Sehr geehrter Herr Alvaro,
auf die Anfrage von Herrn Joachim Kamp vom 7.10.2007 antworten Sie am 16.11.2007 ausführlich, indem Sie die lobenswerten Inhalte des Grünbuchs darlegen.
Gegen Ende schreiben Sie:
"Wir [die FDP] weisen jedoch darauf hin, dass Tabak nach wie vor ein frei handelbares Produkt ist und dessen Konsumenten nicht diskriminiert werden sollten."
Ich verstehe nicht genau, was Sie in diesem Zusammenhang mit "diskriminieren" meinen. -
Sind Sie der Meinung, dass für jeden Bürger der Artikel 2 Grundgesetz gilt? (Abs. 1: "... Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ..." und Abs. 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.")
Weiter schreiben Sie:
"... dass eine reine Verbotspolitik nicht effektiv ist. Oft genug wird damit nur der Reiz des Verbotenen verstärkt."
Sind Sie der Meinung, dass das Verbot, auf der linken Straßenseite auf der Autobahn zu fahren, Menschen zu ermorden, Kinder sexuell zu nötigen bzw. zu vergewaltigen (verhamlosend "Missbrauch" genannt) nur den Reiz des Verbotenen verstärkt?
Sind Sie der Meinung, dass ein (seltsamerweise legales) Produkt, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch den Konsumenten selbst und alle diejenigen, die sich in der Nähe aufhalten, schwer schädigt und sogar tödlich sein kann, verboten werden muss?
Ist Ihnen bekannt, dass bereits die geringste Menge eingeatmeten Tabakrauchs in sehr kurzer Zeit den Blutfluss schwergängiger macht und dadurch Schäden - insbesondere sogar bei Nichtrauchern - verursacht.?
Sind Sie der Meinung, dass von Konsumenten, die durch ihr Handeln die gemeinsame Atemluft mit krebserregendem und genverändernden Tabakrauch befüllen, verlangt werden kann und muss, dass Sie dies nur dort tun, wo sich keine Menschen aufhalten, die sich an Artikel 2 Grundgesetz halten?
Mit freundlichem Gruß

