Sehr geehrter Herr

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herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an den Belangen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)!
Wie Sie bereits beschrieben haben, ist der Gerichtshof das europäische Instrument, welches den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchsetzt und die Grundlage für ein einheitliches Rechtssystem in Europa bietet. Seiner Vorreiterrolle sowie seinen Errungenschaften ist es zu verdanken, dass ähnliche regionale Institutionen errichtet wurden wie beispielsweise der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte oder der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte.
Mit dem Erfolg des Gerichtshofes ging aber auch eine substantielle Arbeitsbelastung einher, die eine Bearbeitung von Beschwerden in einer angemessenen Frist nur erschwert ermöglichten. Hier setzt das 14. Zusatzprotokoll an, welches dem Gerichtshof die notwendigen Instrumente zur Verfügung stellt, um unzulässige Beschwerden effizienter und schneller zurückzuweisen zu können. Somit wird mehr Zeit für die Fälle geschaffen, die eine eingehendere Prüfung erfordern.
Die Ratifizierung des 14. Zusatzprotokolls durch Russland am 15. Januar 2010 hat nun dessen Inkrafttreten ermöglicht. Dennoch ist es tatsächlich so, dass diese Entwicklung einen wichtigen und notwendigen Schritt darstellt, aber nicht ausreichend ist. Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagdland, hat dies bei seiner Reise nach Deutschland am 19. Januar 2010 verdeutlicht und ebenfalls betont, dass das Inkrafttreten des 14. Zusatzprotokolls nicht die Lösung der Probleme darstellt. Vielmehr müsse man der Arbeitsbelastung auf einer tiefer liegenden Ebene entgegentreten, nämlich bei einer Reform des Justizwesens in den Mitgliedstaaten selbst.
Weiterhin hat der Generalsekretär am 25. Januar 2010 seine Reformbestrebungen bezüglich des Europarates präsentiert, welche unter anderem auf eine weitergehende Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abzielen. Hierbei geht es aber nicht um eine größere Bereitstellung von finanziellen Ressourcen, sondern vielmehr um eine systematische Umsetzung und Ausführung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den Mitgliedsstaaten.
In Anbetracht der Tatsache, dass 50 % der zulässigen Klagen Beschwerden betreffen, die vom Gerichtshof bereits behandelt worden sind, so ist es unerlässlich, dass die Mitgliedsstaaten ihr Justizwesen und ihr nationales Recht den Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention anpassen. Am 18.-19. Februar 2010 findet diesbezüglich eine Konferenz in Interlaken (Schweiz) statt, welche diese Probleme angehen und eine Roadmap für eine weitergehende Reform des EGMR erstellen möchte.
Als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates werde ich daher den Generalsekretär Jagdland bei seinen Reformbemühungen aktiv unterstützen und die Entwicklung der Konferenz in Interlaken genau verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Tom Koenigs