Ulrich Kelber (SPD)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Ulrich Kelber
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Diplom Informatiker
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bonn
Wahlkreis
Bonn , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
33,3%
Landeslistenplatz
16, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Bonner SPD veröffentlicht alle(!) eingegangenen Spenden einmal jährlich in ihrem Rechenschaftsbericht, den Sie entweder in einer Pressekonferenz und/oder einer Pressemitteilung bekannt gibt. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Ulrich Kelber hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Wirtschaft
16.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der Bundesverwaltung die Nutzung Freier Software und Offener Standards zur Regel gemacht wird? Und wie wollen Sie dies umsetzen? Wie ist die Position Ihrer Partei zu dieser Thematik?

Freie Software bietet extrem niedrige Einstiegshürden für die kleinen und mittleren Unternehmen. Werden Sie sich für Freie Software Unternehmen, wie sie sich z.B. im Linuxverband zusammengeschlossen haben, stark machen?

Was denken Sie über Software-Patente? Sehen Sie die Gefahr, daß diese Monopolisten fördern auf Kosten der KMUs?

Halten Sie Freie Software für sicherer als geschlossene Systeme? Sehen Sie die Gefahr, daß die Hersteller geschlossener Systeme möglicherweise ihren Kunden (potentielle) Sicherheitslücken verschweigen?

Was halten Sie von Offenen Standards, wie z.B. OD (OpenDocument, ist z.Zt. das Standard-Dokumenten-Format der OpenOffice-Suite, wird von anderen Freien Lösungen auch unterstützt, de.wikipedia.org )? Sehen Sie einen Vorteil
darin, daß die Spezifikationen solcher Formate von jedermann einsehbar sind und hierdurch die Qualität und Kompatibilität der jeweiligen Anwendungen zunehmen?

Halten Sie es für sinnvoll, in Schulen den Umgang mit Freier Software zu lehren? Denken Sie, daß dies der technischen Kompetenz der Schüler dienlich ist? Und sehen Sie die Gefahr, daß die Schulung in kommerziellen Lösungen die Schüler an die Abhängigkeit von kommerziellen Monopolisten gewöhnt?

Bei unfreier Software ist das Wissen über den Aufbau und die Funktionsweise von Software immer in der Hand von wenigen. Wie wollen Sie Staat und Bürgern helfen, die Kontrolle über jene Software zu erhalten, die ihre Arbeit und ihre Kommunikation bestimmt?

Mit freundlichem Gruss,
Antwort von Ulrich Kelber
2Empfehlungen
21.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zu Freier Software und Offenen Standards. Open-Source-Software und Offene Standards haben erhebliche Bedeutung für den Innovations- und IT-Standort Deutschland und den deutschen und europäischen Mittelstand. In den vergangenen Jahren ist es gelungen, Open-Source-Software als eine echte Alternative zu kommerziellen Anbietern etablieren zu können und erlaubt es so, unabhängiger von Produkten der amerikanischen Marktführer zu werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder die öffentliche Verwaltung in Europa und fördert zugleich die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle rund um Open-Source-Software. Dies könnte sich positiv auf die Zukunftsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft auswirken.

Open Source kann einen wichtigen Beitrag in Richtung sicherer, stabiler, interoperabler - und auch kostengünstiger - Softwarelösungen vor allem in sicherheitsrelevanten Bereichen leisten. Nicht zuletzt aus diesen Gründen ist das SPD-geführte Außenministerium ein wichtiger Vorreiter beim Einsatz von Open-Source-Software und offenen Standards in der Bundesverwaltung und aus eben diesen Gründen hat die SPD-Bundestagsfraktion sich auch dafür eingesetzt, dass im Deutschen Bundestag verstärkt auf Open-Source-Software und auf offene Standards gesetzt wird.

