Ulrich Kelber (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ulrich Kelber
© spdfraktion.de
Geburtstag
29.03.1968
Berufliche Qualifikation
Diplom-Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bonn
Wahlkreis
Bonn
Ergebnis
33,3%
Landeslistenplatz
16, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das geltende Jugendstrafrecht ist völlig ausreichend wenn es konsequent angewandt wird. Das Beispiel Berlin (Schwerpunktstaatsanwaltschaft, Intensivtäterdatei, etc.) zeigt, dass ein konsequentes und hartes Vorgehen bei Wiederholungstätern Wirkung zeigt, deshalb wird es ja inzwischen republikweit erfolgreich kopiert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
16.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich habe folgendes Problem: Ich beziehe ALG I und über eine Nebenbeschäftigung aus. I. d. R. geht mein Einkommen aus dieser Beschäftigung nicht über 165,00 €/Monat hinaus. Nun ist es in zwei Monaten vorgekommen, dass ich wesentlich mehr verdient habe und jetzt über 100,00 € an die Arbeitsagentur zurückzahlen muss. So sehe ich natürlich nicht ein, dass ich für nichts arbeiten soll und werde jetzt darauf achten, dass ich nicht mehr über die Grenze komme. Mehr als die Hälfte des Geldes, das ich verdient habe, werden mir wieder weggenommen. Meine Frage hierhzu ist: Warum ist es nicht möglich, dass man die Begrenzung des Zuverdienens staffelt? Gerecht wäre doch, wenn jemand, der verhältnismäßig viel Arbeitslosengeld erhält, weniger oder gar nicht dazuverdienen darf und jemand der wenig Arbeitslosengeld erhält, eben mehr dazuverdienen kann. Hat sich darüber eigentlich schon jemand Gedanken gemacht? Bestimmt nicht, den Arbeitslose haben ja bekannterweise keine Lobby.

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Ulrich Kelber
1Empfehlung
17.11.2011
Ulrich Kelber
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Arbeitslosengeld 1 ist (anders als das ALG II) eine Versicherungsleistung, dessen Höhe sich danach bemisst, wie hoch Ihr letzter Verdienst war. Das Arbeitslosengeld I soll dabei dazu dienen, den zuvor erworbenen Lebensstandard möglichst beizubehalten, bis man eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, soll heißen, dass man eben nicht alle Zeitungsabos, Vereinsbeiträge, Zusatzversicherungen etc. sofort kündigen muss, nur weil man vielleicht für drei oder vier Monate arbeitslos ist. Das Arbeitslosengeld I soll also der Überbrückung bei vorübergehender Arbeitslosigkeit dienen und ist in seiner Höhe genauso gerecht oder ungerecht wie die Löhne und Gehälter allgemein.
Die Hinzuverdienstgrenzen sind beim ALG I davon abhängig, ob der Nebenverdienst - egal ob aus selbständiger oder aus angestellter Tätigkeit - bereits vor der Arbeitslosigkeit für mindestens 12 Monate gegeben war oder ob er "erst" bei Arbeitslosigkeit hinzugekommen ist. Es gibt also schon heute unterschiedliche Obergrenzen, weitere Aufsplitterungen halte ich nicht für zielführend, weil das Ziel von Arbeitslosengeld I nicht "Gerechtigkeit" ist, sondern Finanzierung des Übergangs von einem den Lebensunterhalt und mehr sichernden Job zum nächsten.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
21.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber!

Als 1986 der Fallout von Tschernobyl auch Gebiete Deutschlands erreichte, konnten teilweise erhöhte Cäsiumwerte gemessen werden, die sich auch in Lebensmitteln niederschlugen. Die Verbraucherzentralen veröffentlichten damals regelmäßig Listen mit Vergleichswerten, so daß man sich als Verbraucher orientieren konnte. Die Bundesregierung - so habe ich es zumindest in Erinnerung - plante damals eine Gesetz, daß bei einem nochmaligen Vorfall dieser Art jegliche Veröffentlichung von radioaktiven Werten, die nicht staatlich sei, zu verbieten sei. Schon seit vielen Jahren frage ich mich, ob aus dieser - mit Verlaub gesagt - Unverschämtheit des damaligen Innenministers (CSU-Zimmermann!) etwas geworden ist. Könnten Sie mir da weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen und dem Wunsch nach weiterhin guter Arbeit Ihrerseits für Bonn

