Alexander Alvaro (FDP)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Alexander Alvaro
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Jurist, Bankkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
6, über Liste eingezogen
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(...) In der Tat habe ich die PVV als eine rechtspopulistische Partei bezeichnet. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2007
Von:

Werter Herr Alvaro,

Eigentlich habe ich ein gesundes Rechtsverständnis aber nun bitte ich Sie um Beantwortung meiner Frage.
Im Grundgesetz steht,dass alle Menschen gleich behandeln werden sollen und die Würde unantastbar sein soll.
Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar,wenn mit aller Härte Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden und bei der Verfolgung eines Raubüberfalls kein öffentliches Interesse besteht ?
( Ordnungswidrigkeiten kleine delikte im Straßenverkehr aus gesundheitlichen Gründen nach der Herz OP- Raubüberfall Sachschaden von 500.000.00 € und ich bekam mehrere Bypässe)
Hat nicht jemand , dem dieses geschah, das gleiche Recht vor dem Gesetz ? Das gleiche Recht,dass diese Ordnungswidrigkeiten so verfolgt werden wie die Verantwortlichen eines Raubüberfall.

Mit frdl. Gruß
Antwort von Alexander Alvaro
9Empfehlungen
23.11.2007
Alexander Alvaro
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. November 2007, in der es Ihnen um die Verfolgung strafrechtlicher Delikte geht.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Abgeordneter des Europäischen Parlamentes außer Stande sehe, Ihnen juristischen Beistand zu leisten. Da ich die genauen, von Ihnen umrissenen Sachverhalte nicht kenne, kann ich Ihnen leider keine rechtliche Bewertung zukommen lassen und eine Verletzung Ihrer Rechte nicht beurteilen.

Ich möchte Ihnen daher raten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der nach Ermittlung des Sachverhaltes klären kann, ob ggf. eine Klage wegen Untätigkeit der Behörde oder aus Gründen einer falschen Rechtsanwendung Aussicht auf Erfolg hätte.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Alvaro, MdEP
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Frage zum Thema Gesundheit
17.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Alvaro,

auf die Anfrage von Herrn Joachim Kamp vom 7.10.2007 antworten Sie am 16.11.2007 ausführlich, indem Sie die lobenswerten Inhalte des Grünbuchs darlegen.

Gegen Ende schreiben Sie:
"Wir [die FDP] weisen jedoch darauf hin, dass Tabak nach wie vor ein frei handelbares Produkt ist und dessen Konsumenten nicht diskriminiert werden sollten."

Ich verstehe nicht genau, was Sie in diesem Zusammenhang mit "diskriminieren" meinen. -

Sind Sie der Meinung, dass für jeden Bürger der Artikel 2 Grundgesetz gilt? (Abs. 1: "... Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ..." und Abs. 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.")

Weiter schreiben Sie:
"... dass eine reine Verbotspolitik nicht effektiv ist. Oft genug wird damit nur der Reiz des Verbotenen verstärkt."

Sind Sie der Meinung, dass das Verbot, auf der linken Straßenseite auf der Autobahn zu fahren, Menschen zu ermorden, Kinder sexuell zu nötigen bzw. zu vergewaltigen (verhamlosend "Missbrauch" genannt) nur den Reiz des Verbotenen verstärkt?

Sind Sie der Meinung, dass ein (seltsamerweise legales) Produkt, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch den Konsumenten selbst und alle diejenigen, die sich in der Nähe aufhalten, schwer schädigt und sogar tödlich sein kann, verboten werden muss?

Ist Ihnen bekannt, dass bereits die geringste Menge eingeatmeten Tabakrauchs in sehr kurzer Zeit den Blutfluss schwergängiger macht und dadurch Schäden - insbesondere sogar bei Nichtrauchern - verursacht.?

Sind Sie der Meinung, dass von Konsumenten, die durch ihr Handeln die gemeinsame Atemluft mit krebserregendem und genverändernden Tabakrauch befüllen, verlangt werden kann und muss, dass Sie dies nur dort tun, wo sich keine Menschen aufhalten, die sich an Artikel 2 Grundgesetz halten?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Alexander Alvaro
10Empfehlungen
29.11.2007
Alexander Alvaro
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie ich bereits Herrn Kamp geantwortet habe, handelt es sich bei Tabak um ein legal handelbares Produkt. Aus diesem Grund gilt auch für die Konsumenten der von Ihnen zitierte Artikel 2 des Grundgesetzes: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Es gibt eine Vielzahl von Produkten, die gesundheitsgefährdend sind oder sein können. Aus diesem Grund setzen wir uns als FDP dafür ein, dass die Menschen ein Bewusstsein für ihre Umwelt und die dort vorhandenen Gefahren entwickeln, da es unmöglich und unsinnig ist, alles zu reglementieren oder zu verbieten.