Zunehmend werden die Chancen von Open-Source-Software auch im Bildungsbereich angesehen, nachdem das Setzen auf offene Standards zwischenzeitlich eine Selbstverständlichkeit darstellt – nicht zuletzt durch das das in der Community gemeinschaftlich genutzte Wissen und das Zusammenarbeiten auf offenen Plattformen. Zu trennen ist hierbei die Frage der technischen Ausstattung und der Inhalte. Was die technische Ausstattung anbelangt, so kommen ja auch im Bildungsbereich den Fragen der Sicherheit, Stabilität und Interoperabilität enorme Bedeutung zu – Beispiele: die Sicherheit eines Schulnetzes und die bildungsbereichsübergreifende Zusammenarbeit. Darüber hinaus zeigt sich, dass Open-Source-Software schon aufgrund der Art und Weise der offenen und freien Entwicklung grundsätzlich innovativer als eine kommerzielle Entwicklung sein kann – und diese Potentiale gilt es gerade im Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung zu nutzen. Zu trennen ist hiervon die Frage der Erarbeitung von Anwendungen und Inhalten – hier gibt es aus meiner Sicht noch erhebliche Potentiale von Open Source und offenen Plattformen, die es zu nutzen gilt. Natürlich stellt sich gerade bei solchen offenen Projekten auch die Frage, wie die Qualität der Informationen gesichert werden kann, wenn grundsätzlich jeder diese bearbeiten kann und hierfür gilt es natürlich, entsprechende Sicherungen zu schaffen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Wirtschaft
18.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kelber,

leider sind Sie bei Ihrer Antwort auf meine Frage nicht auf die eigentlich Problematik eigegangen.
Sie schreiben, dass Sie die Bonner SPD dazu verpflichtet hätten, alle angenommenen Spenden unmittelbar zu veröffentlichen. Das hat mich interessiert und ich habe mir daraufhin die Internetseiten der SPD Bonn angeschaut. Zum Thema Spenden und Haushalt war dort nichts zu finden. Wo bitte finde ich die veröffentlichten Spenden an die Bonner SPD?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ulrich Kelber
1Empfehlung
21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Schade, dass Sie meine Antworten dazu aus dem Juni 2009 offensichtlich nicht nachgelesen haben.

Die Bonner SPD veröffentlicht alle(!) eingegangenen Spenden einmal jährlich in ihrem Rechenschaftsbericht, den Sie entweder in einer Pressekonferenz und/oder einer Pressemitteilung bekannt gibt. Darüber ist in den Bonner Medien mehrfach berichtet worden.

Meine Partei habe ich außerdem verpflichtet, dass ich selbst Spenden, die gezielt für meinen Wahlkampf auf dem Parteikonto eingegangen sind, jeweils direkt auf meiner Webseite veröffentlichen kann. Diese haben Sie ja schon dort gesehen!

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Energieversorgung
18.09.2009
Von:

Verehrter Herr Kelber,

ich hoffe Sie können meine Verwirrung hinsichtlich der Differenzen der Einspeisevergütung zwischen Solar und Biogas erzeugtem Strom zerstreuen. Auf der einen Seite blockieren Sie maßgeblich den Bestandsschutz mit erhöhter Einspeisevergütung für Biogaskraftwerke, die mit einer sehr hohen Effizienz arbeiten und auf der anderen Seite unterstützen Sie eine hohe Einspeisevergütung für erzeugten Strom aus nicht grundlastfähigen Solaranlagen. Dabei handelt es sich um mehr als die doppelte Förderung im Vergleich zu den Biogasbestandsanlagen. Dies ist nur sehr schwer nachzuvollziehen.

Möglicherweise spielt ja auch die Firma Solarworld mit dem Firmenbesitzer und Ihrem - seit 15 Jahren - guten Freund Herrn Asbeck - der im Übrigen durch diese hohe Einspeisevergütung sein Vermögen um 111 Millionen Euro vermehren konnte - eine gewisse Rolle?! Auch wenn Sie das nicht verheimlichen, wie wollen Sie Ihren Wählern und den Verbrauchern plausibel erklären, dass ihr Verhalten bestimmte Investitionen ruiniert und andere Unternehmen von Ihrer Blockadehaltung profitieren?