Antwort von Ulrich Kelber
2Empfehlungen
30.11.2011
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Frage der Veröffentlichung von Strahlungswerten etc. Eine solche Idee von Herrn Zimmermann habe ich ehrlich gesagt nicht in Erinnerung (zutrauen täte ich sie ihm schon), aber seitdem haben sich die Welt, die Technik und die Informationswege ja derart geändert, dass ein solches Verbot weder sinnvoll noch umsetzbar wäre. Als Folge von Tschernobyl wurde das Strahlenschutzvorsorgegesetz und das "Integrierte Mess- und Informationssystems für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt" (IMIS) geschaffen. Auf den Internetseiten des IMIS können Sie jederzeit die Gammastrahlenwerte aller bundesdeutschen Messstationen nachlesen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von unabhängigen/nichtstaatliche Institutionen sowie Privatpersonen, die regelmäßig ihre Messwerte ins Netz einstellen - wenn man den staatlichen Stellen nicht traut. Diese Veröffentlichungen im Falle eines - hoffentlich nicht passierenden - weiteren Fallouts in Europa zu verbieten oder zu blockieren, würde ganz sicher nicht zur gewünschten Besonnenheit führen, sondern das Gegenteil erreichen. Mit solchen Verboten würden mehr Unsicherheit, mehr Zweifel und mehr Misstrauen erzeugt, als notwendig und sinnvoll wäre. Die von der EU festgelegten Grenzwerte für Strahlenbelastung haben im Frühjahr für einige Verwirrung gesorgt. Bis zum 25.3. gab es in der EU lediglich Grenzwerte für Lebensmittel, die aus der Umgebung von Tschernobyl importiert werden. Für alle anderen Länder, also auch für Japan, gab es überhaupt keine Grenzwerte. Am 25.3. wurde dann von der EU-Kommission eine sogenannte "Schubladen-Verordnung" – wie der Name sagt - aus der Schublade gezogen. Dort hatte Sie seit etwa 25 Jahren auf ihren Einsatz für den Fall einer Atomkatastrophe gewartet. Die dort vorgesehenen Grenzwerte liegen tatsächlich höher als die schon seit 25 Jahren geltenden für die Produkte aus dem Tschernobyl-Gebiet. Das war sehr ärgerlich und letztendlich darauf zurückzuführen, dass die entsprechenden Kommissionsmitarbeiter nicht richtig aufgepasst haben. Verbraucherschutzministerin Aigner hatte ebenfalls einige Tage gebraucht, bis sie diesen Fehler bemerkt hat. Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten inzwischen beschlossen, risikoorientierte Sofortmaßnahmen festzulegen, die eine Vorführpflicht aller Sendungen von Lebens- und Futtermitteln aus Japan mit einer Dokumentenprüfung vorsehen. Zusätzlich wurden Stichprobenprüfungen (Radioaktivitätsmessungen) zu den vorgeführten Erzeugnissen im Rahmen der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung in den Mitgliedstaaten angeordnet. Die Ergebnisse dieser Stichproben sind auf den Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht, s. www.bvl.bund.de.

Für die guten Wünsche herzlichen Dank, ich werde auch weiter mein Bestes für Bonn tun, versprochen.

Gruß nach Endenich
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

wie bewerten Sie, angesichts der Wahlmanipulationen in Russland sowie der nachweislichen Menschenrechtsverletzungen und der Unterdrückung der Meinungsfreiheit, das Engagement von Gerhard Schröder bei Gazprom und seine immer wieder bekräftigte Aussage, Wladimir Putin sei ein Demokrat?