Wir als FDP wollen selbstverständlich, dass Nichtraucher so gut wie möglich vor den Folgen des Rauchens geschützt werden. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass die Menschen und insbesondere Jugendliche über die Vielzahl der negativen Folgen des Tabakkonsums aufgeklärt werden. Gleichzeitig sollen Raucher ein Bewusstsein dafür entwickeln, welche Auswirkungen ihr Konsum auf die Mitmenschen hat, damit sie sich entsprechend verhalten können und diejenigen, die mit dem Rauchen aufhören wollen, bei ihrem Vorhaben unterstützt werden.

Persönlich spreche ich mich dennoch deutlich dafür aus, dass der öffentliche Raum ein rauchfreier Raum ist.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Alvaro, MdEP
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
29.11.2007
Von:

In Ihrer heutigen Antwort an Frau Margot Elisabeth Siebert zitieren Sie: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt..."

Rücksichtslose Raucher verletzen die Rechte anderer sehr oft. Demnach haben sie nicht das Recht auf freie Entfaltung.
Sorgen Sie für ausnahmslose Rauchverbote, damit "die Anderen" nicht weiterhin verletzt und getötet werden. Oder sind Sie der Meinung, daß das zulässig ist?

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.02.2008
Von:

Sehr geehrte Herr Alvaro,

ich schreibe Ihnen Heute um zum Nachdenken anzuregen.
Nach gefühlsloser Statistik werden bis 300.000 Kinder in Deutschland

  • jährlich sexuell missbraucht.

Mein Kind wurde auch Opfer einer solchen abscheulichen Tat und der Täter ist obwohl bekannt, seid 2006 noch nicht angeklagt.

Es ist eine unverstellbare Qual und leid für mein Kind und uns als Eltern.
Hier treten Wut und Unverständnis hervor wie ein Gericht, die Rechtsprechung, jetzt schon 2 Jahre die Aufklärung, vermeintlich hinauszögert.
Jetzt, kurz vor dem ersten Verhandlungstag soll und muss alles nochmals durchlebt werden von meiner 8 jährigen Tochter die dieses verdrängt hatte.

Wird es nicht Zeit, dass es härtere Strafen für Kinderschänder gibt?

Wird es nicht Zeit, dass solche Straftaten schneller verfolgt werden?

Anderseits sehe ich das Abmahnwesen in Deutschland. Industrie und Gesetz arbeiten meiner Meinung nach Hand in Hand um Internettauschbörsenbenutzer so schnell wie möglich, zivilrechtlich, mit horrenden Forderungen zu belegen.

Ja ein Raubkopierer soll sogar bis 5 Jahre Freiheitsentzug bekommen.

Einerseits werden Kinderschänder jahrelang unbehelligt gelassen, Internettauschbörsenbenutzer aber - sofort (zwar zivilrechtlich) - verfolgt.

In welcher Relation ist dies zu sehen?

Mit freundlichen Grüßen

F.
Antwort von Alexander Alvaro
9Empfehlungen
04.03.2008
Alexander Alvaro
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die Höhe von Strafandrohungen und Internettauschbörsennutzen.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen und Ihrer Familie mein Mitgefühl ausdrücken. Niemand sollte derartiges Leid ertragen müssen und es ist gewiss unsere Aufgabe Kinder und ihre Familien vor derartigen Übergriffen zu schützen.

Da ich die Details Ihres Falles nicht kenne, kann ich mich hierzu leider nicht äußern oder etwaige Bewertungen vornehmen.

Ich stimme vollkommen mit Ihnen überein, dass das Leid der Opfer und ihren Angehörigen nicht durch eine unverhältnismäßig lange Zeit zwischen der Tat und der Verhandlung ausgedehnt werden sollte. Ich gebe aber zu bedenken, dass die Staatsanwaltschaft ggf. noch essentiell wichtige Beweise erheben musste, um eine Anklage zu rechtfertigen. Wiederum möchte ich Sie um Verständnis bitten, dass ich keine konkreten Aussagen über Ihren Fall machen kann. Klar ist aber, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen muss, um eine nachhaltige Wirkung zu entfalten. Sollten Sie der unbedingten Auffassung sein, die Staatsanwaltschaft habe nicht korrekt gehandelt, möchte ich Ihnen raten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um zu prüfen, ob die Einleitung rechtlicher Schritte geboten wäre.

Hinsichtlich Ihrer Frage nach härteren Strafen für Kinderschänder muss ich sagen, dass ich den Wunsch nach härteren Strafen natürlich nachvollziehen kann. Jedoch ist eines der wesentlichen Ziele des deutschen Strafvollzuges die Resozialisierung der Täter durch die Verbüßung der Strafe, oder aber, sofern Sie auch nach diesem Zeitraum eine Gefahr für die Sicherheit der Bevölkerung darstellen, deren sichere Verwahrung. Ob daher eine generelle Erhöhung des Strafmaßes sinnvoll ist, möchte ich zumindest kritisch hinterfragen.