Mir als Kunde und Verbraucher stößt die Tatsache jedenfalls auf, dass ich den geförderten Solarstrom wesentlich teurer (etwa 49 € pro Kunde, auf die jährliche Stromabrechnung umgelegt) bezahle, wohingegen mich der Biogasstrom - selbst wenn hierfür bei Altanlagen Bestandsschutz gewährt würde – viel weniger kostet. Tut mir leid Herr Kelber, aber mir können Sie ihre Haltung nicht vermitteln. Warum soll ich den 6-fachen Strompreis pro KWh für Solarstrom, verglichen mit dem durchschnittlichen Preis des an der Börse gehandelten Stroms, zahlen.
Antwort von Ulrich Kelber
1Empfehlung
21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Anfrage zu den Vergütungssätzen im EEG bei Solarstrom- und Biogasanlagen danke ich Ihnen. Allerdings scheint mir, dass Sie Äpfel mit Birnen vergleichen wollen. Dazu nehme ich gern im Detail Stellung:

Bei der Vergütung für Solaranlagen hat sich die große Koalition im letzten Jahr auf Vergütungssätze geeinigt, die deutlich unter denen liegen, wie sie im "alten " EEG aus dem Jahr 2004 noch vorgesehen waren. Die Abschläge bei der Vergütung sind höher als noch im Gesetzesvorschlag der Bundesregierung vorgesehen - die beiden Regierungsfraktionen haben also gekürzt. Der Grund dafür liegt in der Marktentwicklung: Im letzten Jahr - also während der Gesetzesberatung - war zu erwarten, dass die Kosten für die Herstellung der Solaranlagen weiter sinken würden, so dass geringere Vergütungssätze für Neuanlagen ab dem Jahr 2009 realistisch waren, ohne Verwerfungen im Markt auszulösen.

Warum liegen die Vergütungen nicht niedriger? Wir wollten im letzten Jahr verhindern, dass eine deutliche einmalige Absenkung der Vergütungssätze sowohl die Investoren wie die Anleger verunsichert. In diesem Falle hätten die Akteure im Markt der Politik unterstellt, dass es nur noch um kurzfristige Kosteneffekte und nicht mehr um eine kontinuierliche Entwicklung von Technologie, Branche, Beschäftigung und Installation ginge. Das hätte dem Anliegen geschadet, der Technologie Zeit zum Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit zu verschaffen. Zudem war im letzten Jahr nicht absehbar, dass verschiedene Faktoren in einer Weise zusammenkommen würden, die in ihrer Kombination zu deutlicheren Preiseinbrüchen bei den Solaranlagen geführt haben, als wir erwartet hätten: Die deutliche Beschränkung des spanischen Marktes, der deutliche Zubau an Kapazitäten, die bessere Verfügbarkeit des Rohstoffs zur Waver-Herstellung und die zurück gehenden Renditen in anderen Anlagebereichen aufgrund der allgemeinen Wirtschaftskrise haben Solaranlagen attraktiver werden lassen, als vor etwas mehr als einem Jahr erkennbar war. Der Preisrutsch seit Anfang 2009 erlaubt jetzt womöglich ab 2010 eine noch schneller sinkende Vergütung.

Wie verhält sich die Solarvergütung nun zur Biogasvergütung? Zunächst haben wir im Rahmen des EEG 2009 durch die verschiedenen erreichbaren Boni für Gülle, neue Technologien, Kraft-Wärme-Kopplung usw. höhere Vergütungsoptionen geschaffen als vorher.