Beste Grüße
Antwort von Ulrich Kelber
1Empfehlung
12.12.2011
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich halte Wladimir Putin nicht für einen Demokraten und das war auch schon vor den aktuellen Wahlmanipulationen so. Was die beruflichen Tätigkeiten von Gerhard Schröder betrifft, so sind sie in erster Linie seine persönliche Entscheidung, sicher würde ich mir aber von dem einen oder anderen Ex-Politiker etwas mehr Fingerspitzgefühl bei der Wahl von Arbeit- und Auftraggebern bzw. Mandanten wünschen. Da fallen mir Leute aus allen im Bundestag vertretenen Parteien als Beispiele ein - leider auch aus meiner.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2011
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Kelber,

ich habe gestern von Ihrem Parteikollegen Josip Juratovic mitgekriegt, dass die SPD-Bundestagsfraktion die Forderungen der Petition "Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten" des deutschen Hanfverbandes nicht unterstützen wird, und dass Sie an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis festhalten wollen.
Meine Frage deswegen an Sie:

1. Sind Sie der Meinung, dass es gerecht ist, Menschen zu kriminalisieren, die lieber Cannabis konsumieren als Alkohol?
Bitte begründen Sie doch Ihre Antwort.

Beste Grüße
Tim
Antwort von Ulrich Kelber
bisher keineEmpfehlungen
13.12.2011
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst einmal ist es für mich keine Frage der Gerechtigkeit, weil ich dann davon ausgehen müsste, dass Cannabis genau so ein Genuss- und Lebensmittel wäre, wie alkoholische Getränke und Lebensmittel, die Alkohol enthalten. Da gibt es m.E. allerdings erhebliche Unterschiede und die sollten wir doch bitte nicht ignorieren. Gemeinsam ist beiden, dass sie ein erhebliches Suchtpotential enthalten und diesem gilt es vorzubeugen, wo und wie immer möglich.
Die SPD-Bundestagsfraktion will es bei einem Verbot des Drogenkonsums belassen und zu den Drogen zählt für mich auch Cannabis. Allerdings setzen wir uns gleichzeitig für eine Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten ein, befürworten z.B. eine bundesweit einheitliche Regelung zur Festlegung der "geringen Menge" für den Eigenkonsum (gemäß Urteil des Bundesverfassungsgericht), die straffrei sein soll.
Was den motorisierten Straßenverkehr angeht bin ich durchaus für eine Gleichbehandlung von Cannabis (und anderen Drogen) und Alkohol, da bin ich schlicht für eine 0,0-Promille-Grenze für alle.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.12.2011
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Kelber,

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich frage mich allerdings wieso die Entkriminalisierung für Sie, keine Sache der Gerechtigkeit ist. Ich gebe Ihnen dazu gerne ein Beispiel:

Bei mir wurde einmal ein bisschen Cannabis gefunden. Und ich musste bei der Polizei Fotos von mir machen lassen, Fingerabdrücke wurden gemacht und später folgte noch eine Hausdurchsuchung.
Ist es das, was einem zusteht hier in Deutschland? Eigentlich ist die Sache doch klar, und es müsste jeder Mensch erkennen, dass sowas eine Ungerechtigkeit in der Gesellschaft darstellt.
Es freut mich ja zu hören, dass Sie sich für eine Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten einsetzen. Aber ich verstehe dann nicht wieso Ihre Fraktion die Forderungen der Petition "Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten" nicht unterstützen wird, wie es Ihr Parteikollege geschrieben hat? Könnten Sie mir das bitte kurz erklären?
Ihre Haltung zum motorisierten Straßenverkehr kann ich selbstverständlich nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Ulrich Kelber
2Empfehlungen
14.12.2011
Ulrich Kelber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Fingerabdrücke, Hausdurchsuchung etc. finde ich bei dem Fund von wirklich geringen Mengen Cannabis auch überzogen, da sollte bei der Polizei differenzierter vorgegangen werden, also etwa Hausdurchsuchung nur bei Verdacht auf Dealertätigkeit, Fingerabdrücke nur bei erhärtetem Verdacht.

Hauptgrund für die Ablehnung der Petition durch meine Kollegen ist wohl die 30 Gramm-Grenze, die als zu hoch erachtet wird, insbesondere auch, weil für eine weitere Entkriminalisierung ein tragfähiger Kompromiss mit den CDU/CSU-geführten Bundesländern notwendig ist, sonst passiert da nämlich schlicht gar nichts, was Ihnen ja auch nicht weiterhilft.

Aber ich gestehe auch, dass ich mich mit diesem Thema selten befasse, weil meine Arbeitsschwerpunkte einfach bei anderen Themen liegen. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, stellen Sie diese doch einfach mal meiner Kollegin Angelika Graf, die ist unsere Berichterstatterin zu dem Thema und kann Ihnen sicher ausführlichere Antworten geben.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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