Oberste Priorität muss jedoch letztlich diesbezüglich die Sicherheit unserer Kinder sein.

Ihre Frage bezüglich der Internettauschbörsennutzer finde ich in diesem Zusammenhang schwierig. Das so genannte "Herunterladen" von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist ein großes Problem, denn es entstehen hohe Verluste für die beteiligten Unternehmen und Rechtseigentümer. Der wirtschaftliche Schaden muss begrenzt und die Tauschbörsenbenutzer zur Verantwortung gezogen werden.

Einen direkten Vergleich der beiden Problemfälle sehe ich jedoch nicht, aber ich muss durchaus zugeben, dass die ungleiche Handhabung dieser Fälle Verständnislosigkeit fördert.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Alvaro, MdEP
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Frage zum Thema Familie
08.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Alvaro!

Die an Sie gerichteten Anfragen haben Sie bisher sehr ausführlich und ehrlich beantwortet . Dies ermutigt mich, Ihnen mein Anliegen vorzutragen. Als Jurist können Sie mir vielleicht weiterhelfen.

Der Fall:
Ich bin nichtehelicher Vater einer zweijährigen Tochter. Von Anfang an wollte ich die gemeinsame Sorge. Die Mutter stimmte nicht zu, da ein Rechtsanwalt ihr dazu abriet. Seine Begründung war in etwa: "Solltet Ihr Euch trennen, hast Du mit der gemeinsamen Sorge nur Ärger." Auch das Jugendamt ist seiner Aufklärungspflicht für nichteheliche Eltern in keinster Weise nachgekommen. Die Broschüre vom Familienministerium dazu war der Sachbearbeiterin völlig unbekannt!

Sie wissen, dass ich in Deutschland ohne Zustimmung der Mutter keinen Rechtsanspruch auf gemeinsame Sorge habe. Das verhindert das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 29.01.03. Ohne gemeinsames Sorgerecht jedoch fehlt die Fürsorge eines Elternteils, dies bedeutet eine inakzeptable Einschränkung des Kindeswohles, v.a. bei Vernachlässigung durch den betreuenden Elternteil. Das ist eine Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder gegenüber ehelichen Kindern: Eheliche Kinder sind der elterlichen Sorge ihrer Väter anheimgestellt, uneheliche Kinder grundsätzlich nicht.

Meine Fragen dazu:
1. Ist Deutschland in Sachen gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Eltern in Europa schon isoliert? Oder gibt es noch Länder, die ähnlich verfahren wie Deutschland?
2. Gibt es für mich die Möglichkeit über die europäische Rechtsprechung die gemeinsame Sorge zu beantragen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Alexander Alvaro
29Empfehlungen
03.06.2008
Alexander Alvaro
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Anfrage und für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Das von Ihnen angesprochene Thema wird gegenwärtig vielfach diskutiert. Ihr Ersuchen, das Sorgerecht für Ihre Tochter zu erlangen, kann ich gut nachvollziehen.

Die FDP tritt für eine Anpassung des Familienrechts an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Das Kindeswohl ist hierbei Maßstab der familienrechtlichen Änderungen.

Die FDP hat Fragen des Sorgerechts nichtehelicher Väter konstant parlamentarisch aufgearbeitet und geprüft. Hinsichtlich des Wunschs vieler Väter, Kontakt zu ihrem Kind zu haben, tritt die FDP für eine Stärkung der Väter ein. Auch unterstützt die FDP die Förderung der Bereitschaft von Vätern, Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen.

Leider ist die Situation in Deutschland nicht so wie in vielen anderen europäischen Mitgliedstaaten, wie reich, Großbritannien, Italien, Belgien oder Luxemburg. Unsere Nachbarländer sind uns in dieser Hinsicht weit voraus. Diese haben ihr Kindschaftsrecht schon längst den Richtlinien der EMRK angepasst. Somit ist Deutschland in Sachen gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Eltern in Europa zwar nicht ganz isoliert, es gehört jedoch zu den wenigen Mitgliedstaaten, dessen Gesetzgebung in diesem Bereich wohl nicht mit der EMRK vereinbar ist. Dies ist zurückzuführen auf die geltenden Regelungen zum Sorgerecht, die laut dem Bundesverfassungsgericht (Vgl. BVerfGE 29.01.03) verfassungsgemäß sind.

Hinsichtlich Ihrer letzten Frage, muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich Ihnen hier leider keine Rechtssprechung zukommen lassen kann und Ihnen empfehlen möchte, sich bezüglich einer Klage vor dem Europäischen Menschrechtsgerichtshofes Rat bei einem Rechtsbeistand zu holen. Dieser wird Ihnen nach Sichtung des konkreten Sachverhalts die Aussichten auf Erfolg einer Klage bedeuten können. Leider ist es mir ohne genaue Tatsachenkenntnisse nicht möglich, Ihnen eine Rechtsauskunft zu geben.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Alvaro, MEP
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