Mit dem EEG 2009 haben wir außerdem noch einmal die Regelung des EEG 2004 betont, dass Anlagen nicht zur Erzielung höherer Einspeisevergütungen aufgesplittet werden dürfen. Ich lege große Wert auf die Feststellung, dass sich für Betreiber von Anlagen nichts verändert hat und keine Vergütungen abgesenkt worden sind, die analog zu den EEG-Bestimmungen konfiguriert und betrieben werden. Zu Deutsch: Wer sich an das Gesetz hielt und hält, genießt Vertrauensschutz. Wer das Gesetz missbräuchlich genutzt hat, hat nie einen Anspruch auf Vertrauensschutz erworben. Eine Empfehlung der Clearingstelle für das EEG hat ergeben, dass viele Anlagen konform zum EEG sind, bei denen zunächst Zweifel bestanden. Das hat viel Unsicherheit abgebaut, und solche Anlagenbetreiber erhalten zu Recht weiter die erhöhten Vergütungssätze.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
19.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ulrich Kelber,

ich bin seit meinem Magisterabschluss vor anderthalb Jahren Lehrbeauftragter und Promotionsstudent in der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität. Da die Stellenlage dort sehr schlecht aussieht, habe ich mich auch für den Seiteneinstieg in das Lehramt interessiert. Ich bin seit einem dreiviertel Jahr zudem Vertretungslehrer in Deutsch und Informatik an einer Hauptschule und habe vor einem halben Jahr meine Anerkennung zum 1. Staatsexamen beantragt. Als ich Monate später und 2 offene Stellenangebote an Schulen zum OVPB (die Schulen brauchen demnach Lehrer) ausgeschlagend weiter nur eine Teilanerkennung (die Didaktik und Erziehungswissenschaften wurden, trotz meines Didaktik-Grundstudiums und dem Besuch von Veranstaltungen der Erziehungswissenschaften nicht anerkannt) von der Anerkennungsstelle in Münster erhalten habe, war ich schon sehr erfreut, da ich davon ausging, dass ich, wie doch vielzählige Seiteneinstieger (z.B. aus dem Maschinenbau, die nie Didaktik studieren mussten) vor mir, dieses im Vorbereitungsdienst nachholen könnte . Dem war nicht so. Ich soll die Didaktik und die Erziehungswissenschaft vor dem Vorbereitungsdienst in einem ergänzenden Lehramtsstudiengang nachholen (eine Änderung der Anerkennungsrichtlinien im Februar regelte die generelle Nicht-Anerkennung von Didaktik und Erziegungswissenschaften und die Unmöglichkeit diese während des Vorbereitungsdienstes nachzuholen). Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass es einen solchen ergänzenden Lehramtstudiengang aufgrund der neuen Studiengänge gar nicht mehr gibt. Ich könnte schon versuchen, mir meinen Abschluss als Bachelorstudiengang anerkennen zu lassen und dann noch 2 Jahre einen Master of Education zu studieren. Aber ist das die unkomplizierte Lösungen dem derzeitigen Lehrermangel entgegenzuwirken, indem man Anerkennungsrichtlinen verkompliziert und willlige Menschen für zwei Jahre wieder an die Uni schickt?

Mit freundlichen Grüßen
C K
Antwort von Ulrich Kelber
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Anerkennung von Studienleistungen. Ich gebe zu, dass ich damit völlig überfragt bin, da dies von der Landesregierung bzw. den Universitäten geregelt wird, deshalb mache ich Ihnen den folgenden Vorschlag: ich werde mich mit Ihrem Fall an das zuständige NRW-Ministerium wenden und um Aufklärung bzw. Hinweise bitten, wie unbürokratisch geholfen werden kann und melde mich dann wieder bei Ihnen, wenn ich eine Antwort habe. Bitte schicken Sie mir doch eine kurze Mail an meine Adresse ulrich.kelber@bundestag.de , damit ich Ihnen die Antwort des Landesministeriums dann zuschicken kann.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
Ergänzung vom 18.01.2010
Sehr geehrter Herr ,

mailen Sie uns doch bitte ihre Postadresse, damit wir Ihnen Informationen schicken können.

Freundliche Grüße

Büro Ulrich Kelber
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
23.09.2009
Von:
P.

Sehr geehrter Herr Kelber!

Sie vertreten im hier abrufbaren Kandidatencheck die Auffassung, dass die Filterung von Internet-Sperren abzulehnen ist. Den Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen Sie ebenfalls ab, gleiches gilt für die Erweiterung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Videoüberwachung.

