Albert Rupprecht (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Albert Rupprecht
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Weiden
Landeslistenplatz
20, Bayern
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(...) Insgesamt ist die HRE - gerade wegen ihrer Größe - von großer Bedeutung für die deutsche und europäische Volkswirtschaft. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rupprecht,

Sie haben für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt. Könnten Sie mir bitte erläutern auf welcher Basis Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, trotz einer ePetition die über 132.000 Mitzeichner hat, und des massiven Widerstands aus der Bevölkerung?

Des Weiteren würden mich Ihre Standpunkt zu den geplanten Verboten der Sportart Paintball, sowie von Actionspiele, die gerne polemisch als "Killerspiele" bezeichnet werden, interessieren.

Welche Rolle spielen für Sie persönlich Wähler, die sich vorzugsweise im Internet informieren und die sozialen Strukturen dort nutzen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Albert Rupprecht
bisher keineEmpfehlungen
28.07.2009
Albert Rupprecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Rupprecht. Er wird sich bemühen, Ihnen baldmöglichst eine Antwort zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Mayer
Wiss. Mitarbeiterin
Büro Albert Rupprecht MdB
Ergänzung vom 25.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben mich um eine Stellungnahme bezüglich meiner Zustimmung zum Zugangserschwernisgesetz sowie um eine persönliche Sicht zum geplanten Verbot von Paintball- und gewalthaltigen Computerspielen und meiner Sicht auf das Internet als Informationsmedium gebeten.

Bei der Kinderpornographie geht es rechtlich grundsätzlich um zwei Komplexe:
Zum einen bedroht § 184b des Strafgesetzbuches (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) all diejenigen mit Strafe,
  • die kinderpornographische Schriften, wozu auch Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher gehören, verbreiten,
  • solche Schriften öffentlich ausstellen, anschlagen, vorführen oder sonst zugänglich machen oder
  • die diese Machwerke herstellen, beziehen, liefern, vorrätig halten, anbieten, ankündigen, anpreisen, einzuführen oder auszuführen unternehmen.

Gemäß § 184b des Strafgesetzbuches gilt grundsätzlich aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften - dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz - zu verschaffen.
Der Bundesgerichtshof hat dies folgendermaßen präzisiert: "Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden" (BGH 1 StR 430/06 - Beschluss vom 10.10.2006).
Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Dies unterscheidet diesen Fall z.B. von dem der Sperrung einer Seite, die vielleicht einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sich diese Inhalte zu verschaffen.
Besonders wichtig ist mir dabei klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat - aus welchen Gründen auch immer - einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern.
Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken - insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung -teilen.. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es - wie oben dargestellt - um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches.

Es ist darüber hinaus sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben.
Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Das ist nicht perfekt, aber besser, als den Kopf in den Sand zu stecken.
Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder.

Nun zu Ihrer Frage nach meiner Haltung zu Paintball - und Actionspielen.
Nach eingehender Befassung über ein Verbot des Paintballspielens hält die CDU/CSU-Fraktion das Spielen von Gotcha, vor allem von Woodland-Paintball für besorgniserregend, da es hier zur Verherrlichung von gewalttätigen und kriegerischen Handlungen kommt. Ich teile die Fraktionsposition nicht zwingend und habe mir noch keine abschließende Meinung dazu gebildet. Vielmehr bin ich gerade noch dabei, mir von den Betroffenen den Umgang mit der Sportart erklären zu lassen.

Nach der letzten Verschärfung des Jugendmedienschutzes dürfen gewalthaltige Computerspiele in Zukunft nicht mehr an Jugendliche verkauft werden. Wir sprechen uns dafür aus, Kinder und Jugendliche vor Computerspielen, die nicht ihrem Alter entsprechen, zu bewahren.
Für ein generelles Verbot solcher Spiele gibt es aber keine Initiative. Allerdings kann auch der Schutz der Jugendlichen nicht allein durch Verbote durchgesetzt werden.
Wir sind daher auch auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Elterliche und schulische Erziehung sowie das soziale Umfeld beeinflussen und formen den Charakter der Kinder.
Es wichtig, unsere Kinder im Umgang mit Medien zu schulen und uns auf eine Medienerziehung zu konzentrieren. Wir vertrauen hier auf den mündigen Bürger, so dass wir uns nicht gegen die Entwicklung der Computerspielindustrie stellen, sondern vielmehr mit einem gut funktionierenden Jugendmedienschutz das weitere Wachstum der Medien überprüfen wollen.

Ich komme nun zu Ihrer letzten Frage. Das Internet und die sozialen Strukturen, die sich dort herausgebildet haben nehme ich sehr ernst und verfolge sie mit großem Interesse. Daher habe ich nicht nur eine eigene Homepage, wo jeder Bürger sich über meine Arbeit informieren kann. Außerdem kann man mein Profil auch auf facebook und studiVZ ansehen sowie meinen Eintrag auf wikipedia nachlesen. Ich versuche, auf diese Weise Kontakt zu jüngeren Wählern herzustellen.

Ich hoffe, Ihre Fragen vollständig beantwortet zu haben und bedanke mich für Ihr reges Interesse an aktuellen politischen Themen.

Mit herzlichen Grüßen

Albert Rupprecht, MdB
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
18.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rupprecht,

ich bin der Meinung, daß die deutschen Regierungen immer mehr unserer Eigenständigkeit nach Europa abgeben und dabei das Wohl ihrer eigenen Bürger vollkommen aus den Augen verliert. Es kann doch z.B. nicht angehen, das wir erst Europa fragen müßen, ob und wie wir mit unserem Geld OPEL retten dürfen. Ich finde es beängstigend, wenn z.B. ein Spanier oder Pole mit entscheiden darf über Angelegenheiten, die uns hier in Bayern betreffen.

Ich bin nicht gegen ein EUROPA, aber über das Wohl der deutschen Bürger sollte auch eine deutsche Regierung entscheiden und nicht EU-Parlamentarier die eine andere Mentalität haben und von Bräuchen und Traditionen vor Ort keine Ahnung haben.

Meine Frage an Sie:

Werden sie diesen, in meinen Augen Wahnsinn stoppen, oder die Souveränität Deutschlands völlig aufgeben?

Ich kann niemanden nach Berlin wählen, der dort bald nichts mehr zu sagen hat, weil er alle Macht nach Brüssel abgiebt.

Mit freundlichen Grüßen


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