Ute Kumpf (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ute Kumpf
© spdfraktion.de
Geburtstag
04.12.1947
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stuttgart
Wahlkreis
Stuttgart II
Ergebnis
26,3%
Landeslistenplatz
7, Baden-Württemberg
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(...) Außerdem halte ich das Verständnis von Zivilgesellschaft bzw. Bürgergesellschaft, das in der Enquete-Kommission zur "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" erarbeitet wurde, nach wie vor für zeitgemäß. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.03.2012
Von:
Dr.

Moin Frau Kumpf,

zum Thema Bürgergesellschaft gibt es ja aus Ihrer Partei vieles zu lesen. Für eine geplante Publikation würde ich gern wissen,
1.gibt es eine offizielle Definition Ihrer Partei zum Begriff Bürgergesellschaft bzw. Zivilgesellschaft Parteiprogramm?
2. Welches ist die letzte offizielle Äußerung zum Thema? (gern auch mit online-verfügbarer Quelle).

Vielen Dank und
demokratische Grüße
Dr. D.
Antwort von Ute Kumpf
bisher keineEmpfehlungen
20.04.2012
Ute Kumpf
Sehr geehrte Frau Dr. ,

vielen Dank für Ihre Nachricht, ich antworte Ihnen gerne. Ein wenig verwundert bin ich über den Umweg Abgeordnetenwatch. Wir kennen uns doch, Sie können gerne auch direkt auf mich zukommen.

Wie Sie bei Ihrer Recherche sicherlich festgestellt haben, gibt es seitens der SPD selbstverständlich eine Definition der Begriffe Zivil- bzw. Bürgergesellschaft. Sie finden Sie im Grundsatzprogramm auf Seite 30ff, im Kapitel 3.3 "Solidarische Bürgergesellschaft und demokratischer Staat":

"Die Demokratie lebt durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Darum wollen wir eine starke, lebendige Bürgergesellschaft, in der die Menschen die Freiheiten der Meinung, der Vereinigung und Versammlung nutzen. Der demokratische Staat ist die politische Selbstorganisation der Bürgerinnen und Bürger. […]"

Online unter: www.spd.de

Außerdem halte ich das Verständnis von Zivilgesellschaft bzw. Bürgergesellschaft, das in der Enquete-Kommission zur "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" erarbeitet wurde, nach wie vor für zeitgemäß. Sie finden den Abschlussbericht unter: dip21.bundestag.de

Zu Ihrer zweiten Frage finden Sie, wie gewünscht, unten einige Online-Quellen. Eine Auswahl aus den letzten Äußerungen zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Frau Kumpf,

in der Presse wird über die Beschränkung des Rederechtes von Abgeordneten berichtet.
Mit welcher Rechtfertigung unterstützt die Fraktion diesen Antrag ?
Für mich als Bürger ergibt das Bild der Entmündigung der gewählten Volksvertreter. Ein Redebeitrag ist nur noch von Fraktions-Gnaden möglich.

Mit solchen Vorhaben wird das Vertrauen in die Politik weiter untergraben. Zukünftig ist die Bedeutung ener Personenwahl für den Bundestag eher von untergeordneter Bedeutung und damit wird die Wahl immer mehr zur Farce

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ute Kumpf
bisher keineEmpfehlungen
20.04.2012
Ute Kumpf
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages.

Sicherlich haben Sie mit verfolgt, dass aufgrund der massiven Kritik die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages nicht kommen wird. Ich teile die Kritik, das Rederecht für Abgeordnete darf nicht eingeschränkt werden.

Ich freue mich, dass die Pressemeldungen über die Einschränkung des Rederechts das öffentliche Interesse an einer lebendigen Demokratie geweckt haben. In meiner Arbeit als Sprecherin der Arbeitsgruppe Bürgerschaftliches Engagement der SPD-Bundestagsfraktion finde ich es gut, wenn lebhaft über Beteiligung und Demokratie diskutiert wird. Wir brauchen gerade im Bundestag weniger Rituale und mehr lebendige Diskussionen. Das Parlament muss der zentrale, sichtbare Ort der politischen Auseinandersetzung sein. Nur so können wir mehr Leute für Demokratie begeistern.

Eine Anmerkung zum Thema Fraktionen: In Ihrer E-Mail schreiben sie von einer "Entmündigung" der gewählten Volksvertretern durch die Fraktionen. Fraktionen sind keine undemokratischen Gebilde, die wahllos Regeln diktieren. Fraktionen bestehen ausschließlich aus einzelnen, gewählten Volksvertretern. Diese Volksvertreter haben sich selbst dafür entschieden, sich einer Fraktion anzuschließen. So wie ich auch. Ich wurde von der SPD als Bundestagskandidatin nominiert und habe mich nach meiner Wahl der SPD-Bundestagsfraktion angeschlossen. Sämtliche Entscheidungen innerhalb der Fraktionen werden auf Fraktionssitzungen durch demokratische Abstimmungen getroffen. Den Abstimmungen gehen Beratungen und Diskussionen voraus.

Natürlich gibt es Regeln in einer Fraktion. Diese Regeln sind in der Fraktionsgeschäftsordnung festgeschrieben, die zu Beginn jeder Wahlperiode neu diskutiert und neu beschlossen wird. Laut dieser Geschäftsordnung habe ich als Abgeordnete jederzeit die Möglichkeit, abweichend von der Fraktionsmeinung abzustimmen. Eine Abweichung melde ich jedoch vorher bei der Fraktionsspitze an.

Außerdem habe ich jederzeit die Möglichkeit, mich durch eine Kurzintervention, eine Zwischenfrage oder eine persönliche, schriftliche Erklärung, außerhalb der Redeliste zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf
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