Gleichzeitig ist hier dankenswerterweise nachzulesen, dass Sie sowohl den Internetsperren als auch dem BKA-Gesetz zugestimmt haben - lediglich Ihr "Nein" zu Vorratsdatenspeicherung ist mit Ihren Antworten im Kandidatencheck konsistent. Sehen Sie sich in erster Linie als Abgeordneter Ihrer Partei und Koalition und erst in zweiter Linie als dem Wohl des deutschen Volkes verpflichteter Abgeordneter oder haben sich Ihre Überzeugungen zwischen Abstimmung und Beantwortung des Fragebogens gewandelt?

Wenn Sie zu ersterer Einschätzung tendieren: Wieso sollte ich Sie als Abgeordneten meines Wahlkreises wählen, wenn Sie im Zweifel die Position Ihrer Partei bzw. Koalition derjenigen gegenüber bevorzugen, aufgrund der ich Sie gewählt hätte?

Andernfalls: Stehen Sie für die kommende Legistlaturperiode zu Ihren Aussagen oder halten Sie es für möglich, dass sich diese bis zur nächsten relevanten Abstimmung wieder relativieren?

Vielen Dank und freundliche Grüße!

P.
Antwort von Ulrich Kelber
1Empfehlung
24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meinem Abstimmungsverhalten.
Wie ich hier bei Abgeordnetenwatch und auf meiner Internetseite schon mehrmals dargestellt habe (s. z.B. Antwort an Herrn Welzel vom 15. September 2009), ist es in meiner Fraktion üblich und Teil des Selbstverständnisses, dass man nach der fraktionsinternen Diskussionen und Abstimmungen den Mehrheitsbeschluss mitträgt, auch wenn man selbst anderer Meinung ist (Ausnahme: Gewissensentscheidungen s. dazu Antwort vom 22. Juni 2009 an Herrn Kangro). Nur so ist belastbare und berechenbare Politik zu machen. Dieses Verfahren gilt übrigens in allen Gruppen, in denen man etwas gemeinsam erreichen möchte - in Familien, in Mannschaften, in Vereinen und sogar bei meinen Kolleginnen und Kollegen z.B. von den Grünen. Nur mit dieser Fraktionsdisziplin ist es uns unter Rot-Grün gelungen, die vielen Umwelt- und Klimaschutzgesetze durchzusetzen, die auch in unseren Fraktionen manchen Kritiker hatten.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung habe ich abgelehnt, weil ich es für verfassungswidrig halte und es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren konnte, dass damit das Verhältnis von Staat und Bürger verändert wurde. Das BKA-Gesetz, dem ich nur mit schweren Bedenken wegen o.g. Gründe zugestimmt habe, und das Zugangserschwerungsgesetz, das ich für wirkungslos halte, sind nach meiner Überzeugung beide nicht verfassungswidrig und deshalb konnte ich ihnen, dem Mehrheitsbeschluss meiner Fraktion folgend, zustimmen. All das können Sie übrigens jederzeit auf meiner Internetseite nachlesen, wo ich auch mein Abstimmungsverhalten bei wichtigen Abstimmungen darlege und erläutere.
Für den Einsatz der Bundeswehr auch im Inneren bedürfte es einer Grundgesetzänderung der ich ganz sicher nicht zustimmen würde, dies ist - wie jeder Einsatz der Bundeswehr - eine Gewissensentscheidung. Einen massiven Ausbau der Videoüberwachung lehne ich genau wie meine Partei ab, ob das eine Gewissensentscheidung wäre, hinge davon ab, was sonst noch geregelt werden würde, also z.B. Ausdehnung, Auswertung, automatische Gesichtserfassung u.ä.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit und mit den Hinweisen auf die schon gegebenen Antworten deutlich machen konnte, warum auch Abgeordnete nicht nur Kompromisse machen müssen, sondern diesen auch u.U. zustimmen müssen.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber
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