilinie"?

Mir ist durchaus klar, dass Volksentscheide kein Allheilmittel für die Demokratie sind und ja im konkreten Fall auch zu Problemen führen können. (Z.B. Minarette in der Schweiz)

Aber würde es in einer gefestigten Demokratie wie der unseren, aber mit sinkender Wahlbeteiligung und einer gewissen Politikverdrossenheit nicht dazu beitragen, dass sich die Bürger wieder etwas mehr für Demokratie und Politik interessieren und begeistern können?

Wenn Sie grundsätzlich dagegen sind, hätte ich sehr gerne ein ausführliche Begründung von Ihnen für Ihre Haltung.

Wenn Sie grundsätzlich dafür sind, wann starten Sie eine entsprechende Gesetzesinitiative?
Antwort von Alexander Funk
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28.01.2010
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage.

Als ich noch Landtagsabgeordneter im Saarland war, habe ich mich bereits gegen Volksentscheide auf Landesebene, die finanzielle Konsequenzen für den Landeshaushalt nach sich ziehen, eingesetzt. Finanzwirksame Gesetze, die Abgaben, Besoldung, den Haushalt regeln, müssen meines Erachtens von Volksentscheiden ausgeschlossen sein. (absoluter Finanzvorbehalt). Damals wurde auch der Vorschlag, Volksentscheide zuzulassen, wenn deren finanzielle Folgen unter 0,5 % des laufenden Landeshaushalts liegen, von meiner Fraktion und mir abgelehnt: Eine solche Regelung hätte unter Umständen Folgekosten, die den Haushalt über Jahre belasten können. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Grundsätzlich befürworte ich Volksentscheide auf Landes- und Kommunalebene, die keine finanziellen Konsequenzen nach sich ziehen.

Allerdings muss man sich auch fragen, wie es um die Tragweite eines Volksentscheids bestellt ist. Geht es (wie im Land Berlin möglich) um eine Frage öffentlichen Interesses, bei der die Legislative nur eine Empfehlung aussprechen kann (Bsp. Flughafen Tempelhof) und die Exekutive entscheidet, so hat ein Volksentscheid keine bindende Wirkung: Der Bürger kann sich zwar äußern, aber de facto nicht mitbestimmen. Generell können Gesetze oder Gesetzesänderungen, die per Volksentscheid beschlossen wurden (und damit rechtlich bindend sind), zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgehoben werden. Einen "Bestandsschutz" gibt es nicht, dieser wäre verfassungsrechtlich auch nicht zulässig. Nur in Hamburg sind per Volksentscheid beschlossene Gesetze für einige wenige Jahre vor Abänderung durch das Parlament geschützt. Fraglich ist demzufolge auch, ob Volkentscheide zu mehr Begeisterung für und Interesse an Politik beitragen – generell lassen sich diese beiden Größen nur sehr schwer messen. Ich bezweifle, dass Volksentscheide ein Heilmittel für Politikverdrossenheit sind. Hier fühle ich mich in erster Linie als Politiker angesprochen, der sich als Fürsprecher der Bürger seines Wahlkreises versteht und sich deren Anliegen verpflichtet sieht. Die parlamentarische Interessenvertretung funktioniert meiner Meinung nach sehr gut in Deutschland.

Von Volksentscheiden auf Bundesebene halte ich daher nicht besonders viel und unterstütze dabei die Meinung, die im CDU-Grundsatzprogramm von 2007 festgeschrieben ist. Auf Bundesebene werden Volksentscheide oder ähnliche Verfahren den oft komplexen Fragen unserer Gesellschaft kaum gerecht. Naturgemäß können die meisten Volksentscheide nur einfache "Ja" oder "Nein" Antworten anbieten. Die Gesetzgebung ist oftmals aber sehr vielschichtig und muss eine kaum überschaubare Vernetzung mit anderen Regelungsbereichen berücksichtigen. Um hier zu zufriedenstellenden Antworten zu gelangen, wird im Deutschen Bundestag auf dem Wege der Gesetzgebung ein Verfahren angewandt, das ein hohes Maß an thematischer Tiefe und Flexibilität erlaubt.

Volksentscheide erlauben eine solche detailreiche Abstimmung nicht. Die unangemessene Verkürzung vieler Sachthemen könnte leicht zu populistisch beeinflussten Ergebnissen führen, bei denen die notwendigen Kompromisse der parlamentarischen Diskussion auf der Strecke blieben. Dies ginge insbesondere zu Lasten von Minderheiten und gesellschaftlich benachteiligten Gruppen.

Unser System der repräsentativen Demokratie ist bewährt und hat sich in den letzen 60 Jahren als Garant für Stabilität und soziale Gerechtigkeit erwiesen. Ich werde mich dafür engagieren, dass parlamentarische Entscheide auch als Volksentscheide wahrgenommen werden können.

Ich hoffe, damit konnte ich Ihrer Frage gerecht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Alexander Funk
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Frage zum Thema Gesundheit
22.01.2010
Von:

Was halten sie davon, dass Peter Sawackis Vertrag als Leiter des IQWiG nicht verlängert wird?
Ich meine, wie stehen sie persönlich zu der Lobbyarbeit die hier ganz augenscheinlich betrieben wurde?
Was halten sie davon, dass dem mündigen Bürger eine "Dienstwagenaffäre" als Grund genannt wird?

Ich persönlich finde den Rauswurf (bzw. die Nichtverlängerung) als Affront gegen den Steuerzahler.
Hier wird ganz augenscheinlich Politik zugunsten der Pharmalobbyisten betrieben.
Unter Sawackis Leitung wurden anscheinend zu viele unnötige und überteuerte neue Medikamente abgewatscht.

Das Ganze ist für mich aber wieder mal ein gutes Beispiel davon wie es in der Politik wirklich abläuft.
Schlimmer fand ich in den letzten Jahren eigentlich nur, die durch Frank Haun Geschäftsführer und Lobbyist bei KMW) und Bernd Siebert (Union) erreichte Verzögerung bei der Auslieferung/Anschaffung neuer Fahrzeuge für unsere Truppe.
Wenn sie selbst gerade nicht wissen um was es geht, schauen sie einfach hier nach: www.spiegel.de

Wer soll sich da eigentlich noch berufen fühlen, die Union zu wählen? Oder überhaupt zu wählen. Hier wird Politik in den Hinterzimmern gemacht, immer in der Hoffnung, das Wahlvieh nimmt es einfach so hin. Da braucht sich nun wirklich keiner zu wundern, weshalb die Wahlbeteilligung so gering ist. ich weiss, dass sie selbst wohl am wenig dafür können. Doch trotzdem sind sie in der Pflicht. Sie sind jung und sollten für die Zukunft der Politik stehen. Hoffentlich für eine andere wie die, welche wir gerade erleben bzw. ertragen müssen.
Antwort von Alexander Funk
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28.01.2010
Alexander Funk
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage danke ich Ihnen. Soweit es um die Thematik des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen geht, verweise ich darauf, dass die von Ihnen angesprochene Entscheidung zum Institutsleiter Peter Sawicki weder von der Bundesregierung, noch von der viel gescholtenen Pharmaindustrie, sondern vom Vorstand des Instituts getroffen wurde. Vertreten sind darin Repräsentanten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie – mit einem Staatssekretär – das Bundesministerium für Gesundheit. Niemand wird diesem Personenkreis ernsthaft vorhalten wollen, die Interessen der Pharmaindustrie zu vertreten – eher dürfte das Gegenteil der Fall sein. Im Übrigen bestand und besteht das Institut ja nicht nur aus dem Leiter, sondern aus einer Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die weiterhin ihrer – von außen unbeeinflussten – Aufgabe nachgehen.

Wenn Sie generell Lobbyisten abgeschafft wissen wollen, kann ich Ihnen in dieser pauschalen Form nicht zustimmen. In Berlin sind über tausend Lobbyisten-Verbände registriert. Sie bringen durch Stellungnahmen oder bei öffentlichen Anhörungen ihren Sachverstand ein. Solange sie dies offen und öffentlich tun, kann dies - auch in Gesetzgebungsverfahren - durchaus hilfreich sein, denn Lobbyisten sind häufig "Praktiker", die die Auswirkungen Folgen eines Gesetzes vor Ort eher abschätzen können als die Ministerialbürokratie.

Unabhängig davon ist aber jede Form der unzulässigen, oftmals unterschwelligen Beeinflussung der Politik strikt abzulehnen. Dass dies immer wieder einmal versucht wird, lässt sich wohl nicht verhindern. Ich bin mir aber sicher, dass meine Abgeordnetenkolleginnen und –kollegen unstatthafte Einflussnahme erkennen und zurückweisen.

Mit besten Grüßen

Ihres Alexander Funk.
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